Rechtliche Frage

Hallo zusammen,

ich habe 2011 einen Passat mit Gasanlage von Privat gekauft.
2012 Stand TÜV an der auch ohne Probleme Gemacht wurde.
Die Gasprüfung Stammte von einem Örtlichen Umbaubetrieb,
der mitte 2012 eine Reperatur an der Anlage vorgenommen hatte.

seit Mitte des jahres ist der Passat nun im Vorruhestand und dient nurnoch als
Familienersatzfahrzeug.

Um die Fahrtauglichkeit sicherzustellen habe ich ihn vor dem TÜV noch einmal
gründlich überholen lassen hier sind einige neue Teile und eine Große wartung vorgenommen worden.

Dann der Schock der TÜV Prüfer Verweigerte die Gasprüfung aufgrund erheblicher Baulicher Mängel
der Anlage.

Daraufhin habe ich bei dem Örtlichen Umbaubetrieb angefragt ob hier eine Prüfung möglich wäre,
erst hies es Kein problem... dann kam jedoch der anruf das dies nicht ginge wegen der schweren Mängel,
Nachdem ich nachgefragt hatte warum es jetzt nicht mehr geht aber 2 jahre zuvor gegangen ist flüchtete man sich in ausreden.

Jetzt meine Frage Bleibe ich jetzt auf dem Schaden hängen....
oder kann ich den Letzten Prüfer...
den Verkäufer....
oder sogar den einbauer und die abnehmende Stelle daszu bekommen das mir keine kosten für die Instandsetzung oder verluste beim verkauf enstehen.
Oder ist es am ende so das ich als besitzer selber schuld bin das ich mich nicht mit den deteils des einbaus auskenne?

Beste Antwort im Thema

Auch wenn es nicht das ist, was Du gern hören würdest: Rein rechtlich wirst Du kaum eine Handhabe finden, das Thema jemandem aufzunacken.
Sicherlich ist der Einbau nach heutigen Regeln zu beanstanden - das genau hat Dein aktueller (und offensichtlich gut sachkundiger) Prüfer auch getan.
Damals (also vor einem ganzen Autoleben sozusagen;-) hat der Abnehmer sich etwas weit aus dem Fenster gelehnt (siehe IComWorkers sehr berechtigten Einwand zum Thema Heckaufprall!), aber auch dafür kannst Du ihn ohne tatsächlichen Schadensfall kaum noch belangen (Thema Gewährleistungsfristen).
Der Einbauer hat geschlampt (vielleicht aus purer Unkenntnis oder mangels ausreichender Erfahrung?), der Prüfer war sehr wohlwollend (eventuell auch aus Unkenntnis?)...voila, schon ist die Sache vergeigt.
Die beiden Prüfer danach waren vielleicht auch keine Leuchten in Sachen Gas. Soll vorkommen, ist aber nicht verboten und schon gar nicht strafbar...

Die von Dir ursprünglich angesprochene "gasdichte Tankabdeckung zum Innenraum" ist natürlich Unfug. Der Gasarmaturenschutz und die Gasableitung nach außen hingegen obligatorisch (das dürfte aber so auch schon damals gegolten und in der Einbauanleitung gestanden haben). Insofern ist der Prüfer jetzt erst mal im Recht und Du als Fahrzeughalter und -betreiber auch verpflichtet, diesen Mangel unverzüglich und auf Deine Kosten und Gefahr abzustellen - auf jeden Fall halt vor dem nächsten Fahren. Soweit die grobe Rechtslage, die für mich beim besten Willen keinen real verwertbaren Ansatzpunkt für Klagen oder Schadenersatz ergibt.

Letztlich ist der Mangel ja auch "mit zumutbarem Aufwand" behebbar, ohne die betroffene Sache an sich in Frage zu stellen (was meint, daß die Reparatur in den Rahmen üblicher und erwartbarer Fahrzeugbetriebskosten paßt und das Auto ja weder schrottreif noch wertlos durch die Nachbesserung wird). Auch hier wird ein Gericht eher wenig Grund sehen, das Thema wirklich verhandeln zu wollen bzw. in Deinem Sinne zu urteilen.

Was nützt Dir ein (fast zwingend zu erwartender) Vergleich bei Gesamt"schadens"kosten unter 250,-? Du bekommst vielleicht 150,- davon zugesprochen, trägst aber deine Anwaltskosten selbst und verzichtest auf weitere Forderungen jeglicher Art. Bleibst Du da nicht letztlich trotzdem auf weit höheren Kosten sitzen als ohne Klage?! Mir wäre das deutlich zu viel Aufwand für zu wenig Ergebnis.

Dem Klima in Bezug auf die nachfolgende Umrüstung tut das dann sicher auch nicht gut, denn der Prüfer wird seinen (absolut berechtigten) Einwand ja nicht zurücknehmen - Du also nach wie vor kein fahrtaugliches Fahrzeug haben...und zu einem Umrüster müssen...

Ich würde Dir (auch wenn es ärgerlich ist) dazu raten, den Tank und die Armaturen tauschen zu lassen. Es gibt nahezu gleich große Tanks, die eine sicherere Armaturenanordnung gestatten, und letztlich kosten die nicht die Welt. Deinen Alttank und die Armaturen läßt Du noch mal nachschauen und vetickst sie hier oder bei ibäh. Damit lindern sich die Schmerzen schon wieder ein wenig.

Wenn's den Altumrüster heute noch gibt, scheint er ja auch kein kompletter Idiot zu sein, also folge mal dem Rat der hier schon aufgetretenen Profis: geh hin, rede (in Ruhe!!!!!) mit ihm und einigt Euch auf einen guten Preis. Ich tippe mal, Du wirst staunen, wie günstig der Umbau geht ;-)
Letztlich ist der Tank noch immer die Stelle, wo man mit dem wenigsten Aufwand zu rechnen hat und wo Teile auch am preiswertesten sind.

Klar ist's ärgerlich, aber denk mal an Deine Mitfahrer! Wenn Du Dir den Segen woanders holst und Dir irgendjemand hinten reinsemmelt, dann hast Du weitaus größere Sorgen als nur ein paar Euro... ;-(

versöhnlichen Gruß
Roman

PS: Ich kann Deinen Ärger über die Kette von Fehlentscheidungen vor Dir nachvollziehen, aber ich verspreche Dir, daß jedwede Eskalation das Thema nicht löst und am Ende für Dich nur langwieriger und teurer macht (Thema Anwalt z.B.). Ist reine Erfahrung - positive wie negative... Cool down und ein lecker Abendbierchen hilft jetzt am meisten ;-)

Letztlich sollte Du das Thema auch nicht pauschal nutzen, um Gas als Antriebsmittel per se zu verteufeln. Hier geht es um menschliche/fachliche Fehlleistungen, nicht um den Betriebsstoff oder die Anlagentechnik an sich. Willst Du auch Reifen als Fahrbahnkontaktmittel verabscheuen, wenn Deine Werkstatt sie zu wenig aufgepumpt hat und sie deshalb kaputt gehen???? Immer schön Ursache und Wirkung beisammen halten bitte! ;-) Danke!

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Nach einer solch langen Zeit könnte doch schon die eine oder andere Hand eines anderen Umrüsters dran gewesen sein, könnte man argumentieren.
Es gibt auch lernfähige Umrüster, die heute Anlagen anders einbauen als zu Beginn.
Ich würde mit dem Einbaubetrieb sprechen.
In einem vernünftigem Gespräch ohne Vorhalte gibt es bestimmt einen Weg alte Fehler auf Stand zu bringen.

Zitat:

@baumeister1982 schrieb am 2. Dezember 2014 um 13:29:56 Uhr:



......und nicht "sooo geht das nicht da hat wohl jemand manipuliert das muss erst behoben werden" "wir haben das so niemals geprüft und durchgehen lassen" "wer das bei uns geprüft hat wissen wir nicht mehr bestimmt irgend ein mitarbeiter der nicht mehr bei uns ist" der chef hätte sowas nie gemacht...."
das ist alles bla bla das will ich nicht hören... vorallem da ich immer mit der selben person spreche wenn ich da die letzten jahre etwas habe machen lassen

Hallo Baumeister, laut ECE-Richtline und GAP/GSP-Verordnung ist jeder Betrieb, der zu einer Gasdichtheitsprüfung berechtigt ist, verpflichtet, darüber Buch zu führen und zwar 10 Jahre lang. Wenn eine offizielle Gasdichtheitsprüfung (GAP) durchgeführt wurde, müsstest du ein Schriftstück in Händen halten, auf dem dokumentiert wurde, was genau geprüft wurde und von wem, und wenn es richtig und rechtskonform gemacht wurde, müsste dieses Schreiben sogar einen Stempel mit Prägenummer der Werkstatt haben und am Ende eine Unterschrift der verantwortlichen Person. Somit wäre im Idealfall alles nachweisbar!

Zitat:

Unabhängig davon das 150€-200€ auch ein Haufen Geld ist warte ich gerade auch noch auf ein Angebot für die Mängelbeseitigung und die ersten andeutungen lassen vermuten das es Doch Teurer Wird.

Unabhängig davon geht es auch um ein Prizip man zahlt bei jeder blöden Reperatur an der Gasanlage die Kosten für die Gasprüfung weil muss ja ist vorschrift und bekommt aber keine Leistung! Und am ende übernimmt trozdem Keiner verantwortung dafür das man etwas nicht gesehen hat??

Na wenn man bedenkt, was ein Panzer kostet, sind das doch Peanuts?!

Spass beiseite, die Tankabdeckung muss ja irgendwann mal vorhanden gewesen sein und den Gasdichten Schlauch nachrüsten ist sicher auch nicht die Welt. Es geht hier alleine um die Sicherheit der Fahrzeuginsassen, wenn an der Gasanlage einmal was undicht werden sollte.
Und bei der GAP (Gasdichtheitsprüfung) gibt es seit letztem Jahr eine Änderung, wusste ich selbst nicht, habe ich vor Kurzem auf dem GAP/GSP-Lehrgang erfahren. Es muss bei einer Reparatur nicht mehr die komplette GAP für die gesammte Anlage durchgeführt werden, sondern nur noch das von der Reparatur betroffene Teil / der betroffene Bereich. Macht ja auch Sinn! Wenn du nur eine Wartung mit Filtertausch hattest, muss nun nicht mehr die komplette Gasanlage auf Dichtheit geprüft werden, sondern nur noch der Bereich um den Gasfilter. Einzig alle 2 Jahre zum TÜV musst du eine komplette GAP vorlegen, die nicht älter als 12 Monate sein darf. Und nun die Gretchenfrage für die Schnellrechner: Wie lange kann dann deine GAP maximal Gültigkeit haben? 36 Monate, nicht wahr?

Das was Fehlt mit Worten zu beschreiben Fällt mir schwer ein foto vom einbau Liefer ich noch...

Aussage von meiner aktuellen Werkstatt (machen selber kein gas mehr haben aber Erfahrung und das problem mit mehreren Prüfern erörtert)zum einbau der Fehlenden Teile muss der Tank ausgebaut werden, fraglich ist dann aber noch ob aufgrund der Platzverhältnisse überhaupt alles eingebaut werden kann.... Zeitaufwand + Teile ca. +-500€ und ggf. ein neuer Kleinerer Tank!?!

werde versuchen in der nächsten woche einen kommetar vom einbaubetreib zu bekommen da bin ich mal gespannt

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Zitat:

@baumeister1982 schrieb am 3. Dezember 2014 um 14:10:34 Uhr:


Das was Fehlt mit Worten zu beschreiben Fällt mir schwer ein foto vom einbau Liefer ich noch...

Die Möglichkeit würde ich hier im Forum auch nutzen, bevor es unnötig teuer wird.

Die Prüfer sollten doch in der Lage sein selbst einem Laien die fehlenden Teile aufzuzeigen und aufzulisten und dies auch erklären und begründen zu können, wenn sie nicht schon dazu verpflichtet sind. Falls sie nicht verpflichtet sind, wäre es einfach nur guter Service.

Zitat:

@baumeister1982 schrieb am 3. Dezember 2014 um 14:10:34 Uhr:


Das was Fehlt mit Worten zu beschreiben Fällt mir schwer ein foto vom einbau Liefer ich noch...

Aussage von meiner aktuellen Werkstatt (machen selber kein gas mehr haben aber Erfahrung und das problem mit mehreren Prüfern erörtert)zum einbau der Fehlenden Teile muss der Tank ausgebaut werden, fraglich ist dann aber noch ob aufgrund der Platzverhältnisse überhaupt alles eingebaut werden kann.... Zeitaufwand + Teile ca. +-500€ und ggf. ein neuer Kleinerer Tank!?!

werde versuchen in der nächsten woche einen kommetar vom einbaubetreib zu bekommen da bin ich mal gespannt

Hey Baumeister, aus welchem Postleihzahlengebiet kommst du? Ich bin und bleibe Süd Pfälzer und vielleicht kann ich dir ja helfen, ein wenig Licht in die Angelegenheit zu bekommen?!

Wenn´s nicht zu weit ist für dich, könnte ich mir das Fahrzeug ja mal anschauen, natürlich kostenlos und ohne Verbindlichkeit.

Hallo zusammen,

nach ein paar wochen intensiver Bettpflege habe ich es geschafft Fotos zu machen und den einbauer zu kontaktieren...

anbei erstmal die fotos der einbausituation...

was Falsch ist sollte jeder angeblich so erkennen Können leider hatte ich noch nicht die möglichkeit persönich mit prüfern bzw. anderen Sachkundigen zu sprechen(bin entweder Krank oder arbeite zu viel)

ich hoffe das mir jetzt erklärt wird hier im forum was falsch ist und wie das sein kann das es seit 9/2005 ,ist der einbautermin habe jetzt alle unterlagen rausgesucht, kein Prüfer bei der GAP beanstandet hat?

Wp-20141218-09-59-21-pro
Wp-20141218-09-59-33-pro

Es fehlt eindeutig der Armaturenkasten des Tanks, der bei Undichtigkeiten der Schraubverbindungen das Gas mittels Wellrohr nach Außen leitet. Andernfalls entweicht das Gas in den Fahrzeuginnenraum, was ziemlich gefährlich werden kann.

Die Beanstandung ist auf jeden Fall gerechtfertigt.

EDIT: Ob da aufgrund der Platzverhältnisse ein Armaturenkasten nachzurüsten ist, wage ich zu bezweifeln.

Zitat:

@redstar18 schrieb am 19. Dezember 2014 um 17:04:20 Uhr:


Es fehlt eindeutig der Armaturenkasten des Tanks, der bei Undichtigkeiten der Schraubverbindungen das Gas mittels Wellrohr nach Außen leitet. Andernfalls entweicht das Gas in den Fahrzeuginnenraum, was ziemlich gefährlich werden kann.

Die Beanstandung ist auf jeden Fall gerechtfertigt.

EDIT: Ob da aufgrund der Platzverhältnisse ein Armaturenkasten nachzurüsten ist, wage ich zu bezweifeln.

wenn der kasten ggf. nicht nachrüstbar ist hätte er ja von vorneherein nicht reingepasst.

somit ein einbaufehler und wenn dieser 2005 schon vorschrift war würde ich gerne wissen ob der ersteller sich da herausreden kann.

weitere Frage
wenn dies so offensichtlich ist wieso hat der wagen dann jedes mal seit 2005 eine abnahme bekommen?
gibt es eine möglichkeit nachzuweisen das der tank nicht ausgetauscht wurde?
wie lange muss der einbaubetrieb die unterlagen zu der sache aufbewahren?? so lange wie allgemein üblich 10jahre???

Zudem, wenn er von hinten eine auf die Mütze bekommt und das Absperrventil wegbricht, was es tut, möchte ich nicht im Innenraum sein.

Dieser Vierlochtank gehört einfach nicht rein.

Zitat:

@baumeister1982 schrieb am 19. Dezember 2014 um 17:25:28 Uhr:


wenn dies so offensichtlich ist wieso hat der wagen dann jedes mal seit 2005 eine abnahme bekommen?

Es hat in letzter Zeit eklatante Unfälle gegeben, die die Prüfer sensibilisiert haben, weil Einbaumängel nicht auffielen.

Bei einem Unfall fehlte, wie bei dir, eine Abluftmöglichkeit für austretendes Gas an Schraubverbindungen. Die Frau erlitt dabei schwere Verbrennungen und lag lange im Krankenhaus.

Zitat:

@baumeister1982 schrieb am 19. Dezember 2014 um 17:25:28 Uhr:


gibt es eine möglichkeit nachzuweisen das der tank nicht ausgetauscht wurde?

Ja, wenn

auch

die Seriennummer des Tanks (nicht die 67R-Nummer!) in die Fahrzeugpapiere eingetragen wurde.

Das Alter des Tanks und dieselbe 67R-Nummer (wie in den Fahrzeugpapieren ursprünglich eingetragen) könnten auch ein Indiz dafür sein, dass der Tank in den neun Jahren nicht ausgetauscht wurde. Bewiesen wäre damit aber nichts.
Wenn ich richtig auf deinen Bildern gesehen habe, stammt der Tank tatsächlich aus dem Jahr 2005.

Mich wundert auch, dass der Tank so dreckig ist. Gelangt da etwa Spritzwasser durch die Öffnungen in der Mulde, durch welche die Gas-Leitungen gehen, hinein?

Sehe folgende Möglichkeiten:

- Einbau eines kleineren Vierlochtanks, der mit dem Armaturenkasten in die Mulde passt.
Der Vorteil dabei wäre, dass keine zusätzlichen Öffnungen gemacht werden müssen.
Nachteil = Vierlochtanks sind teuer. Ob neue Halterungen notwendig werden, müsste man dann sehen.

- Einbau eines 30°-Einloch- oder 0°-Tanks.
Vorteil = Einloch- und 0°-Tanks sind günstiger.
Nachteil = Alte Öffnungen müssen verschlossen, neue gemacht werden. Neue Halterungen werden wahrscheinlich.

- Mulde bearbeiten und Kasten nachrüsten
Vorteile = Kein neuer Tank notwendig, wenn der alte keine begrenzte Nutzungsdauer vorsieht, ergo keine Eintragung bzw. Änderung der Fahrzeugpapiere obligat.
Nachteil = Das Bearbeiten der Mulde wird kostspielig?

Bezüglich der E- bzw. 67R-Nummer des Tanks muss ich richtigstellen, dass es möglich wäre, zu erfahren, ob der Tank ursprünglich eingebaut wurde, wenn die Eintragungsunterlagen aus dem Jahr 2005 erhalten geblieben sind und die Nummer des Tanks eingetragen wurde.
Denn es ist angeblich so, dass diese E- bzw. 67R-Nummer einmalig für einen Typ vergeben wird. Ob die alten Unterlagen als Beweise anerkannt werden, weiß ich aber nicht.

Einen Versuch wäre es wert, den Umrüster mit seinem Pfusch von damals zu konfrontieren, wenn er noch existiert und die besagten Unterlagen aus der Zeit der Umrüstung aufbewahrt wurden.

Zitat:

@redstar18 schrieb am 20. Dezember 2014 um 18:13:28 Uhr:


Bezüglich der E- bzw. 67R-Nummer des Tanks muss ich richtigstellen, dass es möglich wäre, zu erfahren, ob der Tank ursprünglich eingebaut wurde, wenn die Eintragungsunterlagen aus dem Jahr 2005 erhalten geblieben sind und die Nummer des Tanks eingetragen wurde.
Denn es ist angeblich so, dass diese E- bzw. 67R-Nummer einmalig für einen Typ vergeben wird. Ob die alten Unterlagen als Beweise anerkannt werden, weiß ich aber nicht.

Einen Versuch wäre es wert, den Umrüster mit seinem Pfusch von damals zu konfrontieren, wenn er noch existiert und die besagten Unterlagen aus der Zeit der Umrüstung aufbewahrt wurden.

Der Umrüster existiert noch kann sich aber nicht vorstellen das er einen solchen falscheibau gemacht hat wird es sich aber erst im neuen jahr genauer anschauen

mit den Nummern kann man ihn aber darauf festnageln das es alles noch original ist und da kein platz für den beschriebenen kasten ist kann er sich ja wohl schlecht damit rausreden das den kasten jemand entfernt hat...

hat man denn in diesem fall auch eine chance eine reperatur oder einen autausch kostenfrei durchzusetzten???

Zitat:

@baumeister1982 schrieb am 19. Dezember 2014 um 16:43:08 Uhr:


Hallo zusammen,

... und den einbauer zu kontaktieren...

der wird dir nach 9 jahren ganz freundlich (oder auch anders) zeigen wo der ausgang ist.

die beanstandung ist absolut gerechtfertigt.
weil das schon sehr gut begründet und lösungsmöglichkeiten aufgezeigt wurden, gehe ich darauf nicht weiter ein.
warum das bisher nicht aufgefallen ist:
die prüfer hatten selten ahnung von dem ganzen. deshalb waren die froh wenn die gasanlage eingetragen war, und es in fahrzeugnähe nicht nach gas gerochen hat.

das ist "von oben" erkannt worden und die prüfer sind diesbezüglich geschult und sensibilisiert worden.
( da wird es in den nächsten jahren noch einige jammerthemen geben🙂 )

das grösste a..loch ist in deinem fall wohl der prüfer, der das in 2005 eingetragen hat.

du musst wohl oder übel die kosten für die nachbesserung selbt tragen.

wenn du eine genugtuung brauchst dann besorge die ein paar spitze stiefel, finde raus wo und wann die unterwegs sind und trete denen von hinten in die ....
kannst auch zum anwalt gehen...
das freut den wenn er seine kontoauszüge anschaut.😁

Nach 9 Jahren wird das mit Rechtsmitteln schwierig werden. Da würde ichh auf jeden Fall rechtsverbiindlich irgendwo nachhören und mich nicht auf Hören-Sagen aus einem Forum verlassen.

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