Radwegführung auf die Fahrbahn
Hallo,
nach der Sarnierung einer Ortsdurchfahrt Strasse und Rad/Gehwegkombi ist am Ortsausgang folgende Fahrbahnmarkierung aufgebracht worden.
Meines Verständnis nach, darf hier der Radfahrer ohne Rückversicherung vom Radweg auf die Fahrbahn wechseln.
Der fließende Verkehr muss Rücksicht nehmen!
Der fließende Verkehr muss auch wenn kein Radfahrer auf die Strasse wechselt, die Fahrspur wechseln,
Der fließende Verkehr muss auch wenn kein Radfahrer auf die Strasse wechselt, bei Gegenverkehr notfalls anhalten.
Ist sowas eigentlich Verhältnissmäßig?
Nachtrag:
Ja wenn man genau schaut, haben die Radfahrer auch eine durchgezogene Linie, wobei ich fest der Meinung bin, soweit hat dort niemand gedacht
525 Antworten
Zitat:
@Beethoven schrieb am 28. Juli 2025 um 11:43:43 Uhr:
Dennoch ist für mich nicht nachvollziehbar, weshalb Radfahrer hier zum Anhalten gezwungen werden sollen, der Kfz-Verkehr aber nicht.
Kraftfahrzeuge, wenn sie wieder anfahren, haben einen weit höheren CO2 - Ausstoß als ein Radfahrer, was u.a. den Kliamwandel beschleunigt.
Muß hingegen der Radfahrer wieder anfahren trägt das zu dessen körperlicher Fitness bei und stellt quasi einen Kollateralnutzen dar.
Das dürfte doch für jeden Fahrradaktivisten einsichtig sein.
Zitat:
@jaro66 schrieb am 28. Juli 2025 um 14:43:20 Uhr:
...und auf seinem Grabstein stand..."er hatte Recht!"
Das mit der Inschrift hatte ich auf Seite eins schon. Die Zustimmung war allerdings überschaubar.
https://www.motor-talk.de/forum/radwegfuehrung-auf-die-fahrbahn-t8329339.html#post72457381
😂
Zitat:
@Moers75 schrieb am 28. Juli 2025 um 09:18:06 Uhr:
So wie sich Autofahrer mittlerweile benehmen gehört IMHO in jede Sperrfläche ein Hindernis. Polller, Blumenbeet, Leitpfosten oder was auch immer. Von meiner Seite auch gerne Krähenfüße damit die Leute das endlich mal lernen was eine Sperrfläche bedeutet. 🙄
... und durchgängig oder Ketten dazwischen ... der Zweiradfahrer wegen 😁
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Zitat:
@windelexpress schrieb am 28. Juli 2025 um 09:49:52 Uhr:
Und Radfahrer sind WaisenKnaben?
Unschuldslämmer 😁
An besagter Stelle, würde ich mit aufmerksamer Beobachtung, des Bereiches um das blaue Schild herum, die Speerfläche überfahren, nicht weil diese mir egal ist, ich halte es lediglich für problematisch bei Gegenverkehr eine Vollbremsung hinzulegen.
Zitat:
@Tarnik schrieb am 28. Juli 2025 um 17:11:39 Uhr:
An besagter Stelle, würde ich mit aufmerksamer Beobachtung, des Bereiches um das blaue Schild herum, die Speerfläche überfahren, nicht weil diese mir egal ist, ich halte es lediglich für problematisch bei Gegenverkehr eine Vollbremsung hinzulegen.
Das ist ja unter anderem wieder der "Aufhänger". Ein anderer schreibt dann dass er an irgendeiner besagten Stelle und unter Beachtung des Umfeldes mit dem Fahrrad durchaus über eine rote Ampel fährt. Nicht weil es ihm egal ist aber weil er die Gefahr des umkippens für problematisch hält 😂.
Der nächste meint dass er sich mit dem Fahrrad lieber mittig auf der Fahrbahn hält, nicht weil es ihm egal wäre, er hält es lediglich für zu gefährlich mit einem unachtsam die Tür öffnenden Autofahrer zu kollidieren.
Ich befürchte nur dass das Geschrei so mancher hier dann nicht zu überhören wäre
denke mal es ist auch nicht als Sperrfläche gemeint... oder nur wenn tatsächlich ein Radler kommt... das ist wie auf dem Beispiel von mir, da kann man garnicht anders als mit dem PKW rüberfahren, da es plötzlich mitten in die PKW Spur gepinselt ist und sogar die PKW Spuren durch eine durchgezogene Linie getrennt sind...
häng das Bild noch man ran...
richtig die Markierung befolgt, wenn man wie gelernt durchgezogenen Linien, Sperr(linien)flächen nicht überfährt ... müsste man das Auto kurzzeitig halbieren von der Breite...😁
Das einzige was man da mitnehmen kann .. das ist eine grottig schlechte Lösung die Konflikpotenzial und gefährliche Situationen begünstigt...
Na ja, @tartra - die dortige Situation ist ja anders als die von @Gururom im Eröffnungsbeitrag beschriebene. Das ist nach meiner Einschätzung keine Sperrfläche, da darf ich nach meinem Verständnis mit meinem Auto sehr wohl lang fahren und die Biker müssen Platz machen so lange da keine Biker fahren.
Zitat:
@HappyDolphin schrieb am 28. Juli 2025 um 13:19:39 Uhr:
Um nach 11 Seiten teils fragwürdiger Beiträge auf die Frage des TE zurückzukommen:
Ein Radfahrer, der hier auf die Straße einfährt, ist rechtlich durch die Sperrfläche geschützt. Ein Autofahrer, der die Sperrfläche, auf der er nichts zu suchen hat, überfährt, ist zu 100 % Schuld an einem eventuellen Crash.
Ich finde es amüsant, dass du die Beiträge der vorherigen 11 Seiten als "fragwürdig" abkanzelst, dann aber selbst zu einer völlig falschen Schlussfolgerung kommst. Deine Schuldzuweisung, wonach der Autofahrer "zu 100 % Schuld" sei, lässt die Frage nach § 10 StVO und der dort geregelten Wartepflicht des Radfahrers komplett unter den Tisch fallen, obwohl das weiter vorne ausführlich erklärt wurde.
Zitat:
@NeuerBesitzer schrieb am 28. Juli 2025 um 17:35:50 Uhr:
Das ist ja unter anderem wieder der "Aufhänger". Ein anderer schreibt dann dass er an irgendeiner besagten Stelle und unter Beachtung des Umfeldes mit dem Fahrrad durchaus über eine rote Ampel fährt. Nicht weil es ihm egal ist aber weil er die Gefahr des umkippens für problematisch hält 😂.
Der nächste meint dass er sich mit dem Fahrrad lieber mittig auf der Fahrbahn hält, nicht weil es ihm egal wäre, er hält es lediglich für zu gefährlich mit einem unachtsam die Tür öffnenden Autofahrer zu kollidieren.
Ich befürchte nur dass das Geschrei so mancher hier dann nicht zu überhören wäre
Tut mir leid das du meinen Beitrag falsch verstanden hast, zu deinen zwei Beispielen, über eine Rote Ampel fahren mit der Argumentation ist nicht gut.
Mittig mit dem Fahrradfahren, mit der Argumentation, da hätte ich als Autofahrer Verständnis.
Vielleicht bringst du als Fahrradfahrer für mich als Autofahrer, das selbe Verständnis entgegen.
Zitat:
@HHH1961 schrieb am 28. Juli 2025 um 17:45:27 Uhr:
Na ja, @tartra - die dortige Situation ist ja anders als die von @Gururom...
stimmt da ist es anders gelöst, ich "lese" die Markierung beim Te Beispiel auch als Sperrfläche die man nicht überfahren darf, so wie es bei ihm auf den Asphalt gepinselt ist....So habe ich es gelernet, durchgezogene Linie darfst nicht überfahren.Punkt.
also müsste man da immer einen Schwenker fahren, selbst wenn kein Radler weit und breit in Sicht ist.., hat man Gegenverkehr darf man auch noch anhalten und warten... ..
Ich tippe jetzt mal das macht keiner dort, würde ich auch nicht machen ...
In Straußberg soll das sein? Das ist nahe Berlin, evtl. sind die Verkehrsplaner(büros) verwandt, oder sowas ähnliches...😁😁
Zitat:
@HappyDolphin schrieb am 28. Juli 2025 um 13:19:39 Uhr:
Um nach 11 Seiten teils fragwürdiger Beiträge auf die Frage des TE zurückzukommen:
Ein Radfahrer, der hier auf die Straße einfährt, ist rechtlich durch die Sperrfläche geschützt. Ein Autofahrer, der die Sperrfläche, auf der er nichts zu suchen hat, überfährt, ist zu 100 % Schuld an einem eventuellen Crash.
Puh, es wird 12 Seiten lang geschrieben, erklärt, Paragrafen werden zitiert - und dann hat einer immer noch nicht verstanden und behauptet das Gegenteil 😮
Weil ihm mit der Straßenmalerei suggeriert wird, dass er als Radfahrer freie Fahrt hat.
Zu tadeln ist die Behörde, nicht der Fröhliche Delphin.
Zitat:
@nogel schrieb am 28. Juli 2025 um 18:04:55 Uhr:
Puh, es wird 12 Seiten lang geschrieben, erklärt, Paragrafen werden zitiert - und dann hat einer immer noch nicht verstanden und behauptet das Gegenteil 😮
Da stimme ich dem Delphin auch zu, wo siehst du den beim Bild/Beispiel vom Te die Möglichkeit das ein PKW überhaupt diese Gepinsel überfahren darf? dann müsste die erste Linie gestrichelt sein, ist sie aber nicht, so wie in den Beispiel bei mir...
Eigentlich könnte man beim Te wirklich den fetten Blumenkübel in die Sperrfläche stellen ..👍 Evtl. trudeln dann auch reichlich Hassbriefe der Autofahrerfraktion in der Behörde ein und man nimmt sich dieser Situation noch mal an...?