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Rechts überholen bzw. vorbeiziehen

Themenstarteram 15. März 2008 um 15:07

Hallo Leute,

dass rechts überholen verboten ist, ist mir natürlich klar. Aber wie sieht es aus, wenn ich auf einer relativ leeren Autobahn fahre und mein Vorderman plötzlich grundlos auf die linke Spur zum Überholen ausscherrt. Er ist dabei so langsam, dass er die Fahrzeuge vor ihm gar nicht einholt, bleibt aber trotzdem weiterhin auf der linken Spur. Ich befinde noch auf der rechten Spur mit unverändertem Tempo. Da der Wagen auf der linken Spur langsamer wird, gleite ich langsam auf der rechten Spur an ihm vorbei und bleibe auch dannach weiterhin auf der rechten Spur. Ich habe also bei der ganzen Geschichte weder mein Tempo verändert noch die Spur gewechselt.

Ich beobachte dieses Verhalten öfter. Ist das noch in Ordnung so?

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 15. März 2008 um 15:07

Hallo Leute,

dass rechts überholen verboten ist, ist mir natürlich klar. Aber wie sieht es aus, wenn ich auf einer relativ leeren Autobahn fahre und mein Vorderman plötzlich grundlos auf die linke Spur zum Überholen ausscherrt. Er ist dabei so langsam, dass er die Fahrzeuge vor ihm gar nicht einholt, bleibt aber trotzdem weiterhin auf der linken Spur. Ich befinde noch auf der rechten Spur mit unverändertem Tempo. Da der Wagen auf der linken Spur langsamer wird, gleite ich langsam auf der rechten Spur an ihm vorbei und bleibe auch dannach weiterhin auf der rechten Spur. Ich habe also bei der ganzen Geschichte weder mein Tempo verändert noch die Spur gewechselt.

Ich beobachte dieses Verhalten öfter. Ist das noch in Ordnung so?

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Da spricht der Unwissende @ Sir Donald!

Ein Verstoß gem. § 315 c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs) hat mit einem Bußgeldkatalog rein gar nichts zu tun. Im Bußgeldkatalog werden Verkehrsordnungswidrigkeiten geregelt.

Aber weiß Gott keine Straftaten.

Was die Entziehung der Fahrerlaubnis angeht, so kann man diese Regelungen (für das Gericht) in § 69 a StGB nachlesen. In § 111 a StPO ist die rechtliche Brücke für die Beschlagnahme durch die Polizei geregelt. Zudem werden in § 69 StGB Regelbeispiele für die Entziehung der Fahrerlaubnis und der Einziehung des Führerscheines genannt. Und eine Straßenverkehrsgefährung gem. § 315 c StGB ist dort explizit als Regelbeispiel aufgeführt!

Eintragungen in Flensburg richten sich nach dem BZRG (Bundeszentralregistergesetz). Dieses sieht für Straftaten mindestens fünf Punkte vor.

Eine gute (und leicht verständliche) Übersicht ist hier zu finden.

Bezüglich der Fristen im VZR kann noch hier nachgelesen werden!

Ändert nichts daran das du nach einem Führerscheinentzug Null Punkte auf dem Konto hast.Somit sind alle Punkte die es für Vergehen gibt die direkt zu einem Führerscheinentzug führen rein theoretisch.Das sie Vergehen trotzdem gespeichert bleiben hat alledings schon zu überraschenden Einladungen zu einer MPU geführt wenn man sich nach einer Wiedererteilung relativ schnell wieder was gröberes erlaubte.

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

alledings schon zu überraschenden Einladungen zu einer MPU geführt wenn man sich nach einer Wiedererteilung relativ schnell wieder was gröberes erlaubte.

Und das ist gut so!

Zitat:

Original geschrieben von ToniX20SE

sicher, dass rechts überholen nicht dazuaddiert wird?

Wird nicht "dazuaddiert", da Tateinheit.

Gruß

am 25. März 2008 um 10:44

Zitat:

Original geschrieben von Opelowski

Zitat:

Original geschrieben von patti106

 

Sich einen wirtschaftlichen Vorteil raus zu holen (das ist es nuneinmal, wenn man quasi Geld sparen möchte) berechtigt zur Anhebung des Regelsatzes.

Ist mir schon passiert, da sollte ich 50€ zahlen und nen Punkt kassieren, nur weil ich in zweiter Reihe parkte.

Darf man das so verstehen dass es ohne diese Annahme des wirtschaftlichen oder sonstigen (zeitlichen etc.) Vorteils günstiger wäre?

Wenn, dann ist das Gesetz an der Stelle etwas komisch, denn aus Versehen parkt ja keiner keiner in zweiter Reihe und beim Defekt gibt es auch keine Strafe. Andere Sachen außer Vorteil verschaffen und Defekt sehe ich nicht um in 2ter Reihe zu parken. Oder anders: wann kriege ich in 2ter Reihe das "normale" Bußgeld ?

Ich muss dazu sagen, dass ich meine Klappe nicht halten konnte.:D

Als Anwohner hab ich häufig keine andere Wahl als zweite Reihe zu parken, da viele hier mal eben die zwei Euro für das Parkhaus sparen.

Ich hatte dann zur Polizistin gesagt, dass ich das nächste Mal halt auf dem Gehweg parke. Kostet schließlich nur 15€ statt 20€.

Man sollte also auf keinen Fall erwähnen, dass man aus Kostengründen lieber rechts vorbei fährt, statt zu drängeln.

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