rechtliche Frage - eine Woche nach Privatverkauf - Motorkontrolleuchte leuchtet NICHT ?
Hallo zusammen,
ich hatte bis letzte Woche meinen geliebten ML55 AMG für fast zwei Jahre und 30.000 km und habe den Wagen letzte Woche privat verkauft, Ende Januar noch Service gemacht, Ölwechsel, ganz frisch TÜV gemacht und ohne Mängel bestanden, Käufer hatte den Wagen probegefahren, sich darunter gelegt, alles inspiziert, unten herum am Verteilgergetriebe etwas Öl bemängelt, das austritt, dann hat eine Nacht darüber geschlafen, den Kaufpreis nachverhandelt und den Wagen schließlich letzten Donnerstag gekauft und am Freitag auf sich angemeldet.
Nun, eine Woche später, leuchtet angeblich die Motorkontrollleuchte NICHT wenn die Zündung eingeschalten wird.
Motor schnurrt wie ein Kätzchen und schaltet einwandfrei, was der Käufer auch sagt.
Frage:
Kann mir rechtlich hier etwas passieren bei einem privaten Verkauf des ML?
Standard ADAC Privatverkauf Kaufvertrag mit Ausschluss der Sachmängelhaftung.
Ehrlich gesagt kann ich mich nicht erinnern dass die Lampe nicht geleuchtet haben soll, also ich habe nie etwas festgestellt, zudem läuft der Wagen 1A.
Woran könnte es liegen dass die Motorkontrollleuchte nicht leuchtet?
Birne defekt? als einzige?
13 Antworten
Zitat:
@chabone schrieb am 27. Februar 2018 um 17:50:25 Uhr:
Frage:
Kann mir rechtlich hier etwas passieren bei einem privaten Verkauf des ML?
Standard ADAC Privatverkauf Kaufvertrag mit Ausschluss der Sachmängelhaftung.
Nein.
Die MKL kann auch sehr gut auscodiert sein.
War ab Bj. xx der Standart.
LG Ro
Zitat:
@chabone schrieb am 27. Februar 2018 um 17:50:25 Uhr:
Hallo zusammen,ich hatte bis letzte Woche meinen geliebten ML55 AMG für fast zwei Jahre und 30.000 km und habe den Wagen letzte Woche privat verkauft, Ende Januar noch Service gemacht, Ölwechsel, ganz frisch TÜV gemacht und ohne Mängel bestanden, Käufer hatte den Wagen probegefahren, sich darunter gelegt, alles inspiziert, unten herum am Verteilgergetriebe etwas Öl bemängelt, das austritt, dann hat eine Nacht darüber geschlafen, den Kaufpreis nachverhandelt und den Wagen schließlich letzten Donnerstag gekauft und am Freitag auf sich angemeldet.
Nun, eine Woche später, leuchtet angeblich die Motorkontrollleuchte NICHT wenn die Zündung eingeschalten wird.
Motor schnurrt wie ein Kätzchen und schaltet einwandfrei, was der Käufer auch sagt.
Frage:
Kann mir rechtlich hier etwas passieren bei einem privaten Verkauf des ML?
Standard ADAC Privatverkauf Kaufvertrag mit Ausschluss der Sachmängelhaftung.Ehrlich gesagt kann ich mich nicht erinnern dass die Lampe nicht geleuchtet haben soll, also ich habe nie etwas festgestellt, zudem läuft der Wagen 1A.
Woran könnte es liegen dass die Motorkontrollleuchte nicht leuchtet?
Birne defekt? als einzige?
Hi,
kannst ruhig schlafen.....selbst wenn die Motorkontrolleuchte aus ist, war, gewesen ist, an oder aus gewesen wäre oder auch nich uswusw. Der Kollege hat ja wohl sehr gründlich den Wagen besichtigt, probegefahren, unterwandert uswusw. Und Du hast verkauft wie besichtigt und probegefahren unter Ausschluss jeglicher Garantie oder Gewährleistung. Also wohl kaum ein "arglistig verschwiegener Mangel" Ich kenne aber diese Art Publikum zu Genüge, die anschliessend mit jedem WehWehchen vor der Tür steht, nachverhandeln oder mindern will. Wie alt war der Wagen denn, wieviel hatte er runter - und was hast Du erlöst ? Eigentlich könnte ich mich heute noch in ein geeignetes Körperteil beissen, weil ich den seinerzeit zu Gunsten eines BMW 745LI abgegeben habe - letzeren habe ich dann nach drei Jahren mit einem gewaltigen Verlust an Reparaturleistungen wieder abgegeben. nie wieder. Der nächste wird wahrscheinlich auch wieder ein ML....so der Markt mitspielt.
M
Der ADAC Vertrag ist Wasserdicht,
der Käufer könnte nur etwas machen wenn Arglist Deiner seid's im Spiel wäre
oder "Vergessene Unfallschäden" oder Tacho Manipulation etc.
Gruß Detlef
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Das ist übrigens anders zu bewerten, wenn der Verkauf als privat deklariert wurde und das Fahrzeug aus dem Betriebsvermögen stammt.
Sollte es einen schriftlichen Kaufvertrag geben und sollte die Sachmängelhaftung ausgeschlossen sein, so hat man keine Ansprüche gegen den Verkäufer auf Gewährleistung. Mängel wie ein Getriebeschaden, Motorschaden etc. können nicht geltend gemacht werden. Sollte es möglich sein, dem Verkäufer aber nachzuweisen, dass dieser von dem Mangel wusste und somit Kenntnis hatte, so besteht die Möglichkeit der Anfechtung des Kaufvertrages. Es muss jedoch nachweisbar sein. "Er hätte es jedoch wissen müssen" reicht als Beweis hierfür nicht aus. Es muss einen eindeutigen Beweis geben, dass er dieses gewusst hat.
Ein eindeutiger Beweis wäre z. B., wenn eine Werkstatt bestätigen könnte, dass der Verkäufer in der Werkstatt war und diesem mitgeteilt wurde, dass ein Motorschaden vorliegt. Dann besteht das Recht Mängelbeseitigung, Minderung oder Rücktritt vom Kaufvertrag zu verlangen. Sollte kein schriftlicher Kaufvertrag geschlossen sein, so gelten die gesetzlichen Bestimmungen und der Verkäufer trägt eine Gewährleistung von zwei Jahren.
Auch als Privatperson. Dieses bedeutet, dass der Verkäufer für alle Mängel am Fahrzeug aufkommen muss, sollte es sich nicht um ein Verschleißteil handeln. Die Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten ist anwendbar.
Quelle : https://...eutsche-anwaltshotline.de/.../...at-und-die-gewaehrleistung
Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluß der Sachmängelhaftung verkauft.
Quelle: https://www.adac.de/.../Kaufvertrag_priv_priv_2015_V2_33300_187147.pdf
Ich bin kein Jurist aber wenn du den unten genannten Kaufvertrag genommen hast und dir ein Fehler am Auto nicht bewusst war bzw du diesen nicht beim Verkauf nicht verschwiegen hattest denke ich das sich dein Käufer brausen gehen kann.
Baujahr 2003, da war die MKL definitiv nicht mehr werksseitig auscodiert!
Wenn die MKL dann nicht leuchtet, bei Zündung an,
ist entweder das Leuchtmittel defekt, oder es wurde die Funktion der MKL manipuliert.
Zitat:
@Kuro8 schrieb am 28. Februar 2018 um 11:08:04 Uhr:
Baujahr 2003, da war die MKL definitiv nicht mehr werksseitig auscodiert!
Wo steht das ?
LG Ro
Eine SI, gibt es darüber wohl nicht!
Habe bei mehreren ML ab 2002 aufwärts noch keinen ohne aktive MKL gesehen.
Hast du andere Erfahrungen gemacht?
Bei den OM war es in Deutschland erst ab Mj 2004 Pflicht.
Bei den Benzinern bereits ab Mj 2001.
Bei meinem ML, Mj 2000, ist die MKL auch werksseitig auscodiert.
Leuchtmittel ist vorhanden und intakt.