rechtliche hilfe
Hallo zusammen,
ich bräuchte mal eure Hilfe. Ich habe gerade ein Schreiben bekommen.
Letzte Woche hatten sich ja 2 leute meine Bob angeschaut. Einer ist leider kurz vor dem Kauf abgesprungen.
Von dem 2 Herren der mit seinem Freund da war bekomme ich jetzt Post wo er behaupte ich wäre einen mündlichen Kaufvertrag eingegangen und behauptet einen Preis der 3000 € unter meinem Mobile Preis war. Sein Freund würde das bezeugen.
Das ist natürlich an den Haaren herbei gezogen und ich habe so einem Preis niemals zugestimmt.
Muss ich mir über das Schreiben überhaupt gedanken machen oder sollte ich meinen Anwalt hinzu zihen ?
Gruß
Tank
Beste Antwort im Thema
Nachdem noch das Einschreiben kam hab ich Ihn nur angerufen und gesagt das sollte ich noch weiter solche schwachsinigen Briefe bekommen auch ich rechtliche Schritte einleiten werde. Danach habe ich nie wieder was von Ihm gehört.
Er hat wahrscheinlich gedahct könnte klappen.. hat es aber nicht
96 Antworten
Wer so eine Masche fährt ist sich der möglichen Reaktionen auch bewusst und bereitet sich entsprechend vor. Ich wäre da auch vorsichtig, denn man bleibt lange in der Offensive und darf keine Fehler begehen. "Nichts tun" mag eine Weile der richtige Weg sein .... aber vielleicht nur eine Weile.
Das Problem sehe ich auch in den eigenen Fehlern oder Aussagen, die man unter Druck evtl. machen kann.
Je nachdem wie ruhig man schlafen und abwarten kann ... würde ich auch anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Und vermutlich kennen die Jungs auch einen befreundeten Anwalt, der einfach auch mal anfängt zu drohen.
Dann kommt ein Mahnbescheid ... dem wird nicht wiedersprochen, usw ....
be prepared .....
will hier keine Angst machen, aber das sollte man wissen:
ohne einen Widerspruch, kann der Gläubiger nach 2 Wochen einen Antrag auf einen Vollstreckungsbescheid stellen. Ist dieser erteilt, kann der Gläubiger mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers vollstrecken.
Gegen den Vollstreckungsbescheid hat der Schuldner noch einmal 2 Wochen Zeit, Einspruch einzulegen. Ein Widerspruch gegen den Mahnbescheid wird nach Erlass des Vollstreckungsbescheides automatisch als Einspruch behandelt.
Neben dem Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid sollte auch noch die Einstellung der Zwangsvollstreckung bei Gericht beantragt werden, da sonst der Gläubiger aus dem angegriffenen Vollstreckungsbescheid weiter vollstrecken und zum Beispiel das Konto sperren lassen kann.
Nach Ablauf der zwei-Wochen-Frist ohne einen Einspruch gilt der Vollstreckungsbescheid wie ein Urteil.
Hat der Schuldner Einspruch eingelegt, erfolgt wie beim Widerspruch die Übergabe an ein Gericht und ein normales Gerichtsverfahren.
.. aber die Frage bleibt natürlich: Wie komme ich aus dieser Nummer ohne irgendwelche Kosten raus ?
..... schon wieder heftigst Quatsch mit Soße!😠
Der Betrüger will kein Geld vom TS, sondern die Maschine.
Ergo ist auch ein Mahnverfahren obsolet ("vereinfachtes Verfahren zur Durchsetzung von Geldforderungen"😉.....😉
Nun wissen wir, was in diesem Fall (Schulden, Geldforderung) laufen würde.
@bikermaxx
dann wofür das Ganze ?? Dass der TE das Moped einfach so nicht rausrücken wird, das ist ja wohl eindeutig.
Der vermeintliche Käufer wird seinen Verlust beziffern und einfordern.
Es wird ein Drohszenario aufgebaut um den Druck zu testen ... am Ende wird der TE ein Angebot zur "Güte" erhalten.
Es ist vollkommen egal, ob man hier das Moped oder Geld will .... 🙄🙄
Zitat:
Original geschrieben von MeinHund
@bikermaxxdann wofür das Ganze ?? Dass der TE das Moped einfach so nicht rausrücken wird, das ist ja wohl eindeutig.
Es wird ein Drohszenario aufgebaut um den Druck zu testen ... am Ende wird man ein Angebot zur "Güte" erhalten.
Es ist vollkommen egal, ob man hier das Moped oder Geld will .... 🙄🙄
Der vermeindlicher " Erwerber " muß auf Herausgabe Zug um Zug klagen um an " sein " Mopped zu kommen .
Das hat jedenfalls bei mir der " Käufer " meines Oldies gemacht, da ich mein Auto allerdings zum ersten Gerichtstermin verkauft hatte hat er dann auf Schadensersatz geklagt, er hätte das Fahrzeug schon unbesehen weiterverkauft .
Bei mir hat das 2 Instanzen gebraucht und 15 Monate gedauert, Schadenersatz, Gerichts und Anwaltskosten hatten sich auf ca. 20000DM summiert, ich hatte keinen Rechtsschutz und war froh das die Klage dann abgewiesen wurde , seinen Zeugen wurde nicht gelaubt .
.... in der Tat, der Typ müsste auf Herausgabe des Moppeds klagen, in Erfüllung des behaupteten "Kaufvertrages"........
No chance, hier, nach dem Geschilderten kann er unmöglich beweisen, dass überhaupt ein KV zustande gekommen ist, als rechtliche Grundlage für seinen "Anspruch".....
Ferner ist das Kostenrisiko hier ziemlich hoch: hoher Streitwert, d.h. Landgericht, d.h. Anwaltszwang, d.h. Gerichtsgebühren + 2x Anwaltsgebühren, in Summe sicher über 1000 Euro.
Da müsste der Typ schon ziemlich blöd sein, ein Gerichtsverfahren anzustrengen, mit nur einem Kumpel als Zeugen für einen angeblich geschlossenen KV🙄
Zitat:
Original geschrieben von Bikermaxx
.... in der Tat, der Typ müsste auf Herausgabe des Moppeds klagen, in Erfüllung des behaupteten "Kaufvertrages"........No chance, hier, nach dem Geschilderten kann er unmöglich beweisen, dass überhaupt ein KV zustande gekommen ist, als rechtliche Grundlage für seinen "Anspruch".....
Das stimmt so allerdings nicht, kommt ein mündlciher Vertrag mit Handschlag zustande und gibt es dafür glaubhafte !!! Zeugen gilt dieser Vertrag und ist auch einklagbar .
Ich habe nirgendwo opponiert, dass nicht auch ein mündlich geschlossener Vertrag grundsätzlich wirksam ist!
Der Punkt ist hier, der Kläger muss das Zustandkommen des behaupteten Kaufvertrages gerichtsfest beweisen können!! Kann er das nicht, unterliegt er und darf Zahlemann und Söhne machen....
Und das kann er hier tatsächlich nicht, weil es vorliegend eben keine übereinstimmenden Willenserklärungen zur Herbeiführung einer Rechtsfolge gibt (TS wollte/will nicht an diesen Betrügerfuzzi für X-3000 Euro verkaufen)!
Ergo: wo kein KV zustande gekommen ist, kann man auch kein Zustandekommen eines KV beweisen......
PS: Richter sind nicht so blond, jeden Shice zu glauben, nur weil jemand behauptet, er hätte in Gegenwart seines Kumpels/"Zeugen" mit TS einen KV mündlich geschlossen, heißt das nicht, dass dies jetzt als unumstößlicher Fakt hinzunehmen ist, nur weil die Aussage von 2 Leuten einer Partei mehr Gewicht hätte als die der aus nur einer Person bestehenden Gegenpartei.😉
Gesunder Menschenverstand hilft manchmal sehr (warum sollte TS so blöd sein und seine Maschine 3k€ / >30% unter Marktwert verkaufen? und warum sollte er bei diesem Wert zu seiner eigenen Sicherheit keinen schriftlichen KV mit Gewährleistungsausschluss ausfertigen? - Fragen über Fragen) .....
Zitat:
Original geschrieben von luckygirl
@Brus
Vom Avatar auf den Menschen dahinter zu schließen... jou... gute Idee...
Na ja, auf die sonst so verlässlichen Parameter wie Hautfarbe, Ethnie, Glaube oder Herkunftsland kann man ja hier nicht zählen... 🙄
Gruß Brus
Also ich habe dem Typen sogar eine SMS wo er mir seine Daten für einen Kaufvertrag geschickt hat. Warum sollte ich einen schriftlichen Kaufvertrag wollen, wenn ich es doch schon Mündlich gemacht hätte?
Auch mal abgesehen von der Summe... selbst wenn er 20.000 € behauptet.... (dann könnte er natürlich die Maschine sofort mitnehmen🙂 ) habe ich immer noch keinen Kaufvertrag geschlossen. Zumal ich Ihm sogar unmissverständlich klar gemacht habe das ich gleich zur Arbeit müsse und ich hier und jetzt sowas nicht entscheide.
@Brus
Für eine Hundertstel-Sekunde hab ich dir tatsächlich geglaubt, daß die von Dir genannten Parameter verläßlich sind.
Ich verlaß mich jedenfalls auf Ergebnisse (für Testreihen, die ich selber durchgeführt hab :-D )...
@Tank
Was hast du nun entschieden zu tun?
Ich fasse nochmal zusammen:
Der Kerl wirft dir einen Briefumschlag in den Briefkasten (checkt damit erst einmal ob deine Adresse stimmt...)
Du widersprichst per E-Mail. (wie beweist du, dass du ihm widersprochen hast, falls du es überhaupt beweisen mußt?)
Er: aha, die Adresse existiert, also lohnt es sich jetzt ihm ein Einschreiben mit Rückschein zu schicken.
Was kommt jetzt?
1. Du widersprichst schriftlich per Brief per Einschrieben mit Rückschein unter Anwesenheit eines Zeugen, daß du den Widerspruch/Schreiben tatsächlich eingetütet hast... (sonst behauptet er, er hätte nur ein Blanko-Zettel bekommen...
2. Gehst zum Rechtsanwalt und er macht das Weitere für Dich...
Also: was tust du?
Laß mich lernen...
Laut Rat von der telefonischen Rechtsberatung und auch von dem Polizeibeamten werde ich erst einmal gar nichts unternhemen bis ich ein Schreiben vom Anwalt oder Gericht bekomme. Die Beweisslast liegt voll bei Ihm. Das er mir unterstellt ich habe einen mündlichen Kaufvertrag zugestimmt ist einfach gelogen. Da leg ich sogar ohne bedenken eine eidesstattliche drauf ab.
Das schwierigste wie ich bereits schon mal erwähnt habe ist ruhig zu bleiben. Bei sowas geh ich echt an die Decke.Sehe ich bspw. den Typen morgen an meinem Briefkasten dann weiss ich wirklich nicht was passiert. Dann brauch ich sicher nen Anwalt 🙂
Was ich aber auch noch Fragen wollte.... Kann ich die Bob bedenkenlos verkaufen wenn ich nun einen seriösen Interessenten habe?
Ich plan ja immer noch auf Softail umzusteigen.
@ Lucky... Beweisen das ich Ihm wiederspreche dafür hab ich ja ein send Ordner in meinem Mailfach,wo die Mail drinnen ist. Und in seinem Schreiben hat er mir seine Mail ja gegeben.
Gruß
Tank
Und wenn er behauptet, er hätte deine E-Mail nicht bekommen? Server können abk...en..., pardon...
Ach so... wenn du ihn persönlich triffst, dann nur ohne Zeugen, ohne Handy 😁
Nee... im Ernst... sowas rührst du nicht an... nachher stinkst du auch noch...
Frag mal eventuell hier...
http://www.humanrightsngoforum.eu/vertragsrecht.html
google mal "Vertragsrecht" da kommt einiges und trotzdem übersichtliches...
noch zum Schmökern:
http://suite101.de/article/zustandekommen-des-kaufvertrages-a67280
https://www.google.de/#q=wann+ist+ein+kaufvertrag+zustande+gekommen
Bald bist du dein eigener Anwalt...
Ciao,
lucky
Leute, nun macht ihn doch mal nicht total kirre !!!
TS braucht erstmal gar nix machen! Punktum!
(wie schon erwähnt, der Typ will was vom TS, nicht umgekehrt, d.h. die Beweislast liegt vollumfänglich beim Kläger! und behaupten kann der viel, beweisen gar nix!)
Erst, wenn er eine Klageschrift zugestellt bekommt, muss er was tun.
Wenn die denn überhaupt jemals kommt, daran glaube ich nicht, verwette ich meinen A.... drauf .....
Wenn du dich auf deinen RA und POL verlassen kannst/willst, ja dann kannst du das Möppi natürlich bedenkenlos verkaufen.