Radwegführung auf die Fahrbahn

Hallo,

nach der Sarnierung einer Ortsdurchfahrt Strasse und Rad/Gehwegkombi ist am Ortsausgang folgende Fahrbahnmarkierung aufgebracht worden.

Meines Verständnis nach, darf hier der Radfahrer ohne Rückversicherung vom Radweg auf die Fahrbahn wechseln.
Der fließende Verkehr muss Rücksicht nehmen!
Der fließende Verkehr muss auch wenn kein Radfahrer auf die Strasse wechselt, die Fahrspur wechseln,
Der fließende Verkehr muss auch wenn kein Radfahrer auf die Strasse wechselt, bei Gegenverkehr notfalls anhalten.

Ist sowas eigentlich Verhältnissmäßig?

Nachtrag:
Ja wenn man genau schaut, haben die Radfahrer auch eine durchgezogene Linie, wobei ich fest der Meinung bin, soweit hat dort niemand gedacht

Radwegeführung
244 Antworten

Und kann er? Kann er.

Kann er.

Kann er .

Und wenn's kracht, hat er mindestens 90 Prozent Haftung.

Zitat:
@nogel schrieb am 29. Juli 2025 um 14:41:37 Uhr:
Kann er .
Und wenn's kracht, hat er mindestens 90 Prozent Haftung.

Nö, gewagte Spekulation.

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Naja,wenigstens hast Du die Fragestellung ja doch verstanden.

Puh,Schwein gehabt.

Hey Leute, ich fahre dann mal aus dem Kreisverkehr heraus 😉

Zitat:@Melosine schrieb am 28. Juli 2025 um 13:49:35 Uhr:
So sieht’s aus.

Hilft dem guten Radler aber recht wenig wenn er inklusive Rad gen Himmel befördert wird.

Wie reagiert an so einer stelle ein Fahrassistent? Spurhalte Assi z.B. ?

Der übergibt an den Fahrer.

Zitat:
@tartra schrieb am 29. Juli 2025 um 18:45:23 Uhr:
Wie reagiert an so einer stelle ein Fahrassistent? Spurhalte Assi z.B. ?

Aufgrund der Unlösbarkeit des Problems löscht er sich entweder selbst oder wendet und fährt nach Hause.

Du kannst Fragen stellen ... 😂😁

Die Frage beantwortet man doch am einfachsten durch einen Selbstversuch.

Zitat:
@Moers75 schrieb am 29. Juli 2025 um 11:23:54 Uhr:
der Radfahrer ... fährt nicht auf die Fahrbahn ein.

Doch, natürlich macht er das. Er wechselt vom Radweg auf die Fahrbahn und überquert dabei sogar eine Fahrbahnbegrenzung.

Zitat:
@hlmd schrieb am 29. Juli 2025 um 13:10:44 Uhr:
Ein Radweg ist KEIN anderer Straßenteil, sondern gehört zur Straße.

Natürlich gehört der Radweg zur Straße, nur deswegen kann er ja überhaupt ein anderer Straßenteil sein. "Anderer" bezieht sich auf alles, was nicht zur Fahrbahn, aber sehr wohl zur Straße gehört. Der Radfahrer fährt vom Radweg (= anderer Straßenteil) auf die Fahrbahn ein - das ist genau der Wortlaut von § 10 StVO, weshalb der Radfahrer wartepflichtig ist.

Ihr müsst die Begriffe Fahrbahn und Straße korrekt anwenden, sonst kann man § 10 StVO nicht richtig verstehen.

Straße ist die Gesamtheit aller Verkehrsflächen, die dem Fahren und Parken dienen, also Fahrbahn, Radwege, Gehwege, Seitenstreifen, Parkplätze, Busspuren usw.

Fahrbahn ist der Teil der Straße, der dem Befahren mit Fahrzeugen dient. Umgangssprachlich - aber eben fälschlicherweise - wird die Fahrbahn oft als Straße bezeichnet, auch hier im Forum.

Im Ausgangsfall hat man also eine Fahrbahn mit zwei markierten Fahrstreifen und einen zur Straße gehörenden, baulich abgesetzten Radweg. Beim Übergang fährt der Radfahrer von diesem anderen Straßenteil in die Fahrbahn ein, also muss er warten.

Zitat:
@berlin-paul schrieb am 29. Juli 2025 um 18:48:12 Uhr:
Der übergibt an den Fahrer.

... der weicht nach links aus ... je nach Assi aber nicht gezielt und geschmeidig genugso das man anschl. auf die Spurbegrenzung der gegenseite zuschießt.

Zitat:
@Timbow7777 schrieb am 29. Juli 2025 um 19:08:35 Uhr:
Die Frage beantwortet man doch am einfachsten durch einen Selbstversuch.

Ich mache das mit Deinem Auto ... jetzt brauchen wir nur noch den Radler 😁

Zitat:
@berlin-paul schrieb am 29. Juli 2025 um 13:17:45 Uhr:
Radfahrer dürfen dort garnicht einfahren. Sie dürfen doch die durchgezogene Linie nicht überfahren.

Die durchgezogene Linie ist eine Fahrbahnbegrenzung, die sehr wohl überfahren werden darf, und zwar von beiden Richtungen. Einfaches Beispiel: Du willst auf einem Seitenstreifen parken. Wie kommst du dort hin und später wieder weg?

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