Rahmen durch Unfall beschädigt und trotzdem TÜV bekommen

VW Derby 86

Hallo Leute,

ich habe mir einen gebrauchten Polo 86C Bj. 1992 1,3 Kat gekauft.

Wie sich jetzt durch einen Gutachter herausgestellt hat, hat der Wagen schon mal einen Unfallschaden gehabt und das rechte vordere Rahmenteil ist etwas eingeknickt.

Der Schaden ist laut Gutachter mindestens schon 2-3 Jahre alt und mir wurde der Wagen mit 1 1/2 Jahren verkauft. Unfallfrei....

Laut Gutachter hätte der Polo niemals TÜV bekommen dürfen, da tragende Teile verzogen sind.

Jetzt habe ich mir den alten TÜV-Bericht von der Dekra rausgesucht und anhand der Nr. des Prüfungsortes muß ich wissen, wo der Wagen geprüft worden ist.

Leider ist ab 16:30 Uhr niemand mehr bei der Dekra erreichbar, soll Morgen gegen 8 Uhr nochmal durchklingeln lassen.

Der Gutachter meinte, ich solle gegen den Händler und gegen den Prüfer Anzeige erstatten.
Hier wurde offensichtlich eine Gefälligskeitsprüfung mit Plakette belohnt.

Was meint ihr dazu?

LG

19 Antworten

Hi,

das stimmt nicht. Erst nach 6 Monaten bin ich in der Beweispflicht. Das hat das Bundesverfassunggericht Gott sei Dank geändert.

Also die Maschen mit Schrottauto verkaufen, gekauft wie gesehen, Bastler-Fahrzeug, im Auftrag verkauft und solche linken Touren ziehen nicht mehr.

Alle Mängel die im Zeitraum von 6 Monaten auftreten, geht der Gesetzgeber davon aus, das diese schon zum Zeitpunkt des kaufes vorhanden waren. Ist auch richtig so...

Und außerdem kann das jeder Laie erkennen, dass der Schaden schon etwas älter ist und nicht erst seit 3 Wochen, seit dem ich den Polo gekauft habe.

Also ich muß gar nix...

...es gibt auch nichts dran "schön" zu reden, wenn hier schon einiges an krimineller Energie vorhanden ist. Seitens des Verkäufers, sowie des Prüfers.

Das die Plakette keinen Pfifferling wert ist, war mir auch nicht unbekannt. Aber das Fahrzeuge Plaketten bekommen, denen man eigentlich die Zulassung abkratzen müßte, damit habe ich nicht gerechnet.

Wenn solche Typen ihre Arbeiten nicht korrekt erledigen, sollte man die besser zu Hartz IV Empfänger machen. Zu Hause auf der Couch kann man wenigsten keinen Schaden anrichten. LOL

Ich bleib dran!

Zitat:

Original geschrieben von Cybeth


das stimmt nicht. Erst nach 6 Monaten bin ich in der Beweispflicht. Das hat das Bundesverfassunggericht Gott sei Dank geändert.

im eingangspost hast du doch geschrieben, das du den wagen seit "1 1/2" jahren hast..... 😕

Zitat:

Also die Maschen mit Schrottauto verkaufen, gekauft wie gesehen, Bastler-Fahrzeug, im Auftrag verkauft und solche linken Touren ziehen nicht mehr.

die ziehen auch weiterhin!

Zitat:

Alle Mängel die im Zeitraum von 6 Monaten auftreten, geht der Gesetzgeber davon aus, das diese schon zum Zeitpunkt des kaufes vorhanden waren. Ist auch richtig so...

du bist einer von den leuten, warum es heute besser ist sein altauto iwo im hafenbecken zu versenken, anstatt es an jemanden zu verkaufen und später ne klage am hals zu haben, weil die scheibenbremse flugrost angesetzt hat! 🙄

die kiste ist 18jahre alt!
was erwartest du da?! neuwagenzustand mit werksgarantie?!

Ne Kinner,

vergesst mal schnell was ich dazu geschrieben habe. Einige kapieren nicht, um was es genau geht und lesen die Postings nicht richtig durch. LOL

An den Mod oder Admin, bitte closen. Dankeschön

Hi,

auch wenn es das Topic net mehr genau trifft.

Das mit den 6 Monaten grundsätzlich richtig. Betrifft aber nur gewerbliche Händler. Von Privat gillt im allgemeinen wie früher,gekauft wie gesehen

Aber selbst wenn man bei einem Händler kauft ist das kein Freifahrtschein. Es gibt durchaus Gerichtsurteile das billige Gebrauchte völlig legal als Bastlerauto verkauft werden dürfen,ohne Gewährleistung.

Ich finde das grundsätzlich auch richtig denn bei Auto´s in der Preisklasse ist das wirtschaftliche Risiko für den Händler einfach zu groß.

In deinem Fall,wenn vorhandene Mängel absichtlich vertuscht werden ist das natürlich was anderes.
Leider hast du den gesammten Zusammenhang wirklich etwas schlecht dargestellt.

Du hast den Wagen erst vor kurzem gekauft mit 6 Monaten Rest Tüv? Dann hast du noch weniger Chancen dem Tüv Prüfer was nachzuweißen da du ja net weißt was in den letzten 1,5 Jahren mit dem Wagen passiert ist.
Dem Verkaufer (privat oder gewerblich?) kannst du aber sicher auf die Finger klopfen und den Wagen zurück geben.

Gruß Tobias

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Ich habe den Wagen vor 3 Wochen gekauft, mit Restzeit TÜV von 15 Monate.

Der Wagen ist von einem Händler, incl. Kaufvertrag und als unfallfrei verkauft.

Ein Fahrzeug das 18 Jahre alt ist, hat keinen guten Zustand, schon klar.

Wegen ein paar Löscher im Boden, Rost hier und da, Auspuff, Stoßdämpfer und so weiter ist gar kein Thema, aber wenn der Rahmen komplett verzogen ist und das Auto im Straßenverkehr nicht mehr zugelassen werden darf und trotzdem noch TÜV bekommt, dann ist Schluß mit lustig.

Der Händler hätte einfach die Wahrheit sagen sollen. Pass auf, die Karre hat einen Frontschaden gehabt, krumm isser auch, fahr den bis der TÜV abgelaufen ist und ich mach dir einen fairen Preis.

Ist doch ganz einfach, aber hier fühle ich mich komplett verarscht und über den Tisch gezogen.

Klar schreien dann einige rum, aber nur weil sie nicht selbst betroffen sind!

Ich ziehe niemanden über den Tisch und genau so möchte ich auch behandelt werden. Wenn andere sich verarschen lassen, ist das nicht mein Problem. So einfach ist das...

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