Rechtliche Frage: Ab wann spricht man von Fahrerflucht

Hi Leute ,
gestern abend Fuhr ich auf der Autobahn gemütlich Richtung Heimat.
Beim Überholen von dem Vorrausfahrenden Fahrzeug ist nichts passiert. Also setze ich mich vor das Fahrzeug das mir nun plötzliche gefühlt 1000 mal die Lichthupe gab und recht blinkte zum Abbiegen auf nen Rasthof. Ich war leider an der Einfahrt schon vorbei und wartete deshalb mal auf m Standstreifen nach der Ausfahrt ob der Fahrer mal wieder Rausfährt. Vergebens nach 10 Minuten fuhr ich vollends heim. Dann fiel mir auf das am Heck ein kleiner Kratzer war, entweder ich habe ihn nie Registriert oder Das kam von gestern abend der Kratzer hat die größe von nem 50cent stück und sitzt am hinteren kotflügel auf höhe des Radkastens.
Nun die Frage war das Fahrerflucht?
Beunruhigt mich schon etwas so ne Erfahrung.
Andererseits hätte er mir ja Folgen können und meines Erachtens ist der Kratzer zu klein für einen "Feindkontakt" mit dem anderen.
Wäre mal gespannt wenn sich da jemand auskennt und mir ne Antwort geben kann.
Schönen Sonntag
Gruß Hela d 434

Beste Antwort im Thema

Wenn man nix bemerkt (und ein Gutachter das für plausibel hält) ist es auch KEINE Unfallflucht.
Allerdings: Hey, wenn ich beim Spurwechsel auf der Autobahn nicht absolut ausschließen kann daß ich jemanden berührt hab, hab ich schon mal alles falsch gemacht was geht. 😠

@LittlePelican Tolle Story, muß die in jedem Thread stehen (noch dazu in der selben sinnfreien Formatierung)?

Gruß Metalhead

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Zitat:

@LittlePelican schrieb am 4. August 2015 um 06:26:36 Uhr:


Um einzuscheren ist es ja Voraussetzung das ich den Fahrstreifen gewechselt habe ...

Nicht jeder Thread dreht sich um dich, hier geht es um das "Problem" des TE!

Gruß Metalhead

Hatte ich auch nicht erwartet . Es war nur meine Annahme das Du vielleicht meinen Unfall gemeint hast ?

Zitat:

@ChristophS70 schrieb am 3. August 2015 um 08:36:34 Uhr:


laut aktuellem Katalog gibt es nur maximal 3 Punkte!

Da bist Du schlecht informiert , es gibt offiziell 4 - sogar 5 Punkte je nach Schwere des Tatvorwurfs. Bei ner Rotlichtmißachtung gibt`s übrigens 3 .

Zitat:

@LittlePelican schrieb am 4. August 2015 um 08:27:38 Uhr:


es gibt offiziell 4 - sogar 5 Punkte je nach Schwere des Tatvorwurfs. Bei ner Rotlichtmißachtung gibt`s übrigens 3 .

Da gab es kürzlich eine geringfüge Überarbeitung (mit 5 Punkten bist ja schon kurz vor'm Fußgänger).

1 Punkt: Ordnungswidrigkeit (in der Regel ab einem Bußgeld von über 60 Euro)
2 Punkte: grobe Ordnungswidrigkeit mit Fahrverbot und Straftat
3 Punkte: Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis

Gruß Metalhead

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Zitat:

@LittlePelican schrieb am 4. August 2015 um 08:27:38 Uhr:


Da bist Du schlecht informiert , es gibt offiziell 4 - sogar 5 Punkte je nach Schwere des Tatvorwurfs. Bei ner Rotlichtmißachtung gibt`s übrigens 3 .

🙄

Nicht raten, einfach in den Bußgeldkatalog schauen!

Zitat:

@LittlePelican schrieb am 4. August 2015 um 08:27:38 Uhr:


Da bist Du schlecht informiert , es gibt offiziell 4 - sogar 5 Punkte je nach Schwere des Tatvorwurfs. Bei ner Rotlichtmißachtung gibt`s übrigens 3 .

dann gib doch deine belegbar Quelle mit den 4-5 Punkten an, statt hier ständig irgendwelche haltlosen Sachen in den Raum zu stellen die rein gar nix mehr mit dem Thema zu tun haben.

https://www.bussgeldkatalog.org/unfall/

Quote korrigiert

Zitat:

@ChristophS70 schrieb am 4. August 2015 um 09:10:03 Uhr:


dann gib doch deine belegbar Quelle mit den 4-5 Punkten an, ...

Das war doch nicht seine Aussage, sonder die von LittlePelican (der noch im Zeitalter des alten Bußgeldkatalogs lebt), welche er in Frage stellt.

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 4. August 2015 um 09:20:27 Uhr:



Zitat:

@ChristophS70 schrieb am 4. August 2015 um 09:10:03 Uhr:


dann gib doch deine belegbar Quelle mit den 4-5 Punkten an, ...
Das war doch nicht seine Aussage, sonder die von LittlePelican (der noch im Zeitalter des alten Bußgeldkatalogs lebt), welche er in Frage stellt.

Gruß Metalhead

Danke habs korrigiert

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 4. August 2015 um 09:20:27 Uhr:


..., sonder die von LittlePelican (der noch im Zeitalter des alten Bußgeldkatalogs lebt), ...

Nicht ganz, bei den von ihm genannten Grenzen handelt es sich schon um die aus dem "neuen", aktuellen Katalog:

Zitat:

@LittlePelican schrieb am 3. August 2015 um 08:08:06 Uhr:


Angesehen davon gibt es für Verkehrsunfallflucht sage und schreibe 4 - 5 Punkte je nach Schwere des Tatvorwurfs , und wir wissen alle das der schein bei 8 Punkten weg ist . Gruß Detlev !

Bei LittlePelican sind derartige "Irrtümer", die zufällig immer eine massive Verstärkung seiner Aussagen haben, keine Seltenheit.

Zitat:

@Dramaking schrieb am 4. August 2015 um 09:41:33 Uhr:



Zitat:

@metalhead79 schrieb am 4. August 2015 um 09:20:27 Uhr:


..., sonder die von LittlePelican (der noch im Zeitalter des alten Bußgeldkatalogs lebt), ...
Nicht ganz, bei den von ihm genannten Grenzen handelt es sich schon um die aus dem "neuen", aktuellen Katalog:

Die 8-Punkte Grenze hab ich ganz überlesen, stimmt. Man kann nach neuem Katalog doch keine 5 Punket auf einmal kassieren.

Gruß Metalhead

Hi, Pelikan , ich habe auf den TS geantwortet , der hatte einen Fall auf der Autobahn beschrieben .
Du schreibst von einer 30 Km Zone . Bin ich da falsch gewickelt oder Du ?
Bei solchen Unterschieden lasse ich es lieber etwas dazu zu sagen .
Giovanni.

Ich darf die Beteiligten bitten, sich auf die Fragestellung des TE zu konzentrieren und die Schiene des Nutzers LittlePelican zu ignorieren

twindance/MT-Moderation

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