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Rechtliche Frage zu Autoverkauf

Mercedes SLK
Themenstarteram 16. Oktober 2010 um 13:37

Hallo zusammen, ich brauche Eurer rechliches Wissen

Ich habe gerade mein Golf3 Cabrio verkauft.

(Bj. 3/94 , 130tkm , Voll- und Lederaustattung)

 

Ich war noch davor damit "Pickerl" machen (ist bei uns in Ö jedes Jahr fällig, um die Betriebserlaubnis aufrecht

zu erhalten).

Von dem Mechaniker kam nur das Kommentar : Wow, der is ja noch gut. Kein Rost in den Einstiegsleisten, nichts im

Radkasten, sieht man selten...

Dabei ließ ich 4 schwere und 3 leichte Mängel beheben.

 

Angeschrieben hatte ich ihn als Verhandlungsbasis um 2900,-

 

Gleich am 2ten Tag gab es Interessenten zu einer Probefahrt.

Zu meiner Verwunderung kamen diese aus Deutschland.

 

Probefahrt passte alles, bei gemeinsamen Rundgang wurden noch kleine

Mängel gemeinsam besichtigt (Kratzer,Dellen,Lack ausgebleicht...)

und wir einigten uns dann auf einen Kaufpreis von 2300,- eur.

Ich hatte noch dazu gesagt: Bitte beachten, das das hier ein 15 Jahre altes

Auto und kein Neuwagen ist. Der kann noch problemlos Jahre laufen oder

auch in einer Woche kapputt sein.

Wir benutzen einen ÖAMTC-Kaufvertrag (Autofahrerclub aus Ö) in dem

Zubehör angeführt wurde und die Gewährleistung ausgeschlossen wurde.

 

Ich händigte alle Papiere aus und das Auto würde in ca. 2 Tagen abgeholt.

Dann die Meldung, dass die Käufer nicht die Möglichkeit hätten, das Auto nach D

zu holen.

Also habe ich mir blaue Taferl ausgeliehen und bin mit einem Freund (um wieder nachhause zu kommen)

extra mit dem Auto nach D gefahren.

 

Jetzt, 3 Tage später hieß es, das das Auto keinen Tüv bekäme und ich Ihnen

700 eur zahlen oder das Auto zurücknehmen muss.

 

Ich habe jetzt vor, mir einen Kostenvoranschlag meiner Werkstatt für

diese Reparaturen zu holen und würde aus Fairheit

eine Kostenteilung anstreben.

Ich will den Käufer keinesfalls dumm im Regen stehen lassen,

möchte aber auch nicht über den Tisch gezogen werden.

 

Meine Frage jetzt an Euch, WAS MUSS ICH bzw. WAS MUSS ICH NICHT TUN!

 

Vielen Dank im Voraus,

lg Sunny

12 Antworten

Du MUSST gar nichts tun, es sei denn du hast dem Käufer zugesagt, dass die Hauptuntersuchung in DE kein Problem wird. Ansonsten hast du ja mit dem Kaufvertrag ohne Gewährleistung und der wahrheitsgemäßen Beschreibung aller dir bekannten Mängel (davon gehe ich mal aus) aus Verkäufersicht alles richtig gemacht.

Was ich mich aber frage, warum bekommt der Wagen in AT sein "Pickerl" und in DE keine HU?

 

Klingt auf den ersten Blick nach der beliebten Preis-Nachverhandlungs-Masche.

Themenstarteram 16. Oktober 2010 um 13:47

Zitat:

Original geschrieben von Thinky123

Klingt auf den ersten Blick nach der beliebten Preis-Nachverhandlungs-Masche.

Hi, vielen dank für die prompte Antwort.

Hilf mir bitte kurz auf die Sprünge, wie sieht diese Masche denn aus?

Lg Sunny

Hallo Sunny

Im Prinzip hast du nichts falsch gemacht, es sei du hast "schwere Mängel" arglistig verschwiegen. Was sind das für Mängel die beim Deutsche TÜV zur Verweigerung der Plakette geführt haben? Als ich vermute die wollen nachträglich den Preis drücken. Würde mir das Prüfprotokoll des TÜV ansehen.

Das mit dem nachträglich Preis drücken wollen ist Freunden und mir selbst auch schon passiert.

Da rief der Käufer ein paar Tage später an, das und das wäre kaputt und von mir verschwiegen worden. Er wollte dann Preisnachlass... Witzigerweise wurden in meinem Fall genau diese Teile 2 Wochen vorm Verkauf in einer Werkstatt erneuert, da der TÜV sie bemängelte. Wiedervorführung beim TÜV erfolgte natürlich auch.

Ein dezenter Hinweis auf diesen Umstand, sowie die Bitte mich nicht weiter mit Lügengeschichten zu belästigen reichte dann aus um Ruhe zu haben :)

Das muss in diesem Fall natürlich nicht so sein, erinnerte mich nur an meinen Fall!

Also, solange du nichts arglistig verschwiegen hast, kannst du beruhigt abwarten was der Käufer noch so für Geschütze auffährt :)

@Sunny_AUT

wenn du nichts verschwiegen hast, dann laß die Käufer im Regen stehen!!! Du bist kein Fachmann für Autos nehme ich mal an, also musst du nichts befürchten, die Plakette kann in Deutschland auch verweigert werden, für Dinge welche bei euch völlig uninteressant sind, also müssen die Deutschen dafür selber sorgen, hätten auch die HU vor dem Kauf machen können oder dies im Vertrag festhalten können!

ich würde mir da keinen Kopf drum machen... wenn sie sich nochmal melden, sag einfach sie sollen dich nicht mehr belästigen und lege einfach auf, oft genau das was sie hören wollen^^

Ich persönlich würde garnicht reagieren und dem Käufer viel Erfolg für die Zukunft wünschen.

Themenstarteram 17. Oktober 2010 um 11:07

Vielen Dank für Eure Antworten.

Da schläft man gleich viel besser!

Schau ma mal was da noch kommt :-(

Lg Sunny

Themenstarteram 25. Oktober 2010 um 16:02

Hallo zusammen!

Hab jetzt einen Kostenvoranschlag über 1044,- eur zugesandt bekommen.

Hab diesen angehängt.

Fahrersitz instandsetzung: dafür hatte ich im Preis extra nachgelassen.

Dann steht : Auspuff ab Kat erneuern. Sie hatte gesagt, dass Auto hat keinen Kat!

Kühlermittelflansch: versteh ich nicht, da war doch alles trocken am Motor!

Oder das der Bremskraftregler neu gemacht werden muss. Die Bremsen haben

doch tadellos funktioniert. Müsste da nicht auch das ABS streiken?

Scheinwerfer einstellen, Fahrzeug vermessen....

Das ist doch der Wahnsinn!

Lg Sunny

 

am 26. Oktober 2010 um 6:09

Die Masche scheint seit kurzem häufiger vorzukommen! Im W211 Forum gibt es einen ähnlichen Fall. Man weiss ja nicht, ob der Kostenvoranschlag von einer "befreundeten" Werkstatt des Käufers stammt. Oder ob die nur Geld schinden will.

Schlag dem Käufer vor, sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen. Du würdest dann deinerseits das Schreiben deinem Rechtsanwalt zukommen lassen.

Im Kaufvertrag gewährte Nachlässe für bei der Besichtigung gefundene Mängel dokumentieren.

am 26. Oktober 2010 um 7:02

Der Käufer hat keine Chance. Ich hatte das auch schon erlebt beim Autoverkauf das der Käufer Forderungen gestellt hat nach einigen Tagen.

Ich habe mich aber nicht darauf eingelassen und ihm gesagt er soll mich halt verklagen wenn er meint. Danach hatte ich nie mehr was von dem gehört. Die Masche scheint wiklich in letzter Zeit öfters vorzukommen.

Genial was für einen Aufwand der Käufer auch noch betrieben hat :D

Eine defekte Sitzlehnenverstellung fällt dem TÜV überhaupt nicht auf. Lenkradschloss instandsetzen?? Prüft auch kein TÜV-Prüfer. Einzig Auspuffanlage und Bremsen wären TÜV-relevant. Und auch da ist es fraglich, dass die Teile in AT durchgehen, aber in DE angeblich nicht.

Würde mir aus Spaß und Interesse noch den TÜV-Mängelbericht zeigen lassen, bevor ich dann den weiteren Kontakt zum Käufer einstellen würde.

Themenstarteram 27. Oktober 2010 um 21:48

Ok, das heisst Sie hat eine Liste vom Tüv erhalten, warum das Auto nicht durchkommt?

Genau diese wollte ich nämlich per mail bekommen, und sie hat mir dann den

KV der Werkstatt zugesendet.

D.h.: bei Euch in D arbeiten die nicht zusammen und wahrscheinlich wird auf der Tüv mängelliste

wesentlich weniger drauf stehen?

Wahnsinn, das mir das passiert.

*ärger*

Ich werd mir die Tüv liste schicken lassen

und dann berichten!

Lg Sunny

Und nochmal danke an alle!!!!

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