Radwegführung auf die Fahrbahn
Hallo,
nach der Sarnierung einer Ortsdurchfahrt Strasse und Rad/Gehwegkombi ist am Ortsausgang folgende Fahrbahnmarkierung aufgebracht worden.
Meines Verständnis nach, darf hier der Radfahrer ohne Rückversicherung vom Radweg auf die Fahrbahn wechseln.
Der fließende Verkehr muss Rücksicht nehmen!
Der fließende Verkehr muss auch wenn kein Radfahrer auf die Strasse wechselt, die Fahrspur wechseln,
Der fließende Verkehr muss auch wenn kein Radfahrer auf die Strasse wechselt, bei Gegenverkehr notfalls anhalten.
Ist sowas eigentlich Verhältnissmäßig?
Nachtrag:
Ja wenn man genau schaut, haben die Radfahrer auch eine durchgezogene Linie, wobei ich fest der Meinung bin, soweit hat dort niemand gedacht
525 Antworten
Hi
Die Markierung ist schön und gut, aber drauf verlassen das der PKW
Fahrer dem Radler das befahren gestattet, würde ich nicht.
Wenn der Radler allerdings lebensmüde ist, keinen Schulterblick macht
und einfach so drauf los fährt ist selber schuld.
Das ist doch genauso wie die Radler, die an einer Ampel rechts neben
einen LKW halten und drauf vertrauen das der rechts abbiegende LKW
den Radler gesehen hat und wartet bis der Radler seine Fahrt geradeaus
durchführt.
Die Zahl der überrollten Radler spricht doch für sich.
Tom
Zitat:
@speedrs4 schrieb am 31. Juli 2025 um 12:28:37 Uhr:
Wenn der Radler allerdings lebensmüde ist, keinen Schulterblick macht
und einfach so drauf los fährt ist selber schuld.
Das ist doch genauso wie die Radler, die an einer Ampel rechts neben
einen LKW halten und drauf vertrauen das der rechts abbiegende LKW
den Radler gesehen hat und wartet bis der Radler seine Fahrt geradeaus
durchführt.
Die Zahl der überrollten Radler spricht doch für sich.
Tom
Das ist ja das Schlimme, schuld ist er dann eben nicht, der der Ihn dann abräumt ist definitiv (mehr) schuld und trägt das auch noch sein Leben lang mit sich rum.
Wenn er da einfach rausfährt (auch wenn das Strassenverkehrsamt eingestanden hat das die Situation unklar ist) ja dann ist er lebensmüde, verlässt sich aber auf die allgemeine Rechtsgebung, welche immer dem KFZ Führer die Hauptschuld zuweist.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 31. Juli 2025 um 07:33:47 Uhr:
Eigentlich ist die Situation nur ein Hinweis auf den §1, beide Seiten haben Rücksicht auf die andere Seite zu nehmen.
So funktioniert doch Vorfahrt nicht. Erst muss es eine Vorfahrtsregelung geben, danach muss man im Einzelfall § 1 StVO beachten. An eine rechts-vor-links-Einmündung oder an ein Stopp-Schild fährst du doch auch nicht nur mit § 1 heran, ohne irgendwelche Vorfahrtsregeln zu beachten.
Zitat:
@Gururom schrieb am 31. Juli 2025 um 09:25:39 Uhr:
Heute habe ich eine Antwort vom Strassenverkehrsamt bekommen.
Im folgenden hier hinein kopiert:
Ich vermute aufgrund deiner Reaktion zwar, dass nichts wirklich Erhellendes drin stand, aber vielleicht kannst du es trotzdem noch mal mit entspr. Schwärzungen hier einstellen oder den relevanten Text einfach abtippen.
Zitat:
@Rockville schrieb am 31. Juli 2025 um 13:48:08 Uhr:
So funktioniert doch Vorfahrt nicht. Erst muss es eine Vorfahrtsregelung geben, danach muss man im Einzelfall § 1 StVO beachten. An eine rechts-vor-links-Einmündung oder an ein Stopp-Schild fährst du doch auch nicht nur mit § 1 heran, ohne irgendwelche Vorfahrtsregeln zu beachten.
Ja, da es aber hier keine klare Vorfahrtsreglung gibt ( geschätzt 99 % der VT können in der dargestellten Situation nicht in Sekunden Schnelle das hier über Tage ergoogelte Wissen abrufen und wiedergeben . Deshalb kommt hier sofort §1 zum tragen.
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okey, hier nochmal, obwohl ich es als nicht verwerflich fand, das die ausführende Behörde hier mit Namen genannt wurde und der Beitrag deswegen zensiert wurde
Zitat:@Diedicke1300 schrieb am 31. Juli 2025 um 14:03:20 Uhr:
geschätzt 99 % der VT können in der dargestellten Situation nicht in Sekunden Schnelle das hier über Tage ergoogelte Wissen abrufen und wiedergeben .
Der Radfahrer muß nix in Sekundenschnelle erfassen, er hat beliebig lange Zeit zu warten bis frei ist.
Da es aber hier keine klare Vorfahrtsreglung gibt
😂😂😂 Und das nach 19 Seiten!
Ja genau, bei Ottonormalverbraucher kommt da draußen im RL nicht „ ok Sperrfläche, gehört zur Fahrbahn, ich habe Vorrang, auch wenn ich da rüber baller “, nein da kommt „Sperrfläche, da darf ich nicht rüber fahren und Achtung Radfahrer “, Punkt.
Die meisten klugen Erkenntnisse hier in der Diskussion kommen nicht in Sekundenschnelle aus dem Wissen des Kopfes sondern von Tante Google in Ruhe abgerufen. Dessen sollte man sich bewusst sein und ich nehme mich da nicht aus.
Und da sich Gerichte mit solchen Fällen beschäftigen spricht wohl auch für meine Behauptung. Im Ernstfall ist das keine klare Vorfahrtsverletzung.
@Gururom - Die Reaktion seitens der Behörde, die Du erhalten hast, liest sich doch gut. Das hätte ich nicht einmal erwartet.
Für mich liest sich die Stellungnahme der Behörde nach "Problem nicht erkannt". Die Leitlinie hat erst mal gar nichts mit der erwähnten "Fahrbahnrestbreite" zu tun. Man kann hier Markierungen anbringen oder entfernen, wie man will, die Fahrbahn bleibt immer genau gleich breit.
Vielleicht ist man auch in der Behörde nicht ganz sattelfest mit den Begriffen, wie man ja schon an dem Wort "Fahrbahnmittelmarkierung" sieht. Vielleicht ist also nicht die Breite der Fahrbahn gemeint, sondern des Fahrstreifens. Ich befürchte, dass man in Höhe dieser Stelle einfach die Leitlinie entfernen wird und dann denkt, dass das Problem gelöst sei.
Das Problem stellt sich ja nur dar, wenn man nicht kapiert wie die Regelung dort ist. Die markierte Spur dort ist für den Radfahrer reserviert, geschützt durch die Sperrfläche und mit gleitendem Übergang in Fahrbahn.
Das entfernen der ja nicht durchgezogenen Mittelmarkierung ist allerdings gar nicht erfoderlich. Die darf ja überfahren werden. In diesem Fall muss sie es sogar.
Zitat:
@Spardynamiker schrieb am 31. Juli 2025 um 15:02:29 Uhr:
Das Problem stellt sich ja nur dar, wenn man nicht kapiert wie die Regelung dort ist. Die markierte Spur dort ist für den Radfahrer reserviert, geschützt durch die Sperrfläche und mit gleitendem Übergang in Fahrbahn.
Blöderweise schließt an der kurzen Speerfläche eine gestrichelte Linie .... und die darf im Grunde überfahren werden wenn kein Radfahrer dort ist. Die paar Meter wenigstens als "durchgezogene" zu machen fände ich ad hoc (etwas) sinnvoller.
Zitat:
@Rockville schrieb am 31. Juli 2025 um 14:51:29 Uhr:
Ich befürchte, dass man in Höhe dieser Stelle einfach die Leitlinie entfernen wird und dann denkt, dass das Problem gelöst sei.
Wäre es dann ja. Also noch klarer als jetzt. Wenn du die Sperrfläche auf deinem Fahrstreifen hast bist du, bei Gegenverkehr, wartepflichtig. Ein Radfahrer hat dann eigentlich immer noch keine Gefahr. Er müsste zwar ggf. die "Vorfahrt" des Gegenverkehrs beachten wenn dieser gerade in einem Überholvorgang ist (wobei ein solcher dann schon schön blöd ist vor einem Ortseingang zu überholen, die Sperrfläche dabei auch nicht überfahren darf und dann, kurz nach dem Einscheren wohl auf max. 50 km/h runterbremsen müsste. Da würde ich die prinzipielle Fahreignung dann schon in Frage stellen.)
Der aus der anderen Richtung müsste vor der Sperrfläche anhalten und warten. Bis der anfahren kann hat der Gegenverkehr schon die "Einmündung" passiert und der Radfahrer kann an sich gefahrlos auffahren.
Kurzum: Schilder "Engstelle" und Vorrang vor dem Gegenverkehr/Vorrang aufstellen. Die Mittelleitlinie weg. Und für die Ganz unfähigen/willigen noch ne Warnbarke/Betonpoller auf die Sperrfläche und das "Problem" ist gelöst.
Viel einfacher.
Alles, was da verpfuscht wurde ---> WEG, keine Linien, keine Sperrflächen, gar nix.
Der Radfahrer hat nach §14 zu warten bis frei ist, dann darf er in den anderen Straßenteil einfahren.
Und für die, die das nicht auf dem Schirm haben darf (!) man zur Klarstellung ein "Vorfahrt-gewähren" am Ende des Radwegs aufstellen.
Zitat:
@tartra schrieb am 31. Juli 2025 um 18:55:55 Uhr:
und mit Vollgas zurück zur autogerechten Stadtplanung der 1960er...
Stimmt!
Es ist ja viiiel besser, wenn der arme Radfahrer durch diese Straßennmalereien den falschen Eindruck bekommt, er habe Vorfahrt und ist danach aber leider TOT.
Aber Hauptsache die Ideologie-Keule ausgepackt......