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Rechnung bezahlt, aber Fehler nicht beseitigt

Mercedes B-Klasse W246
Themenstarteram 10. August 2016 um 18:24

Hallo,

auf der Anreise zum Urlaubsort kam (nach ca. 200 km Autobahnfahrt mit zwei Megastaus)plötzlich die gelbe Warnleuchte "Motordiagnose aktiv" (Bild 1). Laut BA kann das alles mögliche an Fehlern bedeuten, und man möge sich schnellstens in eine "authorisierte Fachwerkstatt" begeben zur Fehlerbeseitigung. Es war aber Wochenende und nur noch ca. 60 km bis zum Ziel, in dessen Nähe eine MB-Werkstatt ist. Also sind wir erst mal ins Hotel gefahren und 2 Tage später in die mir fremde Werkstatt.

Laut XENTRY-Diagnose hatte der Differenzdrucksensor am Dieselpartikelfilter eine Funktionsstörung, die angeblich unplausible Werte liefern würde. Als Abhilfemaßnahme wurde laut XENTRY-Empfehlung eine halbe Stunde lang ein Software-Update der Motorsteuerung aufgespielt. Damit sollte der Fehler behoben sein, und ich bezahlte die Rechnung. Zwar habe ich die Zusatzgarantie MB-100 abgeschlossen, aber Schäden oder Fehler an der Abgasanlage wären davon angeblich ausgeschlossen. Nach Rücksprache der Werkstatt mit Stuttgart wurden mir jedoch 50% Kulanz gewährt (Bild 2).

Nach insgesamt ca. 2 Std. Werkstattaufenthalt sind wir frohgemut vom Hof gefahren im Glauben, dass der Fehler bzw. die Störung beseitigt wurde. Doch nach ca. 2 km war die gelbe Warnleuchte wieder da, also wieder umgedreht und reklamiert.

Nach erneuter XENTRY-Diagnose und ausgelesenem Fehlercode P245328 und P246309 ergab sich folgende Fehlerursache: "Mögliche Übergangswiderstände im Leitungssatz / an der Kontaktierung zum Bauteil Differenzdrucksensor können zu einem Fehlereintrag führen." Daraufhin machte man sich auf die Suche nach dem Übeltäter und nahm etliche Stecker auseinander, doch leider ohne Erfolg, wie die anschließende Probefahrt des Werkstattmeisters zeigte. Danach bot man mir den Einbau eines neuen Differenzdrucksensors an, der aber nicht am Lager war. Also sind wir nach weiteren fast 2 Std frustriert und mit gelber Warnleuchte im Display wieder vom Hof gefahren in der Hoffnung, dass der Motor wenigstens noch die 250 km Rückfahrt nach Hause noch überstehen möge.

Gottlob hat der Motor trotz aktiver Warnleuchte gehalten, beschleunigte aber nur noch zäh und nur bis max. 160 km/h statt normal über 200 km/h. Da jetzt sowieso der Service A fällig ist, kann sich meine Heimatwerkstatt auch gleich mit um den mysteriösen Motorfehler kümmern.

Die obige Werkstatt hat mir eine Rechnung geschrieben nach dem Motto "Fehler gesucht und nicht gefunden, macht 71,04 € (abzgl. 50% Kulanz)." Okay, die Rechnung war nicht sehr groß, aber ist es denn überhaupt richtig, eine Rechnung zu stellen, wenn letztlich gar nichts erreicht wurde bzw. wenn der Fehler oder Mangel, wegen dem man überhaupt in der Werkstatt war, auch nach der (vergeblichen) Reparatur weiterhin bestehen bleibt?

Und wie soll man sich verhalten, wenn die erneute Fehlersuche/Fehlerbeseitigung (für die ich ja nichts kann) vlt 6 Std oder mehr beträgt und zum MB-Stundensatz in Rechnung gestellt wird? Dazu vlt noch horrende Materialkosten? Ist das normaler Verschleiß, den der Kunde in jedem Fall zu tragen hat?

Ich habe eine Kfz-Rechtsschutzversicherung, weiß aber mom. nicht, ob das hier was bringen würde.

Warnleuchte "Motordiagnose"
MB-Rechnung
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@spreetourer schrieb am 10. August 2016 um 22:28:21 Uhr:

Zitat:

@ottocar2013 schrieb am 10. August 2016 um 21:29:33 Uhr:

Frag doch mal deine RS-Versicherung an, ob sie das Beratungshonorar eines Fachanwaltes für Verkehrsrecht/Vertragsrecht/Werkstättenrecht (? :confused:) übernehmen ?

Also ich bin bei dem Gelbe-Engel-Verein RS-versichert. Die erste Beratung ist IMMER kostenlos - habe ich schon mehrfach in Anspruch genommen (gilt auch für normale Mitglieder ohne RS-Vers.). Da erfährt man auch gleich, welche Erfolgschancen ein Rechtsstreit hat. Sind die halbe halbe und mehr, werden die Kosten übernommen und man kann sich einen RA seiner Wahl aussuchen. Auch schon erlebt, allerdings in Bußgeldangelegenheiten. ;)

Wegen der 35 € momentan werde ich gegenüber MB keine großen Aufstand machen, bin aber gespannt, wie es jetzt weiter geht und was die Sache am Ende kosten wird. Vlt wird das dann ja doch noch ein Fall für den RA? Ich bleibe dran!

Hi,

es gibt tatsächlich von der Diagnosestruktur her Fälle, wo als erster Schritt z.B. ein Softwareupdate steht. Sollte dies keine Abhilfe bringen, folgt der nächste Schritt. Eigentlich ist vorgesehen, das von Seiten der Werkstatt eine Probefahrt durchgeführt wird, um zu prüfen ob die Abhilfe gegriffen hat. Hier ist die Frage ob diese durchgeführt wurde oder kommuniziert wurde, das das Update durchgeführt wurde und de Kunde fahren soll, ob der Fehler behoben ist. Dies ist immer zeitabhängig und wie schnell/oft der Fehler auftritt.

Da es sich hier um einen Software-Update handelt der nicht Bestandteil der Anschluß- oder Junge-Sterne-Garantie ist, wurde die Rechnung erstellt.

Denkansatz:

Berechnet denn ein Anwalt auch nur seine Gebühren, wenn er den Rechtsstreit gewonnen hat?

Bei den Fehlern den von Dir angeführten Fehlercoden ist die Kupplung / Stecker vom Differenzdrucksensor zu dekontaktieren und der Reparatur-Leitungssatz A204 440 64 40 zu verbauen.

Ferner ist zu Prüfen, ob eine DPF Regeneration notwendig ist. Den Differenzdrucksensor zu tauschen bring keinen Erfolg.

Gruß Dirk

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9 Antworten

Zitat:

@spreetourer schrieb am 10. August 2016 um 20:24:06 Uhr:

 

Ich habe eine Kfz-Rechtsschutzversicherung, weiß aber mom. nicht, ob das hier was bringen würde.

Hallo spreetourer,

so, oder solch eine ähnliche Frage stellt sich mir nach Monaten des mitlesens im 246er-Forum schon lange !!!

Frag doch mal deine RS-Versicherung an, ob sie das Beratungshonorar eines Fachanwaltes für Verkehrsrecht/Vertragsrecht/Werkstättenrecht (? :confused:) übernehmen ?

Und dann kläre das doch mal bitte mit dem RA verbindlich. Schließlich bekommen die ja schon Geld nur für's Einatmen wenn man vor denen sitzt. :(

Täte mich sehr arg interessieren ob die Werkstatt "bei Nichterfüllung" überhaupt kassieren darf, des weiteren bei "verdachtsweisem Teiletausch ohne Erfolg".

Was ist dann ? Rückrüstungspflicht ? Kostenlos oder -pflichtig ?

Und vor allem ... "wie sind die AGB der MB-Werkstatt (Werkstätten) in solchen Fällen überhaupt ausgestaltet ???

Themenstarteram 10. August 2016 um 20:28

Zitat:

@ottocar2013 schrieb am 10. August 2016 um 21:29:33 Uhr:

Frag doch mal deine RS-Versicherung an, ob sie das Beratungshonorar eines Fachanwaltes für Verkehrsrecht/Vertragsrecht/Werkstättenrecht (? :confused:) übernehmen ?

Also ich bin bei dem Gelbe-Engel-Verein RS-versichert. Die erste Beratung ist IMMER kostenlos - habe ich schon mehrfach in Anspruch genommen (gilt auch für normale Mitglieder ohne RS-Vers.). Da erfährt man auch gleich, welche Erfolgschancen ein Rechtsstreit hat. Sind die halbe halbe und mehr, werden die Kosten übernommen und man kann sich einen RA seiner Wahl aussuchen. Auch schon erlebt, allerdings in Bußgeldangelegenheiten. ;)

Wegen der 35 € momentan werde ich gegenüber MB keine großen Aufstand machen, bin aber gespannt, wie es jetzt weiter geht und was die Sache am Ende kosten wird. Vlt wird das dann ja doch noch ein Fall für den RA? Ich bleibe dran!

Zitat:

@spreetourer schrieb am 10. August 2016 um 22:28:21 Uhr:

Zitat:

@ottocar2013 schrieb am 10. August 2016 um 21:29:33 Uhr:

Frag doch mal deine RS-Versicherung an, ob sie das Beratungshonorar eines Fachanwaltes für Verkehrsrecht/Vertragsrecht/Werkstättenrecht (? :confused:) übernehmen ?

Also ich bin bei dem Gelbe-Engel-Verein RS-versichert. Die erste Beratung ist IMMER kostenlos - habe ich schon mehrfach in Anspruch genommen (gilt auch für normale Mitglieder ohne RS-Vers.). Da erfährt man auch gleich, welche Erfolgschancen ein Rechtsstreit hat. Sind die halbe halbe und mehr, werden die Kosten übernommen und man kann sich einen RA seiner Wahl aussuchen. Auch schon erlebt, allerdings in Bußgeldangelegenheiten. ;)

Wegen der 35 € momentan werde ich gegenüber MB keine großen Aufstand machen, bin aber gespannt, wie es jetzt weiter geht und was die Sache am Ende kosten wird. Vlt wird das dann ja doch noch ein Fall für den RA? Ich bleibe dran!

Hi,

es gibt tatsächlich von der Diagnosestruktur her Fälle, wo als erster Schritt z.B. ein Softwareupdate steht. Sollte dies keine Abhilfe bringen, folgt der nächste Schritt. Eigentlich ist vorgesehen, das von Seiten der Werkstatt eine Probefahrt durchgeführt wird, um zu prüfen ob die Abhilfe gegriffen hat. Hier ist die Frage ob diese durchgeführt wurde oder kommuniziert wurde, das das Update durchgeführt wurde und de Kunde fahren soll, ob der Fehler behoben ist. Dies ist immer zeitabhängig und wie schnell/oft der Fehler auftritt.

Da es sich hier um einen Software-Update handelt der nicht Bestandteil der Anschluß- oder Junge-Sterne-Garantie ist, wurde die Rechnung erstellt.

Denkansatz:

Berechnet denn ein Anwalt auch nur seine Gebühren, wenn er den Rechtsstreit gewonnen hat?

Bei den Fehlern den von Dir angeführten Fehlercoden ist die Kupplung / Stecker vom Differenzdrucksensor zu dekontaktieren und der Reparatur-Leitungssatz A204 440 64 40 zu verbauen.

Ferner ist zu Prüfen, ob eine DPF Regeneration notwendig ist. Den Differenzdrucksensor zu tauschen bring keinen Erfolg.

Gruß Dirk

Habe mal einen Freund gefragt, welcher RA ist. Er ist der Meinung, das die Rechnung gültig ist. Es ist schließlich eine Leistung von Seiten der Werkstatt erbracht worden, wenn auch ohne Erfolg. Auch wurde von der Werkstatt angeboten, den Fehler weiter zu verfolgen, indem auf den zu erfolgenden Austausch eines Sensors hingewiesen wurde. Das dieser zur Zeit nicht greifbar war, lag nicht im Einflussbereich der Werkstatt.

Themenstarteram 11. August 2016 um 10:41

Zitat:

@dirk_aw schrieb am 10. August 2016 um 23:58:26 Uhr:

Bei den Fehlern den von Dir angeführten Fehlercoden ist die Kupplung / Stecker vom Differenzdrucksensor zu dekontaktieren und der Reparatur-Leitungssatz A204 440 64 40 zu verbauen.

Ferner ist zu Prüfen, ob eine DPF Regeneration notwendig ist.

Danke, genau so steht's in XENTRY TIPS, die mir nach erfolglosem Reparaturversuch in die Hand gedrückt wurden. ;) Die beiden Fehlercodes tauchten aber erst NACH dem Softwareupdate auf, vorher soll es ein anderer Fehler gewesen sein mit Abhilfe laut TIPS: LI07.08-P-058334 (siehe Bild 2 im Erstbeitrag).

Als Laie kann ich damit nix anfangen. Frage mich aber, wie es zu dem defekten Stecker bzw. Leitungssatz kommen kann und ob da nicht ein Fehler ab Werk vorliegen könnte, der ggfs unter die Anschlussgarantie fällt. Sowas ist doch kein Verschleißteil und kann auch nicht falsch bedient werden. ;)

Zitat:

@spreetourer schrieb am 11. August 2016 um 12:41:21 Uhr:

Zitat:

@dirk_aw schrieb am 10. August 2016 um 23:58:26 Uhr:

Bei den Fehlern den von Dir angeführten Fehlercoden ist die Kupplung / Stecker vom Differenzdrucksensor zu dekontaktieren und der Reparatur-Leitungssatz A204 440 64 40 zu verbauen.

Ferner ist zu Prüfen, ob eine DPF Regeneration notwendig ist.

Als Laie kann ich damit nix anfangen. Frage mich aber, wie es zu dem defekten Stecker bzw. Leitungssatz kommen kann und ob da nicht ein Fehler ab Werk vorliegen könnte, der ggfs. unter die Anschlussgarantie fällt. Sowas ist doch kein Verschleißteil und kann auch nicht falsch bedient werden. ;)

Hi,

das Problem sind mögliche Übergangswiderstände im Leitungssatz / an der Kontaktierung zum Differenzdrucksensor die zu einem Fehlereintrag führen können. Hier können z.B. Feuchtigkeit, Ausdünstungen oder Beschlag (Korrosion)eine Ursache für die Übergangswiderstände sein.

Bei der Anschlussgarantie sind Leitungen, Kabel und Schläuche nicht abgedeckt. Aus diesem Grund wird vermutlich die Übernahme der Kosten abgelehnt. Das müßte auch bei den Ausschlüssen in den AGB stehen.

Gruß Dirk

am 15. August 2016 um 13:45

Genau ! Die hohe Luftfeuchtigkeit die diesen Sommer überwiegend herrscht könnte für die gelben Leuchten.....Motormanagement und auch Totalausfall aller Assistenten verbunden mit Motornotlaufmodus verantwortlich sein !

Beide Varianten hatte ich in den letzten 3 Monaten. Immer war es Schwül oder gar Heiß.

Auf den Weg zur Werkstatt ,sogar einige Kilometer Autobahn ,regulierte sich der Notlaufmodus von

selbst. Angekommen auf den Werkstatt-Hof erst den Motor ausgemacht. Einige Sekunden später wieder

gestartet und siehe da, alles wieder in Ordnung...gelbe Lampe erlischt. Sehr merkwürdig war der plötzliche

Ausfall aller Assistenten bei ca 50 Km/h in der Stadt. Sofort brannten alle gelben Symbole und die Motor-

leistung ließ stark nach. Ursache laut Betriebsanleitung... zu geringe Betriebsspannung oder Systemprüfung noch

nicht abgeschlossen. Letzteres kam nicht in Frage, da ich schon länger unterwegs war.Ein Neustart behob die

Fehlermeldung wieder.

Die Werkstatt will nun an die Störungs- Diagnose. Die werden nichts finden und wenn überhaupt,

einige Steckverbindungen prüfen und vielleicht austauschen.

Diese elektronischen Probleme betreffen fast alle Modelle von Mercedes, auch die der Konkurrenz !

Themenstarteram 15. August 2016 um 15:26

Zitat:

@Antivolkswagenfahrer schrieb am 15. August 2016 um 15:45:58 Uhr:

Diese elektronischen Probleme betreffen fast alle Modelle von Mercedes, auch die der Konkurrenz !

Wenn das aber am Wetter bzw. hoher Luftfeuchtigkeit liegen sollte, dürfte in manchen (tropischen/subtropischen) Ländern überhaupt kein modernes Auto funktionieren?

Ich bin ja nun ein schon etwas älteres Semester und habe schon recht viele Sommer und Winter erlebt, aber höchst selten mal ein Steckerproblem. Nicht mal bei den relativ primitiven Ostblock-Autos und auch später nicht bei der MB-Konkurrenz.

am 16. August 2016 um 11:26

Die werden das Problem auch haben, denn vielleicht ist die Ursache doch eine Andere !

Die Elektronik-Probleme sind Fakt bei unseren deutschen Herstellern....zumindest bei Mercedes ! BMW ist auch dafür bekannt !

Ich habe keine andere Erklärung für diese Ausfälle bzw. Falschmeldungen !

Wenn ein Mechatroniker- Meister bei einer Benz- Werkstatt von Austausch einer Steckverbindung spricht, so nehme ich Das so an, und gebe es hier im Forum so weiter.

Die wissen bei Mercedes genau so wenig wie der Kunde, wenn der beteuert nichts Falsch gemacht zu haben !!

Hausgemachte Meldung des Motormanagement ist zB eine zu spät gelöste elektronische Handbremse beim Anfahren .Spätestens nach Neustart brennt die gelbe Leuchte. Ein nur leicht durchrutschendes Vorderrad reicht auch aus. In beiden Fällen geht der Motor in den Notlauf- Modus Das sind meine Erkenntnisse. Auch ich bin älteren Semesters, behalte die Ruhe, fahre rechts ran und ziehe den Schlüssel ab, und starte neu...alles klar

 

Also ist eine Spekulation erlaubt.

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