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Radschrauben Twin Spoke 7Jx16H2 ET45 76110450

Themenstarteram 3. Mai 2008 um 21:42

So meine Suche hat endlich ein Ende gefunden. Habe relativ günstig ein paar Irmscher/ Ronal Twin Spoke 7Jx16H2 ET45 76110450 aufgetrieben. Da ich vorher Stahlfelgen gefahren bin und weiß das man andere Befestigungsschrauben für ALU`s benötigt, hab ich mir mal das Teilegutachten von Irmscher besorgt.

Leider bringt mich das nicht weiter. Dort wird nicht erwähnt welche Radschraube man zur Befestigung verwenden soll. Lediglich wird von einer serienmäßigen Radschraube gesprochen. Und welche Größe hat die? Es wird sich dabei wohl nicht um die gleiche Schraube handeln wie bei meinen Stahlfelgen, oder?

Hoffe Ihr könnt mir da nen Tip geben oder mal nachschauen, welche Schrauben bei euch verbaut worden sind.

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22 Antworten

hallo

für die twinspoke kannst du deine normalen radschrauben verwenden,da die twinspoke einen stahlkegel als aufnahme haben,ändert sich die länge nur unwesentlich

MFG

Themenstarteram 3. Mai 2008 um 21:51

Ah danke, das wird dann wohl als "serienmäßige Radschraube" im Gutachten bezeichnet. Wußt ich nicht. Danke für die Antwort und dass um die Zeit..THX

ja wahrscheinlich,bei meinen alten vectra b sport,waren die twin spoke bereits ab werk drauf die schrauben sind genauso lang wie die mit nur stahlfelge,auch bei den org.17" sportfelgen werden die org. radschrauben weiter benutzt,die haben die gleiche aufnahme wie die twin spoke

warum um diese zeit,ist doch noch früh am abend:D:D

MFG

Themenstarteram 9. Mai 2008 um 6:36

Danke für deine Hilfe. Ich hab noch eine Frage zu den Felgen. HAbe sie jetzt endlich abgeholt und montiert. Und zwar stehen Teilegutachten der Felgen für den Vectra B J96 verschiedene Reifen. Momentan sind 205/55/R16 91V montiert, welche auch in meinem Fahrzeugschein eingetragen sind.

Allerdings stehen im Teilegutachten auch noch 225/45/R16 89_ und 205/50/R16 86_

Teilegutachtenausschnitt

Kann ich die 225er Reifen auch auf dem Vectra fahren, ohne eine Eintragung im Fahrzuegschein vorzunehmen, oder muß ich die abnehmen lassen, da auf der Hinterachse wohl eine Auflage anders ist als bei den 205ern? Wenn ich das aus den Auflagen richtig verstehe, brauche ich an der Vorderachse keine Änderungen vornehmen. Sind ja die gleichen Auflagen bei beiden Reifen.

Hoffe es ist verständlich worrauf ich hinaus will ;)

edit:

3A: Der Falz am Radausschnitt ist auf seiner gesamten Länge beginnend am Tür-. schweller bis zum Anschluß an die Heckschürze vollständig und eng anzulegen

3B: Der Falz am Radausschnitt ist beginnend über der Radmitte bis zum Anschluß. an die Heckschürze anzulegen.

2ndedit: Was ist denn überhaupt ein Falz am Radausschnitt? Meinen die damit die Kante bördeln? Dabei ist doch Auflage 3A aufwendiger als 3B. Also müsste doch mit Auflage 3A schon 3B gewährleistet sein, oder? Also keine Nacharbeit für mich?

3rdedit: Hier mal für alle das Teilegutachten, die den Weg zu Irmscher nicht finden Teilegutachten

Hallo.

Hast du noch den Alten Fahrzeugbrief und -schein? Oder hast du schon die neuen EU Zulassunsbescheinigungen Teil 1 und Teil 2?

In den alten Papieren sind alle Reifengrößen eingetragen, die du fahren darfst. In den EU Papieren ist nur noch eine Größe angegeben. Wenn du also die alten Papiere hast, darfst du nur fahren, was da eingetragen ist. Hast du bereits die neuen, kann ich dir Momentan aus dem Stegreif aber leider nicht helfen.

Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass deine Felgen schon von haus aus eingetragen sind. Also musst du zum TÜV. Und bei der Gelegenheit werden auch gleich deine Reifen eingetragen. Also als Kombination. Du solltest dich praktisch für eine Größe entscheiden, die dann eintragen lassen, und dann is gut.

Das mit den Umbauarbeiten solltest du aber knicken können. Die Felgen sollten ohne Änderungen passen. Am besten ausprobieren.

Themenstarteram 9. Mai 2008 um 7:08

hmmm..Die Felgen waren Werkseitig auf dem Opel drauf, aber ich habe sie beim Kauf des Fahrzeuges nicht dabei bekommen, deshalb nachgekauft. Und ja sie sind eingetragen (weshalb ich genau diese Felgen mit Bereifung haben wollte). Ich habe noch den alten Fahrzeugschein und dort stehe sie drin allerdings mit 205er Bereifung. Das Teilegutachten erlaubt aber 225er mit einer Auflagenänderung, die im Grunde mir Auflage der 205er schon erfüllt ist, oder nicht? siehe 3A und 3B.

edit: Bzgl. deiner Facelift Scheinwerfersuche Schau mal hier ansonsten hier hab ich auch gekauft und fahre seit 4 Jahren ohne Probleme.

Reichen dir die 205er nicht?

Du solltest bedenken: Je breiter der Reifen, desto schlechter kommt dein Auto vom Fleck und desto mehr Sprit verbrauchst du (Rollwiderstand).

 

Ich wage außerdem zu bezweifeln, dass bei dir die Kanten umgelegt sind etc.. Das ist beim Vectra mit den Felgen und 205er Breite nicht nötig - steht zwar im Gutachten, interessiert aber i. d. R. den Prüfer recht wenig, weil die Freigängigkeit auch so gegeben ist.

Und in meinem Gutachten kann ich nix zu 225ern finden...

Themenstarteram 9. Mai 2008 um 7:20

Komisch, dann schau dir doch mal das Bild an. Da steht definitv 225/45/R16 drin. Ist denn jetzt die Auflage 3B in der Auflage 3A schon inbegriffen?

Aber wenn die Reifen noch nicht im Fahrzeugschein drin stehen, muß ich eintragen lassen? Obwohl Sie im Gutachten angegeben sind?

Wenn der Wagen nicht mehr so gut weg kommt, ist mir relativ schnuppe. Ich fahr eh immer Piano und bin sozusagen der Sonntagsfahrer. Spirtverbrauch lag bisweilen bei 7,2 L/100km. Von daher bin ich mehr als zufrieden. Fahre allerdings überwiegend (70% min.) Bundestraße und Autobahn mit max. 110km/h. Schneller als 130 bin ich glaub ich in den 4 Jahren wirklich nicht gefahren.

ALso ide Kante ist definitv nicht umgelegt. Das habe ich gestern beim Einbau gesehen, allerdings ist die max. 3mm klein. Mir kommt es vor als wenn die Werksseitig schon beschnitten wäre, da da der Kunststsoff im Radhausinneren knapp 1mm über die Kante anliegt. Bei meinem alten Kadett war die Kante min. 8-10mm groß. Nur mal zur Info. Ich weiß ja nicht wie groß die beim Vecci normal ist.

PS: Das Fahrwerk ist ebenfalls werkseitig 20mm tiefer, da es sich um einen Sport handelt. Könnte doch gut sein, das Opel da schon für die 225er vorgesorgt hat, oder?

Ups, hab falsch geguckt, sorry :D

 

Ja, Auflagen sind wohl gleich, aber die Auflagen hast du ja serienmäßig nicht erfüllt bei deinem Auto. Will heißen: Freu dich, dass die 205er auch ohne Umbauarbeiten passen, bei den 225 muss es nicht so sein.

Meinst du die Kanten vorn oder hinten? 

Themenstarteram 9. Mai 2008 um 8:13

Kanten Vorne und Hinten ragen max 3mm in den Radhausinnenkasten. Laut Gutachten, mußten diese bearbeitet werden (vielleicht werkseitg andere Kotflügel oder beschnitten, oder was auch immer (keine Ahnung), welches ja bei den 205 schon geschehnen sein muß, sonst wären Sie ja nicht im Fahrzeugschein zugelassen. Da die Auflage 3A für die 205 strenger ist als bei den 225 (find ich eh seltsam) müsste man doch ohne Probleme die 225 fahren dürfen. Denk ich mir mal. Ob dafür eine Eintragung vorrausgehen muß, weiß ich aber immernoch nicht. Teilegutachten = ABE?

am 9. Mai 2008 um 9:18

Zitat:

Teilegutachten = ABE?

So einfach geht es nicht. Teilegutachten bedeutet immer Änderungsabnahme. Bei einer Änderungsabnahme mit Teilegutachten wird allerdings auch immer nur die (größte) Bereifung abgenommen, die montiert ist.

D.h. Neue Reifengröße => Neue Abnahme (mit gleichem Teilegutachten)

Ich möchte ernsthaft anzweifeln, dass ein Prüfer beim Durchführen der Änderungsabnahme die Notwendigkeit einer Nacharbeit am Radhaus genauso sicher beurteilen kann, wie der Hersteller und der Technische Dienst bei der Erstellung des Teilegutachtens. Es ist nämlich durchaus ein erheblicher Unterschied, welches Fabrikat der 225'er Reifen hat (Breitentoleranzen!) und ob die Achse, wie bei der Änderungsabnahme üblich, nur einseitig auf einen Keil gefahren wird oder intensiven Beladungs- und Fahrprüfungen unterzogen wird. Dass bei der Freigängigkeit auch dynamische Elastizitäten in den Lagern zum Beispiel bei Kurvenfahrt im beladenen Zustand zu berücksichtigen sind, die stationär nicht festzsutellen sind, dürfte ja eigentlich selbstverständlich sein.

Wenn die Auflagen bei der ersten Abnahme eingehalten wurden, müssen die Radhauskanten nach Auflage 3a) "vollständig und eng" angelegt sein. Das ist aber offensichtlich leider nicht der Fall.:(

Fazit:

Wenn du korrekt vorgehen willst, befolgst du die Auflagen im Teilegutachten und läßt eine neue Änderungsabnahme machen oder fährst weiter die 205'er. Eine neue Änderungsabnahme ohne Einhalten der Auflagen ist genauso wenig wert, wie gar keine Änderungsabnahme. Das steht übrigens auch direkt auf der ersten Seite des TG.

Zitat:

Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn ... festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden.

Themenstarteram 9. Mai 2008 um 9:56

ok, das beantwortet meine Fragen dann hinreichend. Also neue Reifen, neue Abnahme. Dachte bisher halt das Teilegutachten nur ein anderer BErgiff für die ABE ist. Meinen Auspuff mußt ich ja auch nicht eintragen lassen, da ABE vorhanden.

Wieder was gelernt. Danke vielmals. Dann fahr ich erst mal meine 205er weiter, was ich ja eigentlich auch vor hatte. Die Frage mit den 225ern stellte ich mir nur, wenn die 205er mal ausgetauscht werden müssten, ob ich dann auch 225er montieren lassen drüfte.

Vielen Dank nochmals.

Meine TwinSpokes sind eingetragen OHNE jegliche Zusatzarbeiten, die sind auch beim Serienfahrwerk und selbst bei leichter Tieferlegung mit den 205er-Reifen definitiv NICHT nötig. Das sahen mehrere verschiedene Prüfer genauso, denn bei anderen Vectras, die ich kenne, wurden die auch einfach so eingetragen.

Ob das jetzt unrechtmäßig eingetragen ist, wage ich zu bezweifeln, denn der Prüfer hat die Freigängikeit ausreichend beurteilen zu können, dafür ist er ja Prüfer. Jedenfalls würde ich niemals bei meinem Auto die Kanten umlegen lassen - ich bin froh, dass da kein Rost ist, da muss ich mir keinen schaffen.

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