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Rechtliche Betrachtung Parkplatzbeschilderung

Themenstarteram 18. August 2017 um 17:13

Hallo zusammen,

auf Bild 1 seht ihr einen Parkplatz, welcher nach rechts hin weitergeht (ca 7 weitere Stellplätze, welche durch Linien markiert sind). Die Stellplätze befinden sich vor einem Laden wie man unschwer auf Bild 1 erkennen kann. Das Parkplatzareal teilen sich drei Firmen.

Auf Bild 2 seht ihr ein Hinweisschild. Es gibt für die gesamte Parkplatzreihe nur dieses eine Schild!

Meine Frage: Ist dieses Hinweisschild rechtens?

Denn 1.: Es ist nicht definiert welche Parkplätze hiervon genau betroffen sind (alle oder nur der eine, wo das Schild hängt).

Denn 2.: Wer will mir nachweisen, dass ich nicht in dem Laden war?

Wie durchsetzungsfähig haltet ihr die 5 Euro Strafe?

PS: Nein ich habe keine Strafzettel erhalten. Es geht mir nur ums Prinzip. :)

Bild-1
Bild2
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Ronon_Dex schrieb am 18. August 2017 um 19:13:24 Uhr:

...

PS: Nein ich habe keine Strafzettel erhalten. Es geht mir nur ums Prinzip. :)

Ich finde das extrem unsympathisch.

Da stellt jemand seine Parkplätze außerhalb der Geschäftszeiten kostenfrei zur Verfügung.

Du möchtest diesen Parkplatz noch während der Geschäftszeiten ebenfalls nutzen, ohne Kunde zu sein.

Ob das jetzt rechtlich korrekt ausgeschildert ist, oder aber lediglich eine Bitte darstellt diesen Parkplatz den Kunden vorzuhalten sollte für einen Mitteleuropäer keinen Unterschied machen.

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Kommt wahrscheinlich drauf an, ob das nur so da hängt oder ob das wirklich ein Parkplatz ist, der dem Laden gehört.

5€ für ganzen Tag wär ja erträglich ;-)

(hab gestern Bericht über Hamburg gesehen und deren Parkgebühren . . . ein eigener Wirtschaftszweig ist das dort schon)

am 18. August 2017 um 18:06

Kommt darauf an. Ich vermute mal das die Parkplätze auf einem Privatgründstück sind.

Es ist aber ungeschickt gemacht. Es müsste da stehen - Parkgebühr 5 € die beim Kauf in einem der Läden angerechnet werden.

Das ist ja mal wieder so ein Ding, bei dem Juristen das Sabbern bekommen.

Mein Rat: Parke da Deinen Wagen, geh in den Laden, gib denen 5,-- und den Hinweis, dass Du jetzt mal für ein paar Tage im Urlaub bist. Bedanke Dich für den günstigen Langzeitparkplatz und verlasse den Laden.....vergiss aber nicht, den entgeisterten Blick der Verkäuferin/des Verkäufers zu filmen.

Geht sicher viral ab im Netz.

Die Kosten, die bei der Durchsetzung der 5,- € entstehen, dürften bei rund 100,- € + x liegen. Wiederholungsparker wird es am Ende abschrecken. Geizkrägen vorher und um die wird es vermutlich gehen. :)

Zitat:

@Ronon_Dex schrieb am 18. Aug. 2017 um 19:13:24 Uhr:

PS: Nein ich habe keine Strafzettel erhalten. Es geht mir nur ums Prinzip.

Prinzip? Dein Motto solltest du eher umstellen auf

"Leben und leben lassen."

Könnte man nicht mal einfach bona fide auf die Frage des TE eingehen? Ich habe den TE nicht so verstanden, dass er "aus Prinzip" dort unberechtigt parken will.

Das ist klar, man parkt nicht auf fremden Privatparkplätzen. (Ich gehe mal davon aus, dass es faktisch ein solcher ist.) Die Ladenbesitzer, die sich die Parkreihe teilen, haben aber offenbar ein Problem mit unberechtigtem Parken. Kann sein, dass die Stellplätze nicht gut als privat erkennbar sind, was aber für manche Zeitgenossen auch egal ist.

Also will man sinnvollerweise erst mal kundtun: Dies ist kein öffentlicher Parkplatz, sondern ein privater, der nur für Kunden der dahinter befindlichen Geschäfte gedacht ist, zumindest tagsüber. Das würde ich mal anhand des Schildes als gelungen betrachten. Zumindest wenn man bei der Anfahrt das Schild gut wahrnehmen kann, vielleicht gibt's ja auch mehrere.

Eine andere Frage ist die "Parkpauschale": Ich halte es nicht für ausreichend dargelegt, für welche Leistung kassiert werden soll, also für welche Parkdauer. Damit würde ich eher sagen, es kommt kein Vertrag zustande, auch wenn der Falschparker das Schild vorher komplett sehen und lesen kann.

... nur der Vollständigkeit halber: Bei unberechtigter Nutzung eines ausreichend kenntlich gemachten privaten Stellplatzes (Besitzstörung) hat der Besitzer natürlich das Recht auf Abhilfe, sprich abschleppen lassen.

Mal abgesehen davon, dass das wiederum auch nicht sooo ganz einfach ist, ergibt sich jetzt eine spannende Frage: Sollte der "Parkvertrag" gültig sein, d. h. der eigentlich Unberechtigte dort für 5 Euro stehen (bleiben) dürfen, scheidet eben diese Abhilfe aus. Nach meiner laienhaften Auffassung zumindest. Kann also sein, dass sich die Ladenbesitzer damit selber ein Bein stellen.

Zitat:

@Ronon_Dex schrieb am 18. August 2017 um 19:13:24 Uhr:

...

PS: Nein ich habe keine Strafzettel erhalten. Es geht mir nur ums Prinzip. :)

Ich finde das extrem unsympathisch.

Da stellt jemand seine Parkplätze außerhalb der Geschäftszeiten kostenfrei zur Verfügung.

Du möchtest diesen Parkplatz noch während der Geschäftszeiten ebenfalls nutzen, ohne Kunde zu sein.

Ob das jetzt rechtlich korrekt ausgeschildert ist, oder aber lediglich eine Bitte darstellt diesen Parkplatz den Kunden vorzuhalten sollte für einen Mitteleuropäer keinen Unterschied machen.

am 19. August 2017 um 6:28

Die Ladenbesitzer werden erst einmal testen wie die Wirkung ist und nicht direkt abschleppen lassen.

Wenn es nicht funktioniert, werden die andere Massnahmen ergreifen wie z.B. eine Parkgebühr, die Beim Kauf in einem der Läden erstattet wird.

am 19. August 2017 um 10:26

Ich glaube ihr übertreibt es bisschen.

 

Diese Schilder sind bei fast jeden laden nur Abschreckung damit keine Anwohner oder sonst jemand fremdes parkt. Abschleppen tut hier niemand.

 

Da es sich höchstwahrscheinlich um Privatgrundstück handelt, kann der Eigentümer zwar Abschleppen lassen, aber auf eigene Kosten und muss diese später wieder einklagen.

 

Deswegen macht es niemand.

Auch 5 Euro Buße oder sonst was, kann nur von der Stadt verteilt werden, diese sind aber bei privaten Grundstücken nicht mehr zulässig.

 

Wären es Parkplätze im öffentlichen Raum, wäre das was anderes.

 

Diese Schilder werden fast überall, ob bei Netto oder beim kleinen laden um die Ecke aufgestellt, aber effektiv macht niemand was, weil es viel zu viel Aufwand ist.

am 19. August 2017 um 15:24

Anhand der Bilder und des Kennzeichen vom TE komme ich auf dieses Objekt ;) Das Firmengelaende ist Privatgrundstueck meiner Meinung nach. Ob erlaubt oder nicht. Ich wuerde dort nicht laenger Parken.

https://www.google.de/.../...e79c903c75d2fb48!8m2!3d48.54137!4d8.75017

Zitat:

@Zahn schrieb am 18. August 2017 um 23:34:12 Uhr:

Du möchtest diesen Parkplatz noch während der Geschäftszeiten ebenfalls nutzen, ohne Kunde zu sein.

Und das ist ein so richtig V&S-typisches Beispiel für eine Unterstellung. Super. Kann man sich dann prima dran hochziehen. Und kriegt vom Publikum auch noch vier Dankeschöns. Meine Güte, seid ihr leicht zu Applaus zu bewegen ...

Der TE hat nichts dergleichen geschrieben. Lies den Eröffnungsbeitrag. Er wollte nur wissen, wie es im Prinzip um die Wirksamkeit solcher Schilder bestellt ist.

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 18. August 2017 um 22:32:14 Uhr:

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 18. August 2017 um 22:05:57 Uhr:

Zitat:

@Ronon_Dex schrieb am 18. Aug. 2017 um 19:13:24 Uhr:

PS: Nein ich habe keine Strafzettel erhalten. Es geht mir nur ums Prinzip.

Prinzip? Dein Motto solltest du eher umstellen auf

"Leben und leben lassen."

Könnte man nicht mal einfach bona fide auf die Frage des TE eingehen? Ich habe den TE nicht so verstanden, dass er "aus Prinzip" dort unberechtigt parken will.

Hätte er ein Knöllchen bekommen, worüber er sich beklagt, hätte ich nix gesagt. Sowas aber stört mich halt aus Prinzip :p

Andererseits glaube ich schon, dass er dort parken will ohne den Laden zu besuchen, siehe

"2. Wer will mir nachweisen, dass ich nicht in dem Laden war?"

Warum er da öfters hin muss und sich ggf. über zu wenig Parkraum beschwert? K.A., möglicherweise ein Mitarbeiter eines anliegenden Ladens? Prinzip ist ja schön und gut, warum er das aber genau da wissen will, wäre nicht verkehrt für eine korrekte Antwort.

Zitat:

@mattalf schrieb am 19. August 2017 um 17:24:08 Uhr:

Anhand der Bilder und des Kennzeichen vom TE komme ich auf dieses Objekt ;) Das Firmengelaende ist Privatgrundstueck meiner Meinung nach. Ob erlaubt oder nicht. Ich wuerde dort nicht laenger Parken.

https://www.google.de/.../...e79c903c75d2fb48!8m2!3d48.54137!4d8.75017

Fotografiert hat er das laut seinem lphone ein paar Meter weiter im Osten

https://www.google.com/.../...3m4!1s0x0:0x0!8m2!3d48.541419!4d8.750578

Soweit zum Thema Datenschutz. :cool:

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