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Rechtliche Frage...

Piaggio Quartz 50
Themenstarteram 21. Oktober 2020 um 9:30

Moinsen

Also ich hab da mal so eine Frage...

Ein Kollege von mir wollte mal wieder das ich seine mopete repariere (Zylinder fuss gerissen) so das ist über 3 Monate her seitdem steht die Kiste hier. Ich hatte am folgetag damals die Diagnose gestellt und ab da wollte er ihn wieder abholen. Naja 3 Monate lang hab ich ausreden bekommen das er und seine Kollegen wohl keine Zeit haben. Die Polizei war auch bereits hier weil sich Nachbarn beschwert haben. Jetzt meine Frage ich habe ihn eine zeitliche Frist gegeben von 2 Wochen die mittlerweile auch rum is. Nach dieser Frist wird er geschlachtet.

Ist das rechtens oder könnte er mich dafür letztendlich belangen sollte er geschlachtet werden?

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21 Antworten
Themenstarteram 21. Oktober 2020 um 17:37

Zitat:

@kranenburger schrieb am 21. Oktober 2020 um 19:01:19 Uhr:

Ist doch ganz einfach,

die Kiste 2 Straßen weiter einfach absetzen so das sie gut gesehen wird und als gestohlen melden.

Bei der Meldung direkt den Eigentümer angeben und wenn sie dann gefunden wird muss er dann alles erledigen das der Roller aus der Polizeigarage kommt.:p

Hmm gute Idee! Bekomme ich aber kein Ärger dabei?

Themenstarteram 21. Oktober 2020 um 17:38

Zitat:

@Gockel B12 schrieb am 21. Oktober 2020 um 17:30:52 Uhr:

Schreib ihm einen Einschreibebrief, in dem Du ihm eine Frist von 7 Tagen zur Abholung setzt. Ab dem Tag der Zustellung des EB würde ich Verwahrkosten geltend machen. Mach ihn im EB auch auf das Kostenrisiko aufmerksam, welches entsteht, wenn Du einen Anwalt beauftragst. Hilfsweise nimmst Du seinen Roller in "Geiselhaft", bis er bezahlt hat. Das alles mußt Du ihm aber ankündigen. Auf keinen Fall würde ich mich auf mündliche Diskussionen einlassen, nur schriftlich, auch Whatsapp.

Alles klar danke!

Zitat:

@andirel schrieb am 21. Oktober 2020 um 16:03:47 Uhr:

Zitat:

@creativschrauber schrieb am 21. Oktober 2020 um 16:01:35 Uhr:

Dann wäre das Beste, das Ding aufladen und beim Eigentümer in den Garten stellen.

Gern mit Kumpel/Zeugen.

Und wieder dreht sich das Karussell zur Legalität...

Was wäre daran nicht legal dem Eigentümer seinen Besitz auszuhändigen?

Zitat:

@Eni123 schrieb am 21. Oktober 2020 um 19:37:06 Uhr:

Zitat:

@kranenburger schrieb am 21. Oktober 2020 um 19:01:19 Uhr:

Ist doch ganz einfach,

die Kiste 2 Straßen weiter einfach absetzen so das sie gut gesehen wird und als gestohlen melden.

Bei der Meldung direkt den Eigentümer angeben und wenn sie dann gefunden wird muss er dann alles erledigen das der Roller aus der Polizeigarage kommt.:p

Hmm gute Idee! Bekomme ich aber kein Ärger dabei?

Scheißidee! Das Vortäuschen einer Straftat ist selber strafbar. Solltest Du also besser lassen.

Zitat:

@creativschrauber schrieb am 21. Oktober 2020 um 20:36:55 Uhr:

Zitat:

@andirel schrieb am 21. Oktober 2020 um 16:03:47 Uhr:

 

Und wieder dreht sich das Karussell zur Legalität...

Was wäre daran nicht legal dem Eigentümer seinen Besitz auszuhändigen?

Das versteh ich auch nicht. Falls der Wohnort bekannt ist würde ich das genau so machen, insbesondere wenn das Ding noch zugelassen / angemeldet ist (Nummernschild dran ?). Fall nicht, ist das ein bisschen Risikoabwägung für Dich.

Schlüssel,falls vorhanden, in den Briefkasten und aus den Augen aus dem Sinn.

Kannst Du vorher noch nett per WhatsApp bei ihm ankündigen.

Wenn sich der 'Kollege' (Arbeitskollege, Schulfreund, ... ? ) so verhält wie bisher wird der wohl kaum irgendeinen rechtlichen Schritt gegen Dich unternehmen.

Wenn die Polizei schon bei Dir war, was hat die denn dazu gesagt ?

Frank

Zitat:

@Ie1234 schrieb am 22. Oktober 2020 um 03:01:25 Uhr:

Zitat:

@creativschrauber schrieb am 21. Oktober 2020 um 20:36:55 Uhr:

 

Was wäre daran nicht legal dem Eigentümer seinen Besitz auszuhändigen?

Das versteh ich auch nicht. Falls der Wohnort bekannt ist würde ich das genau so machen, insbesondere wenn das Ding noch zugelassen / angemeldet ist (Nummernschild dran ?). Fall nicht, ist das ein bisschen Risikoabwägung für Dich.

Schlüssel,falls vorhanden, in den Briefkasten und aus den Augen aus dem Sinn.

Kannst Du vorher noch nett per WhatsApp bei ihm ankündigen.

Wenn sich der 'Kollege' (Arbeitskollege, Schulfreund, ... ? ) so verhält wie bisher wird der wohl kaum irgendeinen rechtlichen Schritt gegen Dich unternehmen.

Wenn die Polizei schon bei Dir war, was hat die denn dazu gesagt ?

Frank

Die Nachbarn werden sich beschwert haben, das der Schrott im Hof steht. Da der Roller nicht gestohlen gemeldet ist, war der Polizei der Rest egal. Somit geht von dem Fahrzeug anscheinend auch keine Umweltgefährdung aus.

Wenn der Kollege ihm den Roller übergeben hat, wozu auch immer, und er ihn, den Roller, in Obhut genommen hat, dann hat er auch eine Obhutspflicht. Er kann den Roller also nicht einfach dem Kollegen vor die Tür stellen. Er kann aber z.B. einen Gerichtsvollzieher beauftragen, einen Brief zuzustellen, in dem das, was ich weiter oben beschrieben habe, steht. Die Kosten dafür stellte er natürlich dem Kollegen in Rechnung. Das ist noch sicherer als ein Einschreiben.

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