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rechtliche Konsequenzen Modifikation Auspuff

Mercedes C-Klasse W205
Themenstarteram 13. März 2017 um 15:16

Hi zusammen!

Kennt sich jemand aus mit rechtlichen Konsequenzen durch die Veränderung der originalen Auspuffanlage?

Was kann im schlimmsten Fall passieren wenn die Polizei jemanden anhält der die Nachkats entfernt hat?Kein Unfall, normale Kontrolle ;)

Beste Antwort im Thema
am 13. März 2017 um 15:24

Die Polizei hat hier den Anfangsverdacht auf das Erlöschen der Betriebserlaubnis (§ 19 II 2 Nr. 3 StVZO). Sie hat die Weiterfahrt zu untersagen. Regelmäßig wird sie - es sei denn man ist zu 100% geständig und die Polizei kann den Sachverhalt vor Ort dadurch beweissicher dokumentieren - den Wagen zur Beweissicherung sicherstellen und einem Sachverständigen nach Wahl der Behörde vorführen. Sollte die Vorführung Veränderungen offenbaren, die § 19 II 2 StVZO unterfallen, wird die zuständige Straßenverkehrsbehörde informiert. Diese wird dann regelmäßig das Fahrzeug stilllegen.

Die Kosten des Verfahrens setzen sich zusammen aus:

Abschleppkosten

Gebühren für das Gutachten

Gebühren für die Stilllegung

Bußgeld (inkl. Punkte)

Verwaltungsgebühr

Und sind bei uns in der Gegend DEUTLICH vierstellig. Eine Meldung an das zuständige Zollamt wird ebenfalls gemacht. Ob diese ein Steuerstrafverfahren einleiten, entzieht sich meiner Kenntnis.

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Zitat:

@Dayuuuuum schrieb am 13. März 2017 um 16:16:01 Uhr:

Hi zusammen!

Kennt sich jemand aus mit rechtlichen Konsequenzen durch die Veränderung der originalen Auspuffanlage?

Was kann im schlimmsten Fall passieren wenn die Polizei jemanden anhält der die Nachkats entfernt hat?Kein Unfall, normale Kontrolle ;)

Würde sagen Steuerbetrug dürfte das größere Problem sein ;)

am 13. März 2017 um 15:24

Die Polizei hat hier den Anfangsverdacht auf das Erlöschen der Betriebserlaubnis (§ 19 II 2 Nr. 3 StVZO). Sie hat die Weiterfahrt zu untersagen. Regelmäßig wird sie - es sei denn man ist zu 100% geständig und die Polizei kann den Sachverhalt vor Ort dadurch beweissicher dokumentieren - den Wagen zur Beweissicherung sicherstellen und einem Sachverständigen nach Wahl der Behörde vorführen. Sollte die Vorführung Veränderungen offenbaren, die § 19 II 2 StVZO unterfallen, wird die zuständige Straßenverkehrsbehörde informiert. Diese wird dann regelmäßig das Fahrzeug stilllegen.

Die Kosten des Verfahrens setzen sich zusammen aus:

Abschleppkosten

Gebühren für das Gutachten

Gebühren für die Stilllegung

Bußgeld (inkl. Punkte)

Verwaltungsgebühr

Und sind bei uns in der Gegend DEUTLICH vierstellig. Eine Meldung an das zuständige Zollamt wird ebenfalls gemacht. Ob diese ein Steuerstrafverfahren einleiten, entzieht sich meiner Kenntnis.

geh mal davon aus dass die Steuer auf jeden Fall wegen Steuerhinterziehung gnadenlos zuschlägt.

Ist also richtig viel Spaß garantiert. Warum auch immer du das machen willst, den Highscore hast du sicher.

Zitat:

@Dayuuuuum schrieb am 13. März 2017 um 16:16:01 Uhr:

 

...Nachkats entfernt...

Warum, was wird besser?

Könnte es nicht sein er meint die Nachschalldämpfer ?

Könnte so sein, ist aber egal. Das wird nur geringfügig günstiger.

Ich frag mich ernsthaft was das bringen soll.

Zumindest wird er lauter :D

Das hilft aber nur wenn Du "lauter" mit besser klingen verwechselst

Im günstigsten Fall klingt der nur nach defekter Abgasanlage.

Die eisenmann Anlage hat für mein empfinden den mit Abstand schönsten klang von tuning Anlagen außerhalb der paga.

Aber leider,leider, ohne StVO zulassung.

Aber wenn ich schon mal was mache auf dem grenzüberschreitenden Gebiet; würde ich mit diesen Herren sprechen.

Themenstarteram 14. März 2017 um 7:30

Zitat:

@J.M.G. schrieb am 13. März 2017 um 16:24:12 Uhr:

Die Polizei hat hier den Anfangsverdacht auf das Erlöschen der Betriebserlaubnis (§ 19 II 2 Nr. 3 StVZO). Sie hat die Weiterfahrt zu untersagen. Regelmäßig wird sie - es sei denn man ist zu 100% geständig und die Polizei kann den Sachverhalt vor Ort dadurch beweissicher dokumentieren - den Wagen zur Beweissicherung sicherstellen und einem Sachverständigen nach Wahl der Behörde vorführen. Sollte die Vorführung Veränderungen offenbaren, die § 19 II 2 StVZO unterfallen, wird die zuständige Straßenverkehrsbehörde informiert. Diese wird dann regelmäßig das Fahrzeug stilllegen.

Die Kosten des Verfahrens setzen sich zusammen aus:

Abschleppkosten

Gebühren für das Gutachten

Gebühren für die Stilllegung

Bußgeld (inkl. Punkte)

Verwaltungsgebühr

Und sind bei uns in der Gegend DEUTLICH vierstellig. Eine Meldung an das zuständige Zollamt wird ebenfalls gemacht. Ob diese ein Steuerstrafverfahren einleiten, entzieht sich meiner Kenntnis.

Danke für die ausführliche Erläuterung!!

Themenstarteram 14. März 2017 um 7:35

Zitat:

@x3black schrieb am 13. März 2017 um 23:19:10 Uhr:

Das hilft aber nur wenn Du "lauter" mit besser klingen verwechselst

Im günstigsten Fall klingt der nur nach defekter Abgasanlage.

Geschmackssache..

Der Klang soll bleiben wie er ist, hätte ihn aber gerne etwas lauter. So:

https://www.youtube.com/watch?v=GEFDjWvrU7A

Für mich klingt das überhaupt nicht wie ne defekte Abgasanlage.

 

In der Videobeschreibung steht "took the secondary cats out" - müssten doch die Nachkats gemeint sein!?

Themenstarteram 14. März 2017 um 7:40

wär super wenn jemand was zu dem Steuerthema schreiben kann. Kann doch nicht sein dass noch niemand erwischt wurde :)

Zitat:

@x3black schrieb am 13. März 2017 um 18:09:05 Uhr:

geh mal davon aus dass die Steuer auf jeden Fall wegen Steuerhinterziehung gnadenlos zuschlägt.

Ist also richtig viel Spaß garantiert. Warum auch immer du das machen willst, den Highscore hast du sicher.

eher nicht, das Fahrzeug ist ja im abgeänderten Zustand nicht eingestuft, woran sollen die dann die Nachberechnung fest machen ?

Fahren ohne Betriebserlaubnis reicht als Ärgerpaket ;-), gilt übrigens auch für die Klappensteuergeräte ;-)

Zitat:

@sPeterle schrieb am 14. März 2017 um 10:11:34 Uhr:

 

eher nicht, das Fahrzeug ist ja im abgeänderten Zustand nicht eingestuft, woran sollen die dann die Nachberechnung fest machen ?

Eher doch, im Zweifel in die für dich ungünstigste Klasse. Wenn du deine "Lohnsteuerkarte" beim Arbeitgeber nicht abgibst, wirst du eben in Lohnsteuerklasse 6 eingetragen ;) Zudem ist die Nummer mit den Kats vorsätzliche Steuerhinterziehung und damit eine Straftat.

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