Rechtliche Frage Gebracuhtwagenkauf

Opel Combo B

Güetzi!

Haben uns im September 2006 einen Corsa B 1,0 geholt!

Alles wunderbar ein paar Steinschläge auf der Motorhaube Rost eher Mangelware.

Nun nach dem 3. Winter ist mir mal aufgefallen dass am Türeinstieg der Lauck abgeplatzt ist. Mal näher betrachtet, auch etwas weiter vorne richtung VA auch noch im Einstieg Farerseite ebenfalls eine Beule mit Rostansätzen.

So nun hab ich mal die Innenverkleidung am Einstieg entfernt, hier und da ein paar Rostige stellen, aber nun gut.
Dann hab ich auch noch den gesamten Türgummi abgezogen, um mal zu sehen was da drunter ist: Alles vergammelt und verrostet.

Nun war ich mir sicher, der hatt einen Unfall und da wurde nur der Einstig gescheißt und dass auch noch schlecht, da der Lack mich stutzig machte.

Seht euch mal die Bilder an.

Dann haben sie auch noch so ein eidtion 100 einsteigsteil drüber geklebt, hab mich immer schon gewundert warum das so hässlich obenklebt, ein bild ist von der beifahrerseite, da ist alles paletti!

Mir wurde mehrmals gesagt, wagen ist unfallfrei!!!

Ich hab so einen Hals!

Nun meine Frage: Was kann ich auf rechtlicher Seite machen?
Wie lange haftet der Verkäufer/Händler wür so einen verdeckten mangel, und der ist ja nun wirklich verdeckt?

Termin bei einem lokalen Spenger hab ich am Montag, da muß auf jeden Fall ein neuer Einstieg rein und alles schön lakiert werden.

Bitte gebt mir ein paar hinweise, soll ich mal einen Brief an das Autohaus senden, mit einer Aufforderung die Rechnun zu übernehmen? Mit Anzeige drohen?

Danke leute

18042009
18042009-002
18042009-003
10 Antworten

hallo!
die frage ist was im kaufvertrag steht!😉

um einen Unfall zu bestätigen oder auszuschliesen würde ich den vorbesitzer mal kontaktieren!
um klarheit zu bekommen!😉
greets corsi 001

Du hast die Kiste seit 2006 - der Verkäufer wird sagen "als ich den verkauft hab, war da nochnix".
Beweis erstmal das Gegenteil. 😉

Mach einfach den Rost weg und wenn er durch ist, lass halt schnell ein Stück neues Blech einschweissen. Is ja kein Drama. So neu und wertvoll is das Auto ja auch wieder nicht.

jam ach ich ja am Montag!
Kommt ein neues Einstiegsblech rein!

Kosten an die 300 mit Lakieren, wollte halt wissen, ob ich noch was machen kann. kaufvertrag steht unfallfrei!

wenn der vorbeitzer nicht der erst besitzer war kannste da nix machen,er wird wenn das so ist auch betrogen worden sein.
oder ist der schweller mal aus einem anderen grund gwechselt worden,was ich zwar nicht glaube,aber wird das drauf raus laufen.

aber eine werkstatt hat das nicht gemacht,das hättest du beim kauf schon sehen müssen,das ist murks vom alles feinsten.

ich würde das nichts groß unternehmen,da kommt am ende nichts dabei raus,lass es machen da hast du ärger und beim verlieren des rechtstreites auch nocht viel geld gespart.

300 euro ist okay für die arbeit.

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Du hättest den Verkäufer erst auf die Füsse treten sollen und dann zum Lackierer. Nach dem 3. Winter ist der Zug abgefahren, da geht kaum noch ein Richter dran, selbst wenn Du eine gute RSVersicherung hast, ich denke die sagen ein klares NEIN zur Übernahme.

Ich hab meinen mit einem kleinen Auffahrunfall gekauft ... 5 Monate später wußte ich das die Kiste auch noch einen bösen Seitenchrash erlitten hatte. Wegen anderer Arglist konnte ich meinen Verk. schon nach 60 KM Überführung in die Knie zwingen ...

ok werds einfach lassen, ist denk ich auch schon zu spät!
Was solls, hilf ja nix!

Hab mir aber den Wagen gut angesehen beim Kauf, war echt nicht zu sehen!

Danke Leute für die Antworten

Hallo,
*Oberlehrerklugscheißmodus an*:

Warum beauftragst Du VOR dem Kauf keinen Fachmann? Eine Gebrauchtwagenuntersuchung lohnt sich immer!
Adac,Tüv etc bieten sowas für 60taler an. Da kannste noch soviel Ahnung von Autos haben, es kann (wie leider in Deinem Fall) böse
schief gehen. Wofür gibt es "echte" Fachleute denn? Ähnlich wie ein Hauskauf: wieso bei 200000€ Kaufpreis die "Peanuts" von 3000€ für nen Gutachter nicht drin sind, kann ich echt nicht nachvollziehen!?! Und nachher sitzt man inner SchimmelStinkHütte...tzzz
Jetzt, nach 3Jahren, auf Deinen Vertrag pochen-aussichtslos,weil nicht beweisbar, daß Schaden 2006 vorhanden war....ich hoffe Du lernst für den nächsten Kauf daraus!

Ich habe auch schonmal Nudeln gekocht und bin deswegen noch lange kein GourmetSterneKoch.

Und diese GWU hat nur Vorteile: Will der Verkäufer net, kannste den Wagen stehen lassen, dann is was faul.
Wird diese durchgeführt&Mängel entdeckt haste gute Basis zum Handeln.

Mußte das mal loswerden *GWU-Fan!*

*Oberlehrerklugscheißmodus aus*

Gruß
Oliver

Naja die Fachmänner vom TÜV, nix für ungut, aber auf die Jungs würd ich mich auch ned verlassen.
Offensichtliche Dinge werden sie sicher finden, aber mit gut verstecktem Pfusch lassen sie sich idR recht easy austricksen.
Gerade am Unterboden reicht meist ein bisschen Bitumen. 😉

Ich gebe Dir zum Teil recht, aber den vorliegenden Pfusch werden die ggf mit nem Lackstärkemeßgerät (heißt das so?)
entlarven
Fachleute sehen mehr als der Laie an sich...ist so.
100% Sicherheit gibt es nunmal nicht. Aber es ist im Verhältnis zum Kaufpreis eine günstige&reelle Chance einen
Blender zu entlarven...Kenne das aus eigener Erfahrung...

Moin,

Wenn ein Unfallschaden am Fahrzeug vorliegt und du vom Vorbesitzer davon spätestens auf Anfrage keine Auskunft erhälst, liegt ein verdeckter Mangel vor, den du ziemlich lange angehen kannst. Dabei ist es unerheblich ob der Verkäufer nun davon wusste oder nicht. Wusste der Verkäufer davon nichts und war bereits der Betrogene, muss er den ihm entstandenen Schaden dann wieder bei dem einklagen, der ihn geschädigt hat.

Das Problem nach 3 Jahren (!!!) ist schlicht und einfach folgendes:

Weise nach, dass der Unfall beim Kauf da war und nicht du ein halbes Jahr nach dem Kauf einen Unfall hattest und den so fuschig hast beseitigen lassen. Das wird dir nicht gelingen ... du wirst nach 3 Jahren nicht mehr nachweisen können, dass der Unfall beim Kauf da war und nicht in deiner Haltezeit entstanden ist.

Entsprechend ... wirst Du da seriöserweise nichts mehr erreichen können.

MFG Kester

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