Rechtliches zum Autoverkauf
Hallo zusammen,
ich habe schon einiges nachgelesen, aber es passt leider nie genau auf meinen Fall.
Folgende Situation:
Meine Freundin wollte ihr Auto verkaufen. Es haben sich auch bald Interessenten gemeldet und gemeint sie bräuchten das Auto bald, da es ihr Auto wohl nicht mehr lange macht. Es wurde ein Vertrag unterschrieben, indem Stand, dass das Auto am 28.02. angezahlt und abgeholt wird. Ein paar Tage vor diesem Termin haben sie das Auto doch gleich gebraucht, da ihr Auto kaputt gegangen ist. Mein Freundin hat das Auto (ohne Brief) übergeben.
Am 28.02. dann der Anruf des Käufers, dass es noch ein paar Tage dauern würde. Heute (01.03.) wollen sie kommen und ca. 200 € (Kaufpreis: 530€) anzahlen. Der Brief bleibt natürlich bei uns.
Jetzt ist die Überlegung, das Auto nächste Woche auf den Käufer umzumelden, damit die die Steuer bezahlen müssen und über ihre Versicherung Versichert sind.
Was wäre z.B. wenn die den Restbetrag nicht mehr bezahlen? Können wir uns das Auto dann wieder holen?
Gruß Asterix1324
Beste Antwort im Thema
Wer keine 530€ für ein Auto zahlen kann der
kann sich keins leisten und ich würde ihn vom Hof jagen.🙄
Sorry bei so einen Heckmeck kommt meist nur Grütze raus.
Bares gegen Ware, Vertrag machen und abgemeldet übergeben
und Ruhe ist.🙄
41 Antworten
Was hast du denn jetzt für ein Problem?
Wenn du keine Lust hast mir Fragen zu beantworten, dann lass es bleiben!
Wenn ich jetzt sagen dass wir das Auto an jemand anderes Verkaufen, dann weiß ich auch nicht mehr zu meinen fragen. Ich bin ja hier um darauf die Antworten zu bekommen damit ich dann nächstes mal nicht mehr fragen muss.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Ich hatte dich so verstanden, daß es dir darum geht, wie du in den Besitz der Restsumme des Kaufpreises kommst.
Ich habe ja jetzt die Frage umgeschrieben um darauf die Antwort zu bekommen. Diskussionen über das Auto an sich gehören ja nicht hier her.
Ich möchte ja auch nur wissen wie sich das rechtlich dann verhält.
Zitat:
Original geschrieben von FabJo
Was willst du denn jetzt hier von uns hören?
Es ist doch schon genug geschrieben worden.
Ich wollte wissen wem in diesem Fall (die Frage die ich umgeschrieben habe) der rechtliche Eigentümer ist.
HALLO!
Wir reden hier von Recht und Gesetz und Einklagen?
Bei einer Karre mit einem Wert zwischen 200 und 500 Euro?
Und der Käufer hat die Kohle nicht?
Ehrlich gesagt, die 300 Euros verfress ich am Wochenende, da würd ich mir keine Gedanken über eine rechtliche Situation machen. Da würd ich nicht mal drüber nachdenken.
Jag ihn vom Hof oder schenks ihm. Je nach Laune, spiel den Samariter oder sei hart. Hier ist der Ärger, Stress, Telefonate, Gang zum Amt jetzt schon absehbar. Übrigens, auch wenn Du recht hast, hast Du den Mist an der Backe. Den der Käufer hat nix, jetzt nicht und wenn Du recht hast, dann auch nicht. Das wird ne Nullnummer, selbst wenn Du nen Titel kriegst, damit kannste das Gästeklo schmücken.
Und das alles wegen 300 Mäusen?
Nicht wirklich.
Die Zeit mit so was zu vergeuden, das lohnt nicht.
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Zitat:
Original geschrieben von JGibbs
HALLO!Wir reden hier von Recht und Gesetz und Einklagen?
Bei einer Karre mit einem Wert zwischen 200 und 500 Euro?
Und der Käufer hat die Kohle nicht?Ehrlich gesagt, die 300 Euros verfress ich am Wochenende, da würd ich mir keine Gedanken über eine rechtliche Situation machen. Da würd ich nicht mal drüber nachdenken.
Jag ihn vom Hof oder schenks ihm. Je nach Laune, spiel den Samariter oder sei hart. Hier ist der Ärger, Stress, Telefonate, Gang zum Amt jetzt schon absehbar. Übrigens, auch wenn Du recht hast, hast Du den Mist an der Backe. Den der Käufer hat nix, jetzt nicht und wenn Du recht hast, dann auch nicht. Das wird ne Nullnummer, selbst wenn Du nen Titel kriegst, damit kannste das Gästeklo schmücken.
Und das alles wegen 300 Mäusen?
Nicht wirklich.Die Zeit mit so was zu vergeuden, das lohnt nicht.
Das sind die Antworten die ich jetzt oft genug gehört habe, nur beim nächsten mal wenn es evtl. um mehr geht, dann kenne ich die Antwort auch noch nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Asterix1324
...nur beim nächsten mal wenn es evtl. um mehr geht, dann kenne ich die Antwort auch noch nicht.
Dann weist du aber, wie du es
nichtmachen solltest.
Beim privaten Autokauf gibt es nur einen sinnvollen Weg, nämlich gesamten Kaufpreis gegen Dokumente und Fahrzeug. Wenn der Kaufinteressent klamm ist, dann soll er sich das Geld bei einer Bank oder in seinem Verwandten- und Bekanntenkreis pumpen, aber nicht beim Verkäufer. Du bist hier nicht der Erste, der damit Probleme bekommen hat.
Die Antwort ist ganz einfach:
Wenn man privat verkauft, dann macht man solche Spielchen nicht mit, Der Ärger bleibt der Gleiche, nur die Summe ändert sich.
Wenn ein Käufer Deine Ware will, wieso sollte es Dein Problem sein, wie es finanziert wird? Auf alle Fälle nicht auf deine Kosten. Wenn er es will, dann soll er sich kümmern. Bist Du ne Bank? Wenn ja, kennste die Verträge, wenn nein, schick ihn dahin.
Privatverkauf heißt für mich, Ware gegen komplette Kohle, dann ist für mich die rechtliche Situation eindeutig. Wieso solltest Du dir die Gedanken des Käufers machen?
Wenn Du bei der Vertragsgestaltung einen kleinen Fehler machst, etwas falsch formulierst, ein falsches Wort, schon kommt so ein Winkeladvokat um die Ecke und erklärt Dir die Rechte des Käufers. Auf so einen Mist würd ich mich nie einlassen. Wenn Du die Kohle hast, bist Du immer mal einen Zug voraus...
Edit:
Scheinbar denken viele so, da muss was dran sein...
Zitat:
Original geschrieben von Asterix1324
Ich wollte wissen wem in diesem Fall (die Frage die ich umgeschrieben habe) der rechtliche Eigentümer ist.Zitat:
Original geschrieben von FabJo
Was willst du denn jetzt hier von uns hören?
Es ist doch schon genug geschrieben worden.
Das Problem ist das du dann noch der rechtliche Eigentümer bist, der Käufer aber im Besitz der Sache ist, eine eigentümliche Rücknahme könnte auch als Diebstahl geahndet werden, weil der Käufer schon einen Teil bezahlt hat und du Ihm nicht seinen Besitz wegnehmen darfst.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
...eine eigentümliche Rücknahme könnte auch als Diebstahl geahndet werden, weil der Käufer schon einen Teil bezahlt hat und du Ihm nicht seinen Besitz wegnehmen darfst.
Eben.
Der §929 BGB, den der TE hier ins Spiel brachte, berechtigt ihn nicht dazu, hier Selbstjustiz zu üben. Da bleibt ihm also nur noch der Rechtsweg und der kostet erst einmal zusätzliches Geld. Ob der TE dieses jemals vom Käufer zurückbekommen wird, steht angesichts dessen desolater finanzieller Lage in den Sternen.
Rechtsberatungen im Internet sind ohnehin stets heikel zu betrachten. Zum einen kennt man die Kompetenz des Verfassers nicht, zum anderen mangelt es meist an umfassenden Sachverhaltsdarstellungen. Und jedes Detail, so unwichtig es auch scheinen mag, kann am Ende eine andere rechtliche Würdigung des Ganzen bedeuten.
Um auf den eingangs erwähnten Sachverhalt kurz und NICHT abschließend zu antworten:
Bei einem Verkauf (§§ 433, 449 BGB) und einer separaten Übereignung (§§ 929, 158 BGB iVm. § 449 BGB) mit jeweiligen Eigentumsvorbehalt, bleibst du Eigentümer bis zum Bedingungseintritt; der vollständigen Kaufpreiszahlung. So weit, so gut.
Sollte der Käufer seiner Verpflichtung, den Kaufpreis zu zahlen (§ 433 II BGB) nicht nachkommen und dies auch endgültig verweigern bzw. eine angemessene gesetzte Frist erfolglos verstreichen lassen, so kannst du vom Vertrag zurücktreten; vgl. § 323 BGB. Der Rücktritt ist auch die Grundvoraussetzung, wenn du als Eigentümer dein Eigentum vom Anwartschaftsberechtigten herausverlangen (§ 985 BGB) willst, gem. § 449 II BGB.
Soweit die Theorie in groben, kurzen Zügen. Viel Erfolg mit dieser Erkenntnis.
Natürlich verzichtet diese Kurzfassung auch jeden Anspruch auf Vollständigkeit. Das sollte sich aber auch aus dem Vorgenannten erschließen lassen. 😁
Vielen Dank. Die letzten 3 Posts waren jetzt Antworten wie ich sie mir aus solch einem Forum erwarte.
Ich bin dankbar für alle die anderen helfen wollen, aber es sollte ich schon auch auf die Frage an sich beziehen. Ich bin auch auf diversen anderen Foren unterwegs um anderen Leuten zu antworten. Nur mein Bereich ist eher so die Technik.
Danke nochmal. Ich werde jetzt versuchen das beste daraus zu machen.