Rechte Motorradkauf

Hallo an alle,

ich brauche mal wieder euren Rat.

Ich habe einen oldtimer gekauft. Der Verkäufer hat mir geschrieben und gesagt, dass alle Umbauten eingetragen sind und Tüv bis 04/24 vorhanden ist. Soweit so gut.. jetzt hat mir ein Kumpel gesagte, dass die Kürzung des Hecks nicht eingetragen ist. Natürlich sehe ich den fehler auch auf meiner seite da ich nicht nochmal in den FZ geschaut habe. Jedoch: kann ich nun trotzdem vom kauf zurücktreten? Ob die eintragung vom heck beim Tuev klappen würde weiß ich nicht und waere mit kosten verbunden die ich eig nicht aufbringen will.

es handelt sich um eine suzu gsx 400e Preis ca 1100€

105 Antworten

Zitat:

@MrMurphy schrieb am 25. September 2022 um 06:11:30 Uhr:


Ich verstehe im Moment nur, dass du uns jedwede sachliche Informationen vorenthältst.

Du selbst bist Laie und kannst nicht beurteilen, ob die Umbauten legal sind oder nicht. Du bist aber auch nicht bereit, das neutral überprüfen zu lassen, zum Beispiel einfach mal selbst zum TÜV zu fahren. Mit dem Käufer hast du dich nicht in Verbindung gesetzt. Bilder zeigst du uns nicht.

Klar ist eigentlich nur, dass du das Motorrad nicht mehr haben willst und im Nebel stocherst um Gründe zu finden.

Wie soll dir da jemand ernsthaft helfen?

Welche Informationen fehlen oder werden noch gebraucht? Ein Bild habe ich hoch geladen. Und ja ich moechte nicht zum TüV fahren aus o.h. Gründen. Es ist sicher, dass der Heckumbau eingetragen werden muss…Mich nervt es einfach, was glaube ich auch nachvollziehbar ist.

Zitat:

@Bullytalk20 schrieb am 25. September 2022 um 07:35:27 Uhr:



Zitat:

@MrMurphy schrieb am 25. September 2022 um 06:11:30 Uhr:


Ich verstehe im Moment nur, dass du uns jedwede sachliche Informationen vorenthältst.

Du selbst bist Laie und kannst nicht beurteilen, ob die Umbauten legal sind oder nicht. Du bist aber auch nicht bereit, das neutral überprüfen zu lassen, zum Beispiel einfach mal selbst zum TÜV zu fahren. Mit dem Käufer hast du dich nicht in Verbindung gesetzt. Bilder zeigst du uns nicht.

Klar ist eigentlich nur, dass du das Motorrad nicht mehr haben willst und im Nebel stocherst um Gründe zu finden.

Wie soll dir da jemand ernsthaft helfen?

Welche Informationen fehlen oder werden noch gebraucht? Ein Bild habe ich hoch geladen. Und ja ich moechte nicht zum TüV fahren aus o.h. Gründen. Es ist sicher, dass der Heckumbau eingetragen werden muss…Mich nervt es einfach, was glaube ich auch nachvollziehbar ist.

Also ich fasse das hier nochmal zusammen damit kein falsches Bild entsteht. Ich würde die Maschine gerne behalten da sie mir spaß macht zu fahren…
Ich habe die Maschine bei ebay kleinanzeigen gefunden. Habe mit dem Besitzer geschrieben und danach gefragt, ob die Maschine denn Tuev hat und alle UMBAUTEN eingetragen sind. Das wurde bejaht..Im Vertrag steht, dass alle Umbauten im FZ eingetragen sind. Nun hat sich jemand SACHKUNDIGES (arbeitet selbst viel an Motorrädern und ist oft beim TÜV wegen Umbauten) dass das Heck immer eingetragen muss wenn eine Kürzung erfolgt. Wenn ich das jetzt machen lasse kostet das wie gesagt ca 300€. Ich habe keine Maschine gekauft bei der dabei stand „Heckumbau muss noch eingetragen werden, nicht sicher ob das klappt die Fahrerlaubnis ist erloschen“.. Das ist nicht allzuschwer zu verstehen denke ich? Mein Fehler war nicht in den FZ zu schauen.
Jetzt verstehe ich nicht so ganz wieso mir hier vorgeworfen wird, dass ich keine Lust habe auf die Maschine und eh nur loswerden möchte. Oder ich bei dem Preis nicht rumeiern soll. Am Ende sitzen alle doch im gleichen Boot, Wenn man denkt beim Kauf eines Krad oder Autos ist man auf dem Leim gegangen …

Zitat:

@Bullytalk20 schrieb am 25. Sept. 2022 um 08:15:33 Uhr:


Wenn ich das jetzt machen lasse kostet das wie gesagt ca 300€.

Dann sprich mit dem Verkäufer ob ihr euch einigen könnt. Von Rückgabe bis Eintragung durch den Verkäufer oder Kosten aufteilen ist alles möglich.

Ich persönlich würde bei 300€ Streitsumme keinen Rechtsweg bestreiten, da ist mir der Aufwand an Zeit und Nerven schon zu groß, das finanzielle Risiko ist individuell.

Wurde nur der Sitz gekürzt oder wurde auch am Rahmen was geändert.

Das Heck kann man nach der letzten Verstrebung abschneiden. Das ist dann kein Problem, da die Rahmenfestigkeit ja absolut erhalten ist.
Auch noch weiter kürzen geht, wenn dann eine neue, saubere Strebe eingeschweißt wird.

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Zitat:

@Bullytalk20 schrieb am 25. September 2022 um 08:15:33 Uhr:


Nun hat sich jemand SACHKUNDIGES (arbeitet selbst viel an Motorrädern und ist oft beim TÜV wegen Umbauten) dass das Heck immer eingetragen muss wenn eine Kürzung erfolgt.

Sagt dir in dem Fall wer? Ein Bekannter?

Dann lass dir das doch schriftlich offiziell bestätigen bei einem Sachverständigen.
Dann geh damit zu einem Anwalt & nehm den Vertrag mit.
Dann geht man gemeinsam die Möglichkeiten durch ob diese evtl. fehlende Eintragung den Kaufvertrag mit dem Verkaufer anfechtbar machen würde.

So & nur so läuft das. Fordern kann man theoretisch viel nur das Durchsetzen ist das Problem. Wenn der VK nicht will will er eben nicht. Dann müsstest du den offiziellen Weg gehn. Willst du aber auch nicht. Du willst ja bis jetzt nichtmal zum TüV/Dekra um es offiziell zu haben. Tja warum eigentlich nicht?! 😮
Das ergibt alles Null Sinn.

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 25. September 2022 um 09:16:53 Uhr:


Wurde nur der Sitz gekürzt oder wurde auch am Rahmen was geändert.

Das Heck kann man nach der letzten Verstrebung abschneiden. Das ist dann kein Problem, da die Rahmenfestigkeit ja absolut erhalten ist.
Auch noch weiter kürzen geht, wenn dann eine neue, saubere Strebe eingeschweißt wird.

Trotzdem muss ich es eintragen lassen oder?

Zitat:

@garrettv8 schrieb am 25. September 2022 um 09:21:08 Uhr:



Zitat:

@Bullytalk20 schrieb am 25. September 2022 um 08:15:33 Uhr:


Nun hat sich jemand SACHKUNDIGES (arbeitet selbst viel an Motorrädern und ist oft beim TÜV wegen Umbauten) dass das Heck immer eingetragen muss wenn eine Kürzung erfolgt.

Sagt dir in dem Fall wer? Ein Bekannter?

Dann lass dir das doch schriftlich offiziell bestätigen bei einem Sachverständigen.
Dann geh damit zu einem Anwalt & nehm den Vertrag mit.
Dann geht man gemeinsam die Möglichkeiten durch ob diese evtl. fehlende Eintragung den Kaufvertrag mit dem Verkaufer anfechtbar machen würde.

So & nur so läuft das. Fordern kann man theoretisch viel nur das Durchsetzen ist das Problem. Wenn der VK nicht will will er eben nicht. Dann müsstest du den offiziellen Weg gehn. Willst du aber auch nicht. Du willst ja bis jetzt nichtmal zum TüV/Dekra um es genau zu wissen. Tja warum eigentlich nicht?!

warum ich das nicht möchte steht oben. Das Krad darf aktuell nicht bewegt werden. Wie komm ich zum Tuev? Transporter mieten, motorrad aufladen, vorstellig werden und es eintragen lassen. Kostenpunkt ca 300€.. kann ich machen und werde ich wahrscheinlich machen muessen. Aber wieso soll ICH das bezahlen, wenn der Verkäufer bei den Angaben gelogen hat?

Diese Frage kann Dir nur ein SV beantworten.

Wenn die Kiste frische HU bekommen hat,so wie Du sie gekauft hast,dann fahr zu einer Prüfstelle und lasse dort drüber gucken. Vorzugsweise würde ich die wählen,die die HU gemacht hat. Sollte der für die HU verantwortliche Prüfer da etwa beschlagene Augen gehabt haben, haben die gleich was für ihr QR Management.
Die Aussage eines Bekannten hilft Dir nicht weiter.

Hier erwecktst Du jedenfalls den Anschein,die Karre einfach zurück geben zu wollen.

Und welche zuständige Person hat Dir gesagt,die BE wäre erloschen und Du darfst das Moped nicht bewegen? Das redest Du Dir ein,um mehr Würze einzubringen.
Ich würde schon aufgrund der frischen HU erstmal unbesorgt zur Prüfstelle fahren.
Und wenn man so erpicht auf ein ordnungsgemäß umgebautes Fahrzeug ist,dann prüft man das vor dem Kauf.

Vielleicht solltest Du bzw. Dein sachverständiger Bekannter erst noch einmal schauen, was eine eintragungspflichtige Kürzung eines Hecks bedeutet. Das eingestellte Foto ist nicht aussagefähig und die Kürzung der Sitzbank bedeutet nicht gleich eine Eintragungspflicht. Also möglicherweise viel Wind um nichts. Stell doch mal ein richtiges Foto ein, damit hier von Materiekundigen eine Beurteilung stattfinden kann.

Zitat:

@Bullytalk20 schrieb am 25. September 2022 um 09:29:09 Uhr:


Das Krad darf aktuell nicht bewegt werden.

Sagt wer?

Zitat:

Wie komm ich zum Tuev? Transporter mieten,

zb. oder auf Achse so wie es jeder normale Mensch in dem Fall machen würde wenn jemand schnell mal schauen soll ob alles passt

Man könnte auch ein paar Fotos machen & zum Sachverständigen fahren. So mache ich das immer bevor ich etwas fertig baue. Da bekommt man schon eine sehr gute Einschätzung der Lage ohne viel Aufwand.

Zitat:

Aber wieso soll ICH das bezahlen, wenn der Verkäufer bei den Angaben gelogen hat?

Das ist doch gar nicht geklärt ob es wirklich so ist. Nur von alleine fliegt das Motorrad werder zum AAS noch wird der VK nachgeben-ohne eignen Arsch bewegen klappts nicht.

Erstmal Danke fuer die zahlreichen Antworten und tipps. Kann man sich darauf einigen dass es eingetragen werden muss m. Habe es jetzt mehrfach gelesen https://www.motorradonline.de/.../
unter Sitzbank

Zitat:

@Bullytalk20 schrieb am 25. September 2022 um 09:54:14 Uhr:


Kann man sich darauf einigen dass es eingetragen werden muss

Selbst wenn es so ist, hast du das schriftlich? Was willst du mit dieser theoretischen Information aus einer Zeitung anfangen?

Du verstehst einfach die Abfolge nicht.

Du musst zum AAS, sagt der > NIO dann zum VK. Hat der Privat VK keinen Bock wovon auszugehn ist - weil der muss nach Vertragsabschluss nicht mit dir kommunizieren - dann zum Anwalt.

Das es eine technische Änderung ist, welche begutachtet werden muss, steht hier außer Frage.

- Rahmenänderung (abgetrennt und Loop eingeschweißt)
- lichttechnische Einrichtungen wurden geändert
- Anbringungsstelle Kennzeichen geändert
(Das passt übrigens wirklich nicht)
- resultierend Sitzplatzanzahl
- Sitzbanklänge geändert

Aber was will man erreichen.
Gewährleistung/arglistige Täuschung?
Wenn der Verkäufer eine HU bekommen hat, kann man wohl nicht von Arglist sprechen.

Ob man jetzt damit zum Anwalt rennen will...
Da wird nicht viel bei rauskommen.

Zitat:

@Bullytalk20 [url=https://www.motor-talk.de/.../rechte-motorradkauf-t7347494.html?...]schrieb am 25.

Kann man sich darauf einigen dass es eingetragen werden muss

Nein,
Denn diese Beurteilung solltest Du einem Sachverständigen überlassen.
Im Zuge der HU wurde das Fahrzeug vorgestellt, ich würde davon ausgehen, dass es so konform ist. Das zu schräge Kennzeichen spricht zwar dagegen.
Deshalb würde ich es der prüforganisation vorstellen,die die HU gemacht hat.
Und die Fahrt dorthin wirst Du investieren müssen.

Der TE will kein weiteres Bild wo man evtl. Umbauten am Rahmen sieht einstellen. Solange das nicht erfolgt ist alles weitere Glaskugel.

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