Rechtliches zum Autoverkauf

Hallo zusammen,

ich habe schon einiges nachgelesen, aber es passt leider nie genau auf meinen Fall.

Folgende Situation:
Meine Freundin wollte ihr Auto verkaufen. Es haben sich auch bald Interessenten gemeldet und gemeint sie bräuchten das Auto bald, da es ihr Auto wohl nicht mehr lange macht. Es wurde ein Vertrag unterschrieben, indem Stand, dass das Auto am 28.02. angezahlt und abgeholt wird. Ein paar Tage vor diesem Termin haben sie das Auto doch gleich gebraucht, da ihr Auto kaputt gegangen ist. Mein Freundin hat das Auto (ohne Brief) übergeben.

Am 28.02. dann der Anruf des Käufers, dass es noch ein paar Tage dauern würde. Heute (01.03.) wollen sie kommen und ca. 200 € (Kaufpreis: 530€) anzahlen. Der Brief bleibt natürlich bei uns.

Jetzt ist die Überlegung, das Auto nächste Woche auf den Käufer umzumelden, damit die die Steuer bezahlen müssen und über ihre Versicherung Versichert sind.

Was wäre z.B. wenn die den Restbetrag nicht mehr bezahlen? Können wir uns das Auto dann wieder holen?

Gruß Asterix1324

Beste Antwort im Thema

Wer keine 530€ für ein Auto zahlen kann der
kann sich keins leisten und ich würde ihn vom Hof jagen.🙄
Sorry bei so einen Heckmeck kommt meist nur Grütze raus.
Bares gegen Ware, Vertrag machen und abgemeldet übergeben
und Ruhe ist.🙄

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Ich hatte noch nie Probleme beim Auto verkauf.
Normal hab ich das komplette Geld bekommen und hab dann alles ausgehändigt wie es im Vertrag stand.
Einen Fall wie diesen hatte ich noch nicht und deswegen frage ich hier ja nach, was wäre wenn ...

@Asterix1234
Habt ihr denn im Vertrag wenigstens den Eigentumsvorbehalt bis zur entgültigen Bezahlung des Kaufpreises festgehalten?

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Wenn nicht ausdrücklich ein Eigentumsvorbehalt vereinbart wurde (ich nehme mal an, das ist nicht der Fall bzw. nicht schriftlich -> Beweisproblem)

Es steht im Vertrag, dass das Fahrzeug bis zu vollständigen Bezahlung in unserem Eigentum befindet.

Und wie soll dann die Umeldung erfolgen, wenn Ihr noch die Papiere habt?

Veschenk die Karre oder gib sie für 250 her. Dann war das ein Deal ohne Verlust. Und Du hast keinen Ärger.

Meine Meinung. In Kleinigkeiten muss man großzügig sein.

By the way, was für ein Wagen welches Baujahr ist es denn?

Sicherlich mit vielen Mängeln versehen, wo der Käufer eventuell auch noch Ärgermachpotential hat.

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Meine Freundin hatte geplant mit zur Ummeldung zu gehen und den Brief dann wieder mitzunehmen.

Es ist ein alter Ford Puma. Die genauen Daten hab ich gerade nicht da. Klar sind da Gebrauchsspuren dran, aber das ist im Vertrag alles vermerkt.

Das ganze stinkt doch zum Himmel.
Ich glaube fast das der neue Besitzer nie die Absicht hat den Rest zu bezahlen.
Außderdem noch auf eure Kosten billig das Auto fahren will.
Gehts noch?
Wacht endlich auf.

Zitat:

Original geschrieben von Asterix1324


Es ist ein alter Ford Puma.

Als Fahrzeug für eine junge Familie? 😰

Hier steht doch offensichtlich nicht der Transportbedarf, sondern der Fahrspaß im Vordergrund. Bei der klammen Situation der Käufer eigentlich nicht zu verantworten.

Zitat:

Original geschrieben von Asterix1324


Ich hatte noch nie Probleme beim Auto verkauf.
Normal hab ich das komplette Geld bekommen und hab dann alles ausgehändigt wie es im Vertrag stand.
Einen Fall wie diesen hatte ich noch nicht und deswegen frage ich hier ja nach, was wäre wenn ...

Dann handhabe das auch dieses mal genau so, wenn du keine Probleme haben willst, ich schließe mich mal meinem Vorschhreibern an wer bei einem 530 € Auto nicht die ganze Summe zahlen kann und nur 200 € hat, na da sind doch finanzielle Schwierigkeiten schon quasi vorprogrammiert.

Auto gegen Kohle abgemeldet und keine Probleme  und natürlich einen Kaufvertrag machen.

Wenn das angebotene Fahrzeug und die finanzielle Situation des Kaufinteressenten nicht zusammenpassen, dann sollten beim Verkäufer eigentlich schon alle Alarmglocken schrillen.

Ich würde mich schämen so eine runtergerockte Gurke zum doppelten des Kaufpreises vor einem Jahr zu verkaufen.

Die Kiste war doch schon Schrott als sie vor einem Jahr für 250 € gekauft wurde.

Und jetzt für über 500 € verkaufen?

Hat die Karre denn noch HU?

Das ist ein Geschäft mit der Armut.

Da sind doch bestimmt schon die Schweller durchgerostet, etc....

Ich stelle die Frage mal anders:
Wie ist die rechtliche Situation, wenn im Kaufvertrag steht dass sie bis zur kompletten Bezahlung Eigentümer bleibt, der Käufer eine Anzahlung macht, das Auto aber aushändigt und das Fahrzeug umgemeldet wird? Sie behält aber den Brief (indem der neue Name steht).

Es geht hier nicht um den Zustand des Autos. Das Auto fährt und hat keine technischen Probleme.

Die rechtliche Situation stellt sich so dar, daß die Restsumme zivilrechtlich eingeklagt werden muß.

Von einer Rückholung des Fahrzeuges "auf eigene Faust" ist dringend abzuraten, wie bereits weiter vorn im Thread dargestellt. Die Rückholung ist möglich, aber nur mit rechtlicher Absicherung.

Die Einbehaltung des Fahrzeugbriefes stellt für den Verkäufer hier keine besondere Sicherheit dar. Grundlage für das Geschäft, aus dem sich der Anspruch auf die Restsumme ableiten läßt, ist einzig und allein der Kaufvertrag.

Laut §929 BGB geht das Eigentum ja erst über wenn sich beide einig sind. Und einig sind wir uns ja erst wenn die komplette Summe bezahlt wurde.
Es geht ja nur darum, wem das Auto dann rechtlich gehört.

Und dass der Brief kein Eigentumsnachweis ist, weiß ich. Aber wenn wir ihn behalten kann die Sache ja auch nicht schlimmer machen.

Mach doch was du willst.
Du hörst hier ja doch nicht auf die Warnungen.
Komm bloß nicht später und fang an zu jammern.

Zitat:

Original geschrieben von Asterix1324


Es geht ja nur darum, wem das Auto dann rechtlich gehört.

Oh, sorry.

Ich hatte dich so verstanden, daß es dir darum geht, wie du in den Besitz der Restsumme des Kaufpreises kommst.

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