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Radfahrer wechselt von Radweg auf Straße - Rechtliche Situation

Themenstarteram 3. Februar 2012 um 11:03

Hallo,

Ausgangssituation: Fahrradweg parallel zur Fahrbahn (auf Gehweg); Radfahrer wechselt am Ende des Radwegs an unübersichtlicher Stelle ohne Schulterblick o.a. auf Straße direkt in den laufenden Verkehr.

Frage: Wie sieht da die rechtliche Situation aus?

Der nette Mensch ist direkt vor meinem Wagen auf die Straße gewechselt und ich hätte ihn beinahe erwischt.

Beste Antwort im Thema

Das Ereignis belegt mal wieder schön, daß ein gewisser Prozentsatz der Radfahrer ohne Einsatz des eigenen Gehirns am Straßenverkehr teilnimmt. Da ist es absolut egal, wie gut die Radwege konstruiert sind.

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am 3. Februar 2012 um 16:36

Eben, ist kein Freibrief. ;)

Nur weil der Radler sich falsch verhalten hat, ist er nicht zum Abschuss freigegeben.

Schießt du ihn doch ab, wird dich jemand fragen, ab wann du den Radler gesehen hattest und ab wann erkennbar war, dass er sich so verhalten wird, wie er es tat.

Und wenn dabei rauskommt, dass du den garnicht hättest abschießen müssen, weil du schon erkennen konntest, dass das gleich so läuft, dann hast du ein Problem. Auch wenn der Radler ursächlich fasch gehandelt hatte. ;)

@patti106

 

Das von mir beschriebene Schild steht kurz vor einer Kreuzung, wo der Radweg in den Bürgersteig übergeht, dann kommen die beiden Fahrbahnen und auf der gegenüberliegenden Seite sind die Randsteine abgesenkt, was manche Radfahrer als Verlängerung ihres Radwegs sehen, obwohl es sich um einen normalen Gehsteig handelt.

am 3. Februar 2012 um 16:47

Zitat:

Original geschrieben von patti106

Eben, ist kein Freibrief. ;)

Nur weil der Radler sich falsch verhalten hat, ist er nicht zum Abschuss freigegeben.

Würde der Radfahrer sich vernünftig verhalten, würde er gar nicht erst in so eine Situation kommen.

am 3. Februar 2012 um 16:48

Der Radweg geht in den Gehweg über?

Ein nutzungspflichtiger Radweg auch noch?

Haben die Verkehrsplaner da gesoffen?

Egal ob ein Radweg nutzungspflichtig ist oder nicht, der hat am Ende auf die Fahrbahn umzuschwenken.

Mir käme solch ein Radweg nur einmal unter die Räder. Beim zweiten Mal wüsste ich, dass ich gleich auf der Fahrbahn bleibe.

Zwischen Anlegen und tatsächlich Abdrücken ist schon ein Unterschied:D

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010

Zwischen Anlegen und tatsächlich Abdrücken ist schon ein Unterschied:D

Abgedrückt wird nur nach Freigabe. :D

Aber wer sollte die im Strassenverkehr erteilen?

Sobald ein Radweg endet, hat der Autofahrer Vorfahrt. Das Wechseln vom Radweg auf die Straße ist dann wie das Einbiegen in eine Vorfahrtsstraße zu handhaben.

Eine Ausnahme ist mir bekannt: Ein Radweg wird zu einem Schutzstreifen. Dort behält der Radfahrer seine Vorfahrt. Ein Wechsel vom Schutzstreifen auf die Straße ist dann wie ein normaler Spurwechsel zu handhaben, also mit Handzeichen durch den Radfahrer, Schulterblick, freie Lücke abwarten und dann die Spur wechseln.

Ein Wechsel vom Radweg auf den Gehweg ist für Erwachsene verboten.

Wenn man erkennen kann, dass ein Radweg aufhört (Verkehrszeichen "Radweg Ende") und danach ein Gehweg weiterführt muss man am Radwegende anhalten und entsprechend den Regeln für das Einfahren in eine Vorrangsstraße die Fahrt auf der Fahrbahn fortsetzen.

Dabei ist der Radfahrer in der Pflicht, sicherzustellen, dass er niemandem die Vorfahrt nimmt.

am 4. Februar 2012 um 8:44

Zitat:

Original geschrieben von Amen

Das Ereignis belegt mal wieder schön, dass schlecht gemachte Radwege (z.B. einfach an unübersichtlicher Stelle endend) gefährlicher sind als gar keine Radwege.

 

Amen

Mit entsprechender Benutzung des Denkorganes lassen sich aber solche Situationen vermeiden, unabhängig wie schlecht oder gut der Radweg endet.

Zitat:

Original geschrieben von DerMatze

Habe mir gerade die Situation nochmals angesehen, da ich diese bei Nacht nur schwer einschätzen konnte. Der Radweg endet an beschriebener Stelle nicht, sondern erst rund 200m weiter ohne erkennbare Schilder (Ortsende mit enger Brücke), d.h. der Radfahrer ist ohne notwendigkeit auf die Straße gewechselt.

Dazu kommt, dass der Radfahrer eine Rote-Ampel überfahren hat und mich deshalb rechts überholen konnte um dann vor mir reinzuziehen.

In der Auto-Bild Nr. 2 2012 ist ein zutreffender Artikel:

http://www.lenhart-ra.de/sonstige/Auto_Bild-2012-Nr02.pdf

 

Themenstarteram 5. Februar 2012 um 7:19

Zitat:

Original geschrieben von Roter-Baron

Zitat:

Original geschrieben von Amen

Das Ereignis belegt mal wieder schön, dass schlecht gemachte Radwege (z.B. einfach an unübersichtlicher Stelle endend) gefährlicher sind als gar keine Radwege.

Amen

Mit entsprechender Benutzung des Denkorganes lassen sich aber solche Situationen vermeiden, unabhängig wie schlecht oder gut der Radweg endet.

http://images.cheezburger.com/.../...e-f2bc-4ccc-a33f-742a57a84fe7.jpg

am 5. Februar 2012 um 10:12

Die Radfahrer kommen derzeit bei MT echt schlecht weg.

Gleich drei Threads werden bespielt.:eek:

Zur rechtlichen Situation wurde ja bereits das Wesentliche gesagt.

Anscheinend trägt sich der betreffende Radfahrer mit Suizidgedanken.

Es gibt allerdings vereinzelt Städte, in denen bzgl. Radfahrern eigene Gesetze herrschen:

Falls sich eine solche Situation z.B. in Münster, Freiburg oder Tübingen abspielt, wird man bei einem Crash als Autofahrer vermutlich gleich am nächsten Baum aufgehängt. Leider muss ich beruflich hin und wieder nach MS.

Zitat:

Original geschrieben von youngtimer ost

Die Radfahrer kommen derzeit bei MT echt schlecht weg.

Ich kann mich nicht erinnern, daß das hier auf MT mal anders war...;)

Zitat:

Original geschrieben von joschi67

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

Du bist rechtlich in der besseren Position.

Ist er das???

Wir sind zwar nicht in Holland, aber großes Auto gegen kleines Fahrrad,.......

Da gibts ja noch so Dinge wie die allgemeine Betriebsgefahr.

Ich bin immer froh wenn weit und breit keinen Radler in der Nähe ist. Nur dann bin ich wirklich in der besseren Position.

So sieht es aus.

Der Stärkere (Autofahrer) muss auch in Deutschland darauf achten, dass dem Schwächeren (Radfahrer oder Fußgänge; Kind sowieso) nichts passiert.

Somit hat der Autofahrer beim Zusammenstoß mit einem Radfahrer oftmals die A-Karte gezogen....

Daher kann man jedem Autofahrer nur raten, immer so langsam durch Ortschaften zu fahren, dass er jederzeit von jetzt auf gleich zum Stillstand kommen kann.

Um Fahrradfahrer mache auch ich immer einen großen Bogen bzw. reduziere das Tempo deutlich.

Wenn es so weiter geht, wird bald das Faustrecht auf der Straße eingeführt. Einzige Alternative: Verbot von radfahren auf öffentlichen Verkehrsstraßen mit Vorrang LKW und PKW. Da haben die nixi zu suchen.

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