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Rahmen durch Unfall beschädigt und trotzdem TÜV bekommen

Themenstarteram 11. Februar 2010 um 15:53

Hallo Leute,

ich habe mir einen gebrauchten Polo 86C Bj. 1992 1,3 Kat gekauft.

Wie sich jetzt durch einen Gutachter herausgestellt hat, hat der Wagen schon mal einen Unfallschaden gehabt und das rechte vordere Rahmenteil ist etwas eingeknickt.

Der Schaden ist laut Gutachter mindestens schon 2-3 Jahre alt und mir wurde der Wagen mit 1 1/2 Jahren verkauft. Unfallfrei....

Laut Gutachter hätte der Polo niemals TÜV bekommen dürfen, da tragende Teile verzogen sind.

Jetzt habe ich mir den alten TÜV-Bericht von der Dekra rausgesucht und anhand der Nr. des Prüfungsortes muß ich wissen, wo der Wagen geprüft worden ist.

Leider ist ab 16:30 Uhr niemand mehr bei der Dekra erreichbar, soll Morgen gegen 8 Uhr nochmal durchklingeln lassen.

Der Gutachter meinte, ich solle gegen den Händler und gegen den Prüfer Anzeige erstatten.

Hier wurde offensichtlich eine Gefälligskeitsprüfung mit Plakette belohnt.

Was meint ihr dazu?

 

LG

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19 Antworten
am 11. Februar 2010 um 16:05

geh zum pruefer und dann verkaeufer und teil ihnen deine absicht mit, wenn du den wagen zurueckgeben willst mach dem pruefer klar das er auf verkaeufer evtl. einwirken kann ;)

dann kann er sich ueberlegen ob er wagen zurueck nimmt

wenn nicht kannste anzeige erstatten mit aussicht auf erfolg

Themenstarteram 11. Februar 2010 um 16:18

Hi,

ich finde mit "zurückgeben" darf das nicht getan sein. Ich finde das eine Schweinerei hoch zehn...

Was soll man auf eine TÜV Plakette geben, wenn so ein fauler Zauber getrieben wird.

Ich denke hier sollten die Behörden aktiv werden und dem Treiber ein Ende setzen.

Die Sicherheit im Straßenverkehr geht uns alle an!

 

LG

am 11. Februar 2010 um 16:28

Zitat:

Original geschrieben von Cybeth

Hi,

ich finde mit "zurückgeben" darf das nicht getan sein. Ich finde das eine Schweinerei hoch zehn...

Was soll man auf eine TÜV Plakette geben, wenn so ein fauler Zauber getrieben wird.

Ich denke hier sollten die Behörden aktiv werden und dem Treiber ein Ende setzen.

Die Sicherheit im Straßenverkehr geht uns alle an!

 

LG

jo deshalb ab zum pruefer, der wird sich gedanken um seinen job machen, dann ab zum verkaeufer, der kennt den pruefer evtl. ?!

da wird sich denke ich von allein was tun ohne das man evtl. anwalt einschalten muss

anzeige wird wahrscheinlich nichts bringen da zivilrecht, aber so genau kenne ich mich auch nicht aus

servus

der hinterhof/schwarztüv ist noch sehr beliebt. bezahlt man gerne mal etwas mehr und kann die schleuder überteuert verkaufen.. ich find sowas auch nicht toll, würde mich genauso ärgern wie du, würd auch rechachieren wer diese leute waren und die dieses auto in der hand hatte und weiter vorgehen zu können. ist ärgerlich sowas, bein beileid!!! ich wünsche dir auch erfold bei deiner arbeit würde auch gerne den rest anhören wie es ausgegangen ist.

der prüfer wird nicht mehr lange seinen beruf besitzen :)

aber seh es so jetzt kann es nur noch bergauf gehen!:)

lg

Themenstarteram 11. Februar 2010 um 18:10

Klar halte ich euch auf dem laufenden.

Bin mal gespannt wie sich der Prüfer rausreden will? LOL

Auf jeden Fall sind die zwei Experten jetzt an den Richtigen geraten. Verarschen lasse ich mich nämlich nicht...

 

LG

Hi,

ich wünsch dir viel Erfolg. Wird aber schwierig. Denn du mußt beweißen das der Unfallschaden zum zeitpunkt der Prüfung schon vorhanden war,das ist schwierig.

Es gab schon fälle da haben völlig verrostete Fahrzeuge neuen Tüv bekommen und als das wenige Wochen später raus kam hieß es vom Tüv nur zum Zeitpunkt der Prüfung war alles ok,und das bei Rostschäden die Jahre brauchen um zu entstehen:rolleyes:

Gruß Tobias

Themenstarteram 11. Februar 2010 um 19:26

Wenn ich mit dem Prüfer gesprochen habe und das Ganze weiter gebe, wird dem schon das Muffesausen gehen.

Bei einer Anzeige wird die Polizei ja ermitteln und diejenigen aufsuchen und dazu befragen, oder sich dazu schriftlich äußern müssen. Unangenehm wird das auf jeden Fall...

Dann ist erst mal essig mit Gefälligkeits-Plaketten, hat doch auch was gutes! Solche Typen sollten man so schnell wie möglich aus dem Verkehr ziehen.

LG

 

 

Hi,

schön wenn du das durchziehst. Hoffe du hälst uns auf dem laufenden wie es weiter geht.

Auf jeden Fall hast du bei dem Fall ein gelernt und das sollte eine Warnung für alle Gebrauchtwagenkäufer sein.

Frischer Tüv ist kein Qualitätssiegel und sagt aber auch gar nix über den echten Zustand eines Gebrauchten aus:rolleyes:

Gruß Tobias

am 11. Februar 2010 um 21:12

das problem wird die polizei sein, die interessieren sich so bloed es auch klingt erst dafuer wenn jmd zu schaden gekommen ist

so lange treiben die betrueger ihr unwissen

eine anzeige ohne anwalt wird leider nicht viel bringen

 

Themenstarteram 11. Februar 2010 um 21:26

Ich habe heute Abend schon mal vorsichthalber bei der Polizei angerufen und nach gefragt.

Hier handelt es sich um vorsätzlichen Betrug und ist kein Bagatellschaden.

Es wurde ein Fahrzeug verkauft, das durch den Rahmenschaden nicht im Straßenverkehr zugelassen ist und gar keinen TÜV Stempel hätte bekommen dürfen.

Ich kann jederzeit Anzeige erstatten und die betreffenden Personen werden vorgeladen und müssen zu den Vorwürfen Stellung nehmen. Neben der Polizei ist der TÜV Rheinland, dort kann man das Fahrzeug nochmal auf die Schnelle begutachten lassen. Beweisfotos, Aussage des Gutachters etc...

 

LG

am 11. Februar 2010 um 21:52

klint interessant

am 12. Februar 2010 um 9:33

Deine Aussagen oder die des Gutachters überzeugen mich nicht aus folgenden Gründen.

Wie kann ein Gutachter feststellen,dass der Schaden älter als 2 Jahre ist.Dies ist nach meinem Erkentnissstand nicht möglich.Des weitern ist es nicht immer nötig einen beschädigten Längsträger zu ersetzen.Diesen kann mann auch fachgerecht richten wobei oft noch kleine Knickspuren zu sehen sind.Das ist völlig legitim und nach § 29 auch zulässig.Mich würde aus berulichem Interesse aber mal die Textpassage(Unfallschadenälter als 2 Jahre)und dass Vermessungsprotokoll interessieren.

Themenstarteram 12. Februar 2010 um 13:34

Update:

Ich habe heute Morgen mit dem Prüfer gesprochen. Am Donnerstag treffen wir uns zur Durchsicht des Polos.

Was ich merkwürdig fand, der Prüfer konnte sich genau an den Polo erinnern. Sogar im welchen Monat er die Abnahme gemacht hatte? Hui, vielleicht schon mal vom Verkäufer vorgewarnt worden...?

Dem Prüfer ist von einem Frontschaden bekannt, der so wie er sagte, ziemlich stümperhaft repariert wurde. Von einem Rahmenschaden wüßte er nichts...

Also war der Rahmenschaden gut sichtbar, nur wenn man mit nur einem Auge hinschaut, sieht man den Wald vor lauter Bäume nicht. Oder man sieht nur das, was man sehen will...LOL

Jetzt kommt noch der größte Witz...

Die ganze Hauptuntersuchung wurde ohne Bremsenprüfstand durchgeführt. Die Daten im Prüfbericht für die Bremsenwerte müßten dann also nach der "Glaskugel-Methode" eingetragen worden sein.

In der Werkstatt wo der TÜV abgenommen wird, gibt es gar keinen Bremsenprüfstand. Da habe ich heute Morgen ebenfalls angerufen und nachgefragt.

Zum Gutachter...

Der Gutachter hat den Polo nicht wie üblich komplett durchgecheckt. ich habe auch nichts bezahlen müssen. Er hat nur eine Sichtprüfung gemacht und wir haben an gewissen Teilen am Fahrzeug nachgemessen. An den Stauchungen, der Längsträger ist auf die gesamte Länge an 3 Stellen eingestaucht, sieht man am fortgeschrittenen Rostbild, dass der Unfall nicht vor einem Jahr passiert sein kann, sondern schon etwas länger her sein muß. So ein Gutachter ist ja nicht dumm und weiß worauf er achten muß und die Erfahrung tut den Rest.

Zusammengefasst kann man sagen, ne Plakette ist keinen Pfifferling wert.

Auf jeden Fall geht die Sache nun weiter. Wenn ich mich mit dem Prüfer am Donnerstag getroffen habe, werde ich ihm mein weiteres Vorgehen mitteilen. Einer von den Zwei ist auf jeden Fall der Dumme und die Karre geht zurück...

 

LG

DU musst nachweisen das der rahmenschaden schon vorlag als du die kiste gekauft hast...

und das die hu plakette nix wert ist, ist auch nix neues.......

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