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Recht des Fussgängers an gleichrangigen Kreuzungen

Themenstarteram 21. August 2018 um 14:55

Wie ist das eigentlich an gleichrangigen Kreuzungen mit Fußgängern die von links kommen????

Fahrzeuge auf der Strasse müßen selbstverständlich warten,

Beste Antwort im Thema
am 21. August 2018 um 15:31

Vorfahrtsregeln hatten in der Fahrschule mal hohe Priorität. Ist das heute nicht mehr so?

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Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 21. August 2018 um 18:18:43 Uhr:

@Florian333

Und abknickende Vorfahrtstraßen nicht vergessen!

Lieber nicht (also lieber doch vergessen)! Abknickende Vorfahrtstraßen sind hinsichtlich des Vorrangs von Fußgängern totaler Murks.

Zitat:

@R-Sch schrieb am 21. August 2018 um 18:17:21 Uhr:

Zitat:

@Gururom schrieb am 21. August 2018 um 17:20:10 Uhr:

 

wenn ich rechts abbiegen will und die Fußgänger auf dem Gehweg von links kommen???

Das ist Egal woher der Fußgänger kommt.

Wenn Du abbiegst, auch bei einer abbiegenden Vorfahrtsstraße, hast du Fußgänger, die die abbiegende Straße überqueren den Vorrang zu gewähren.

Wenn du auf der abbiegen Vorfahrtstraße bleibst, ist der Fußgänger wartepflichtig. Fährst du aber gerade aus in die Nebenstraße, dann hast du die Fußgänger rüber zu lassen, denn bei abbiegen der Vorfahrtstraße bist du Abbiegen wenn du gerade aus fährst. ich

Ist in gewissem Sinne richtig; irgendwo in V&S wurde da auch schon erschöpfend drüber diskutiert.

Die Sache ist dennoch eindeutig in § 25 und § 9 (3) StVO geregelt. Vorfahrtsfragen für Kraftfahrzeuge haben auf die Regeln für Fußgänger keinen Einfluss. Bei abknickender Vorfahrtstraße gilt exakt dasselbe wie an jeder anderen Kreuzung oder Einmündung.

Zitat:

@ceinsler schrieb am 21. August 2018 um 17:31:08 Uhr:

Vorfahrtsregeln hatten in der Fahrschule mal hohe Priorität. [...]

Ja, da wurde nach meiner Erinnerung auch der Unterschied zwischen Vorfahrt und Vorrang erklärt.

Fußgänger haben grundsätzlich keine Vorfahrt. Wenn, dann höchsten Vorgang. :D

Ich glaube, hier ist Nach-sitzen angesagt! ;)

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 21. August 2018 um 20:20:52 Uhr:

Zumindest versteh ich es so dass die FG auf den Gehweg von links kommen in den er soeben eingebogen ist.

Ich habe die Schilderung anders verstanden. Er biegt rechts ab, von links kommt ein Fußgänger.

Im Übrigen stimmen einige Aussagen, die hier zu abknickenden Vorfahrtstraßen getätigt wurden, nicht. Das ist aber ein weitreichendes Thema, das einen eigenen Thread verdient hätte. Nur so viel - in der StVO steht wörtlich zum Verkehrszeichen abknickende Vorfahrtstraße: "Auf den Fußgängerverkehr ist besondere Rücksicht zu nehmen. Wenn nötig, muss gewartet werden." Ihr dürft jetzt diskutieren, ob sich das nur auf den vorherigen Satz bezieht (und damit nur auf Fahrzeuge, die dem Verlauf der abkn. Vorf.str. folgen) oder ob das ein getrennter Satz ist, der somit für alle Fahrtrichtungen gilt.

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 21. August 2018 um 22:39:09 Uhr:

Fußgänger haben grundsätzlich keine Vorfahrt. Wenn, dann höchsten Vorgang.

Vorgang? Du meinst bestimmt Vorrang oder Stuhlgang.

Erweitere deine Frage um das Blinken, dann sind die nächsten 20 Seiten sicher.

Ich mache nicht mit, ich streike. :)

Ich habe jetzt Stuhlgang. Als Autofahrer wohlgemerkt! :)

Wer hat eigentlich Vorrang wenn ein Autofahrer und ein Fussgänger zeitgleich ein oeffentliches Oertchen erreichen?

(Antwort: Der , dessen Rosette eher geblinkt hat. ) :)

Genau für solche Fälle gibt es eine Verwaltungsvorschrift, das an abbiegenden Vorfahrtstraßen die Fußgänger durch ein Geländer am Überqueren der Fahrbahn gehindert werden sollen. Nur hier kennt das Amt nicht die Verwaltungsvorschriften.

Also hat der Fußgänger quasi immer eingebauten Vorrang weil ich als Autofahrer auf ihn stets besondere Rücksicht nehmen muss.

Warum können die Verkehrsregeln nicht für alle am Verkehr teilnehmenden Personen gleich sein?

Weil nicht alle Verkehrsteilnehmer entsprechende Schulen (Fahrschule) besucht haben und es daher nicht wissen können. Es gibt ja keine Fußgängerschule.

Zitat:

@ceinsler schrieb am 21. August 2018 um 17:31:08 Uhr:

Vorfahrtsregeln hatten in der Fahrschule mal hohe Priorität. Ist das heute nicht mehr so?

Vorfahrtsregeln? Gefühlt hat doch heutzutage der schnellere den Vorrang, oder?

ne, der größere.

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