Radfahrer benutzt "falsche" Seite und ich bin 100% Schuld !
Hallo,
heute mittag fahre ich auf einer Hauptstraße, und will nach rechts abbiegen. Plötzlich prallte ich mit einem Radfahrer zusammen, der mir auf dem Radweg in falscher Richtung entgegen kam.
Ich habe ihm gesagt, dass er schuld ist, und wir in Deutschland das Rechtsfahrgebot haben. Er meinte, dass er dort fahren darf. Also habe ich die Polizei angerufen.
Jetzt kommt aber der Hammer: Der Polizist sagte mir, dass ich zu 100% schuld bin, und der Radfahrer nicht nur den Radweg in der "falschen" Richtung benutzen darf, sondern sogar MUSS!!!
(Es sei ein sog. linksseitiger benutzungspflichtiger Radweg.
Das kann doch wohl nicht sein!
Ich habe mich bis jetzt ja immer nur über die Radwege auf Bürgersteigen geärgert, da man Radfahrer dort leicht beim abbiegen übersieht (gut finde ich solche Streifen auf der Straße die extra für Radfahrer sind), aber sowas ist doch wohl total gefährlich?
Beste Antwort im Thema
Moin Moin.
Sorry,Für mich ist es normal,das ein Radfahrer mir beim abiegen entgegen
kommt,und ich anhalte um ihn durchfahren zu lassen.
Wenn ich Ehrlich bin,verstehe ich deine Aufregung nicht.
Ich glaube es bedarf einer Nachschulung,anders kann ich mir deinen
post nicht erklären.
Mfg.alrock01
296 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von sonic_
Dann zeig mir mal bitte den entsprechenden Paragraphen im Gesetzbuch.Zitat:
Original geschrieben von ghostrider78
Toll, Glückwunsch! Ich freue mich über jeden Autofahrer, der begriffen hat, wie Radfahrer zu überholen sind. Mehr davon! Daß dadurch andere Gefahren "hervorgerufen" werden ist natürlich Unfug. Es darf bei Gegenverkehr und unzureichender Straßenbreite eben nicht überholt werden. Gefahr erkannt- Gefahr gebannt.
Von Paragraphen habe ich nichts geschrieben. Vernunft war die Basis meines Postings. Wenn die Rechtsprechung das ähnlich sieht, umso besser.
birscherl - nicht nur nicht gefährden!
Nicht behindern.
Auch kein §1 " den Umständen nach unvermeidbare" Behinderung. Den braucht man nicht. Der §5 geht da drüber hinaus. 😉
Zitat:
Original geschrieben von sonic_
Dann zeig mir mal bitte den entsprechenden Paragraphen im Gesetzbuch.
§5
Zitat:
...
(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.
(3) Das Überholen ist unzulässig:
1.bei unklarer Verkehrslage oder
2.wenn es durch ein angeordnetes Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) untersagt ist.
...
(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu den zu Fuß Gehenden und zu den Rad Fahrenden, eingehalten werden. Wer überholt, muss sich so bald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Wer überholt, darf dabei denjenigen, der überholt wird, nicht behindern.
Behindert werden darf höchstens einzig und allein der nachfolgende Verkehr. Denn da ist "nur" die Gefährdung auszuschließen.
Bei Gegenverkehr oder dem Überholten ist dagegen die Behinderung auszuschließen bzw. darf nicht behindert werden.
Ich frag mich manchmal was manche in der Fahrschule gelernt haben. Oder ob sie eine Fahrerlaubnis haben.
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Ich frag mich manchmal was manche in der Fahrschule gelernt haben. Oder ob sie eine Fahrerlaubnis haben.
Das denk ich mir auch, wenn ich so einige Posts hier lese.
Fahrt einfach so, dass ich anderen möglichst wenig auf den Sack geht und gut ists.
Wer noch nie auf nem zweirädrigen Gefährt gesessen und absolut kein physikalisches Verständnis hat, dazu noch eine Fahrerlaubnis, der sollte scheinbar etwas nachholen.
Zitat:
Original geschrieben von shathh
Und wenn es keinen benutzungspflichtigen Radweg gibt oder dieser nicht nutzbar ist? Soll der Radler fliegen?Zitat:
Original geschrieben von sonic_
Offenbar hast du dann § 1 STVO übersehen, der besagt, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden dürfen --> einfach den Radweg benutzen.
Eine Möglichkeit wäre ja, eine wenig befahrene Parallelstraße zu befahren, anstatt auf der Hauptstraße das Überholen zu unterbinden und den Verkehr vollkommen zum Erliegen zu bringen. Das steht gleich vorne in § 1 STVO, die man als Radfahrer dazu allerdings nicht nur kennen, sondern sogar beherzigen müsste.
Eure Bereitschaft, über Fragen zu diskutieren, die für jeden anderen Verkehrsteilnehmer selbstverständlich ist, dürfte maßgeblich sein für den berechtigten schlechten Ruf der Radfahrerfraktion in Deutschland. Wenn ich auf dem Rad unterwegs bin, bemühe ich mich um ein vernünftiges Miteinander, was unter anderem daran resultiert, nicht mitten auf der Hauptstraße den Verkehr zu blockieren, sondern eine Parallelstraße zu befahren oder wenigstens den vorhandenen Radweg zu verwenden. Überlege mal, mit wessen Steuergeldern diese Infrastruktur gebaut und unterhalten wird und von wem sie am meisten missbraucht wird.
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Zitat:
Original geschrieben von ghostrider78
Von Paragraphen habe ich nichts geschrieben. Vernunft war die Basis meines Postings. Wenn die Rechtsprechung das ähnlich sieht, umso besser.Zitat:
Original geschrieben von sonic_
Dann zeig mir mal bitte den entsprechenden Paragraphen im Gesetzbuch.
Wenn Vernunft die Basis dieser gesamten Problematik wäre, müssten wir ja gar nicht diskutieren: Einfach mal die vorhandenen Radwege verwenden oder alternativ in eine wenig befahrene Parallelstraße ausweichen: § 1 STVO kann so einfach sein.
Zitat:
Original geschrieben von sonic_
Offenbar hast du dann § 1 STVO übersehen, der besagt, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden dürfen --> einfach den Radweg benutzen.
Das ist übrigens eine weitere (und nicht auf die Teilnahme an Straßenverkehr begrenzte) Fehlauffassung: Ein anderer macht einen Fehler zu meinen Lasten, also muß ich auch nicht die Regeln einhalten, darf ihn quasi "bestrafen".
Nee, is nich. Realiter ist es völlig wumpe, ob der Radfahrer vor dir dort auf der Straße fahren darf oder nicht. Wenn er da ist, ist er da und darf nur überholt werden, wenn niemand gefährdet wird. Fährt der Radler 10 min auf einer engen Straße bei ständigem Gegenverkehr vor dir her, hast du 10 min hinter ihm zu bleiben. Und das übrigens auch in ausreichendem Sicherheitsabstand.
War ein Radweg vorhanden, den der Radler nicht genutzt hat, kannst du ihn hinterher gern anzeigen, dann wird er von der zuständigen Behörde ggf. wegen einer OWi in Anspruch genommen werden.
Zitat:
Original geschrieben von Erwachsener
Fährt der Radler 10 min auf einer engen Straße bei ständigem Gegenverkehr vor dir her, hast du 10 min hinter ihm zu bleiben.
Wenn ich einen Radfahrer zehn Minuten nicht überholen kann, hagelt es Anzeigen wegen Nötigung. Man muss sich nicht alles bieten lassen, nur weil Radfahren gerade in Mode ist.
Zitat:
Original geschrieben von sonic_
Wenn ich einen Radfahrer zehn Minuten nicht überholen kann, hagelt es Anzeigen wegen Nötigung. Man muss sich nicht alles bieten lassen, nur weil Radfahren gerade in Mode ist.
Vermutlich bist du noch sehr jung.
Zur Beruhigung empfehle ich das Studium des StGB (gern auch via Wikipedia), hier insbesondere der Tatbestandsmerkmale für eine Nötigung.
Zitat:
Original geschrieben von Erwachsener
Vermutlich bist du noch sehr jung.Zitat:
Original geschrieben von sonic_
Wenn ich einen Radfahrer zehn Minuten nicht überholen kann, hagelt es Anzeigen wegen Nötigung. Man muss sich nicht alles bieten lassen, nur weil Radfahren gerade in Mode ist.Zur Beruhigung empfehle ich das Studium des StGB (gern auch via Wikipedia), hier insbesondere der Tatbestandsmerkmale für eine Nötigung.
Inwiefern schätzt du mein Alter? Irritiert es dich, dass ich nicht mit meinem Nicknamen auf mein Alter hinweisen muss, sondern einfach mein Verhalten für mich sprechen lasse, indem ich mich nicht dieser kindischen Rechthaberei hingebe, als Radfahrer mitten auf der Fahrbahn den Verkehr zu blockieren?
Im hier so viel zitierten § 5 STVO steht übrigens auch, dass Radfahrer das Überholen ermöglichen müssen. Tut das ein Radfahrer über zehn Minuten lang nicht --> Nötigung, Strafanzeige und Ende der Diskussion. Man kann sich auch an die Regeln halten, wenn man ein Fahrrad fährt und eigentlich sollte es selbstverständlich sein, Autos überholen zu lassen. Wenn ich zehn Minuten lang keiner Überholen könnte, weil ich wie wild auf meinen Sicherheitsabstand bestehe, würde ich mir ja mal überlegen, ob es angemessen ist, mitten auf der Straße den Verkehr zu blockieren oder ob ich noch andere Möglichkeiten habe, von A nach B zu gelangen.
Zitat:
Original geschrieben von sonic_
Wenn Vernunft die Basis dieser gesamten Problematik wäre, müssten wir ja gar nicht diskutieren: Einfach mal die vorhandenen Radwege verwenden oder alternativ in eine wenig befahrene Parallelstraße ausweichen: § 1 STVO kann so einfach sein.Zitat:
Original geschrieben von ghostrider78
Von Paragraphen habe ich nichts geschrieben. Vernunft war die Basis meines Postings. Wenn die Rechtsprechung das ähnlich sieht, umso besser.
Du bist ja spaßig- wenn auch ungewollt, vermutlich. § 1 STVO so auszulegen, daß Radler gefälligst andere Straßen nutzen sollten, wenn kein Radweg vorhanden ist, ist frech- und ein Indiz dafür, daß Vernunft scheinbar nicht gleichmäßig verteilt ist.
Daher sprach ich sowohl von Vernunft als auch von Rechtsprechung. Denn vor Gericht dürfte Deine Auslegung des Paragraphen kaum Bestand haben. Wie auch? Kennst Du EINEN Fall, wo ein Richter einen Radler wegen Verstosses gegen § 1 STVO verknackt hat, weil er nicht statt einer (für Radler nicht verbotene) Hauptverkehrsader eine wenig befahrene Nebenstraße gewählt hat? Eben. Rechtsprechung ist zum Glück vernünftig, in der Regel zumindest.
Wenn ich auf dem Fahrrad schnell von A nach B kommen will, dann nehme ich die für mich schnellste Route, sofern sie für Fahrräder nicht gesperrt ist. Will ich mich erholen und entspannen, wähle ich eine Route mit wenig Verkehr und schönem Ausblick in die Landschaft. Und egal welche Route ich wähle: Ich erwarte von mir und den anderen Verkehrsteilnehmern Rücksicht aufeinander, ganz im Sinne des Paragraphen.
Mit dem gleichen Recht, mit welchem Du Radler auf anderen Straßen fahren sehen möchtest, könnte ein Radler von Autofahren verstärkte Nutzung des ÖPNV oder die Bildung von Fahrgemeinschaften oder ebenfalls das Ausweichen auf andere Routen fordern. Du siehst (hoffentlich), daß diese Argumentation zu nichts führt. Jeder darf im Rahmen des Gesetzes die ihm genehme Route wählen und trotzdem Rücksicht erwarten, muß sie aber auch bieten. Das ist der Sinn des § 1 STVO, und es ist vernünftig.
Zitat:
Original geschrieben von sonic_
Im hier so viel zitierten § 5 STVO steht übrigens auch, dass Radfahrer das Überholen ermöglichen müssen. Tut das ein Radfahrer über zehn Minuten lang nicht --> Nötigung, Strafanzeige und Ende der Diskussion.
Dann mach das mal. Nur wundere dich nicht, wenn daraus nichts wird.
Die behördliche Würdigung eines Vorgangs hängt recht wenig davon ab, ob du als Betroffener gerade stinkesauer bist. Nota bene, ich selber würde mich an so einer Stelle ebenso über diesen rücksichtlosen Radfahrer ärgern. Es ist nicht so, daß ich deine Gefühle nicht nachvollziehen könnte! Deine Gefühlstiefe macht aber dennoch aus einer (mutmaßlichen) OWi keine Straftat.
Zitat:
Original geschrieben von sonic_
Inwiefern schätzt du mein Alter?Zitat:
Original geschrieben von Erwachsener
Vermutlich bist du noch sehr jung.
Zur Beruhigung empfehle ich das Studium des StGB (gern auch via Wikipedia), hier insbesondere der Tatbestandsmerkmale für eine Nötigung.
Naja. Du redest wie ein 13 jähriger oder die Reinkarnation eines nicht ohne Grund gesperrten ehem Forenmitglieds 🙄 ("mitten auf der Strasse" war übrigens eine in dem Zusammenhang von demjenigen vielbenutzte Lieblings- Redewendung, wie auch hier meist recht zusammenhanglos)... Daß du dich extra erneut im Forum registriert hast, um in einem Radfahrer Thema Öl ins Feuer zu giessen, das passt ins Bild.
Zitat:
Original geschrieben von sonic_
Wenn ich zehn Minuten lang keiner Überholen könnte, weil ich wie wild auf meinen Sicherheitsabstand bestehe, würde ich mir ja mal überlegen, ob es angemessen ist, mitten auf der Straße den Verkehr zu blockieren oder ob ich noch andere Möglichkeiten habe, von A nach B zu gelangen.
Pffff...
Statt Paragrafengelaber -> Kopf einschalten, wederseits Respekt und sich wie ein Erwachsene verhalten statt 1e Jahr Kindergarten zu spielen...
Sowohl Kfz wie Radfahrers 😉
Zitat:
Original geschrieben von ghostrider78
Daher sprach ich sowohl von Vernunft als auch von Rechtsprechung. Denn vor Gericht dürfte Deine Auslegung des Paragraphen kaum Bestand haben. Wie auch? Kennst Du EINEN Fall, wo ein Richter einen Radler wegen Verstosses gegen § 1 STVO verknackt hat, weil er nicht statt einer (für Radler nicht verbotene) Hauptverkehrsader eine wenig befahrene Nebenstraße gewählt hat? Eben. Rechtsprechung ist zum Glück vernünftig, in der Regel zumindest.
Ich halte die Rechtsprechung nicht für vernünftig. Dieser Unsinn, Radfahrer auf Teufel komm raus auf die Straße zu schicken, anstatt die bewährten Radwege zu verwenden, bricht gerade Bahn.
Ansonsten kann ich dir nicht mit Urteilen dienen: Die Zahl der Radfahrer, die mutwillig auf der Straße den Verkehr blockiert, ist zum Glück nicht so groß.
Zitat:
Original geschrieben von ghostrider78
Mit dem gleichen Recht, mit welchem Du Radler auf anderen Straßen fahren sehen möchtest, könnte ein Radler von Autofahren verstärkte Nutzung des ÖPNV oder die Bildung von Fahrgemeinschaften oder ebenfalls das Ausweichen auf andere Routen fordern. Du siehst (hoffentlich), daß diese Argumentation zu nichts führt. Jeder darf im Rahmen des Gesetzes die ihm genehme Route wählen und trotzdem Rücksicht erwarten, muß sie aber auch bieten. Das ist der Sinn des § 1 STVO, und es ist vernünftig.
Der Vergleich hinkt und ich nehme an, das weißt du auch. Andere Autos fahren so schnell wie ich, also werde ich nicht behindert.
Zitat:
Original geschrieben von sonic_
Ich halte die Rechtsprechung nicht für vernünftig. Dieser Unsinn, Radfahrer auf Teufel komm raus auf die Straße zu schicken, anstatt die bewährten Radwege zu verwenden, bricht gerade Bahn.Zitat:
Original geschrieben von ghostrider78
Daher sprach ich sowohl von Vernunft als auch von Rechtsprechung. Denn vor Gericht dürfte Deine Auslegung des Paragraphen kaum Bestand haben. Wie auch? Kennst Du EINEN Fall, wo ein Richter einen Radler wegen Verstosses gegen § 1 STVO verknackt hat, weil er nicht statt einer (für Radler nicht verbotene) Hauptverkehrsader eine wenig befahrene Nebenstraße gewählt hat? Eben. Rechtsprechung ist zum Glück vernünftig, in der Regel zumindest.
Du bringst Rechtsprechung und Verkehrsplanung durcheinander.
Im Übrigen wäre das ja noch schöner, wenn man freien Menschen die Wahl zwischen mehreren legalen Fahrtstrecken diktieren wollte. Das ist schlicht gegen das Grundgesetz.
Zitat:
Original geschrieben von sonic_
Der Vergleich hinkt und ich nehme an, das weißt du auch. Andere Autos fahren so schnell wie ich, also werde ich nicht behindert.Zitat:
Original geschrieben von ghostrider78
Mit dem gleichen Recht, mit welchem Du Radler auf anderen Straßen fahren sehen möchtest, könnte ein Radler von Autofahren verstärkte Nutzung des ÖPNV oder die Bildung von Fahrgemeinschaften oder ebenfalls das Ausweichen auf andere Routen fordern. Du siehst (hoffentlich), daß diese Argumentation zu nichts führt. Jeder darf im Rahmen des Gesetzes die ihm genehme Route wählen und trotzdem Rücksicht erwarten, muß sie aber auch bieten. Das ist der Sinn des § 1 STVO, und es ist vernünftig.
Autos behindern den Verkehr, nicht Fahrräder.
Fahrräder entlasten den Verkehr.