Recht (gefühlt) gegen Recht (vor dem Gesetz)
Hallo,
hatte heute nicht nur eine Begegnung, sondern auch noch den Kontakt mit der dritten Art. 🙁
Stand an der Ampel als zweiter hinter einem Volvo XV70 oder so was, jedenfalls dem 70er Volvo Kombi, Allroad sozusagen.
Die Ampel wird grün und ich biege hinter dem Volvo nach links auf einen sehr großen Supermarktparkplatz ein. Den muss man sich so vorstellen wie eine lange Straße, die vor zum Supermarkt auf der Stirnseite des Parkplatzes führt und rechts und links gehen wiederum kurze Straßen ab zu den Parkplätzen.
Wir fahren also los....nein, wir setzen uns in Bewegung. Ganz langsam tastet sich dieser Volvo also nach links auf das weiträumige Parkplatzgelände, obwohl alles frei und übersichtlich war, so dass ich Angst hatte, dass ich in Kürze dem entgegenkommenden Verkehr im Wege stehen würde. Musste mich da schon mal ein wenig aufregen, aber ich hatte es ja nicht eilig. Hatte aber da schon den Eindruck, dass nachtblinde, überalterte bewegungsunfähige Lenker vielleicht ihre Fahrkünste auf verkehrsarme Zeiten bei Tageslicht und trockenem Wetter beschränken sollten.
Ich schlich also mit atemberaubenden geschätzten 15 km/h mit etwa 3-4 m Abstand hinter dieser Wanderdüne hinterher. Der Parkplatz war nur sehr mäßig gefüllt und irgendwann erreichten wir die ersten beparkten Reihen. In einer dieser Reihen fuhr langsam ein Golf zur "Hauptstraße" vor. Als ob allerhöchste Gefahr droht, latschte dieser Volvo plötzlich in die Eisen, dass sein Heck fast senkrecht in den Himmel schoss. Entschuldigt bitte meine Übertreibung, aber so kam es mir in dem Moment vor. Für mich gab es nicht einmal ein Anzeichen einer Notwendigkeit zu bremsen. Wie auch immer; ich trat auch sofort mein Pedal bis zur Ölwanne durch. Wir waren immerhin so langsam, dass ich mich gar nicht erinnern kann, dass das ABS eingegriffen hätte. Trotzdem rutschten wir noch ein ganz kleines Stück und schlugen dann in den Volvo ein. Es war nicht glatt, lediglich nass.
Ich bin dann aus dem Auto raus und habe den Deppen im Volvo sonstwas geheißen und angebrüllt, wie man so hirnrissig sein könne, dass es wahrscheinlich sogar im Supermarkt zu hören war. Der Volvolenker rollte sich aus seinem Sitz und kam sichtlich verwundert auf mich zu. "Ich musste doch bremsen, der hatte doch Vorfahrt und kam sehr schnell angefahren." Dazu muss ich sagen, dass der Golf tatsächlich Vorfahrt hat, denn er kam von rechts, ohne Haltelinie und auf Parkplätzen ist nunmal auch rechts vor links. Aber diese Seitengasse ist lediglich 20m lang und der Golf kann gar nicht "sehr schnell" gewesen sein. Zudem stand der Golf nach dem Unfall immer noch 3-4 m von der Einmündung entfernt und hätte selbst Vorfahrt von rechts und auf Fußgänger von beiden Seiten achten müssen. Das Bremsmanöver des Volvo war also mehr von der Sorte "Ach Gott, ein Auto!!!!! Vollbremsung!!!!!"
Der verdatterte Alte (ca. 65) machte sogar dem Golf Vorwürfe und wollte a) dessen Zeugenaussage, dass er recht schnell gewesen sei und b) die Bestätigung, dass der Golf Vorfahrt hatte. Ich hab' den Golf dann fort geschickt, denn der hatte ja rein gar nichts damit zu tun. Polizei wollte ich auch nicht, da das höchstens noch nen Knollen gekostet hätte. Nach etlichen weiteren Schimpftiraden meinerseits und die wiederholte Frage, ob er noch ganz dicht sei, habe ich dann dem Volvofahrer seine Adresse eingesteckt, ihm meine Versicherungskarte gegeben und bin einfach weggefahren.
Schaden am Volvo: Anhängerkupplung - ziemlich langes, gebogenes Teil - Richtung Stoßstange verbogen. Ob was an der Befestigung der AHK ist......? Schwer zu sagen.
Schaden bei mir: Bin mit dem Nummernschild in die AHK und das Schild ist an der Stelle stark eingedrückt. Also ist auch die darunter plane Stoßstange eingedrückt. Dieser Schaden wäre durch Montage eines neuen Nummernschildes nicht mehr sichtbar. Alle Grills, Lampen und Motorhaube ok. Später habe ich aber gesehen, dass die Fuge zwischen den Kotflügeln und der Motorhaube vorne etwas auseinanderläuft, die Stoßstange seitlich etwa um eine Materialdicke über die Kotflügel heraussteht und die Scheinwerfer an ihrer unteren Kante nicht mehr parallel zur Stoßstange verlaufen. Sieht also ganz danach aus, dass die Stoßstange mittig etwas eingedrückt ist und sich dadurch außen etwas rausdrückt. Evtl. hat sie dabei auch die Kotflügel etwas mit nach außen gedrückt, so dass die Fuge jetzt zur Motorhaube nicht mehr 100% stimmt.
Könnt ihr euch das vorstellen, dass das möglich ist mit der Stoßstange und den Kotflügeln? Ob ein Spengler einfach mit Zug die Stoßstange wieder ziehen kann, dass es seitlich wieder alles passt? Das "Loch" hinterm Nummernschild wäre für mich zweitrangig. Sieht man ja nicht.
Gefühlt würde ich sagen: Der Penner hat unangemessen reagiert und ist schuld, denn eine solche Reaktion war nicht vorher zu sehen.
Von Rechts wegen ist es halt leider so, dass ich Schuld habe, denn ich bin aufgefahren. Gerade, wenn einer so unsicher fährt, hätte ich mehr Abstand halten müssen.
Es ist einfach zum Ko...n, dass wegen solchen Leuten Unschuldige zu Schuldigen werden. Und das zig mal am Tage überall im Straßenverkehr.
Mit traurigen Grüßen
Rainer
Beste Antwort im Thema
Ganz einfach. Wer auffährt hat Schuld. Der andere hatte Vorfahrt. Dann darf er Ihn vorlassen. Und wenn Ihr wirklich nur 15 km/h gefahren seid, dann haste entweder gepennt oder einen Abstand von einem Meter gehabt.
So oder so, hast Du schuld. Sei froh, wenn der Dich nicht noch wegen Beleidigung anzeigt.. weil ich würde das nach Deinem Auftreten machen!
78 Antworten
Du hast Schuld, hättest halt mehr Abstand lassen müssen.
Das der Rentner plötzlich stark gebremst hat, Ja des kann vor Gericht nee Mitschuldzuweisung (max 50%) führen, aber des musst du Beweisen. Da du auf Polizei verzichtet hats, stehen die Chancen bei 0. Die Polizei hätte den Unfall aufnehmen müssen und da hättest du deine Aussagen treffen müssen.
Zitat:
Nach etlichen weiteren Schimpftiraden meinerseits und die wiederholte Frage, ob er noch ganz dicht sei, habe ich dann dem Volvofahrer seine Adresse eingesteckt, ihm meine Versicherungskarte gegeben und bin einfach weggefahren.
Nach der Aktion sein froh, wenn nix nachkommt.
Beileid. Ich glaube, solche Situationen haben wir alle schon mal "gefühlt" - ich zumindest bislang aber schadfrei.
Bzgl. der Rechtslage frag doch mal deine Versicherung, die haben ja auch Spezis, die sie befragen können, ob hier noch was rechtlich zu machen ist. "Leider" ist der SChaden aber so gering, dass die da kein gesteigertes Interesse dran haben werden, hier sich aus der VErantwortung zu stehlen.
Noch was zum Thema Recht haben und bekommen:
Mein Auto steht auf der Tankstelle, ich sitze drin und warte, dass eine Säule frei wird. Plötzlich kommt ein kleines aber verdammt dickes Mädchen aus dem Kassenhäuschen gerannt. Zwischen dem KAssenhaus und mir war noch eine weitere "Tankspur", also Platz und Sicht genug. Das kleine Erdferkel rennt mir aber voll ins stehende Auto, bricht mit den oberen Schwabbelarmen meinen Aussenspiegel ab und drückt mir mit ihrem Fettknie ne ziemliche Beule in die Tür. Hat sich aber nicht verletzt.
Und nu: Ich bin schuld! Das Kind als unter 12-Jährige ist quasi "Pech" bzw. unvorhersehbares Risiko, auf das wir Autofahrer uns "mit dem Betrieb eines Kfz" einlassen. Somit haftet der Halter für "sich aus dem Betriebsrisiko ergebene Schäden" (an Auto und ggf. sogar Kind!).
Da die Mutter etwas merkwürdig war, war ich nämlich dann doch zur Polizei, da ich nur ihren Namen, ihr Kennzeichen und ihr "Versprechen" hatte, sich bei mir zu melden.
Polizei: Bei Unfällen mit Personenschäden MÜSSEN sie zur Polizei, seien Sie froh, dass sie jetzt noch gekommen sind, hätte die Mutter sich bei uns gemeldet, hätten Sie ein Verfahren wegen Fahrerflucht..."
Ich habe alles selbst gezahlt und seitdem meide ich Verkehrs-Regionen mit kleinen, dicken Kindern...
Noch ein Fall, nicht aus dem Verkehr: Haus mit Eigentumswohnungen steht schon 20 Jahre. Jetzt (wieder) neuer Eigentümer in der größten der 3 Wohnungen, was einen anderen fuchst, denn ursprgl. war seine die größte, aber bei der anderen Wohnung wurde bereits beim Bau das Dachgeschoss mit ausgebaut, also größer als ursprgl. geplant.
Per Gericht wird ermittelt, dass der Ausbau vom Bauträger ohne Baugenehm. erfolgte und diese wegen fehlendem 2. Fluchtweg auch nicht nachträglich erteilt werden kann. Somit Wohnung nur 81 statt 110qm. Verärgerter Eigentümer will dann Teilungserlkärung gerichtlich ändern, denn er hat ja jetzt weniger Tausendstel.
Gerichtsergebnis: Der Schutz der anderen beiden, die in gutem Glauben Wohnungen mit (weniger) Tausendstel gekauft haben und ihr Gewohnheitsrecht wiegt höher, als die tatsächl. Umstände. Ergebnis: Querulant gewinnt 1.x, weil die Wohnung "verkleinert" werden muss und 2.x, weil der Besitzer für die Hausgemeinschaft weiterhin soviel zahlt, als hätte er noch die große Wohnung. Restergebnis: Wohnung ist nur mit Verlust vermietbar und quasi nicht verkäuflich. Das ist Deutschland!?
Seit wann gibt's hier denn Gerechtigkeit???
Aktuelles Thema Bankenpleite... wer zahlt die Zeche? DU und ICH
Dann werden auch noch Boni ausgezahlt ...ist mit Sicherheit rechtens...
...vieledickeSteineoderEierundTomatenwerfoderdurchladenundabdrück...
Jetzt aber erstmal einen Kaffee trinken und wieder runterfahren
Erstmal mein Beileid. Ledier hatte ich mich solchen Autofahren auch schon zutun, die es einfach nicht schaffen das Auto um die Kurve zu kriegen und halb einschlafen beim fahren.
Recht haben und Recht bekommen sind leider immer zwei Paar Schuhe. Ich hatte auch schonmal dieses Vergnügen, daß ich nach einen Unfall den Schaden tragen durfte, obwohl ich nicht mal den Hauch einer Schuld hatte. Ich bin am Autobahn Kreuz von der A7 auf die A2 gewechselt. Vor mir fuhr eine Schlafmütze der einfach nicht Gas gegeben hat. Deshalb bin ich in der äußeren Spur geblieben und wollte in der Paralellspur abbiegen. Es kam wie es kommen mußte, mitten beim abbiegen setzte der Wagen kurz den Blinker und wollte nun doch nicht mehr abbiegen und fuhr mir in die Seite. Anschließend behauptete der Fahrer ich hätte ihn geschnitten. Da bei dem Unfall niemand verletzt wurde hat die Polizei den Unfall nicht vor Ort aufgenommen, sondern erst an der nächsten Abfahrt. Da keine Spuren direkt vor Ort aufgenommen worden sind, konnte der Gutachter später den Hergang nicht eindeutig beweisen.
Du hättest auf jeden Fall die Polizei holen müssen, damit die Volvofahrerin wenigsten ein Teilschuld bekommt. Aber der Zug ist jetzt abgefahren. Warst du eigentlich allein im Auto?
Carsten
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🙂 Recht 🙂
Recht bekommt der hinterherfahrende so gut wie nie.
Ich bin in mal in einen Auffahrunfall von 3 Fahrzeugen der letzte in der Reihe gewesen, weil irgend so eine >zensiert< Tante mitten auf der Landstrasse gemeint hat sie müsse einem Bekannten am Wegrand ihre aufmerksamkeit zollen und eine VOLLBREMSUNG gemacht hat.
Alle dachten bis zum eintreffen der Polizei, das wäre ein grober Fehler der Lady, denkste.
Letztes jahr habe ich dann den Abschuss an Unrecht gehabt, als ich durch Zeugenaussagen einen Parkrempler-Fahrerflüchtigen angezeigt habe, und die Staatsanwaltschaft behauptet hat, dass er den Schaden durchaus nicht bemerkt haben könnte = straffrei. (mein Schaden war ca 2.300 € den er zwar bezahlt hat aber ich den Glaube verloren habe).
Ja leider wiedermal ein ordentlicher Fahrer die Ars..karte gezogen. Bin eh der Meinung das von der Unfallgrundursache die Schleicher öfter schuld an Verkehrsunfällen sind als die "angeblichen Raser".
Wer Nachts, bei Regen oder Schnee nicht fahren kann, am Ende der Beschleunigungsspur bremst und stehen bleibt oder mit einem 4,5 Meter Auto nicht in eine 7 Meter Parklücke kommt, sollte meiner Meinung nach das Autofahren zur Sicherheit Andere aufgeben.
Nur mal so zum Thema Polizei:
Bei einem Blechschaden ohne Verletzte kommen die gar nicht. Nur wenn ein Unfallbeteiligter sich weigert sich auszuweisen oder ein unbeteiligtes Fahrzeug bzw. anderes Eigentum beschädigt wird.
Ich hatte erst letztes Jahr einen Unfall (auch hier gepostet) und die Jungs haben sich nicht mal die Mühe gemacht aus ihrem Streifenwagen zu steigen. Von daher hätte es eh nix gebracht die Cops zu rufen. Die haben Wichtigeres zu tun. Wie z.B. 16-jährige beim Rauchen aufzugreifen, oder Verbandskästen und Warndreiecke zu prüfen und ähnlich existentielle Kontrollen durchzuführen. 🙄 Echte Freunde und Helfer eben...
Gruß
André
Ganz einfach. Wer auffährt hat Schuld. Der andere hatte Vorfahrt. Dann darf er Ihn vorlassen. Und wenn Ihr wirklich nur 15 km/h gefahren seid, dann haste entweder gepennt oder einen Abstand von einem Meter gehabt.
So oder so, hast Du schuld. Sei froh, wenn der Dich nicht noch wegen Beleidigung anzeigt.. weil ich würde das nach Deinem Auftreten machen!
Da aber die Cops nicht da waren und der TE sicher kein Schuldeingeständnis unterschrieben hat, wäre evtl. von daher noch was zu machen. Ich fürchte nur, dass die Rechtslage eindeutig ist... Ob man es nun von vor Ort mit Polizei, später außergerichtlich oder gerichtlich klärt: Rowdy wird wohl immer Schuld haben. Es sei denn, er hat Zeugen, die bestätigen, dass der Volvo rückwärts fuhr... 😁
auch ich bin der Meinung das du Schuld bist
egal ob der Vorderman plötzlich gebremst hat oder nicht
auf so parkplätzen muß man eh damit rechnen das es zu solchen Situationen kommen kann und sollte daher immer bremsbereit sein
Stichwort Fußgänger und kleine Kinder
von daher hast du keinen korrekten Abstand gehalten ,wurdest beleidigend zu unrecht und wirst auch ansonsten sehr schlechte Karten haben auch nur Teilschuld zu bekommen
versetz Dich einfach mal in die Lage des anderen!
zum einen kommt die polizei doch. auch bei solchen unfällen, zumindest bei uns in s-h. und wer ohne triftigen grund bremst, der hat AUCH schuld. ich weiß jetzt nicht, in welchem § das steht. ist aber in der stvo zu lesen. nicht immer hat der hinterherfahrende schuld. löst euch mal von dem gedanken. wenn einer für eine maus voll in eisen geht und der hintere auffährt, dann hat dieser auch keine schuld.
Hi,
sorry aber hier sind Gefühltes und Gesetzliches Recht ausnahmsweise mal eindeutig gegen dich!🙄
Du hälst bei 15 km/h 3-4m abstand,normal halber Tacho also 7-8m dann hättest du locker bremsen können. Du hast vorher schon gemerkt das vor dir ne Tranfunzel fährt. Dann hält man als halbwegs erfahrener Autofahrer lieber noch mehr Abstand weil man mit seltsamen Reaktionen rechnet.
Natürlich sind solche Typen nervig und ich regen mich auch desöfteren darüber auf,aber wenn man es mal nüchtern betrachtet muß man solche Typen einfach akzeptieren. Steht auch gleich im 1. § der STVo: gegenseitige Rücksichtnahme.
Immerhin ist nix schlimmeres passiert,nimm es als Erfahrung für dein zukünftiges Autofahrerleben.
Gruß Tobias
Zitat:
Original geschrieben von borstyhl
zum einen kommt die polizei doch. auch bei solchen unfällen, zumindest bei uns in s-h. und wer ohne triftigen grund bremst, der hat AUCH schuld. ich weiß jetzt nicht, in welchem § das steht. ist aber in der stvo zu lesen. nicht immer hat der hinterherfahrende schuld. löst euch mal von dem gedanken. wenn einer für eine maus voll in eisen geht und der hintere auffährt, dann hat dieser auch keine schuld.
du hast aber schon gelesen das der Vorrausfahrrende wegen Vorfahrt bremsen mußte?
Also war es hier ein triftiger Grund
Dass er Schuld hat und dass er auch eigentl. nicht beleidigend werden durfte, wird er doch wissen - trotz des verdächtigen Usernamens.
Also ärgert ihn doch nicht weiter. Letztlich haben wir wohl alle uns schon oft genug über solche Funzeln geärgert. Hat man doch tagtäglich vor sich. Wie oft hätt ich meinen Vordermann schon gern verprügelt, wenn man es z.b. eilig hat, auf die Abbiegerspur möchte, weil dort grün ist, man blinkt und der Vordermann rollt langsamst auf die Ampel der Geradeausspur zu, weil ER/SIE/ES ja rot hat...
Naja, der Unterschied ist, dass ich noch nie jemanden verprügelt habe und es auch nicht tun werde, aber böse Blicke hab ich schon im Repertoire. Wenn man sich dann - auch bei eigener Schuld - sein Auto an so einer Schnarchnase kaputt fährt, find ich das schon extrem, ja doppelt ärgerlich: Der andere hat "eigentlich Schuld" und dennoch ist man selbst 100% Schuld - juristisch wie moralisch.
Da würde meine Laune auch eher Limes 0 sein...