Radwegführung auf die Fahrbahn

Hallo,

nach der Sarnierung einer Ortsdurchfahrt Strasse und Rad/Gehwegkombi ist am Ortsausgang folgende Fahrbahnmarkierung aufgebracht worden.

Meines Verständnis nach, darf hier der Radfahrer ohne Rückversicherung vom Radweg auf die Fahrbahn wechseln.
Der fließende Verkehr muss Rücksicht nehmen!
Der fließende Verkehr muss auch wenn kein Radfahrer auf die Strasse wechselt, die Fahrspur wechseln,
Der fließende Verkehr muss auch wenn kein Radfahrer auf die Strasse wechselt, bei Gegenverkehr notfalls anhalten.

Ist sowas eigentlich Verhältnissmäßig?

Nachtrag:
Ja wenn man genau schaut, haben die Radfahrer auch eine durchgezogene Linie, wobei ich fest der Meinung bin, soweit hat dort niemand gedacht

Radwegeführung
525 Antworten

@Rockville laß dich doch nicht ständig von dem (seitenlangen) Unsinn provozieren.

Seit den ersten Seiten ist geklärt, daß die Situation einen glasklareren Fall für § 10 darstellt, durch Gesetzestext und sogar speziell für diesen Fall zutreffendes Urteil belegt.

Der Radfahrer hat Vorfahrt zu gewähren, und welche Straßenmalereien er nach (!) dem Einfahren in den anderen Straßenteil vorfindet, ist irrelevant.

Alles andere ist wie gesagt Unsinn und beruht auf selbst erfundenen Definitionen oder auf Ideologie (armer Radfahrer gegen böser Autofahrer)

Hier ist nichts erfunden.

So lautet die Rechtssprechung. Und wenn man sich die einzelnen Urteile anschaut, sieht es nicht anders aus. Wobei man sagen muss, dass sich nach der Jahrtausendwende doch einiges geändert hat.

Das Beispiel vom TE ist dahingehend unglücklich, weil man nur die Verschwenkung sieht und nicht den Radweg davor. Dann könnte man eher beurteilen, ob der Radweg zur Straße gehört oder tatsächlich ein "anderer Straßenteil" ist.

Problematisch ist das Schild Rad-/Fußweg Ende. Dann müsste eigentlich ein Vorfahrt gewähren Schild stehen, so hat man rechtlich einen Zusammenführung Rad- Fußweg mit der Straße, wo die VT gleichberechtigt sind.

Nur hat man zusätzlich eine Linie aufgebracht.

Ja was denn nun?

Das ist der Widerspruch.

.

Unabhängig vom Beispiel des TE:

Wie sehen es denn die §10 Anhänger mit normalen Fahrrad- und Fußwegen an Kreuzungen. Laut eurer Meinung sind das ja andere Straßenteile. Bloß warum muss man dann aber Fußgänger und Radfahrer durchlassen? Passt also nicht ganz zu §10 StVO.

.

von daher...

Lasst uns bitte einmal mögliches Fehlverhalten von Verkehrsteilnehmern ausblenden. Gehen wir weiter davon aus, dass der Verkehr auf der Hauptfahrbahn Vorfahrt hat und die Sperrfläche nicht überfahren darf.

Welche Bedeutung hat die gestrichelte Linie hinter der Sperrfläche? Sind das 3m separate Fahrbahn an deren Ende Reißverschluss gilt oder handelt es sich um einen Fahrradschutzstreifen bei dem Kfz außerorts 2m Abstand beim Überholen einhalten müssen. Ich glaube nicht, dass wir das ernsthaft diskutieren müssen. Es verdeutlicht aber, dass die Behörden hier, wie auch an vielen anderen Stellen, an denen Rad auf Kfz treffen, einiges gefährlich im Unklaren lassen und bei einem Unfall müssen die Gerichte entscheiden.

Vielleicht gibt es gar keine klare Vorfahrt für eine Seite und beide Seiten sind aufgrund der Widersprüche gleichberechtigt bzw. müssen sich untereinander abstimmen.

Zitat:
@hlmd schrieb am 30. Juli 2025 um 15:17:03 Uhr:
Hier ist nichts erfunden.
So lautet die Rechtssprechung. Und wenn man sich die einzelnen Urteile anschaut, sieht es nicht anders aus. Wobei man sagen muss, dass sich nach der Jahrtausendwende doch einiges geändert hat.

Aha, interessant. Es ist nicht nötig, all diese Urteile zu verlinken. Ein einziges würde schon genügen.

Das Beispiel vom TE ist dahingehend unglücklich, weil man nur die Verschwenkung sieht und nicht den Radweg davor. Dann könnte man eher beurteilen, ob der Radweg zur Straße gehört oder tatsächlich ein "anderer Straßenteil" ist.

Solange man nicht die Bedeutung und Abgrenzung von Begriffen wie "Straße", "Fahrbahn", "anderer Straßenteil" kennt, ist es völlig müßig , darauf zu antworten. Allein die Frage ist schon falsch. Dabei hatte @Rockville es weiter oben nochmal erläutert, einfach hochscrollen

Problematisch ist das Schild Rad-/Fußweg Ende. Dann müsste eigentlich ein Vorfahrt gewähren Schild stehen, so hat man rechtlich einen Zusammenführung Rad- Fußweg mit der Straße, wo die VT gleichberechtigt sind.

Um Gottes Willen!

Wie sehen es denn die §10 Anhänger mit normalen Fahrrad- und Fußwegen an Kreuzungen. Laut eurer Meinung sind das ja andere Straßenteile. Bloß warum muss man dann aber Fußgänger und Radfahrer durchlassen? Passt also nicht ganz zu §10 StVO.

Wer muß wen wo "durchlassen"?

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Zitat:
@hlmd schrieb am 30. Juli 2025 um 15:17:03 Uhr:
Dann könnte man eher beurteilen, ob der Radweg zur Straße gehört oder tatsächlich ein "anderer Straßenteil" ist.

Der Satz ergibt keinen Sinn, denk doch bitte noch mal darüber nach.

Der Radfahrer KANN in der gegeben Situation niemandem Vorfahrt gewähren. Zu dem Zeitpunkt, wo er mit dem PKW Verkehr konfrontiert ist, befindet er sich bereits auf der Fahrbahn - als normaler Radfahrer am rechten Rand der Straße.

Wo sollte er denn ggf. warten? Ergibt an keiner Stelle einen Sinn.

... Wieder ein Kreisverkehr.

Zitat:@Spardynamiker schrieb am 30. Juli 2025 um 19:54:25 Uhr:

Der Radfahrer KANN in der gegeben Situation niemandem Vorfahrt gewähren. Zu dem Zeitpunkt, wo er mit dem PKW Verkehr konfrontiert ist, befindet er sich bereits auf der Fahrbahn

Die StVO regelt die Vorfahrt nicht dort, wo der Radfahrer mit einem (brav die Sperrfläche beachtenden) PKW "konfrontiert" wird, sondern dort, wo der "andere Straßenteil " auf die Fahrbahn trifft. Und das ist ganz genau an der Fahrbahnbegrenzungslinie, deshalb heißt sie auch so.

Wo sollte er denn ggf. warten

Genau da.

Und nochmal: der §14 spricht die Vorfahrt dem PKW zu, und zwar auf der gesamten Fahrbahnbreite, egal ob er sich an Sperrflächen hält oder nicht.

Was wäre eigentlich, wenn anstatt der Sperrfläche dort Poller stehen, der Autofahrer nietet die um und dann den Radler ? Hat der Radler jetzt auch dem Autofahrer die Vorfahrt genommen ? Die Poller gehören ja auch zur Straße ? 🤔

Ich finde ihr streitet Euch hier gerade zu viel um die Theorie.

Was da praktisch verlangt wird versteht wohl jeder, jede Seite.

Weiter wundert mich sehr wie sich hier einige um den armen eventuell getöteten Radfahrer sorgen.

In anderen Themen, zum Beispiel dem Tempolimit, wird immer wieder kritisiert, das dies so angesetzt ist, das auch der letzte Nichtkönner ums Eck kommt, also viel zu niedrig, alle können es immer besser, wer es nicht kann hat gefälligst Bus und Bahnen zu nutzen und nicht die Elite in der Erfüllung ihrer wichtigen Missionen aufzuhalten.

Ihr wollt mit 250 über die Bahn knallen wo ihr bei der nächsten Kleinigkeit an eure Grenzen stoßt und Euch nur noch das Glück weiter helfen kann, aber hier ist und muss alles bis ins kleineste Detail geregelt sein, wer es so wie Gegenwärtig geregelt ist umgesetzt hat gehört ja nach Vorstellung einiger hier lebenslänglich in den Kerker.....

Eigentlich ist die Situation nur ein Hinweis auf den §1, beide Seiten haben Rücksicht auf die andere Seite zu nehmen. Der §1 gilt immer für jeden und bedarf keiner Diskussion. Das es mit voranschreiten der Zeit natürlich immer schwerer wird die Nachricht in die Köpfe zu bekommen sollte klar sein denn die Sozialisierung der Menschen nimmt zunehmend stark ab. Aber einen Versuch sollte es immer wert sein.

Danke für Eure Aufmerksamkeit und zurück an die angeschlossenen Funkhäuser.

Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 31. Juli 2025 um 07:33:47 Uhr:
Was wäre eigentlich, wenn anstatt der Speerfläche .....

Huch, eine neue grausame Verkehrseinrichtung! 😮‍

Falsch gefahren ---> aufgespießt!

Zitat:
@nogel schrieb am 31. Juli 2025 um 07:45:20 Uhr:
Huch, eine neue grausame Verkehrseinrichtung! 😮‍
Falsch gefahren ---> aufgespießt!

Sorry, ich hab’s korrigiert. Aber manchmal wünscht man sich solche Methoden……

Heute habe ich eine Antwort vom Strassenverkehrsamt bekommen.

Im folgenden hier hinein kopiert:

Die Lösung ist mir eigentlich klar, man entfernt einfach die Mittellinie und fertig......😟

[ Screenshot von MT entfernt, da persönliche Daten nicht komplett geschwärzt]

Hi Gururom,

das ging ja schnell mit der Antwort.

Am besten noch den Namen und Telefonnummer vom Sachbearbeiter schwärzen,

nicht das so manch User dort anruft 😜🤪

Nachtrag zur Antwort:

auch wieder wahr...........

Könnte ich machen, obwohl warum sollen sich nicht noch andere User dort beschweren uber solche unklare und unlogische Arbeit

Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 31. Juli 2025 um 07:33:47 Uhr:
Was wäre eigentlich, wenn anstatt der Sperrfläche dort Poller stehen, der Autofahrer nietet die um und dann den Radler ? Hat der Radler jetzt auch dem Autofahrer die Vorfahrt genommen ? Die Poller gehören ja auch zur Straße ? 🤔

Und wer den Poller dahingestellt hat, hat einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr gemacht 😉

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