ForumFahrzeugtechnik
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Fahrzeugtechnik
  5. rechnung auch bei garantieleistung?

rechnung auch bei garantieleistung?

Themenstarteram 6. Oktober 2010 um 8:39

hallo,

weil ich nicht genau weiss, in welche rubrik mit der frage, schien mir diese ganz ok:

kann man bei einer reparatur auf garantie in einer vertragswerkstatt auf eine rechnung bestehen, auch wenn dort kein betrag, sondern nur die fahrzeugdaten und die ausgeführten arbeiten aufgelistet sind? gibt es bestimmte regelungen oder kann das jeder hersteller bzw. vertragswerkstatt machen, wie sie will?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio

Der ausführende Betrieb ist verpflichtet einen adäquaten Nachweis für den Kunden zu erstellen!

Wo steht das, diese Pflicht ?

 

Zitat:

Zu einem, weil sich die Garantie auf die verbauten Teile wieder um gesetzliche mindestens 6 Monate oder eben länger fortschreibt,

Völlig falsch

 

Zitat:

zum anderen wird der Betrieb sich entstandenen Unkosten, im echten Garantiefall ggf. vom Hersteller wiederholen!

Das ist ein Geschäftsvorgang mit dem der Kunde keine Verbindung hat und somit besteht schon aus Gründen des Datenschutzes eine Pflicht, den Kunden darüber keine Informationen zukommen zu lassen.

 

Zitat:

Mir fallen keine seriösen Motive ein, weswegen keine Rechnung über die ausgeführten Arbeiten + Zeit ausgestellt werden sollte.

Weil es rechtlich nicht vorgesehen ist.

Eine Rechnung gibt es für eigenständig beauftrage Leistungen, bei Garantie- oder Gewährleistungsarbeiten handelt es sich nicht um eine eigenständig beauftragte Leistung, sondern um eine Mängelbeseitigung auf Basis des Fahrzeugkaufes und der Rechnung darüber.

Daher gibt es auch keine "neue" Garantie oder Gewährleistung, es handelt sich nicht um eine Arbeitsleistung im Sinne eines Kaufes oder Werkvertrages, sondern um eine Gewährleistungsarbeit, die auf einer "alten" Rechnung basiert.

Es ist extrem grenzwertig, eine Rechnung mit dem Betrag 0 auszustellen. Da diese Arbeit gegen jemanden berechnet wird, meist dem Fahrzeughersteller, existieren zu einer Arbeit zwei Rechnungen und das ist buchhalterisch alles andere als sauber.

Etliche/einige Betriebe machen das, weil ihre Buchhaltungssoftware derartige Vorgänge nicht beherrscht und ein Zusatzblatt mit der Überschrift "ausgeführte Garantie. bzw. Gewährleistungsarbeiten" ohne Angaben von Material, Arbeitsstunden und Beträgen auswerfen kann.

 

Je nach Betrieb bekommt man auch nichts außer dem mündlichen Hinweis, dass alles erledigt wurde und das ist eine absolut seriöse Arbeitsweise. Es gibt auch keinen Anspruch auf irgendeinen "Zettel".

Jemanden, der völlig korrekt innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Bedingungen arbeitet, dies mit einer zugelassenen Buchhaltungssoftware macht, ist nicht unserös, weil er keinen Zettel herausgibt, auf den es keinen Anspruch gibt.

Jemand, der eine Rechnung mit Betrag 0 heraus gibt, sitzt jedoch verdammt dicht an dieser Grenze.

 

Zitat:

Info:

Ein Kaufmann muss nach Handelsgesetzbuch (HGB) finanzielle Rücklagen für Garantieleistungen bilden (Rechnungswesen/Buchhaltung)! 

Das ist falsch.

Da kein Verkäufer Garantien geben muss, besteht mit absoluter Sicherheit keine Verpflichtung zur Rücklagenbildung für nicht vorhandene Garantieansprüche.

Wer als Produzent (Hersteller) eine Garantie auf sein Produkt gibt, der muss Rücklagen bilden oder zugesicherte Garantieleistungen über eine Versicherung absichern. Das ist aber etwas anderes, als hier besprochen.

 

Wenn man schon solche Sätze mit Trolle füttern und Esel waschen ständig herumschleppt, dann sollte man sich genau überlegen, wann man etwas weiß oder nicht. Allein schon Garantie und Gewährleistung verwechseln und dann aber die grobe Kelle und Andere als unseriös bezeichnen, kommt nicht sonderlich prall.

26 weitere Antworten
Ähnliche Themen
26 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio

Deine Hinweise auf das frühere Rechtsberatungsgesetz, wegen neuer Bezeichung ist richtig...aber sooooo wichtig hier?

Wenn es dann nun doch nicht wichtig ist, wieso hast Du es dann auf den Tisch gebracht?

Aber lassen wir das, wird schon irgend einen Grund gehabt haben.

Wie sieht es denn nun mit der Beantwortung der noch offenen Fragen aus? Ungewöhnlich schnelle Themenwechsel mit völlig neuen Gedankengängen sind da nicht zielführend und lenken doch nur unnötig ab.

am 7. Oktober 2010 um 13:18

:D  Für mich ist dieser Austausch, vor allem mit deiner Person "geschlossen", comprente! Was auch immer Du bezweckst; es ist mir soooo gleichgültig! In jedem Fall geht es am Sinn des Thread"s vorbei....und Du kommst auf die Ignorierliste...bist der Erste...!

 

An alle anderen: Dickes ehrliches Sorry, dass das hier so gelaufen ist....! :rolleyes: gääääähn....:D

am 11. Oktober 2010 um 8:21

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio

...

snipp

...

Bleibe bei der Realität, klar muss man grundsätzlich (es gibt Ausnahmen) keine Garantie geben...nur wer macht das nicht? Ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB"s) und gut iss...nur sich am BGB lang zu hangeln langt nicht...wir sind hier in mehreren Gesetzte, Verordnungen und allgemein verbindlichen Richtlinien, von EU-Recht gaaaanz abgesehen!

...

Junge Junge, watt für'n Schais

Du bist zu viel in Ebay unterwegs - oder ?

Hier nur für Dich :

http://www.knetfeder.de/kleinkariert/recht-eu.html

Und Dein letztes Posting beweist mal wieder das getroffene Hunde bellen. (oder ein Böckchen bekommen :D )

am 11. Oktober 2010 um 14:15

@nano-station..hoffe Du hast den gesamten Thread gelesen! Wenn ja, wundert mich dein unqualifizierter Beitrag...:eek:

Solltest Du deinen empfohlenen "link" selbst mal zu Herzen genommen haben, weißt Du ja jetzt bestens Bescheid; prima...:D..warum klärst Du den Thread/uns dann nicht auf?

 

Ansonsten vermisse ich in deinem Beitrag irgend eine Art von Produktivität; nur ein Link vorwerfen...okay, was möchtest Du denn, außer "Schais", noch sinnvolles beitragen/ergänzen?

 

Eben; nicht viel, Hauptsache mal gepostet.....bist nun der zweite der ignoriert wird, versprochen!

 

 

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio

@nano-station..hoffe Du hast den gesamten Thread gelesen! Wenn ja, wundert mich dein unqualifizierter Beitrag...:eek:

Solltest Du deinen empfohlenen "link" selbst mal zu Herzen genommen haben, weißt Du ja jetzt bestens Bescheid; prima...:D..warum klärst Du den Thread/uns dann nicht auf?

Ansonsten vermisse ich in deinem Beitrag irgend eine Art von Produktivität; nur ein Link vorwerfen...okay, was möchtest Du denn, außer "Schais", noch sinnvolles beitragen/ergänzen?

Eben; nicht viel, Hauptsache mal gepostet.....bist nun der zweite der ignoriert wird, versprochen!

QED

*giggel*

Ich denke wenn eine oder mehrere Reparaturen am Neuwagen auftreten,bekomme ich einen Nachweis was repariert oder getauscht worden ist.

Egal ob unter Gewährleistung oder Garantie.

Aus dem Grund :

Wenn das selbe Teil wieder kaputt geht habe ich etwas schriftliches in der Hand das es getauscht wurde.

Und wenn ich den Wagen verkaufen möchte den nächsten Käufer schriftlich zeigen kann was erneuert wurde.

"Wenn das selbe Teil wieder kaputt geht habe ich etwas schriftliches in der Hand das es getauscht wurde."

Bringt aber nichts, weil man will ja den MANGEL kostenlos behoben haben. Das oder die TEILE sind mir egal. Vielleicht war es ja auch nur eine Einstellung, die falsch war.

Wenn hinterher der Mangel immer noch da ist oder wiederkommt, gehe ich eben nochmal hin und nerve weiter.

Zitat:

@pierino67 schrieb am 27. November 2019 um 01:12:45 Uhr:

..Wenn das selbe Teil wieder kaputt geht habe ich etwas schriftliches in der Hand das es getauscht wurde.

Und wenn ich den Wagen verkaufen möchte den nächsten Käufer schriftlich zeigen kann was erneuert wurde.

Und wenn einunddasselbe Teil 10 mal hintereinander kaputt geht, dann bekommst du innerhalb der Gewährleistungszeit auch 10 mal ein neues Teil. Zumindest theoretisch, denn praktisch würde ich so ein Auto zurück geben. Außerdem hast du doch noch die Kopie des Arbeitsauftrages oder nicht?

Mich als eventueller Käufer würde das aber eher abschrecken, wenn ein Garantiefall aufgetreten wäre.

Zitat:

@pierino67 schrieb am 27. November 2019 um 01:12:45 Uhr:

Ich denke wenn eine oder mehrere Reparaturen am Neuwagen auftreten,bekomme ich einen Nachweis was repariert oder getauscht worden ist. …

Da denkst du leider falsch. Jeder stille Rückruf wird bei einer Inspektion, oder wenn das Fahrzeug aus anderen Gründen in der Werkstatt ist, einfach so erledigt. Dabei können auch Teile getauscht werden. Von solchen Arbeiten bekommt man in der Regel nichts mit, außer man schaut ins Service-Heft, wo eine Nummer des Rückrufs vermerkt wurde.

Zitat:

Mich als eventueller Käufer würde das aber eher abschrecken, wenn ein Garantiefall aufgetreten wäre.

Warum?

Mir ist es lieber wenn ein Fehler rechtzeitig behoben wurde als wenn ich als Zweitbesitzer dann selber zahlen darf nur weil der Fehler erst später (nach der Garantiezeit) aufgetritt.

Zitat:

@pierino67 schrieb am 27. November 2019 um 01:12:45 Uhr:

Ich denke wenn eine oder mehrere Reparaturen am Neuwagen auftreten,bekomme ich einen Nachweis was repariert oder getauscht worden ist.

Egal ob unter Gewährleistung oder Garantie.

Aus dem Grund :

Wenn das selbe Teil wieder kaputt geht habe ich etwas schriftliches in der Hand das es getauscht wurde.

Und wenn ich den Wagen verkaufen möchte den nächsten Käufer schriftlich zeigen kann was erneuert wurde.

Eben.

Vor allem nämlich beim Verkauf des FZ muss ich dem zukünftigen neuen Besitzer etwas mit auf den Weg geben können. Ausser: Klar wurde das gemacht... :rolleyes:

Es gibt gewisse Teile, die vllt einem großen Verschleiß, oder eventl. auch einer Minderwertigkeit unterliegen. Wenn der Austausch dessen von mir ggüber einem Käufer nur mit "Ja" beantwortet werden kann, wird er mir nett zurücklächeln und fragen: Rechnung, oder ähnlicher Beweis ?

Gruß Jörg.

Wer keine Probleme hat, macht sich welche.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Fahrzeugtechnik
  5. rechnung auch bei garantieleistung?