Rechtliche Frage zum Thema Leihwagen
Hallo.
Nach dem ich kurz vorm Wochenende einige Lackeinbrüche auf meinem frisch lackiertem Klotz entdeckt habe steht nun fest das er nochmals komplett lackiert werden muss.
Die Lackiererei und der Lacklieferant sind sich jedoch noch uneins wer für die Schäden verantwortlich ist.
Ich soll das Auto am Dienstag zum Lackierer bringen und dann abwarten da ggf. einige Teile ins Labor geschickt werden müssen um die Ursache der Einbrüche festzustellen.
Als ich heute anrief um einen ähnlichen Leihwagen wie den A6 zuerhalten wurde mir mitgeteilt das ich nur einen der beiden kleinen Leihwagen (Polo,Hyundai Gezz) kostenlos zu Verfügung gestellt bekomme. Einen Größeren Wagen müsste ich selber bezahlen.
Das sehe ich jedoch nicht wirklich ein. Ich kann ja schließlich nichts dafür das irgendjemand eine Schlechtleistung erbracht hat.
Wir fahren die nächsten Wochen jedes Wochenende weg und bei der Strecke möchte ich ungern auf den Komfort verzichten. Ich kann wohl davon ausgehen das der Bock mindestens 3Wochen beim Lackierer stehen bleibt.
Ich bin der Meinung irgendwo gelesen zu haben das mir bei Fremdverschulden ein Leihwagen zusteht der eine Kategorie unter meinem Fahrzeug eingereiht ist, demzufolge also Passat,A4,Touran,...!?
Ich hoffe ihr seit bei diesem Thema ertwas besser bewandert als ich und könnt mir helfen.
Ich möchte hiermit nicht ausdrücken das ich einen Polo oder Gezz für unwürdig halte, jedoch bezahle ich einen A6 um eben die Vorzüge eines Oberklasse Kombis genießen zukönnen da ich jeden Tag hart dafür arbeiten gehe und wenn jemand seinen Job bei der Lackierung nicht vernünftig macht sehe ich nicht ein das ich der Leidtragende sein soll.
mfg René
Beste Antwort im Thema
Hehe, Weltklasse eure Reaktionen.
Ein einfaches "Da irrst du dich, ein Leihwagen steht dir nicht zu, auch wenn das Auto erst vor 2Wochen aus der Lackierei kam" hätte gereicht.
Da geb ich mir schon Mühe und schreibe noch ausführlich darunter das ich mich mit meinem Auto nicht für etwas besseres halte...aber scheinbar sind die lautesten in diesem Forum immer die Lesfaulsten :-)
Das erinnert mich irgendwie an den thread von the Banker als er nach den Lieblingsuhren der A6 Fahrer fragte...auch da wurde ohne Ende hineininterpretiert.
naja nichts destotrotz ich habe euch trotzdem lieb...;-)
Danke für die Antworten...
MfG ....
19 Antworten
Moment; in deinem ersten Beitrag empfandest du es als lächerlich das ich überhaupt einen Leihwagen als Ersatz verlange. Du hast behauptet das mir keiner zusteht und ich froh sein soll das ich einen bekomme.
Das ich mir gern einen Wagen in einer ähnlichen Klasse gewünscht habe ist richtig....jedoch hatte ich hinzugefügt das ich der Meinung war das ich sowieso maximal einen Leihwagen bekommen würde der eine Klasse unter dem A6 liegt...das steht alles in meinem Eröffnungsbeitrag...einfach mal richtig lesen...ich wollte NIE einen A6 als Leihwagen bzw. habe ich dies verlangt!!!!
Wie dem auch sei...das Thema ist geklärt...sollte sich heraus stellen das einer der beiden Partein grobfahrlässig gehandelt hat kann ich Schadensersatz für die ausgefallenen Tage meines A6 erstreiten, da dies aber wohl nicht nachweißbar sein wird werde ich mich mit einem kleinen Ersatzauto für die Zeit der Neulackierung vergnügen "müssen".
PS: Der Caddy ist für meine Fahrten zu Arbeit(35Km/Strecke) und den Audi nimmt meine Frau da Sie nur 5Km bis zu ihrer Arbeitsstelle fährt, leider ist dabei eine Nutzung Öffentlicher Verkehrsmittel auf sinnvolle Art und Weiße nicht möglich da Sie über Umwege 30Minuten für den Weg unterwegs wäre, aus diesem Grund ist ein Leihwagen für uns unabkömmlich....nur um die Diskusion zur Vollständigkeit zu bringen.
Nichtsdestotrotz bin ich wieder ewtas schlauer und weiß nun das man sich hier im Forum intensive Ausführungen sparen kann da die meisten sowieso keine Lust haben vernünftig zulesen um fragen demzufolge sachgemäß zu beantworten ohne jemanden Überheblichkeit und Undankbarkeit zuunterstellen weil man einen "angemessenen" Leihwagen erwartet, auf Grund der Tatsache das eine Firma scheinbar keine vernünftige Arbeit geleistet hat.
So long....
Hallo,
also das mit dem kostenlosen Leihwagen sehe ich auch als eher unwahrscheinlich, da du mit dem Vertragspartner einen Werkvertrag geschlossen hast und da hast du neben Pflichten (bezahlen) natürlich auch Rechte (mangelfreie Erbringung der Leistung). Sollte es hier zu einer Störung kommen, wie in deinem Falle, dann hast du ein Recht auf kostenlose Nachbesserung. Ein Leihwagen ist hier normal nicht dabei, egal ob du es für den Weg zur Arbeit brauchst oder auch nicht......diese Auslegung deines Anwaltes wird nicht von jemdem Jurist geteilt......nach meinen Informationen hast du bei einem Werkvertrag nachfolgende Rechte:
•Nacherfüllung
•Minderung
•Rücktritt
•Schadensersatz wg. Nichterfüllung (seit 2002 SE anstatt der Leistung)
•Selbstvornahme und Ersatz der vergeblichen Aufwendungen
Teilweise müssen angemessene Nachfristen mit Ablehnungsandrohung gemacht werden. Das was du hast, wäre ein Vermögensschaden und der wird nach meinen Informationen nicht ersetzt. Wahrscheinlich stellt sich die Frage, ob du während der Lackierung auch schon einen Mietwagen genommen hast. Wenn nicht, wird man davon ausgehen, dass es jetzt auch ohne gehen wird und sollte.
Ich stelle aber mit Sicherheit nicht das Wissen deines Anwaltes in Frage, aber es gibt natürlich auch in der Juristerei verschiedene Auslegungen und Interpretationen.
MFG
Hansi
Als ich bei Europcar gearbeitet hatte, hatten wir oft Zustellungen für Unfallersatzwagen, welchen die Versicherungen bezahlt hate.
Vor der Zustellung musste natürlich immer erst die Freigabe der Versicherung kommen. Die Fahrzeugklasse, welche wir (mindestens) nehmen mussten, richtete sich nicht nach der Klasse des Wagens, sondern nach der KW Zahl.
Klingt komisch ist aber so. Also wir musste eine Klasse unter der ursprünglichen Leistungsklasse liefern. Also kam es schon mal vor, dass ein schneller Golf eine größere Klasse zusteht als eine lahme S tonne.
Ich weiss, das ist nicht unbedingt mit deinem Fall zu vergleichen, doch nur so nebenbei, weil du ja von der Klasse, welche dir zusteht redest.
Zu deinem Fall will ich mich jetzt nicht äussern, weil ich dich zwar verstehen kann und ich es als Service Pfilcht der Werkstatt ansehe ein entsprechendes Fahrzeug zu stellen und ich mir in so einem Fall keine Gedanken machen muss, wie die rechtliche Situation ausieht ( vrmtl nicht zu deinen Gunsten) - Aber dass Audi Werkstätten nicht die Nummer eins im Service ist, wissen leider schon viele hier.
Gruß
Mal kurz meine Meinung: wenn jeder Lackierer und jeder Werkstatt dazu verpflichtet wäre, Ersatzwagen für Nachbesserungen bereitzustellen, dann könnte sich keiner mehr einen Werkstattaufenthalt leisten.
Und der Anwalt, der dem TE den Müll von Arbeitsweg, pp. erzählt hat weiß, dass er sein Honorar immer bekommt - egal von wem.
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Mein Reden ... man hat ein Recht auf nichts in Bezug auf Leihwagen. Die Außnahme hierbei ist die Geschichte mit dem Arbeitsweg im Fall einer Mängelbeseitigung (Achtung das gilt nicht für normale Werkstattaufenthalte oder Unfallschäden!). 5km Arbeitsweg rechtfertigen meiner Ansicht nach kein Leihwagen! Das kann man mit dem Fahrrad fahren. Ich denke jedes Gericht wird das genauso sehen, vorallem wenn ich sehe das sogar die Kinder hier im Ort ab der 6. Klasse 4km jeden Tag mit dem Fahrrad zur Schule müssen. Desweiteren teile ich die Meinung das die ursprüngliche Auftrag vermutlich auch aus Eigenregie in Auftrag gegeben wurde oder war es eine Reperatur? Im Falle einer freiwilligen Umlackierung hat man sich bewusst dem Risiko von Nacharbeiten ausgesetzt, was wiederum den rechtlichen Anspruch auf einen kostenlosen Leihwagen schmälert. Die Frage was während der regulären Arbeiten als Ersatz zur Verfügung stand ist ebenfalls relevant.
Im Falle der Verweigerung eines kostenfreien Leihwagens im Rahmen einer Nachbesserung, muss der Kunde im Zweifelsfall nachweisen(!!!), das er das Fahrzeug wirklich zur Arbeit braucht. Dazu ist meist sogar schon ein Anwalt notwendig und der Arbeitsgeber muss dies auch bestätigen. Die meisten Rechtsschutzversicherungen würden vermutlich aus Kostengründen eine rechtliche Unterstützung verweigern, da der Anwalt teurer käme als ein Leihwagen.
Soweit zur rechtlichen Situation in der Praxis die sich mit all meinen Aussagen deckt!
In der Realität hat fast jede Werkstatt oder Lackierer kostenlose Leihwagen, meist zwar die billigsten am Markt aber man bleibt Mobil, von daher ist diese Diskussion vollkommen irrelevant in bezug auf die ursprüngliche Frage ob man ein Anrecht auf ein Ersatzwagen in der gleichen Klasse hat.
Ich denke aber das dieses Forum für eine solche Diskussion die falsche Plattform ist, ich denke das so etwas in den bekannten Juristen Foren besser aufgehoben ist.