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Rechts überholen bzw. vorbeiziehen

Themenstarteram 15. März 2008 um 15:07

Hallo Leute,

dass rechts überholen verboten ist, ist mir natürlich klar. Aber wie sieht es aus, wenn ich auf einer relativ leeren Autobahn fahre und mein Vorderman plötzlich grundlos auf die linke Spur zum Überholen ausscherrt. Er ist dabei so langsam, dass er die Fahrzeuge vor ihm gar nicht einholt, bleibt aber trotzdem weiterhin auf der linken Spur. Ich befinde noch auf der rechten Spur mit unverändertem Tempo. Da der Wagen auf der linken Spur langsamer wird, gleite ich langsam auf der rechten Spur an ihm vorbei und bleibe auch dannach weiterhin auf der rechten Spur. Ich habe also bei der ganzen Geschichte weder mein Tempo verändert noch die Spur gewechselt.

Ich beobachte dieses Verhalten öfter. Ist das noch in Ordnung so?

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 15. März 2008 um 15:07

Hallo Leute,

dass rechts überholen verboten ist, ist mir natürlich klar. Aber wie sieht es aus, wenn ich auf einer relativ leeren Autobahn fahre und mein Vorderman plötzlich grundlos auf die linke Spur zum Überholen ausscherrt. Er ist dabei so langsam, dass er die Fahrzeuge vor ihm gar nicht einholt, bleibt aber trotzdem weiterhin auf der linken Spur. Ich befinde noch auf der rechten Spur mit unverändertem Tempo. Da der Wagen auf der linken Spur langsamer wird, gleite ich langsam auf der rechten Spur an ihm vorbei und bleibe auch dannach weiterhin auf der rechten Spur. Ich habe also bei der ganzen Geschichte weder mein Tempo verändert noch die Spur gewechselt.

Ich beobachte dieses Verhalten öfter. Ist das noch in Ordnung so?

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Zitat:

Original geschrieben von Danea

Ich habe keine Lust abzubremsen, auch wenn rechtes Überholen untersagt ist.

und ich hab keine lust ggf mich , beifahrer und nachfolgende in gefahr zu bringen , weil eben der "penner" dann ohne zu denken nach rechts ausschert, weil da ja keiner sein kann....

Harry

am 21. März 2008 um 14:31

naja.. bevor man die spur wechselt sollte man ja immer gucken..

kam das schonmal vor, dass dich einer so geschnitten hat?

Zitat:

Original geschrieben von emil2267

die stanspur benutzen kostet 30€,bei gefährdung oder vorsatz zwar wie rechtüberholen auch 50€,aber es gibt nur 2 statt 3 punkte in flensburg !

Bei Gefährdung dürfte daraus ein schönder Verstoß nach §315c werden.Beim dem bekommt man zwar keine Punkte aber eine Abo für den ÖPNV das ca 30 Tagessätze kosten  und rund 10 Monate benutzt werden muß.

Oben genannte 30€/50€ kommen zum tragen wenn man im Stau über die Standspur zur nächsten Abfahrt schleicht.Wer aber die Standspur mit einer Überholspur verwechselt dürfte zu 99% eine Anzeige nach 315c am Hals haben.

am 23. März 2008 um 2:48

Zitat:

Original geschrieben von emil2267

die stanspur benutzen kostet 30€,bei gefährdung oder vorsatz zwar wie rechtüberholen auch 50€,aber es gibt nur 2 statt 3 punkte in flensburg !

machts aber auch nicht wirklich viel besser ;)

Sich einen wirtschaftlichen Vorteil raus zu holen (das ist es nuneinmal, wenn man quasi Geld sparen möchte) berechtigt zur Anhebung des Regelsatzes.

Ist mir schon passiert, da sollte ich 50€ zahlen und nen Punkt kassieren, nur weil ich in zweiter Reihe parkte.

am 23. März 2008 um 21:22

Zitat:

Original geschrieben von patti106

 

Sich einen wirtschaftlichen Vorteil raus zu holen (das ist es nuneinmal, wenn man quasi Geld sparen möchte) berechtigt zur Anhebung des Regelsatzes.

Ist mir schon passiert, da sollte ich 50€ zahlen und nen Punkt kassieren, nur weil ich in zweiter Reihe parkte.

Darf man das so verstehen dass es ohne diese Annahme des wirtschaftlichen oder sonstigen (zeitlichen etc.) Vorteils günstiger wäre?

Wenn, dann ist das Gesetz an der Stelle etwas komisch, denn aus Versehen parkt ja keiner keiner in zweiter Reihe und beim Defekt gibt es auch keine Strafe. Andere Sachen außer Vorteil verschaffen und Defekt sehe ich nicht um in 2ter Reihe zu parken. Oder anders: wann kriege ich in 2ter Reihe das "normale" Bußgeld ?

Vielleicht noch zweit Anmerkungen grundsätzlich zum "rechts vorbeiziehen".

-Wenn es kracht wird der Unfallgegner sagen dass es rechts überholen war, kein Vorbeiziehen, man wird auch kaum auf Beweise bestehen und es so glauben. Ihr steht dann als böse Raser die sich durchwurschteln da ;) . Daher ist es ein Risiko das zu machen, ich mache es deshalb nicht und bremse stupide statt später so ein Verlust zu ertragen.

-Vorbeiziehen gilt nur bei unveränderten Zuständen, spricht taucht da eine neue Geschwindigkeitsbeschränkung auf, oder ein Umstand (auch eine Kurve u.s.w.), der das Verlangsamen rechtfertigt, zieht ihr nicht mehr vorbei sondern überholt. Ich will das nur sagen damit ihr später kein Ärger habt. Links pennen kostet etwas Trinkgeld, rechts vorbei ist dagegen ein ganz anderes paar Schuhe, erst recht wenn was passiert, ich kann davon prinzipiell nur abraten.

Und was willst machen wenn die Herren in Gruen/Weiss selber links in der 80 km/h Kolonne fahren, statt das Rechtsfahrgebot zu befolgen... im Dienstwagen natuerlich.

Gut die hats dann aber auch ned gestoert wie ein paar Leute an ihnen rechts vorbeigefahren sind (mit 100).

am 24. März 2008 um 8:42

natürlich ein Foto machen, ist doch klar ;)

Mit was denn? Meinem Foto-Handy? Sicher nicht..

Einen Beifahrer sollte man zum Fotografieren schon dabei haben. Und natürlich eine vernünftige Kamera.

Waere von Vorteil... aber bei der Fahrt zur Arbeit is auch kein Beifahrer dabei.

Zitat:

Original geschrieben von yo-chi

Waere von Vorteil... aber bei der Fahrt zur Arbeit is auch kein Beifahrer dabei.

Wieso nicht?

Es gibt doch viele Fahrgemeinschaften.:p

Ne danke, genug schlechte Erfahrungen.

Original geschrieben von Sir Donald

Zitat:

Verstoß nach §315c werden.Beim dem bekommt man zwar keine Punkte

Das probier mal aus......mindestens vier Punkte - in aller Regel sogar sieben. Und weil sie aus einer Straftat stammen, bleiben sie Dir auch noch fünf Jahre treu!

Ansonsten ist hier zum Überholen ja alles gesagt worden! Wobei die Bezeichnung "rechts überholen" ja schon falsch ist. Denn laut Definition ist das Überholen das "Linksvorbeifahren an einem, sich in gleicher Richtung fortbewegenden, mehrspurigen Fahrzeuges"

Natürlich würde man laut Bußgeldkatalog Punkte bekommen,aber da bei einem Führerscheinentzug das Punktekonto automatisch auf Null gesetzt wird bekommt man die zwar theoretisch aber nicht praktisch.

Bevor einer meint das so ein Entzug seit toll da das Sündenregister gelöscht wird täuscht sich.Alle Vergehen die bis zum Entzug gespeichert waren und dazu führten bleiben gespeichtert bis sie ganz normal getilgt werden.Einziger Unterschied ist das man nach der Wiedererteilung keine Punkte mehr auf dem Konto hat. 

Unser "rechts ueberholen" waere dann eher: "Nicht vermindern der Ursprungsgeschwindigkeit, wenn das sich in gleicher Richtung fortbewegende, mehrspurige Fahrzeug, auf der linken Spur aus nicht beeinflussbaren Faktoren seine Geschwindigkeit unter der des eigenen Fahrzeugs vermindert."

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