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Rechts überholen immer Vorsatz?

Themenstarteram 16. März 2015 um 6:57

Hi,

Bekannte von uns haben kürzlich ein Strafmandat bekommen für Rechts überholen auf der Autobahn.

Laut auskunft der Bekannten das "übliche" -> Mittelspurschleicher auf einer dreispurigen Autobahn und sie sind auf der rechten Spur dran vorbei gefahren,wobei sie sowohl vorher als auch hinterher schon länger auf der ganz rechten Spur gefahren sind.

Das ganze zählt als Rechts Überholen,das wird auch so akzeptiert.

Allerdings beträgt die Strafe 200€ Plus Auslagen. Das heißt die üblichen 100€ wurden wegen Vorsatz verdoppelt. Steht auch so im Anschreiben.

Jetzt stellt sich mir die Frage wie die Beamten da Vorsatz unterstellen können? Ich dachte das geht nur in besonders krassen Fällen bzw. wenn man sich bei einer Befragung (die nicht stattgefunden hat) verplappert.

Ist natürlich auch möglich das die nicht so friedlich auf der rechten Spur gefahren sind aber das weiß ich nicht ;)

Also wie sieht das aus mit dem Vorsatz?

 

Gruß Tobias

Beste Antwort im Thema

Für mich ist das kein rechts überholen.

Ich wechsle keine Fahrspur, ich fahre einfach rechts wie es sich gehört.

Rechts überholen ist es wenn ein Links/mittelspurpächter auf einen Links/mittelspurschleicher aufläuft und die Fahrspur nach rechts wechselt um an dem Linksspurschleicher vorbei zu fahren.

Das ist meine Meinung, das Gesetz sieht es leider anders.

Ich wäre eh dafür das Verbot rechts zu überholen aufzuheben.

Alternativ könnte man auch VTs die das Rechtsfahrgebot nicht beachten, also ca. 75 % aller VTs, dafür 2 Punkte reinwürgen.

Anders begreifen sie diese komplizierte Regelung eh nicht.

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Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 16. März 2015 um 07:57:25 Uhr:

 

Jetzt stellt sich mir die Frage wie die Beamten da Vorsatz unterstellen können? Ich dachte das geht nur in besonders krassen Fällen bzw. wenn man sich bei einer Befragung (die nicht stattgefunden hat) verplappert.

Deiner Beschreibung nach wurde er ja direkt dabei erwischt (Autobahnpolizei, Zivilfahrzeug oder ähnliches, richtig?).

Da ist es naheliegend, dass nicht nur ein einzelner Rechtsüberholvorgang gefilmt wurde, sondern dies mehrfach hintereinander und daher auch der Vorwurf des Vorsatzes.

Würde mich im Übrigen genauso erwischen....

am 16. März 2015 um 16:42

Vorsatz meint Tatbestandsverwirklichung mit Wissen und Wollen. Mit Absicht, wenn du so willst.

 

Wie es tatsächlich gewesen ist, darüber können wir hier nur spekulieren. Denkbar wäre bspweise, dass deine Bekannten mehrere Fahrzeuge überholt haben oder auch "aufgelaufen" sind, kurz neben dem Fzg, das auf der Mittelspur war, gefahren sind und dann beschleunigt haben. Spurwechsel nach rechts (bei Fzg auf der ganz linken Spur) und dann überholen und wieder einscheren ist übrigens auch Vorsatz ;)

 

Auch wenn Rechtsüberholen oft als Bagatelle abgetan wird, ist das brandgefährlich und demzufolge auch ziemlich teuer. Was war denn die Tatbestandsnummer? 105600?

Also, wenn ich Nachts mal auf der BAB bin, dann kommt es schon mal vor, dass außer mir nur 1 KFZ vor mir ist.

Das KFZ fährt mit etwa 120km/h die mittlere Spur und ich die rechte.

Was bleibt mir über (wenn ich nicht rechts überholen will) als den linken Blinker setzen, erst mittlere danach linke Spur und überholen, danach rechter Blinker mittlere dann wieder auf die rechte Spur.

Solche Schleicher auf der mittleren Spur gibt es leider genug, obwohl rechts frei ist.

Bin aber auch der Meinung, dass der Bußgeldkatalog geändert wurde und mittleren Schleicher auch zur Kasse gebeten werden, wenn sich mal die Rennleitung auf der BAB befindet (was aber relativ selten ist, meine Beobachtung).

Zitat:

@cornerbackX24 schrieb am 16. März 2015 um 17:42:13 Uhr:

Vorsatz meint Tatbestandsverwirklichung mit Wissen und Wollen. Mit Absicht, wenn du so willst.

...

Auch wenn Rechtsüberholen oft als Bagatelle abgetan wird, ist das brandgefährlich und demzufolge auch ziemlich teuer. Was war denn die Tatbestandsnummer? 105600?

Mal dumm gefragt: was genau ist daran denn so "brandgefährlich"?

Es gibt Länder, da ist das erlaubt, glaube die meisten Staaten der USA gehören dazu. Wenn es erlaubt wäre, wüsste jeder das er auch beim Rechtseinordnen besonders schauen muss. Funktioniert wahrscheinlich mit Tempolimit besser, aber grundsätzlich?

Mir gehen diese Mittelspurpenner auch auf die Nerven, und nein, ich bin kein "Raser". Mit meinen Autos kann ich gar nicht rasen...

Zitat:

@dermondeoreiter schrieb am 16. März 2015 um 18:19:52 Uhr:

Mal dumm gefragt: was genau ist daran denn so "brandgefährlich"?

brandgefährlich wird es dann, wenn die mittelspurtrottel urplötzlich auf die idee kommen auf die rechte spur zu wechseln...

Zitat:

Wenn es erlaubt wäre, wüsste jeder das er auch beim Rechtseinordnen besonders schauen muss.

innerorts ist rechts überholen erlaubt!

ändert aber nichts an der tatsache, dass vielen verkehrsteilnehmern der nutzen ihrer spiegel völlig fremd ist....

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 16. März 2015 um 18:30:53 Uhr:

 

vielen ist im übrigen unbekannt, das innerorts rechts überholen sehrwohl erlaubt ist!

..aber nur bei mind. 2 Fahrspuren in eine Richtung....und nicht auf der Stadtautobahn...

Themenstarteram 16. März 2015 um 17:33

Reine Gewohnheitssache. In Deutschland sind wir einfach nicht gewöhnt das von rechts hinten jemand kommt. Erfordert auch etwas Zeit sich dran zu gewöhnen wenn man in den USA fährt.

Ohne Tempolimit aber kaum umsetzbar. In den USA dürfen ja sogar die Lkw so schnell, oder langsam, fahren wie die Pkw. Tempolimit, rechts überholen und einheitliches Tempo machen es sehr angenehm in den USA zu fahren.

Gruß Tobias

am 16. März 2015 um 17:34

Mittelspurschleicher auf der leeren Autobahn sind aus meiner Sicht eher selten.

Ich fahre viel AB, aber so richtig kann ich mich nur an eine Situation erinnern. Da schlich einer in der Mitte mit vielleicht 100km/h daher, ich fuhr vielleicht 140km/h, musste auf die linke Spur um ihn zu überholen. Von hinten kam einer mit 200+. Bevor jetzt wer kommt, nein eine Gefährdung lag zu keinem Zeitpunkt vor, nur die Entscheidung ob ich auf 100km/h runter muss oder von hinten auf meine 140 km/h. Und ja, ich war Egoist ;).

Aufgeregt hat er sich (zu Recht) natürlich trotzdem, da rechts alles frei war.

Aber das ist wie gesagt sehr selten, wenn dann sind es eher die, die am Sonntag Nachmittag auf einer halbwegs gut gefüllten AB herumgurken. Da gibt es manchmal kilometerlang keinen LKW zu überholen, früher oder später aber schon. Rechts rüber ist aber ein Ding der Unmöglichkeit.

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 16. März 2015 um 18:33:10 Uhr:

In Deutschland sind wir einfach nicht gewöhnt das von rechts hinten jemand kommt.

würde man sich an das rechtsfahrgebot halten, müsste man sich auch nicht daran gewöhnen... :D

am 16. März 2015 um 17:45

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 16. März 2015 um 18:35:30 Uhr:

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 16. März 2015 um 18:33:10 Uhr:

In Deutschland sind wir einfach nicht gewöhnt das von rechts hinten jemand kommt.

würde man sich an das rechtsfahrgebot halten, müsste man sich auch nicht daran gewöhnen... :D

Jein.

Z.B. der Fall (alles andere als selten):

Eine gut gefüllte 2-spurige Autobahn, rechts sehr viele LKW´s, links eine nicht endende Schlange an PKW´s, die sich mit ca. 100-120km/h dahinquält, wo eigentlich jeder gerne schneller fahren wollen würde.

Jetzt kommt der von mir am häufigsten beobachtete Verstoß rechts zu überholen. Es kommt wer, der eine etwas größere Lücke zwischen zwei LKW´s nutzt um ein, zwei vielleicht auch drei PKW rechts zu passieren, um sich dann in eine Lücke zu quetschen, wo sämtliche Sicherheitsabstände massiv unterschritten werden.

Das hat nichts mit einem Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot zu tun, aber wenn eine Ausfahrt kommt, will man vielleicht trotzdem nach rechts und rechnet nicht damit, dass das einer angeschossen kommt.

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 16. März 2015 um 18:30:53 Uhr:

Zitat:

@dermondeoreiter schrieb am 16. März 2015 um 18:19:52 Uhr:

Mal dumm gefragt: was genau ist daran denn so "brandgefährlich"?

brandgefährlich wird es dann, wenn die mittelspurtrottel urplötzlich auf die idee kommen auf die rechte spur zu wechseln...

Der Fall dürfte deutlich seltener sein als der umgekehrte, das nämlich ein Unachtsamer aus der rechten oder mittleren Spur nach links rauszieht...Die Grundregel sollte sein: wer wechselt muss aufpassen.

Zitat:

a

@MagirusDeutzUlm schrieb am 16. März 2015 um 18:30:53 Uhr:

Zitat:

Wenn es erlaubt wäre, wüsste jeder das er auch beim Rechtseinordnen besonders schauen muss.

innerorts ist rechts überholen erlaubt!

ändert aber nichts an der tatsache, dass vielen verkehrsteilnehmern der nutzen ihrer spiegel völlig fremd ist....

Ja eben, sehe ich nicht als Argument gegen ein Rechtsüberholen. Das es kritisch ist mit 50 km/h schneller rechts vorbei zu Schiessen liegt auf der Hand. Da gehört dann ein gewisses Regelwerk dazu.

Mich nerven sture 120- oder weniger km/h-Mittelspurfahrer ebenfalls.

Hin und wieder überhole ich die ebenfalls rechts, allerdings nur, wenn die linke Spur dicht befahren ist.

Meistens jedoch überhole ich links und bleibe dann ebenfalls auf der Mitte, allerdings mit ca. 160, nicht mit 120 km/h, außer wenn die rechte Spur wirklich frei ist und ich auch dort 160 fahren kann.

Was ist richtig, was ist falsch?

Wer ist völlig frei von Fehlern?

Wer handelt immer 100% StVO-konform?

Pech, wenn man erwischt wird.

Allerdings sollte es klar sein, dass ein Rechtsüberholverstoß für die Rennleitung wesentlich einfacher nachzuweisen und auch lohnenswerter ist, als den Mittelspurfahrer mit einer OWI zu belangen und zu belehren.

Ich wurde auch schon mal mit einem Mittelspurfahrer raus gewunken. Er fuhr ca. 110 und ich 120KMH. Der eine Polizist hat mich befragt und ich habe ihm gesagt, das ich am stockenden Verkenr vorbeigefahren bin. Der Mittelspurfahrer ist dort gefahren, weil bald ein LKW kommt. Dann sind die zurück in ihr Fahrzeug, haben sich das Video noch mal angesehen und uns mitgeteilt, das kein LKW zu sehen ist und das einzige stockende Fahrzeug der Mittelspurschleicher war.

Anschließend durfte ich straffrei weiter fahren, weil nicht geregelt ist, ab welcher verkehrsmenge der Verkehr stockt. Der Mittelspurfahrer regte sich auf, das es für sein "selbstverständliches Verhalten" einen Punkt mit Geldstrafe gibt.

Themenstarteram 17. März 2015 um 8:39

Hi,

das rechts vorbeifahren ist zwar nicht 100% geregelt aber es gibt wohl Gerichtigsurteile die es bei stockendem Verkehr, geringem Geschwindigkeitsunterschied (soweit sogut) und niedrigen Geschwindigkeiten (bis ~80km/h) erlauben.

Bei deutlich über 100 wäre es demnach auf jeden Fall überholen gewesen und nicht vorbeifahren ;) Aber wie gesagt in deinem Fall haben die Beamten das Augenmaß gezeigt das ich mir wünschen würde.

Gruß Tobias

Wie ist es eigentlich wenn ich von der Autobahn abfahre? Folgende Situation, ich muss die Autobahn wechseln und relativ nah hinter der Ausfahrt beginnt ein Stau. Also es ist noch 100km\h erlaubt aber alle fahren schon nur 60km\h. Den Wechsel der Autobahn bekommt man locker mit 100 hin, es ist auch so erlaubt. Darf ich nun auf der Ausfahrt mit 100km\h an dem Wagen auf der Autobahn vorbeifahren?

Ich frage weil ich die Situation fast jeden zweiten Tag habe und nie weiss wie ich mich verhalten darf.

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