Rechtliches zum Autoverkauf
Hallo zusammen,
ich habe schon einiges nachgelesen, aber es passt leider nie genau auf meinen Fall.
Folgende Situation:
Meine Freundin wollte ihr Auto verkaufen. Es haben sich auch bald Interessenten gemeldet und gemeint sie bräuchten das Auto bald, da es ihr Auto wohl nicht mehr lange macht. Es wurde ein Vertrag unterschrieben, indem Stand, dass das Auto am 28.02. angezahlt und abgeholt wird. Ein paar Tage vor diesem Termin haben sie das Auto doch gleich gebraucht, da ihr Auto kaputt gegangen ist. Mein Freundin hat das Auto (ohne Brief) übergeben.
Am 28.02. dann der Anruf des Käufers, dass es noch ein paar Tage dauern würde. Heute (01.03.) wollen sie kommen und ca. 200 € (Kaufpreis: 530€) anzahlen. Der Brief bleibt natürlich bei uns.
Jetzt ist die Überlegung, das Auto nächste Woche auf den Käufer umzumelden, damit die die Steuer bezahlen müssen und über ihre Versicherung Versichert sind.
Was wäre z.B. wenn die den Restbetrag nicht mehr bezahlen? Können wir uns das Auto dann wieder holen?
Gruß Asterix1324
Beste Antwort im Thema
Wer keine 530€ für ein Auto zahlen kann der
kann sich keins leisten und ich würde ihn vom Hof jagen.🙄
Sorry bei so einen Heckmeck kommt meist nur Grütze raus.
Bares gegen Ware, Vertrag machen und abgemeldet übergeben
und Ruhe ist.🙄
41 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Asterix1324
Was wäre z.B. wenn die den Restbetrag nicht mehr bezahlen? Können wir uns das Auto dann wieder holen?
Wurde das Verfahren für diesen Fall etwa
nichtim Kaufvertrag festgehalten? 😰
Wie habt ihr euch denn für diesen Fall abgesichert? Gerade die Zahlungsmodalitäten sind doch ein wichtiger Vertragsbestandteil.
Wer keine 530€ für ein Auto zahlen kann der
kann sich keins leisten und ich würde ihn vom Hof jagen.🙄
Sorry bei so einen Heckmeck kommt meist nur Grütze raus.
Bares gegen Ware, Vertrag machen und abgemeldet übergeben
und Ruhe ist.🙄
Zitat:
Original geschrieben von Asterix1324
Jetzt ist die Überlegung, das Auto nächste Woche auf den Käufer umzumelden, damit die die Steuer bezahlen müssen und über ihre Versicherung Versichert sind.
Der Käufer fährt seit ein paar Tagen auf eure Kosten und euer Risiko mit dem Fahrzeug?
Welche vertraglichen Regelungen bzw. welche Vergütung besteht für diese Nutzung?
Nein, den Fall dass der Restbetrag nach der Anzahlung nicht bezahlt wird, haben wir nicht mit festgehalten.
Was wäre denn, wenn die heute Abend kommen, und die Anzahlung bringen. Wir das noch in den Kaufvertrag noch mit aufnehmen und das Auto nächste Woche doch umgemeldet wird (Damit meine Freundin die Versicherung nicht mehr bezahlen muss). Wie sieht das dann rechtlich aus wenn der Restbetrag doch nicht kommt?
Meine Freundin hat da ein bisschen Verständnis wenn man mal so nen finanziellen Engpass hat. Das sind junge Leute mit Kind. In dieser Situation war meine Freundin auch mal.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Welche vertraglichen Regelungen bzw. welche Vergütung besteht für diese Nutzung?
Meine Freundin hat das Auto vor einem Jahr für 250 € gekauft und nicht wirklich viel daran machen müssen. Mit einem Preis von 530 € ist das glaub ne vertretbare Vergütung.
Das Auto war auch nur ne Übergangslösung
Zitat:
Original geschrieben von Asterix1324
Wie sieht das dann rechtlich aus wenn der Restbetrag doch nicht kommt?
Dann müßt ihr den Restbetrag zivilrechtlich einklagen.
Zitat:
Original geschrieben von Asterix1324
Meine Freundin hat das Auto vor einem Jahr für 250 € gekauft und nicht wirklich viel daran machen müssen. Mit einem Preis von 530 € ist das glaub ne vertretbare Vergütung.
Der Fahrzeugwert ist hier unerheblich.
Wenn der Käufer mit dem Fahrzeug einen selbst verschuldeten Unfall baut, dann wir euer Versicherungsvertrag mit den Kosten belastet und entsprechend zurückgestuft.
Als Maßstab muß hier der durch die Rückstufung notwendige Mehrbeitrag über die Jahre addiert, bis wieder der ursprüngliche Schadenfreiheitsrabatt (wie vor dem Unfall) erreicht wird, genommen werden.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Dann müßt ihr den Restbetrag zivilrechtlich einklagen.
Und wenn wir es nicht Ummelden, dann könnten wir uns das Auto doch leichter wieder zurückholen oder zumindest die Kennzeichen entfernen, oder?
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Der Fahrzeugwert ist hier unerheblich.Wenn der Käufer mit dem Fahrzeug einen selbst verschuldeten Unfall baut, dann wir euer Versicherungsvertrag mit den Kosten belastet und entsprechend zurückgestuft.
Als Maßstab muß hier der durch die Rückstufung notwendige Mehrbeitrag über die Jahre addiert, bis wieder der ursprüngliche Schadenfreiheitsrabatt (wie vor dem Unfall) erreicht wird, genommen werden.
Also müssen wir denn Fall eines Schadens auch mit in den Vertrag aufnehmen?
Zitat:
Original geschrieben von Asterix1324
Und wenn wir es nicht Ummelden, dann könnten wir uns das Auto doch leichter wieder zurückholen oder zumindest die Kennzeichen entfernen, oder?
Nein, damit würdet ihr euch selbst wegen Diebstahl strafbar machen.
Ihr könnt allenfalls das Straßenverkehrsamt informieren, wo man dann von Amts wegen tätig wird.
Zitat:
Original geschrieben von Asterix1324
Also müssen wir denn Fall eines Schadens auch mit in den Vertrag aufnehmen?
Ja, das gehört auch mit in dem Vertrag.
Außerdem grundsätzlich eine Vereinbarung über den (geplanten) Tag der Ummeldung auf den neuen Besitzer.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Nein, damit würdet ihr euch selbst wegen Diebstahl strafbar machen.
Wieso Diebstahl? Das Auto gehört ja noch meiner Freundin, da es noch nicht komplett bezahlt ist, und die Versicherung läuft auch noch auf sie.
Wem stehle ich denn da etwas?
Habt ihr schon mal ein Auto verkauft?
Ich denke nicht.
Bitte informiert euch mal zb. eurer Versicherung
oder beim Anwalt des Vertrauens
wie ein ordentlicher Autoverkauf abläuft.
Ich glaube hier fehlen rudimentäre Grundlagen
des Verbrauerrechtes.🙄
Wenn falsche Entscheidungen durch weitere Fehltritte
berichtigt werden sollen wird es nicht richtiger.😕
Ich wäre damit sehr vorsichtig. Wenn nicht ausdrücklich ein Eigentumsvorbehalt vereinbart wurde (ich nehme mal an, das ist nicht der Fall bzw. nicht schriftlich -> Beweisproblem), dann ist das Auto durch Einigung und Übergabe in das Eigentum des Käufers übergegangen, unabhängig von der Zahlung des Kaufpreises und unabhängig davon, wer den Fahrzeugbrief verwahrt und wer als Halter eingetragen ist. (Eigentümer, Besitzer und Halter können 3 verschiedene Personen sein).
Aus diesem Grund steht in vielen Verträgen über Warenlieferung der Eigentumsvorbehalt ("Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Lieferanten"😉, ebenso in Verträgen über Autofinanzierung.
Außerdem hast du ein Problem mit der weiteren Verwendung des Autos, wenn du zwar den Fahrzeugbrief, aber nicht den Fahrzeugschein hast. Über den Verbleib des Fahrzeugscheins musst du eine eidesstattliche Versicherung abgeben (kostet ca. 30 Euro zuzüglich der normalen Gebühren für Umschreibung usw.). Wenn du hier falsche Angaben machst, machst du dich strafbar.
Ich fürchte, hier fehlt es an Allem.
So einen Deal würde ich auf keinen Fall mitmachen.
Dann lieber verschenken, da die Karre ja eh nur mal 250 € kostete und ein Jahr gefahren wurde.
Lieber so, als später größeren finanziellen Schaden wegen Versicherung etc. oder nachher Ersatzansprüche weil dies oder das kaputt.
Und man ärgert sich nicht und hat das Gefühl, man hat ein gutes Werk getan.
Also Karre verschenken!