Radschrauben Twin Spoke 7Jx16H2 ET45 76110450

Opel Vectra B

So meine Suche hat endlich ein Ende gefunden. Habe relativ günstig ein paar Irmscher/ Ronal Twin Spoke 7Jx16H2 ET45 76110450 aufgetrieben. Da ich vorher Stahlfelgen gefahren bin und weiß das man andere Befestigungsschrauben für ALU`s benötigt, hab ich mir mal das Teilegutachten von Irmscher besorgt.
Leider bringt mich das nicht weiter. Dort wird nicht erwähnt welche Radschraube man zur Befestigung verwenden soll. Lediglich wird von einer serienmäßigen Radschraube gesprochen. Und welche Größe hat die? Es wird sich dabei wohl nicht um die gleiche Schraube handeln wie bei meinen Stahlfelgen, oder?

Hoffe Ihr könnt mir da nen Tip geben oder mal nachschauen, welche Schrauben bei euch verbaut worden sind.

22 Antworten

Zitat:

Ob das jetzt unrechtmäßig eingetragen ist, wage ich zu bezweifeln, denn der Prüfer hat die Freigängikeit ausreichend beurteilen zu können, dafür ist er ja Prüfer.

Das ist eben gerade nicht so, weil auch der beste, gewissenhafteste Prüfingenieur bestimmte Prüfungen im Rahmen einer einfachen Änderungsabnahme am unbeladenen Auto in einer Prüfhalle in 30 min nicht machen kann.

Ich will auch gar nicht ausschließen, dass in deinem Fall die Freigängigkeit ausreichend ist.

Aber schon allein die Reifennennbreite kann gemäß ECE R30 bei Radialreifen um +4% abweichen (Diagonal 6%) bzw. beliebig (!) geringer ausfallen. Das sind bei 225 mm Nennbreite also schon +9 mm. Wenn du zufällig bei der Abnahme einen leicht abgefahrenen Reifen fährst, der zusätzlich etwas schmaler als 225 mm ist und später einen montierst, der breiter ist, kann es durchaus irgendwo schleifen. Und du wärst da nicht der erste, der das erst merkt, während er voll beladen, zügig durch eine Autobahnkurve oder über einen Bahnübergang fährt. Was glaubt ihr, wie lange die Seitenwand eines Reifens einer scharfen Karosseriekante standhält?

Ketzerisch könnte man auch fragen:
Wozu gibt es denn überhaupt Teilegutachten, wenn jeder 0815-Prüfer vor Ort während einer Änderungsabnahme alle Auswirkungen einer technischen Änderung beurteilen könnte?

Der Technische Dienst bzw. die Hersteller schrieben doch solche Auflagen nicht in die Teilegutachten, wenn es nicht notwendig wäre. Zumal ja bekanntermaßen solche Auflagen auch nicht gerade verkaufsfördernd wirken. In dieser Hinsicht denken nämlich sehr viele potentielle Käufer so wie du - zumal das Argument mit dem Rost in der Regel leider ziemlich zutreffend ist.

Ja, das ist mir schon klar. Im eigentlichen Sinne stimme ich dir ja vollkommen zu, bloß heißt das im Umkehrschluss, dass gerade in meinem Fall (205er), die auch schon unrechtmäßig eingetragen sind. Ist aber so wohl eher die Regel, denn die werden meistens ohne jegliche Zusatzarbeiten eingetragen. Bei 225ern tendiere ich auch sehr dazu, dass das eher nicht passt. Denn selbst mit den 205ern habe ich ca. eineinhalb cm. Platz beim Einfedern zur Radhauskante. Bei 225ern dürfte da nicht mehr viel übrig bleiben. Der Prüfer meinte, wenn ich es schaffe, dass die Kante schleift, habe ich definitiv andere Probleme als den Reifen 😉

Wobei ich zugeben muss, dass es bei mir vorn leicht schleift (ist allerdings auch Tieferlegung von -55mm), an der Innenkannte des Reifens. Der schleift an einer minimal kleinen Stelle von ca. 5mm der Radhausverkleidung - aber nur bei Volleinschlag und Kreisfahrt mit dem Rand der Profilseite - also eher an einer unempfindlicheren Stelle. Meines Erachtens geht davon keine Gefahr aus und ich versaue mir auch nicht die Radhausschale durch Ausschneiden (würde auch nichts bringen, ist sowieso Blech dahinter an der Stelle - muss ja, denn in der Nähe ist ein Spreizniet).

Hallo also eingetragen sind max. 205/55R16 auf Alufelge 6Jx16 ET 44, das darfst du ohne zusätzliche Abnahme. Aber du hast ja 7 J ET 45, die darfst du ohne Abnahme nicht Montieren, oder du hast eine ABE dazu . MfG Andre

max. 205/55R16 auf Alufelge 6Jx16 ET 44? Diese Felgen stehen nicht mal im meinem Fahrzeugschein. edit: Ok stehen doch drin, hab ich gar nicht gesehen, bzw. drauf geachtet da ich eine solche Felge nicht habe.

Ich glaub ich werd das Teil mal scannen und hier rein stellen.

mom mal.

ediit: So ich glaub ich Frau im Straßenverkersamt war ein wenig blind. Im Fahrzeugbrief steht 7JX16H2E45 7611045. Hingegen hat sie im Fahrzuegschein aus der 7JX ein Z gemacht. Hoffe das gibt bei der Hu keinen Ärger.

Mein Fahrzeugschein

2ndedit: Muß ich mich denn auch an die Hersteller der Reifen richten die im Fahrzeugschein eingetragen sind? Hab ich bisher noch nie gesehen das ein bestimmter Reifentyp vorgeschrieben ist. Ich habe Continental Reifen drauf , nur ob es sich um die Sport Contact handelt weiß ich gar nicht.

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Hier die Tabelle. Andre

Zitat:

Muß ich mich denn auch an die Hersteller der Reifen richten die im Fahrzeugschein eingetragen sind?

Nein, mußt du nicht. Reifenfabrikatsbindung bei PKW darf seit einer Intervention der EU nicht mehr vorgeschrieben werden.

D.h. du darfst jeden x-beliebigen Reifen einer zugelassenen Größe fahren, also auch vier verschiedene Hersteller, Sommer/ Winter gemischt, verschiedene Tragfähigkeiten und Geschwindigkeiten usw. solange die Reifenabmessungen, Mindesttragfähigkeiten und Geschwindigkeitsklassen stimmen. Über den Sinn dieser "Freiheit" lasse ich mich jetzt nicht aus... 🙄

hmmm...bzl. 4 bzw. 2 verschiedene Reifen / Achse hat mir der TÜV, Dekra und KÜS Hautpmann was anders erzählt. Aber ich will dir einfach mal glauben. Werde es ja nächste Woche bei meiner Nachuntersuchung verstellen, da ich einen anderen Reifen (Hersteller) aufgezogen habe, als im Fahrzeugschein angegeben. Aber dieses EU Dokument muß ich mir besorgen und vorstichtshalber mit zum Nachuntersuchung mitnehmen 🙂

edit: Hast du mal mal eine Quelle wo man dies genau nachlesen kann?

hallo,

könnte ich eine kopie von dem gutachten haben?Bitte an chrisi28@freenet.de senden!

Wäre echt super!

LG

Chrisi

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