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Reale Erfahrungen mit der 180 km/h-Drosselung - bitte ohne erneute Sinnfrage!

Volvo XC90 2 (L)
Themenstarteram 24. Juni 2020 um 5:58

Da der offizielle Limit-Thread ja immer noch geschlossen ist, versuche ich es mal neu: gibt es mittlerweile schon Erfahrungen mit gedrosselten Fahrzeugen? Lassen einen die offiziell fast 400 PS des T8 beim Beschleunigen bei 180 gefühlt gegen eine Wand fahren oder wird das Beschleunigungsvermögen schon bei 160 gedrosselt, so dass er bei 180 sanft auslaufen kann?

Und ja, ich weiß selbstverständlich, dass das keine „Drosselung“, sondern eine „Absicherung“ ist.

*G*

Beste Antwort im Thema

Was schreibt ihr euch denn da so zusammen, bzw, könnt ihr überhaupt autofahren?

Wenn einer 160 fährt, kasst du doch mit 180 überholen. Wenn dann einer von hinten kommt, muss er warten, bis du wieder auf die rechte Spur geht. Falls der überholte beschleunigt, begeht er einen erheblichen Verkehrsverstoß, dann lässt du ihn ziehen und scherst hinter ihm ein.

Das jetzt Volvo anzulasten, ist doch totaler Bullshit. Ich verstehe auch nicht, wie jemand mit den hier wiedergegebenen Einstellungen sich so ein Auto auch nur anschaut, geschweige denn kauft.

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Wir werden sehen. In definierten Umgebungen wie Autobahnen sind die Hersteller schon weit. Es fehlen vor allem die rechtlichen Rahmenbedingungen (StVO, Haftung/Versicherung).

Zitat:

@TomZed schrieb am 5. November 2020 um 09:41:08 Uhr:

Das glaube ich nie und nimmer dass das schon in 2022 kommen wird.

Das sind nicht mal mehr 2 Jahre, wenn man davon ausgeht dass es nicht der 31.12.2022 sein soll.

Wenn dann im Stau bis 60km/h wie bspw in der aktuellen S-Klasse beim Daimler.

Der Highway Pilot kommt 2022 und Volvo wird bei aktivem System die rechtliche Verantwortung übernehmen. Das wurde schon mehrfach so kommuniziert, zuletzt diese Woche auf diversen Social Media Kanälen von Volvo.

Ob Deutschland dann mit der Gesetzgebung so weit wie z.B. Schweden ist, und sich der HP aktivieren lässt, steht auf einem anderen Blatt.

Zitat:

@pat19230 schrieb am 5. November 2020 um 09:44:51 Uhr:

Wir werden sehen. In definierten Umgebungen wie Autobahnen sind die Hersteller schon weit. Es fehlen vor allem die rechtlichen Rahmenbedingungen (StVO, Haftung/Versicherung).

Die fehlen keineswegs. Da gibt es schon länger neue Vorschriften im StVG:

Zitat:

StVG

§ 1a Kraftfahrzeuge mit hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktion

(1) Der Betrieb eines Kraftfahrzeugs mittels hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktion ist zulässig, wenn die Funktion bestimmungsgemäß verwendet wird.

(2) Kraftfahrzeuge mit hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktion im Sinne dieses Gesetzes sind solche, die über eine technische Ausrüstung verfügen,

  1. die zur Bewältigung der Fahraufgabe – einschließlich Längs- und Querführung – das jeweilige Kraftfahrzeug nach Aktivierung steuern (Fahrzeugsteuerung) kann,
  2. die in der Lage ist, während der hoch- oder vollautomatisierten Fahrzeugsteuerung den an die Fahrzeugführung gerichteten Verkehrsvorschriften zu entsprechen,
  3. die jederzeit durch den Fahrzeugführer manuell übersteuerbar oder deaktivierbar ist,
  4. die die Erforderlichkeit der eigenhändigen Fahrzeugsteuerung durch den Fahrzeugführer erkennen kann,
  5. die dem Fahrzeugführer das Erfordernis der eigenhändigen Fahrzeugsteuerung mit ausreichender Zeitreserve vor der Abgabe der Fahrzeugsteuerung an den Fahrzeugführer optisch, akustisch, taktil oder sonst wahrnehmbar anzeigen kann und
  6. die auf eine der Systembeschreibung zuwiderlaufende Verwendung hinweist.

Der Hersteller eines solchen Kraftfahrzeugs hat in der Systembeschreibung verbindlich zu erklären, dass das Fahrzeug den Voraussetzungen des Satzes 1 entspricht.

(3) Die vorstehenden Absätze sind nur auf solche Fahrzeuge anzuwenden, die nach § 1 Absatz 1 zugelassen sind, den in Absatz 2 Satz 1 enthaltenen Vorgaben entsprechen und deren hoch- oder vollautomatisierte Fahrfunktionen

  1. in internationalen, im Geltungsbereich dieses Gesetzes anzuwendenden Vorschriften beschrieben sind und diesen entsprechen oder
  2. eine Typgenehmigung gemäß Artikel 20 der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge (Rahmenrichtlinie) (ABl. L 263 vom 9.10.2007, S. 1) erteilt bekommen haben.

(4) Fahrzeugführer ist auch derjenige, der eine hoch- oder vollautomatisierte Fahrfunktion im Sinne des Absatzes 2 aktiviert und zur Fahrzeugsteuerung verwendet, auch wenn er im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung dieser Funktion das Fahrzeug nicht eigenhändig steuert.

§ 1b Rechte und Pflichten des Fahrzeugführers bei Nutzung hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktionen

(1) Der Fahrzeugführer darf sich während der Fahrzeugführung mittels hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktionen gemäß § 1a vom Verkehrsgeschehen und der Fahrzeugsteuerung abwenden; dabei muss er derart wahrnehmungsbereit bleiben, dass er seiner Pflicht nach Absatz 2 jederzeit nachkommen kann.

(2) Der Fahrzeugführer ist verpflichtet, die Fahrzeugsteuerung unverzüglich wieder zu übernehmen,

  1. wenn das hoch- oder vollautomatisierte System ihn dazu auffordert oder
  2. wenn er erkennt oder auf Grund offensichtlicher Umstände erkennen muss, dass die Voraussetzungen für eine bestimmungsgemäße Verwendung der hoch- oder vollautomatisierten Fahrfunktionen nicht mehr vorliegen.

Was fehlt, ist eine Vorschrift für autonome Fahrzeuge, die ohne jedes Eingreifen eines Fahrzeugführers fahren dürften.

An der StVO muss deshalb nichts geändert werden, denn die Verkehrsregeln gelten auch für vollautonome Fahrzeueg. Versicherungstechnisch bleibt die Haftung wie bisher beim Fahrzeugführer, soweit es die Verantowrtung für das Führen des Fahrzeugs im Straßenverkehr betrifft und beim Hersteller, soweit es um die Produkthaftung geht.

Volvo wird, was ordnungs- oder strafrechtliche Vorschriften betrifft, nicht einfach die Haftung für den Fahrzeugführer übernehmen können. Hinsichtlich privatrechtlicher Ansprüche Dritter geht eine Haftungsfreistellung natürlich.

Grüße vom Ostelch

In Schweden läuft doch schon seit einigen Jahren eine autonome Flotte. Ich glaube es waren diverse XC90. In Amerika fahren diese Autos seit 1O Jahren in diversen Gebieten. Ich glaube wir sind hier bereits weiter als gedacht und wenn ein Konzern die Haftung trägt, geht es auch los.

Zitat:

@ScorpHH schrieb am 5. November 2020 um 11:59:09 Uhr:

In Schweden läuft doch schon seit einigen Jahren eine autonome Flotte. Ich glaube es waren diverse XC90. In Amerika fahren diese Autos seit 1O Jahren in diversen Gebieten. Ich glaube wir sind hier bereits weiter als gedacht und wenn ein Konzern die Haftung trägt, geht es auch los.

Das sind aber alles nur Versuchsreihen, aber keine Alltagseinsätze. Es geht schon manches, aber eben immer noch nur unter Kontrolle eines verantwortlichen "Fahrzeugführers". Ob diese Technik massen- und alltagstauglich ist, ist damit noch nicht gesagt. Es werden wohl erst einmal weiter in kleinen Schritten "Assistenten" auf den Markt kommen, die den Fahrer noch ein Stück mehr entlasten, aber sicherlich nicht so bald von jeder verantwortung für das Fahrzeug befreien. Dafür fehlt in Europa zumindest auch dergesetzliche Rahmen. Freiwillige Haftungsübernahmen der Hersteller haben da nur begrenzte Wirkung, denn von der Ordnungs- oder strafrechtlichen Verantwortung kann kein Hersteller den Fahrer befreien, das kann nur der Gesetzgeber.

Grüße vom Ostelch

Sind wir noch bei "Reale Erfahrungen mit der 180 km/h-Drosselung" oder schon bei den "erneuten Sinnfrage"? Oder ganz und gar OT? ;-)

am 11. November 2020 um 13:41

Zitat:

@BANXX schrieb am 5. November 2020 um 14:39:03 Uhr:

Sind wir noch bei "Reale Erfahrungen mit der 180 km/h-Drosselung" oder schon bei den "erneuten Sinnfrage"? Oder ganz und gar OT? ;-)

Reale Erfahrung nach 3 Wochen mit XC40 T5 Recharge MJ21 mit 180km/h-Drosselung:

Auf der Autobahn hochbeschleunigt. Man fährt NICHT gegen eine Wand, der Wagen beschleunigt über die 180km/h drüber weg... so Richtung 184km/h, um dann halbwegs sanft auf 180 einzupendeln.

Keine "bad vibrations".... alles easy.

VG

Danke - inzwischen können wir glaube ich für alle Modelle und Motorisierungen mit der 180km/h Limitierung festhalten, dass das Verhalten identisch ist. Einen Post höher ist das wunderbar beschrieben - das deckt sich 1:1 mit meiner Erfahrung.

Das erste Auto das ich beim einfahren mit V Max fahren konnte, hehe

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@ThaFUBU Man könnte meinen, Volvo hätte extra für dich die "Absicherung" bei 180 eingeführt. Tacho während der Höchstgeschwindigkeit mit dem Handy fotografieren- Reifendruckkontrollleuchte leuchtet währenddessen.

Zitat:

@Pete77 schrieb am 6. Dezember 2020 um 13:42:55 Uhr:

@ThaFUBU Man könnte meinen, Volvo hätte extra für dich die "Absicherung" bei 180 eingeführt. Tacho während der Höchstgeschwindigkeit mit dem Handy fotografieren- Reifendruckkontrollleuchte leuchtet währenddessen.

Da ist irgendwie etwas dran, an Deiner Bemerkung!

Immerhin passt die Geschwindigkeit mit der Vorgabe des angezeigten Verkehrszeichen überein.... ;)

Zitat:

@Pete77 schrieb am 6. Dezember 2020 um 13:42:55 Uhr:

@ThaFUBU Man könnte meinen, Volvo hätte extra für dich die "Absicherung" bei 180 eingeführt. Tacho während der Höchstgeschwindigkeit mit dem Handy fotografieren- Reifendruckkontrollleuchte leuchtet währenddessen.

Keine Sorge, das Foto hat die Beifahrerin gemacht

Und was macht der Reifendruck denn so?

Auch hier keine Sorge, der passt, hatte es im Menü nur noch nicht bestätigt, direkt nach dem Wechsel, ihr seid aber echt ganz schön besorgt, Hihi

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