Rechnung von Werkstatt

Hallo Leute.

Ich habe mir vor knapp 3 Monaten ein Auto gekauft, welches nun einen Schaden hat. Das Lenkgetriebe ist undicht. Der Händler hat mich in eine Werkstatt geschickt. Später hat er mir mitgeteilt, dass die Reparatur 1300,00 Euro kosten soll und ich 400,00 Euro (Fix) davon übernehmen soll. Trotz meiner Proteste bleibt er hart und sagt mir durch die Blume, dass ich auch den Rechtsweg gehen kann, was mich aber sehr viel Zeit kosten wird. Ich soll also die Fresse halten und bezahlen.

Frage an die Experten:

1.) Muss die Werkstatt mir eine Rechnung ausstellen?
2.) Muss die Gesamtsumme der Reparatur ersichtlich sein oder nur meine 400,00 Euro?
3,) Kann ich verlangen, dass die Rechnung penibel aufgelistet wird?
4.) Muss ich in Vorkasse gehen bei Abgabe des Fahrzeuges?

Ich habe da so ein Bauchgefühl, dass man versucht mich zu verarschen.

143 Antworten

Wann willst Du das Auto denn abholen oder wann solm es fertig sein?
Dann lese ich hier wieder weiter. Vorher lohnt es sich nicht, da keine neuen Erkenntnisse.

Ich warte jetzt erst einmal ab was passiert und dann berichte ich es hier natürlich.

Das Auto werde ich mir auf jeden Fall bei der Abholung genau anschauen. Das alte + neue Lenkgetriebe werde ich mir zeigen lassen. Ich werde auch nach einer Rechnung bzw. Lieferschein von deren Lieferanten fragen. Ich würde schon gerne wissen, was da eingebaut wird. Meinen Eigenanteil muss mir jemand quittieren.

Meinen Eigenanteil (30% / 400,00 Euro) werde ich schon aus dem Grund zahlen, weil ich letztendlich zugestimmt habe. Ein Mann ein Wort, auch wenn es in diesem Fall etwas schmerzt. Obwohl das Auto etwas älter ist, sollte so ein Mangel ohne mucken in Ordnung gebracht werden und das ohne Eigenbeteiligung. Ich spreche hier aber nicht von Recht haben und Recht bekommen, sondern von meinem Bauchgefühl. Ich mache immer einen großen Bogen um Privat-Verkäufer, weil ich eben für 6-12 Monate keine großen Kopfschmerzen haben möchte. Ich bin ehrlich gesagt davon ausgegangen, dass ein Auto grundsätzlich in Ordnung ist, wenn es von einem Händler an eine Privatperson verkauft wird. Mit dem Wissen, dass da was dran ist, werden die doch eher ins Ausland oder Export-Händlern verkauft.

Solange es keine weiteren Unstimmigkeiten geben sollte und das Auto in Ordnung kommt, gebe ich mich damit auch zufrieden.

Leider fühle ich mich durchweg veräppelt und bin auch etwas sauer auf mich selbst. Ich fahre seit 3 Monaten ohne PDC-System rum und hätte ich schon längst in die Mangel nehmen müssen. Aber ich bin Lernfähig. Nach der Nummer kommt das PDC-System... dieses mal aber Schriftlich mit Fristsetzung. Er hatte mich ja schon in eine Werkstatt geschickt, die aber nichts konnte. Das werte ich als "versuch".

Ich danke euch allen für eure Zeit und euren Beiträgen.

Ich kann die Opfermentalität hier nicht wirklich nachvollziehen. Du sagtest, du hast da ein 18k€-Auto für 11k€ gekauft, also einen super Deal gemacht. Du kriegst das Lenkgetriebe für einen sehr kleinen Preis neu gemacht (die Gewährleistung wäre von VK-Seite mit einem Gebrauchtteil vom Schrottplatz erfüllt). Das Auto hat noch ein paar Macken, wie sie nach 13 Jahren und 170 tkm natürlich mal vorkommen. Du bist laut eigener Aussage immer noch 6500 € 'im Plus', könnte man also entspannt sehen.

Wer mehr gepampert werden will, darf so ein Auto nicht vom Hinterhofschrauber, sondern nur vom (Vertrags-)Händler kaufen. Dann kostet's halt schnell mal 20k...

Ein Mein senf dazu. Von einem gewerblichen, vor 3 Monaten gekauft? --> GWL 100% zu Lasten des Verkäufers. ... oder steht irgendwas besonderes im "Kleingedruckten", sprich der Mangel ist schon aufgeführt?

Vor Gericht verlieren will der VK auch nicht, das legt er nochmal drauf.

Ähnliche Themen

Zitat:

@Evo-Master schrieb am 15. Oktober 2024 um 18:44:28 Uhr:


Ich danke euch allen für eure Zeit und euren Beiträgen.

Das ist löblich aber warum liest du sie dann nicht ?

Du hast ggü. der Werkstatt nichts zu verlangen. Keine Rechnung, keine Teile, keine Gewährleistung, keine Erklärung, keine Einsichtnahme, einfach nichts.

Du darfst da freundlich bitten. Warum hab ich dir auf Seite 2 oder 3 erklärt.

Kann doch nicht so schwer sein, die höchst übersichtlichen gegenseitigen Vertragsverhältnisse und Ansprüche zu verstehen, was so ungefähr die Voraussetzung dafür ist nicht veralbert zu werden und sich nicht lächerlich zu machen.

Level 2 wäre dann, seine eigenen Ansprüche an der richtigen Stelle durchzusetzen.

... völlig unverständliche Grüße.

Zitat:

@Astradruide schrieb am 15. Oktober 2024 um 21:00:23 Uhr:


sprich der Mangel

Welcher Mangel im Sinne der gesetzlichen Sachmängelhaftung ist es denn?! Ein ölendes Lenkgetriebe was 13 Jahre (!)alt ist und 170.000 km gelaufen hat.... ist gewöhnlicher Verschleiß. Da wird dem Gericht auch ein Gutachter nichts anderes dazu erzählen. Ob ein Sachmangel vorliegt hängt auch davon ab ob es sich um typische oder untypische Alterserscheinungen handelt,also die Beschaffenheit die typischerweise in dem Alter & Laufleistung zu erwarten ist. Und ein ölendes Lenkgetriebe in dem Alter ist per se nichts ungewöhnliches & das Herstellerübergreifend.... Natürlich kann man sich vor diesem Hintergrund voller Inbrunst in so einen Rechtsstreit begeben. Besser ist es zur Schonung der eigenen Nerven eine Einigung mit dem Händler zu erzielen, die in dem Falle hier noch recht günstig ausgehend vom Kaufpreis liegt.

@Evo-Master

Hast du dir zum Vergleich eigentlich auch alternativ einen KV zu deinem Prob von einer Marken & Freien Werkstatt erstellen lassen 😕

Damit du selber siehst , wo du mit den nur " 400 " € Zuzahlung im Vergleich stehst ...

Zitat:

@Hermy66 schrieb am 15. Oktober 2024 um 23:01:31 Uhr:


Hast du dir zum Vergleich eigentlich auch alternativ einen KV zu deinem Prob von einer Marken & Freien Werkstatt erstellen lassen

Die Kosten eines neuen Lenkgetriebes inkl. Aus- und Einbau

a) aus dem Zubehör
b) im Austausch
c) die Reparatur des eigenen Lenkgetriebes

Fangen bei rund 1300,00 Euro an.

Bei Mercedes natürlich das 3-4 Fache davon.

Zitat:

Ein Mein senf dazu. Von einem gewerblichen, vor 3 Monaten gekauft? --> GWL 100% zu Lasten des Verkäufers.

Zitat:

Welcher Mangel im Sinne der gesetzlichen Sachmängelhaftung ist es denn?! Ein ölendes Lenkgetriebe was 13 Jahre (!)alt ist und 170.000 km gelaufen hat.... ist gewöhnlicher Verschleiß.

2 Beiträge. 2 Meinungen. Und das zieht sich durch den ganzen Thread, aber das ist okay. Bin für jeden Beitrag dankbar und ihr habt mir schon geholfen.

Die Werkstatt bekommt ihre 400,00 Euro und ich - so hoffe ich - ein funktionierendes Lenkgetriebe. Der Ärger wird aber weitergehen, weil ich auf ein funktionierendes PDC-System bestehen werde mit Fristsetzung. Notfalls gehe ich damit auch zu einem Anwalt. Ich denke aber nicht, dass der VK es soweit kommen lassen wird.

Die abgerissene Antenne habe ich übrigens selbst in Ordnung gebracht und Bombensicher abgedichtet.

PS: Ich hatte dem VK angeboten, dass ich das PDC-System auf eigene Kosten in Ordnung bringen lasse, wenn er das Lenkgetriebe zu 100% selbst übernimmt. Das wollte er nicht. Den Schaden am PDC-System habe ich gut dokumentiert. Ich habe den VK direkt am nächsten Tag mitgeteilt (Sprachnachricht), dass es nicht funktioniert und ich war dabei, als die Antenne von der Waschanlage abgerissen wurde. Meine Frau war bei der Probefahrt dabei, die bezeugen kann, dass es vorher funktionierte und ich habe das PDC-System im Kaufvertrag unter Ausstattung ausgefürt. Desweiteren hat er mich in eine Werkstatt geschickt, die sich das anschauen sollten, aber mit ihren Gerät nicht einmal ins Steuergerät kamen.

Willst du demnächst ein Fahrzeug, das wieder betriebsbereit , & dir von Nutzen ist 😕

Oder hast du noch ca. 1 ... 2 ... 3 Jahre Zeit , um deinen grenzwürdigen Händler vor den " Kadi " mit Hilfe eines Anwalts zu ziehen , wegen deines kleinen 400 € Problems zu ziehen ...

Deine 100 % " Neuwagen " - Garantie ( EZ 2011 ) seitens des Herstellers ist bereit im Jahre 2013 abgelaufen
...

... Denke der VK - Händler hat in deinem Fall den viel längeren Atem .
Zur Not wird halt der Geschäftsführer / Inhaber der Firma mehrmals umgeschrieben innerhalb der " Familie " , während du versuchst dein Recht mit dem Anwalt durchzuboxen / einzuklagen ...

Nur zwischen den " Neuen " - Geführer'n / Firma und Dir besteht kein " Alt - Vertrag " mehr ...

Welchen Teil meines Beitrags hast Du mißverstanden?

... Auf deine zusätzlichen PDC - Prob + Antenne = " Nebenschauplatz " ... gehe ich in deinem Fall erst gar nicht mehr ein ...

= Diese schränken ja die aktuelle " Fahruntauglichkeit " = ja nicht Wirklichkeit ein 😁

Wenn dein Beitrag sich auf das Lenkgetriebe bezieht, dann ist dein Beitrag umso mysteriöser.

Zitat:

@Evo-Master schrieb am 16. Oktober 2024 um 00:04:21 Uhr:


2 Beiträge. 2 Meinungen.

mit Meinung hat das wenig zu tun, forste dich mal durch verschiedene Urteile.
Aber egal es bleibt dabei,mit 400 kommst günstig davon wenn es danach funktioniert & nur das sollte zählen.

Zitat:

@Evo-Master schrieb am 16. Oktober 2024 um 00:04:21 Uhr:


Die Werkstatt bekommt ihre 400,00 Euro ...

9 Seiten und keinerlei Erkenntnisgewinn muss man erstmal fertigbringen.

Die 400 Tacken bekommt nicht die Werkstatt, sondern der Verkäufer. Der ist Auftraggeber und Rechnungsempfänger.

Du hast mit dieser Werkstatt nichts, absolut null und garnichts zu tun, außer Karre hinbringen und wieder abholen.

Sollte der Verkäufer die Werkstatt beauftragt haben diese 400 Tacken bei dir einzuziehen, und so schauts ja aus, müsste diese a) eine Vollmacht dafür vorlegen und b) den Empfang namens und im Auftrag des Verkäufers quittieren.

1 + 1 ist nicht 23.

Kann man dir einen Tee anbieten?
Soll beruhigen

Deine Antwort
Ähnliche Themen