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Rechtliche Frage

Themenstarteram 2. Dezember 2014 um 10:22

Hallo zusammen,

ich habe 2011 einen Passat mit Gasanlage von Privat gekauft.

2012 Stand TÜV an der auch ohne Probleme Gemacht wurde.

Die Gasprüfung Stammte von einem Örtlichen Umbaubetrieb,

der mitte 2012 eine Reperatur an der Anlage vorgenommen hatte.

seit Mitte des jahres ist der Passat nun im Vorruhestand und dient nurnoch als

Familienersatzfahrzeug.

Um die Fahrtauglichkeit sicherzustellen habe ich ihn vor dem TÜV noch einmal

gründlich überholen lassen hier sind einige neue Teile und eine Große wartung vorgenommen worden.

Dann der Schock der TÜV Prüfer Verweigerte die Gasprüfung aufgrund erheblicher Baulicher Mängel

der Anlage.

Daraufhin habe ich bei dem Örtlichen Umbaubetrieb angefragt ob hier eine Prüfung möglich wäre,

erst hies es Kein problem... dann kam jedoch der anruf das dies nicht ginge wegen der schweren Mängel,

Nachdem ich nachgefragt hatte warum es jetzt nicht mehr geht aber 2 jahre zuvor gegangen ist flüchtete man sich in ausreden.

Jetzt meine Frage Bleibe ich jetzt auf dem Schaden hängen....

oder kann ich den Letzten Prüfer...

den Verkäufer....

oder sogar den einbauer und die abnehmende Stelle daszu bekommen das mir keine kosten für die Instandsetzung oder verluste beim verkauf enstehen.

Oder ist es am ende so das ich als besitzer selber schuld bin das ich mich nicht mit den deteils des einbaus auskenne?

Beste Antwort im Thema

Auch wenn es nicht das ist, was Du gern hören würdest: Rein rechtlich wirst Du kaum eine Handhabe finden, das Thema jemandem aufzunacken.

Sicherlich ist der Einbau nach heutigen Regeln zu beanstanden - das genau hat Dein aktueller (und offensichtlich gut sachkundiger) Prüfer auch getan.

Damals (also vor einem ganzen Autoleben sozusagen;-) hat der Abnehmer sich etwas weit aus dem Fenster gelehnt (siehe IComWorkers sehr berechtigten Einwand zum Thema Heckaufprall!), aber auch dafür kannst Du ihn ohne tatsächlichen Schadensfall kaum noch belangen (Thema Gewährleistungsfristen).

Der Einbauer hat geschlampt (vielleicht aus purer Unkenntnis oder mangels ausreichender Erfahrung?), der Prüfer war sehr wohlwollend (eventuell auch aus Unkenntnis?)...voila, schon ist die Sache vergeigt.

Die beiden Prüfer danach waren vielleicht auch keine Leuchten in Sachen Gas. Soll vorkommen, ist aber nicht verboten und schon gar nicht strafbar...

Die von Dir ursprünglich angesprochene "gasdichte Tankabdeckung zum Innenraum" ist natürlich Unfug. Der Gasarmaturenschutz und die Gasableitung nach außen hingegen obligatorisch (das dürfte aber so auch schon damals gegolten und in der Einbauanleitung gestanden haben). Insofern ist der Prüfer jetzt erst mal im Recht und Du als Fahrzeughalter und -betreiber auch verpflichtet, diesen Mangel unverzüglich und auf Deine Kosten und Gefahr abzustellen - auf jeden Fall halt vor dem nächsten Fahren. Soweit die grobe Rechtslage, die für mich beim besten Willen keinen real verwertbaren Ansatzpunkt für Klagen oder Schadenersatz ergibt.

Letztlich ist der Mangel ja auch "mit zumutbarem Aufwand" behebbar, ohne die betroffene Sache an sich in Frage zu stellen (was meint, daß die Reparatur in den Rahmen üblicher und erwartbarer Fahrzeugbetriebskosten paßt und das Auto ja weder schrottreif noch wertlos durch die Nachbesserung wird). Auch hier wird ein Gericht eher wenig Grund sehen, das Thema wirklich verhandeln zu wollen bzw. in Deinem Sinne zu urteilen.

Was nützt Dir ein (fast zwingend zu erwartender) Vergleich bei Gesamt"schadens"kosten unter 250,-? Du bekommst vielleicht 150,- davon zugesprochen, trägst aber deine Anwaltskosten selbst und verzichtest auf weitere Forderungen jeglicher Art. Bleibst Du da nicht letztlich trotzdem auf weit höheren Kosten sitzen als ohne Klage?! Mir wäre das deutlich zu viel Aufwand für zu wenig Ergebnis.

Dem Klima in Bezug auf die nachfolgende Umrüstung tut das dann sicher auch nicht gut, denn der Prüfer wird seinen (absolut berechtigten) Einwand ja nicht zurücknehmen - Du also nach wie vor kein fahrtaugliches Fahrzeug haben...und zu einem Umrüster müssen...

Ich würde Dir (auch wenn es ärgerlich ist) dazu raten, den Tank und die Armaturen tauschen zu lassen. Es gibt nahezu gleich große Tanks, die eine sicherere Armaturenanordnung gestatten, und letztlich kosten die nicht die Welt. Deinen Alttank und die Armaturen läßt Du noch mal nachschauen und vetickst sie hier oder bei ibäh. Damit lindern sich die Schmerzen schon wieder ein wenig.

Wenn's den Altumrüster heute noch gibt, scheint er ja auch kein kompletter Idiot zu sein, also folge mal dem Rat der hier schon aufgetretenen Profis: geh hin, rede (in Ruhe!!!!!) mit ihm und einigt Euch auf einen guten Preis. Ich tippe mal, Du wirst staunen, wie günstig der Umbau geht ;-)

Letztlich ist der Tank noch immer die Stelle, wo man mit dem wenigsten Aufwand zu rechnen hat und wo Teile auch am preiswertesten sind.

Klar ist's ärgerlich, aber denk mal an Deine Mitfahrer! Wenn Du Dir den Segen woanders holst und Dir irgendjemand hinten reinsemmelt, dann hast Du weitaus größere Sorgen als nur ein paar Euro... ;-(

versöhnlichen Gruß

Roman

 

PS: Ich kann Deinen Ärger über die Kette von Fehlentscheidungen vor Dir nachvollziehen, aber ich verspreche Dir, daß jedwede Eskalation das Thema nicht löst und am Ende für Dich nur langwieriger und teurer macht (Thema Anwalt z.B.). Ist reine Erfahrung - positive wie negative... Cool down und ein lecker Abendbierchen hilft jetzt am meisten ;-)

 

Letztlich sollte Du das Thema auch nicht pauschal nutzen, um Gas als Antriebsmittel per se zu verteufeln. Hier geht es um menschliche/fachliche Fehlleistungen, nicht um den Betriebsstoff oder die Anlagentechnik an sich. Willst Du auch Reifen als Fahrbahnkontaktmittel verabscheuen, wenn Deine Werkstatt sie zu wenig aufgepumpt hat und sie deshalb kaputt gehen???? Immer schön Ursache und Wirkung beisammen halten bitte! ;-) Danke!

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was wären denn die angeblichen so schweren baulichen Mängel? Dazu muss es ja was geben.

Irgendeine schiefe schelle kann dem prüfen vor 2 Jahren egal gewesen sein, jetzt aber vielleicht wichtig sein.

Nach 3 Jahren kannst Du dem Verkäufer oder einbauer so ohne weiteres keinen Strick drehen. es sei denn Du kannst einwandfrei nachweisen das dieser Mangel genau so vor 3 Jahren schon da war und so. Aber das ist Anwaltssache.

Themenstarteram 2. Dezember 2014 um 11:52

Zitat:

@Langsamfahrer schrieb am 2. Dezember 2014 um 12:03:28 Uhr:

was wären denn die angeblichen so schweren baulichen Mängel? Dazu muss es ja was geben.

Irgendeine schiefe schelle kann dem prüfen vor 2 Jahren egal gewesen sein, jetzt aber vielleicht wichtig sein.

Nach 3 Jahren kannst Du dem Verkäufer oder einbauer so ohne weiteres keinen Strick drehen. es sei denn Du kannst einwandfrei nachweisen das dieser Mangel genau so vor 3 Jahren schon da war und so. Aber das ist Anwaltssache.

Soweit ich das Verstanden habe geht es um eine fehlende Gasdichte Abdeckung zum Innenraum war immer so habe ich auch nichts verändert... und ein Sicherheitsblech über den Ventielen am Tank Alles dinge die nicht Verändert wurden... zumindestens von mir nicht... Alles angeblich dinge die schon immer so sein mussten??? habe ich keine Ahnung von ich muss mich hier auf die Prüfung von Sachverständigen verlassen. Wenn das aber so ist Frage ich mich wie das Auto die letzten 3 Mal ohne mängel durch den TÜV gekommen ist.

soll das bedeuten das im KFZ bereich keiner für vorsätzlich fachlich falsch ausgeführte leistungen haftet wenn die älter als 3 jahre sind??? Dann hilft kei anwalt sondern nur hinweisgeben fragen und ggf bei sturen gesprächspartnern die presse einschalten.

Rechtsauskunft darf hier keine gegeben werden.

Aus der Gewährleistung bist Du jedenfalls lange raus.

Ich finde es gut, wenn TÜV Prüfer ihren Job ernst nehmen und gründlich prüfen. Die sollten aber dann auch in der Lage sein, dir als zahlenden Kunden eine detaillierte Erklärung der Abweichung zu geben. Erst mit der (was ist genau im Argen) kannst Du dann auch mal hier anfragen oder bei einem anderen Umrüster ein konkretes Angebot einholen.

Scharlatane würden mit dem Auto zu einem anderen TÜV fahren, in der Hoffnung einen Prüfer ohne LPG Kenntnisse zu finden, der das dann unbesehen durchwinkt (so wie vor 2 Jahren offensichtlich), solche gibts leider auch noch viele.

PS:

Zitat:

@baumeister1982 schrieb am 2. Dezember 2014 um 12:52:07 Uhr:

soll das bedeuten das im KFZ bereich keiner für vorsätzlich fachlich falsch ausgeführte leistungen haftet wenn die älter als 3 jahre sind???

Sei vorsichtig mit solchen Aussagen in öffentlichen Foren. "Vorsatz" und "falsch" wären erst mal zu beweisen. Wenn das nicht gelingt, kann der Beklagte ganz schnell den Spiess umdrehen und Dich wegen Verleumdung verklagen.

Zitat:

@baumeister1982 schrieb am 2. Dezember 2014 um 12:52:07 Uhr:

ggf bei sturen gesprächspartnern die presse einschalten.

Die Presse wird sehr interessiert an Deinem Fall sein :D - im Ernst: mit einer solchen Drohung kochst Du keinen weich, zeigst nur deine Ohnmacht.

Themenstarteram 2. Dezember 2014 um 12:03

Zitat:

@Käfer1500 schrieb am 2. Dezember 2014 um 12:55:58 Uhr:

Rechtsauskunft darf hier keine gegeben werden.

Aus der Gewährleistung bist Du jedenfalls lange raus.

Ich finde es gut, wenn TÜV Prüfer ihren Job ernst nehmen und gründlich prüfen. Die sollten aber dann auch in der Lage sein, dir als zahlenden Kunden eine detaillierte Erklärung der Abweichung zu geben. Erst mit der (was ist genau im Argen) kannst Du dann auch mal hier anfragen oder bei einem anderen Umrüster ein konkretes Angebot einholen.

Scharlatane würden mit dem Auto zu einem anderen TÜV fahren, in der Hoffnung einen Prüfer ohen LPG Kenntnisse zu finden, der das dann unbesehen durchwinkt (so wie vor 2 Jahren offensichtlich), solche gibts leider auch noch viele.

Die GAP vor 2 Jahren wurde vom selben Fachbetrieb gemacht der sie jetzt verweigert.... Klar will ich nicht mit einem Gefährlichen Fahrzeug durch die gegend fahren aber wenn ich eine abgenommene anlage kaufe die schon 2 mal durch die regelmäßige prüfung gekommen ist kann ich doch als Laie nicht davon ausgehen das die anlage falsch erstellt worden ist. Wenn sich dies aber jetzt raustellt soll ich der dumme sein der das reparieren bzw. der den wertverlust tragen muss das kann meiner ansicht nach nicht sein....

da können sich also all die die sich in den letzten jahren mit reperaturen und prüfgebühren die tasche voll gemacht haben ohne konsequenzen aus der schlinge ziehen?

Ursächlich war wahrscheinlich schon der Einbau des Tanks, genauer der Füllleitung, kommt ja häufig vor und wird oft im NO GO CHART dokumentiert, z.B. hier: http://www.motor-talk.de/.../no-go-chart-t2355132.html?... .

Der Umrüster freut sich über schnelle Kohle, der damalige Besitzer über den wirklich billigen (nicht preis-werten) Umbau, nur Du als Käufer der Kiste hast den schwarzen Peter - aber hast ja sicher auch nicht den vollen Aufpreis einer gut umgerüsteten Gasanlage zum vergleichbaren Preis eines Benziners ohne LPG gezahlt.

Themenstarteram 2. Dezember 2014 um 12:29

Solange ich hier keinen namen nenne bzw. sage der da hat falsch gearbeitet kann mir erstmal keiner was

ich hatte die hoffnung das hier jemand aus erfahrung sagen kann wie man in so einem fall weiterkommt...?

Auch habe ich die Hoffnung das jemand der merkt das er was Falsches eingebaut hat ggf. kulant reagiert und troz das es schon jahre her ist versucht einen fehler zu korigieren....

bisher war aber niemand an einer lösung ineressiert meine erwartung an den fachbetrieb meines vertrauens der die letzte prüfung ja auch gemacht hat wäre "entschuldigung da ist uns beim letzten mal wohl was durchgegangen, wir können ihnen aber helfen herauszufinden wie man das beheben kann und ob man dafür jemanden haftbar machen kann"

und nicht "sooo geht das nicht da hat wohl jemand manipuliert das muss erst behoben werden" "wir haben das so niemals geprüft und durchgehen lassen" "wer das bei uns geprüft hat wissen wir nicht mehr bestimmt irgend ein mitarbeiter der nicht mehr bei uns ist" der chef hätte sowas nie gemacht...."

das ist alles bla bla das will ich nicht hören... vorallem da ich immer mit der selben person spreche wenn ich da die letzten jahre etwas habe machen lassen

Themenstarteram 2. Dezember 2014 um 12:33

Zitat:

@Käfer1500 schrieb am 2. Dezember 2014 um 13:20:12 Uhr:

Ursächlich war wahrscheinlich schon der Einbau des Tanks, genauer der Füllleitung, kommt ja häufig vor und wird oft im NO GO CHART dokumentiert, z.B. hier: http://www.motor-talk.de/.../no-go-chart-t2355132.html?... .

Der Umrüster freut sich über schnelle Kohle, der damalige Besitzer über den wirklich billigen (nicht preis-werten) Umbau, nur Du als Käufer der Kiste hast den schwarzen Peter - aber hast ja sicher auch nicht den vollen Aufpreis einer gut umgerüsteten Gasanlage zum vergleichbaren Preis eines Benziners ohne LPG gezahlt.

um darauf mal einzugehen

der vorbesitzer hat selber 100.000km mit gas gefahren

die anlage war nicht billig sondern von einer erfahrenen fachwerkstatt eingebaut worden

die unterlagen hierzu habe ich noch hatte aber noch keine zeit den erbauer zu konfrotieren.

und den aufpreis zu einem vergleichbaren beziner war erheblich... sicherlich nit die vollen 3000€

des umbaus aber dafür war der wagen ja auch schon eine weile gefahren.

 

PS.

sollte es am ende so sein das ich nichts machen kann kann ich aus meiner sicht GAS als Alternative niemandem mehr empfehlen...

dann gesellt sich zu vielen nachteilen ein quasi unkalkulierbares risiko da man sich am ende auf niemanden verlassen kann da geht es 5 jahre gut die anlage spart gerade eine weile geld und dann findet eine neue werkstatt einen konstruktionsfehler und ich kann dafür niemanden belangen

Was kostet es die beiden Dinge nachzurüsten? 150 - 200 Euro? Muss man abwägen deswegen ein Fass aufzumachen....Ich wäre froh drüber wenn ein Prüfer mit Sachverstand grobe Sicherheitsmängel aufdeckt.....

Gruß

Ciwa

Themenstarteram 2. Dezember 2014 um 14:53

Zitat:

@ciwa schrieb am 2. Dezember 2014 um 15:09:46 Uhr:

Was kostet es die beiden Dinge nachzurüsten? 150 - 200 Euro? Muss man abwägen deswegen ein Fass aufzumachen....Ich wäre froh drüber wenn ein Prüfer mit Sachverstand grobe Sicherheitsmängel aufdeckt.....

Gruß

Ciwa

Unabhängig davon das 150€-200€ auch ein Haufen Geld ist warte ich gerade auch noch auf ein Angebot für die Mängelbeseitigung und die ersten andeutungen lassen vermuten das es Doch Teurer Wird.

Unabhängig davon geht es auch um ein Prizip man zahlt bei jeder blöden Reperatur an der Gasanlage die Kosten für die Gasprüfung weil muss ja ist vorschrift und bekommt aber keine Leistung! Und am ende übernimmt trozdem Keiner verantwortung dafür das man etwas nicht gesehen hat??

Zitat:

@baumeister1982 schrieb am 2. Dezember 2014 um 15:53:19 Uhr:

Und am ende übernimmt trozdem Keiner verantwortung dafür das man etwas nicht gesehen hat??

Diese Verantwortung übernimmt keine Prüforganisation. Niemals. Das ist nichts Neues.

Zumal der Gegenbeweis (es war vor x Jahren nachweislich da und war offensichtlich) meist unmöglich ist.

Es hat z.B. noch keiner in D geschafft, den TÜV erfolgreich zu verklagen, wenn kurze Zeit nach einer TÜV UNtersuchung (nicht nur am Kfz) ein technischer Schaden entstand.

Kannst Du mal ein Foto vom Tank machen und hoch laden? Als Leser tut man sich schwer, was der Prüfer bemängelt hat. Vom Bild kann man viel ergründen, wie der Tank eingebaut ist usw. Auch ein Typenschild vom Tankhersteller. Vielleicht liegts ja daran.

Vom groben Sicherheitsmangel kann ja schwer die Rede sein, wenn das Auto so viele km abgespult hat.

Themenstarteram 2. Dezember 2014 um 20:47

Zitat:

@romanusko schrieb am 2. Dezember 2014 um 20:29:22 Uhr:

Kannst Du mal ein Foto vom Tank machen und hoch laden? Als Leser tut man sich schwer, was der Prüfer bemängelt hat. Vom Bild kann man viel ergründen, wie der Tank eingebaut ist usw. Auch ein Typenschild vom Tankhersteller. Vielleicht liegts ja daran.

Vom groben Sicherheitsmangel kann ja schwer die Rede sein, wenn das Auto so viele km abgespult hat.

ja gerne aber erst wenn ich wieder bei licht an das auto komme ggf morgen früh

Zitat:

@romanusko schrieb am 2. Dezember 2014 um 20:29:22 Uhr:

Vom groben Sicherheitsmangel kann ja schwer die Rede sein, wenn das Auto so viele km abgespult hat.

Eine Gasleitung im Innenraum ohne gasdichten Schutz mit Ableitung nach außen ist ein grober Sicherheitmangel. Siehe berühmtes Video "Cabrio explodiert an Tankstelle" Kleine Ursache große Wirkung.....

Ob der Themenstarter das Bauteil Wellrohr-Entlüftungsschlauch meint? Ist dieser nicht verbaut? Dieser Schlauch ist schon notwendig. In dem Schlauch läuft die eigentliche Gasleitung. Bei Undichtigkeiten kann das Gas in die Umgebung/Aussenwelt entweichen und sich nicht im Fahrzeuginnenraum sammeln. Ein Foto wirds aufzeigen.

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