Radfahrer und Autofahrer, wer kennt die Verkehrsvorschriften
Hallo, die Frage ist ernst gemeint, ich habe meinen Führerschein vor über 40 Jahren gemacht,
mich auch im Internet oder beim ADAC und in Zeitschriften immer wieder auf den neuesten Stand
gebracht, aber bei Radfahrern bin ich total unsicher, wer kennt sich aus:
Wann müssen Radfahrer auf dem Radweg fahren, wann dürfen sie auf der Straße fahren,
wann auf dem Bürgersteig, dürfen Radfahrer nebeneinander fahren, wenn ja: wo und unter
welcher Bedingung? Ist es zulässig, dass Rennräder keine Beleuchtung haben, wenn sie nur
bei Tageslicht fahren? Dürfen Radfahrer beim Fahren mit dem Handy telefonieren?
Wäre nett, wenn jemand, der sich auskennt, etwas Licht ins Dunkle bringt,
schon mal herzlichen Dank
Beste Antwort im Thema
Nein, das kann man 1000x schreiben, Gerichte haben zu diesen Ausnahmen der Radwegebenutzungspflicht geurteilt.
Einenn Radweg zu benutzen, bei dem die Verletzungsgefahr extrem ist oder der schlichtweg von ignoraten Autofahrern zugestellt ist, ist unzumutbar (unmöglich) und somit auch keine Pflicht.
Sogar der Auto-darf-alles-Club (ADAC) weiss das:
https://www.adac.de/_mmm/pdf/fi_radwegebenutzungspflicht_sp_38643.pdf
Dieser Text beantwortet auch, für wie lange man von der Benutzungspflicht entbunden ist: Nämlich solange, wie die Unbenutzbarkeit vorliegt. Was irgendwie auch logisch ist, denn es ist eine unvermeidbare Übertretung der StVO.
Da kann man sich auf seinen 4 Rädern auf den Kopf stellen - Fahrradfahrer dürfen das.
Es ist ein affiges Gehampel der deutschen Autofahrer, wenn sie ihre heiligen Asphaltstrecken mal mit Fahrradfahrern teilen müssen. Ist das denn so schwer, mal ein bisschen Platz zu machen?
Ich bin über jeden Radfahrer froh (sowohl wenn ich im Auto sitze als auch wenn ich selber Fahrrad fahre): Er spart wieder eine Blechdose ein, die doch nur den Stau verlängert hätte.
Und noch als Nachtrag, auch noch wichtig:
Eine Verkehrsbehörde darf nicht einfach eine Radwegebenutzungspflicht anordnen, weil sie nunmal Spass daran hat oder die Autos frei von den lästigen Radfahrern fahren lassen will:
https://www.bverwg.de/181110U3C42.09.0
108 Antworten
Zitat:
@.SD schrieb am 1. Mai 2019 um 21:05:49 Uhr:
Angenommen, du bist mit deinem Auto auf der Hauptstraße mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit unterwegs. Auf diese Straße führen zahlreiche seitliche Einmündungen von Nebenstraßen. Wie fährst du dort? Bei jeder einzelnen Einmündung "langsamer und aufmerksamer"? Weil du andernfalls offensichtlich nicht fähig wärst, vorausschauend zu fahren und das Gefährdungspotenzial richtig zu beurteilen?Oder fährst du nicht doch eher dein normales Tempo weiter, darauf vertrauend, dass die anderen, aus den einmündenden Straßen kommenden Verkehrsteilnehmer, ihre Pflichten kennen und dir deine berechtigte Vorfahrt gewähren werden?
Dem Radfahrer wird die Vorfahrt genommen, weil man aus der Einmündung bis an die Straße heran und quer über den Radweg fährt. Der Autofahrer auf der Hauptstraße bekommt seine Vorfahrt, der Radfahrer nicht. Wie wohl die Reaktionen wären, würde aus der Einmündung direkt weiter bis auf die Hauptstraße gefahren, also genau das, was man dem Radfahrer beschert?
Ich habe in den ganzen Jahren meiner Teilnahme am Straßenverkehr noch nie jemanden gesehen, der mit dem Auto auf die erstgenannte Weise gefahren ist. Mich eingeschlossen! Aber vom Fahrradfahrer, der auf dem, die Hauptstraße begleitenden Radweg genauso vorfahrtsberechtigt ist wie die Autofahrer dort, wird es verlangt? Alles andere wäre Unfähigkeit und mangelndes Urteilsvermögen?!
Zudem beinhaltet deine Aussage einen gravierenden Widerspruch: Einerseits wunderst du dich, wie ein Richter zu dem Urteil gelangen konnte, die Fahrt auf einem solchen Radweg sei gefährlich. Du bist also nicht dieser Meinung!? Andererseits fährst du eben dort aus Angst um deine Gesundheit vorausschauender, langsamer und aufmerksamer? Wovor fürchtest du dich, wenn der Richter doch irrte und es ungefährlich ist?
Gruß
.SD
Völlig unabhängig davon, ob ein Fahrzeug Vorfahrt hat oder nicht.
Jeder, der ein Fahrzeug führt und im Straßenverkehr teilnimmt, hat sich laut STVO so im Straßenverkehr zu verhalten, daß er sein Fahrzeug zu jeder Zeit und in jeder Situation beherrscht und somit auch unter Kontrolle hat.
Bedeutet soviel, unter Umständen auch rechtzeitig anhalten zu können.
Meines Wissens nach gilt das somit auch für Radfahrer... oder etwa nicht ?!
Da ist es auch nicht von Bedeutung, ob Ich mit der erlaubten, zulässigen Höchstgeschwindigkeit unterwegs bin oder nicht.
Selbst wenn Ich auf der vorfahrtberechtigten Straße unterwegs bin richte Ich meinen Blick auf die von links oder rechts einmündenden Straßen. Was auch bedeutet, daß die Bereitschaft vom Gas gehen zu können oder gar zu bremsen erhöht ist.
Es war erst am Dienstag, als Ich beim Kollegen im Auto saß und ein anderer Verkehrsteilnehmer aus einer Seitenstraße in die vorfahrtberechtigte Straße, wo wir unterwegs waren, einbog.
Der hatte den Blick überall, nur nicht auf der Straße.
Wäre mein Kollege nicht auf die Bremse gestiegen und ausgewichen, hätte es gekracht
Hallo!
Zitat:
@Geisslein schrieb am 3. Mai 2019 um 11:13:40 Uhr:
Zitat:
@.SD schrieb am 1. Mai 2019 um 21:05:49 Uhr:
Oder fährst du nicht doch eher dein normales Tempo weiter, darauf vertrauend, dass die anderen, aus den einmündenden Straßen kommenden Verkehrsteilnehmer, ihre Pflichten kennen und dir deine berechtigte Vorfahrt gewähren werden?[...]
Wovor fürchtest du dich, wenn der Richter doch irrte und es ungefährlich ist?Völlig unabhängig davon, ob ein Fahrzeug Vorfahrt hat oder nicht.
Jeder, der ein Fahrzeug führt und im Straßenverkehr teilnimmt, hat sich laut STVO so im Straßenverkehr zu verhalten, daß er sein Fahrzeug zu jeder Zeit und in jeder Situation beherrscht und somit auch unter Kontrolle hat.
[...]
- Du hast meine Fragen, siehe oben, nicht beantwortet.
- Wo habe ich geschrieben, dass Fahrradfahrer nicht aufmerksam und vorausschauend fahren müssen? Nur warum müssen sie aufmerksamer und vorausschauender fahren als ein Autofahrer? Weil sie die schwächeren Verkehrsteilnehmer sind?
- Hat der Kollege aus deinem Beispiel etwa schon vorsorglich gebremst? Also bevor der Andere da aus der Einmündung überhaupt nur zu erahnen war? Oder nicht doch erst als klar war, dass hier die Vorfahrt nicht gewährt werden würde? War die Situation gefährlich? Wenn ja: Siehe oben! Wenn nein: Siehe ebenfalls oben!
Gruß
.SD
Zitat:
@.SD schrieb am 3. Mai 2019 um 11:26:17 Uhr:
Du hast meine Fragen, siehe oben, nicht beantwortet.
Deine Fragen wurden mehr als ausführlich von mir beantwortet.
Tut mir Leid, wenn Du mit den Antworten nichts anfangen kannst.
Zitat:
@.SD schrieb am 3. Mai 2019 um 11:26:17 Uhr:
Wo habe ich geschrieben, dass Fahrradfahrer nicht aufmerksam und vorausschauend fahren müssen? Nur warum müssen sie aufmerksamer und vorausschauender fahren als ein Autofahrer? Weil sie die schwächeren Verkehrsteilnehmer sind?
1.)
Weil Ich als Radfahrer ein gewisses Interesse daran habe, gesund und unbeschadet das Ziel zu erreichen.
2.)
Weil Ich als Radfahrer keine Knautschzone besitze.
3.)
Weil Du das Bsp. mit dem Verhalten der Autofahrer (Ich) auf einer vorfahrtberechtigten Straße angesprochen hast ?!
Zitat:
@.SD schrieb am 3. Mai 2019 um 11:26:17 Uhr:
Hat der Kollege aus deinem Beispiel etwa schon vorsorglich gebremst? Also bevor der Andere da aus der Einmündung überhaupt nur zu erahnen war? Oder erst, als klar war, dass hier die Vorfahrt nicht gewährt werden würde? War die Situation gefährlich? Wenn ja: Siehe oben! Wenn nein: Siehe ebenfalls oben!
Mein Kollege und Ich haben das rechtzeitig (ca. 30 mtr. vor der einmündenden Straße bemerkt, daß der Autofahrer nicht aufmerksam ist. Kollege nahm das Gas weg und der andere Verkehrsteilnehmer fuhr dennoch in die Vorfahrtstraße ein.
Erst als der Kollege bremste und ausgewichen ist bemerkte das der Fahrer und stoppte.
Hätte man sich hier so verhalten, wie von Dir auf einer Vorfahrtstraße als Bsp. angemerkt, wäre es zum Unfall gekommen.
Ob die Situation gefährlich war oder nicht lasse Ich unkommentiert 🙄
Falls es dich aber interessiert, jede solche Situation ist gefährlich.
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Hallo!
Zitat:
@Geisslein schrieb am 3. Mai 2019 um 12:37:18 Uhr:
Deine Fragen wurden mehr als ausführlich von mir beantwortet.
Tut mir Leid, wenn Du mit den Antworten nichts anfangen kannst.
Mir auch, denn deine vorherigen "Antworten" passten nicht zu meinen Fragen.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 3. Mai 2019 um 12:37:18 Uhr:
1.)
Weil Ich als Radfahrer ein gewisses Interesse daran habe, gesund und unbeschadet das Ziel zu erreichen.
2.)
Weil Ich als Radfahrer keine Knautschzone besitze.
[...]
Also tatsächlich, der Radfahrer hat aufmerksamer zu sein, nur weil er physisch im Nachteil ist gegenüber einem Auto!? Bedenklich!
Zitat:
@Geisslein schrieb am 3. Mai 2019 um 12:37:18 Uhr:
Mein Kollege und Ich haben das rechtzeitig (ca. 30 mtr. vor der einmündenden Straße bemerkt, daß der Autofahrer nicht aufmerksam ist. Kollege nahm das Gas weg und der andere Verkehrsteilnehmer fuhr dennoch in die Vorfahrtstraße ein.
[..]
Ich halte fest: Bis die Unaufmerksamkeit des aus der Einmündung Kommenden für euch erkennbar war, hat dein Kollege keinerlei Anstalten gemacht, sein Tempo zu veringern. Wäre niemand aus der Einmündung gekommen, wärt ihr nicht langsamer gefahren als vorher.
Nochmal: Vom Radfahrer erwartest du das aber! Nicht erst bei einem sich anbahnenden Konflikt mit einem die Vorfahrt missachtenden Verkehrsteilnehmer langsamer zu werden sondern nur schon aufgrund dessen, dass da eine Einmündung ist. Egal ob da jemand zu sehen ist oder nicht.
Zitat:
[...] sondern werde bei einmündenden Straßen langsamer und aufmerksamer.
Das ist für mich messen mit zweierlei Maß! Und hat absolut nichts mit dem - von dir angeführten - §1 StVO zu tun.
Gruß
.SD
Zitat:
@Bitboy schrieb am 3. Mai 2019 um 11:19:47 Uhr:
Da Radfaher den Führerschein im Auto lassen, lassen die auch die Kentnisse der STVO dort.
Jeder Autofahrer hat wohl als Radfahrer schon mal etwas gemacht was er als Autofahrer nicht gemacht hätte.
Zitat:
@Bitboy schrieb am 3. Mai 2019 um 11:19:47 Uhr:
Da Radfaher den Führerschein im Auto lassen, lassen die auch die Kentnisse der STVO dort.
das würde immerhin bedeuten, dass sie nicht vorsätzlich gegen die Vorschriften verstoßen 😁
Zitat:
@.SD schrieb am 3. Mai 2019 um 12:56:03 Uhr:
Hallo!
Zitat:
@.SD schrieb am 3. Mai 2019 um 12:56:03 Uhr:
Zitat:
@Geisslein schrieb am 3. Mai 2019 um 12:37:18 Uhr:
Deine Fragen wurden mehr als ausführlich von mir beantwortet.
Tut mir Leid, wenn Du mit den Antworten nichts anfangen kannst.Mir auch, denn deine vorherigen "Antworten" passten nicht zu meinen Fragen.
Zitat:
@.SD schrieb am 3. Mai 2019 um 12:56:03 Uhr:
Zitat:
@Geisslein schrieb am 3. Mai 2019 um 12:37:18 Uhr:
1.)
Weil Ich als Radfahrer ein gewisses Interesse daran habe, gesund und unbeschadet das Ziel zu erreichen.
2.)
Weil Ich als Radfahrer keine Knautschzone besitze.
[...]Also tatsächlich, der Radfahrer hat aufmerksamer zu sein, nur weil er physisch im Nachteil ist gegenüber einem Auto!? Bedenklich!
Zitat:
@.SD schrieb am 3. Mai 2019 um 12:56:03 Uhr:
Zitat:
@Geisslein schrieb am 3. Mai 2019 um 12:37:18 Uhr:
Mein Kollege und Ich haben das rechtzeitig (ca. 30 mtr. vor der einmündenden Straße bemerkt, daß der Autofahrer nicht aufmerksam ist. Kollege nahm das Gas weg und der andere Verkehrsteilnehmer fuhr dennoch in die Vorfahrtstraße ein.
[..]Ich halte fest: Bis die Unaufmerksamkeit des aus der Einmündung Kommenden für euch erkennbar war, hat dein Kollege keinerlei Anstalten gemacht, sein Tempo zu veringern. Wäre niemand aus der Einmündung gekommen, wärt ihr nicht langsamer gefahren als vorher.
Nochmal: Vom Radfahrer erwartest du das aber! Nicht erst bei einem sich anbahnenden Konflikt mit einem die Vorfahrt missachtenden Verkehrsteilnehmer langsamer zu werden sondern nur schon aufgrund dessen, dass da eine Einmündung ist. Egal ob da jemand zu sehen ist oder nicht.
Zitat:
@.SD schrieb am 3. Mai 2019 um 12:56:03 Uhr:
Zitat:
[...] sondern werde bei einmündenden Straßen langsamer und aufmerksamer.
Das ist für mich messen mit zweierlei Maß! Und hat absolut nichts mit dem - von dir angeführten - §1 StVO zu tun.
Gruß
.SD
Also lesen und das Gelesene auch zu verstehen scheinen wohl nicht zu Deinen Stärken zu gehören.
Hallo Leute
Nach vielen vergeblichen Versuchen hat es gestern Abend endlich der erste geschafft
mich mit dem Auto vom Rad zu holen.
Bevor es losgeht nein ich bin kein Autohasser ich hab auch immer Licht an am Rad
und wo es nur geht Radweg.
Ich fahre sehr defensiv weil mir sehr bewusst ist wer mehr Schmerzen hat beim Unfall.
meine persönliche Beobachtung im alltäglichen Straßenverkehr,
es gibt genug Rad-Rambos aber die der Auto-Rambos ist um den Faktor 100 höher.
Denkt mal dran wenn ihr euch wieder mal über einen Radler aufregt das 90% der
Radfahrer sich aus reinem Selbstschutz eher zurückhalten aber die seht ihr nicht.
Und da ihr hinter euren vier bis acht Airbags relativ sicher seit nehmt es sportlich
ruft ihm ein bis zwei Freundlichkeiten zu und lasst es gut sein.
P.S.
ich kenne die STVO hat mir aber nichts gebracht als ich über den Asphalt rutschte.
Der Text sagt nichts aus. Wie/ warum hat er dich vom Rad geholt. Wie war die Ausgangslage, und wie ist es passiert?
Hallo!
Zitat:
@Geisslein schrieb am 3. Mai 2019 um 18:10:25 Uhr:
Also lesen und das Gelesene auch zu verstehen scheinen wohl nicht zu Deinen Stärken zu gehören.
Aha, jetzt wird's persönlich. Schade!
Gruß
.SD