Reboarder wegen Bodenklappe nicht zugelassen?

Citroën Grand C4 Picasso 1 (U)

Hallo, wir möchten uns wegen Zwillingsnachwuchs, einen C4 Grand Picasso zulegen. Leider habe ich gelesen, dass wegen der Bodenklappe kein Isofix mit Standfuß zugelassen ist. Hat außer mir schon mal jemand dieses Problem gehabt, oder hat der Hersteller dieses Problem jetzt endlich im Griff? Berichte die ich gelesen habe waren von 2013. Reboarder sind ja seit 2014 bis 15 Monate Pflicht. LG Winki!

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Hatten wir mal im anderen Forum.

1. Ein Sitz kann in die Mitte, da ist kein Bodenfach, aber Isofix.
2. Es gibt Reboarder, bei denen der Fuß lang genug ist, um im Bodenfach abgestellt zu werden. Klappe auf, Fuß rein. HTS BeSafe iZi Combi X4 Isofix. Kann man später auch umdrehen, kostet aber 500 Euro.
3. Man braucht keine Stütze und entscheidet sich für einen Sitz, den man später umdrehen und mit TopTether befestigen kann. Z.B. Maxi-Cosi MiloFix

Ich hab gelesen, dass Reboarder nur bis zum 10ten Monat Pflicht sind, kann mich aber auch irren.

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wie gesagt, wenn der Sitz-Hersteller seinen Sitz nicht in dem Auto das ihr fahrt geprüft hat, wird er KEINE Freigabe erteilen - aus Haftungsgründen! Citroen sagt aber (steht im Handbuch) das die Bodenklappe kein Problem darstellt, bzw. dort Sitze mit Fußstütze eingebaut werden können.

Besafe kennzeichnet übrigens in der Fahrzeug-Kompatibilitätsliste die gesamte zweite Sitzreihe des GC4P II als uneingeschränkt nutzbar (ohne *). Man ist also bei der Konstellation Citroen/Besafe von beiden Seiten schriftlich abgesichert.

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