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wiederholter Verstoß gegen Verkehrs rechtliche Bstimmungen

Themenstarteram 22. März 2013 um 18:36

Hallo

 

Mir ist ein Breif vom Kreis Paderborn ins Haus geflattert, in dem mir vorgeworden wird "wiederholt oder erheblich gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen" verstoßen habe. 

 

Sie hätten eine Mitteilung vom Kraftfahrtbundesamt erhalten.

 

Was ist da dahinter???

Ich bezahle schon öfters mal 20 Euro wegen zu schnell fahren, es waren auch einmal Punkte dabei.

 

Sind die jetzt ganz von Sinnen?

 

derlem

Beste Antwort im Thema
am 22. März 2013 um 21:39

Zitat:

Original geschrieben von lemminger65

..."wiederholt oder erheblich gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen" verstoßen ... 

Ich bezahle schon öfters mal 20 Euro wegen zu schnell fahren, ...

Sind die jetzt ganz von Sinnen?

Eigentlich kannst du dir die Frage anhand der Informationen fast selber beantworten.

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am 22. März 2013 um 18:40

Frag doch selber mal beim KBA nach. Ist besser, als Rätsel raten.

Ohne nähere Einzelheiten zu dem Schreiben und der (verkehrsrechtlichen) Vorgeschichte zu kennen, können wir da nur raten.

Du kannst hier alles gespeicherte abfragen!

am 22. März 2013 um 19:00

Ich spekuliere hier mal auf die 2x 26km/h Regelung

 

2) Wird ein Fahrverbot wegen beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers zum ersten Mal angeordnet, so ist seine Dauer in der Regel auf einen Monat festzusetzen. Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht.

 

 

ich tippe auf FEV §11

Zitat:

...

(3) Die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (medizinisch-psychologisches Gutachten) kann zur Klärung von Eignungszweifeln für die Zwecke nach Absatz 1 und 2 angeordnet werden,

...

bei einem erheblichen Verstoß oder wiederholten Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften,

...

Quelle: FEV

:D

Aber wir stochern hier nur rum.

Und eine MPU ist schon ne Menge und dafür brauchts auch eigentlich ne Menge.

Aber grundsätzlich ist eine "verkehrsrechtliche MPU" durchaus anwendbar.

Sind nicht nur Alksachen und sonstige Drogen.

Auch verkehrsrechtliche MPU gibt es. Oder Straftaten mit Aggressionen können sowas begründen...

Zitat:

Original geschrieben von lemminger65

Sind die jetzt ganz von Sinnen?

Nein, die Rechtsgrundlagen hierfür sind klar definiert.

am 22. März 2013 um 21:39

Zitat:

Original geschrieben von lemminger65

..."wiederholt oder erheblich gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen" verstoßen ... 

Ich bezahle schon öfters mal 20 Euro wegen zu schnell fahren, ...

Sind die jetzt ganz von Sinnen?

Eigentlich kannst du dir die Frage anhand der Informationen fast selber beantworten.

Themenstarteram 22. März 2013 um 22:28

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Ohne nähere Einzelheiten zu dem Schreiben und der (verkehrsrechtlichen) Vorgeschichte zu kennen, können wir da nur raten.

Ich hab keine Vorgeschichte, kann nur selber raten...hm

 

werde am Montag nahhaken und bis dahin darben... ;)

 

derlem

am 22. März 2013 um 22:50

Zitat:

Original geschrieben von lemminger65

Ich hab keine Vorgeschichte, kann nur selber raten...hm

Ist das keine Vorgeschichte?

Zitat:

Original geschrieben von lemminger65

Ich bezahle schon öfters mal 20 Euro wegen zu schnell fahren, es waren auch einmal Punkte dabei.

Es häuft sich: Ein TE wirft irgendwelche Teile eines Puzzles hin und daraus sollen sich die Foristen  ein Bild formen. Es wird gegackert und kein Ei gelegt - die Glaskugel wird auch nicht mitgeliefert. Die Karten auf den Tisch legen mag man wohl aus bestimmten Gründen nicht:rolleyes:

am 23. März 2013 um 12:39

Zitat:

Original geschrieben von lemminger65

Hallo

Mir ist ein Breif vom Kreis Paderborn ins Haus geflattert, in dem mir vorgeworden wird "wiederholt oder erheblich gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen" verstoßen habe. 

Sie hätten eine Mitteilung vom Kraftfahrtbundesamt erhalten.

Was ist da dahinter???

Ich bezahle schon öfters mal 20 Euro wegen zu schnell fahren, es waren auch einmal Punkte dabei.

Sind die jetzt ganz von Sinnen?

derlem

Noe die sind nicht von Sinnen. Schreibst doch selber, dass du öfters beim zu schnell Fahren erwischt wirst. Das sind wiederholte Verstösse gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen.

Zitat:

Original geschrieben von lemminger65

Hallo

Mir ist ein Breif vom Kreis Paderborn ins Haus geflattert, in dem mir vorgeworden wird "wiederholt oder erheblich gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen" verstoßen habe. 

Sie hätten eine Mitteilung vom Kraftfahrtbundesamt erhalten.

Was ist da dahinter???

Ich bezahle schon öfters mal 20 Euro wegen zu schnell fahren, es waren auch einmal Punkte dabei.

Sind die jetzt ganz von Sinnen?

derlem

Nach § 4 StVG ist die Fahrerlaubnisbehörde verpflichtet, bei erreichen von 8 Punkten dieses Schreiben an den FE-Inhaber herauszuschicken. Die FE-Behörde wird hierüber vom KBA informiert. Wenn du sicher bist, noch keine 8 Punkte zu haben, kannst du ganz beruhigt sein - was die Mitteilung vom KBA betrifft. Geschwindigkeitsüberschreitungen oder andere Owi´s ohne Punkte werden beim KBA grundsätzlich nicht gespeichert.

Die FE-Behörde kann deine Eignung zum Führen eines KFZ auch anderweitig anzweifeln. Hierzu bedarf es nicht unbedingt einer Meldung des KBA. Aber keine Sorge, dies wird nicht wegen ein paar Mal falsch parken oder zu schnell fahren passieren.

N.T.

 

 

Das sagst du...

Hatten wir hier auch schon in den News, die Falschparker MPU, wobei die paarmal falsch parken schon -zig falschparken waren. ;)

Und dabei noch ein erkennen lassen "ich werde immer so parken" einer gewissen Grundhaltung.

Und auch noch ein Zugeben der Verstöße, zumindest eines Teils.

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