Radfahrer benutzt "falsche" Seite und ich bin 100% Schuld !
Hallo,
heute mittag fahre ich auf einer Hauptstraße, und will nach rechts abbiegen. Plötzlich prallte ich mit einem Radfahrer zusammen, der mir auf dem Radweg in falscher Richtung entgegen kam.
Ich habe ihm gesagt, dass er schuld ist, und wir in Deutschland das Rechtsfahrgebot haben. Er meinte, dass er dort fahren darf. Also habe ich die Polizei angerufen.
Jetzt kommt aber der Hammer: Der Polizist sagte mir, dass ich zu 100% schuld bin, und der Radfahrer nicht nur den Radweg in der "falschen" Richtung benutzen darf, sondern sogar MUSS!!!
(Es sei ein sog. linksseitiger benutzungspflichtiger Radweg.
Das kann doch wohl nicht sein!
Ich habe mich bis jetzt ja immer nur über die Radwege auf Bürgersteigen geärgert, da man Radfahrer dort leicht beim abbiegen übersieht (gut finde ich solche Streifen auf der Straße die extra für Radfahrer sind), aber sowas ist doch wohl total gefährlich?
Beste Antwort im Thema
Moin Moin.
Sorry,Für mich ist es normal,das ein Radfahrer mir beim abiegen entgegen
kommt,und ich anhalte um ihn durchfahren zu lassen.
Wenn ich Ehrlich bin,verstehe ich deine Aufregung nicht.
Ich glaube es bedarf einer Nachschulung,anders kann ich mir deinen
post nicht erklären.
Mfg.alrock01
296 Antworten
Es ist unglaublich, welche "Sonderrechte" die Radfahrer genießen🙄
Heute wurde ich Zeuge eines Unfalls, wo ein Radfahrer beteiligt war. Dieser fuhr auf der falschen Seite und ein Autofahrer hat ihn nicht gesehen und er stürzte. Ich habe alles gesehen und konnte es bezeugen. Was passiert nun? Die Polizei, welche über 1 1/2 Std Zeit brauchte, interessierte sich nur für den armen Radfahrer und hat dem Autofahrer ein Ticket verpaßt 😰 Einfach unglaublich, dabei steht sogar am Radweg, dass die Radfahrer nur in eine Richtung fahren sollen. Davon habe ich erstmal ein Foto gemacht, falls es für die Gerichtsverhandlung gebraucht wird.
Auch diese Sonderregelungen tragen ihren Teil dazu bei, daß der Radsport in der Öffentlichkeit immer unpopulärer wird...
komisch warum fahren dann immer mehr leute mit dem fahrrad zur arbeit ... ach stimmt die benzinpreise 😉
Die Fahrt zur Arbeit hat keine Bezüge zum Radsport und kann daher auch nicht von der Ausnahme vom §67 profitieren...
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Man kann sich auf einem Fahrrad trotzdem vernünftig verhalten.
Weil es sich ergibt, fahre ich z.B. momentan auch tlw. mit dem Rad (und Bahn) zur Arbeit. Komischerweise kann ich aber auf dem Rad genauso Schilder lesen wie im Auto und fahre nicht wie der letzte Vollasi, so dass auch ja jeder Andere für mich bremsen darf. Das gehört sich einfach nicht.
Aber wen wundert es, die Leute werden halt immer dümmer.
cheerio
Zitat:
Original geschrieben von där kapitän
Man kann sich auf einem Fahrrad trotzdem vernünftig verhalten.
Weil es sich ergibt, fahre ich z.B. momentan auch tlw. mit dem Rad (und Bahn) zur Arbeit.cheerio
Ja, ja, ... das Vergnügen mit dem Fahrrad leistete ich mir auch schon mal für vier Wochen ... 😁 Ist aber schon längere Zeit her!
cheers!
Wolf24
Zitat:
Original geschrieben von där kapitän
Man kann sich auf einem Fahrrad trotzdem vernünftig verhalten.
Weil es sich ergibt, fahre ich z.B. momentan auch tlw. mit dem Rad (und Bahn) zur Arbeit. Komischerweise kann ich aber auf dem Rad genauso Schilder lesen wie im Auto und fahre nicht wie der letzte Vollasi, so dass auch ja jeder Andere für mich bremsen darf. Das gehört sich einfach nicht.
Aber wen wundert es, die Leute werden halt immer dümmer.
Man muss aber auch fairerweise sagen, dass die Verkehrsführung für Radfahrer bei weitem nicht so konsequent, durchgehend und widerspruchsfrei ist, wie die für Autofahrer. In kaum einer Stadt kann man eine größere Strecke am Stück auf einem hinsichtlich der Beschaffenheit zumutbarem Radweg fahren, man muss sich regelmäßig innerhalb sehr kurzer Strecken in den Autoverkehr einordnen.
Dass viele Autofahrer agressiv auf Radfahrer reagieren, kann nun auch keiner leugnen. Ich denke da insbesondere an das Überholen ohne ausreichenden Abstand. Auch an Kreuzungen halten viele erst so spät (nämlich mitten auf dem Radweg), dass ein Radfahrer längst umgemäht worden wäre, von Abbiegen ohne Spiegel- und Schulterblick mal ganz zu schweigen.
Ansonsten hast du natürlich Recht, Fußgänger und Radfahrer nehmen es mit den Verkehrsregeln bei weitem nicht so genau, wie Autofahrer. Das ist in gewissem Rahmen tolerierbar (da von ihnen eben auch eine geringere Gefahr ausgeht), aber der Anteil an bekloppten und offenbar lebensmüden Verkehrsteilnehmern fällt natürlich trotzdem deutlich höher aus, als es bei den motorisierten der Fall ist - wobei hier auch wieder zwischen zwei und vier Rädern zu unterscheiden ist.
Pauschalisierungen sind aber auch bei diesem Thema, finde ich, völlig fehl am Platz.
Zitat:
Das ist in gewissem Rahmen tolerierbar (da von ihnen eben auch eine geringere Gefahr ausgeht
Warum soll das tolerierbar sein? Gesetze gelten für jeden, auch Radfahrer und Fußgänger!!
Zitat:
Original geschrieben von AstraG08
Es ist unglaublich, welche "Sonderrechte" die Radfahrer genießen🙄
Heute wurde ich Zeuge eines Unfalls, wo ein Radfahrer beteiligt war. Dieser fuhr auf der falschen Seite und ein Autofahrer hat ihn nicht gesehen und er stürzte. Ich habe alles gesehen und konnte es bezeugen. Was passiert nun? Die Polizei, welche über 1 1/2 Std Zeit brauchte, interessierte sich nur für den armen Radfahrer und hat dem Autofahrer ein Ticket verpaßt 😰 Einfach unglaublich, dabei steht sogar am Radweg, dass die Radfahrer nur in eine Richtung fahren sollen. Davon habe ich erstmal ein Foto gemacht, falls es für die Gerichtsverhandlung gebraucht wird.
Egal ob der Radfahrer da hätte fahren dürfen oder nicht, er hatte Vorfahrt. Eine Teilschuld und eine Strafe für diese OWI sollte er auf jeden Fall bekommen, aber mehr auch nicht. Das Geisterfahren auf Radwegen ist leider eine weit verbreitete Unsitte, mit der man als Kraftfahrer rechnen muss.
Zitat:
Original geschrieben von gruni1984
Egal ob der Radfahrer da hätte fahren dürfen oder nicht, er hatte Vorfahrt. Eine Teilschuld und eine Strafe für diese OWI sollte er auf jeden Fall bekommen, aber mehr auch nicht. Das Geisterfahren auf Radwegen ist leider eine weit verbreitete Unsitte, mit der man als Kraftfahrer rechnen muss.
Ich finde, die Rechtsprechung sollte da endlich mal umdenken. Wer durch Regelverletzungen einen Unfall provoziert ("billigend in Kauf nimmt"😉, sollte eine nicht unerhebliche Mitschuld bekommen - und sobald die Schuldfrage nicht mehr mit 100% für/gegen eine Seite beantwortet wird, haben mMn auch Buß-/Verwarnungsgelder fürs Unfallverursachen selbst nichts mehr in der Sache zu suchen.
Gerade in dem Fall mit dem Befahren des Radweges in die falsche Richtung sehe ich aber eine nicht unerhebliche Teilschuld beim Autofahrer, da dieser vermutlich gar nicht wissen konnte, in welche Richtung der Radweg freigegeben ist. Weiterhin hätte er genau so gut einen Jogger anfahren können, denn laufrichtungsgebundene Bürgersteige gibt es glücklicherweise nicht mal im überregulierten Deutschland.
Nicht in jedem Fall bedeutet das verbotswidrige Benutzen des Radweges in die falsche Richtung eine Narrenfreiheitr für Radfahrer. Die Richtung ist schon entscheidend und kann die Schuldverteilung beeinflussen:
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=9%20U%2012/98
Die Frage ist, ob es sich um einen Radweg für beide Richtungen handelt. Falls nicht und der Radfahrer fährt tatsächlich falsch, kann es u.U. zu einer 50-50-Schuldverteilung kommen...
Zitat:
Original geschrieben von razor23
Weiterhin hätte er genau so gut einen Jogger anfahren können, denn laufrichtungsgebundene Bürgersteige gibt es glücklicherweise nicht mal im überregulierten Deutschland.
Es gibt schon einen Geschwindigkeitsunterschied zwischen einem Jogger und einem Radfahrer. Der Radfahrer kann von einer auf die andere Sekunde im Sichtfeld erscheinen, der Jogger nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Xaven1978
Es gibt schon einen Geschwindigkeitsunterschied zwischen einem Jogger und einem Radfahrer. Der Radfahrer kann von einer auf die andere Sekunde im Sichtfeld erscheinen, der Jogger nicht.Zitat:
Original geschrieben von razor23
Weiterhin hätte er genau so gut einen Jogger anfahren können, denn laufrichtungsgebundene Bürgersteige gibt es glücklicherweise nicht mal im überregulierten Deutschland.
Ein Skater aber kann dass. Und die zählen auch zu den Fußgängern. Genauso wie 10 Jährige Kinder, die auf dem Gehweg legal Rad fahren dürfen.
Gute Läufer rennen auch mal 15 km/h und mehr.
Wenn man nun noch bedenkt, dass man beim kreuzen eines Radweges nie wissen kann, ob dieser in eine oder beide Richtungen frei gegen ist, sollte schon klar sein, dass einfach rein fahren und nur in eine Richtung sehen klar falsch ist.
Zitat:
Original geschrieben von gruni1984
Ein Skater aber kann dass. Und die zählen auch zu den Fußgängern. Genauso wie 10 Jährige Kinder, die auf dem Gehweg legal Rad fahren dürfen.Zitat:
Original geschrieben von Xaven1978
Es gibt schon einen Geschwindigkeitsunterschied zwischen einem Jogger und einem Radfahrer. Der Radfahrer kann von einer auf die andere Sekunde im Sichtfeld erscheinen, der Jogger nicht.
Gute Läufer rennen auch mal 15 km/h und mehr.Wenn man nun noch bedenkt, dass man beim kreuzen eines Radweges nie wissen kann, ob dieser in eine oder beide Richtungen frei gegen ist, sollte schon klar sein, dass einfach rein fahren und nur in eine Richtung sehen klar falsch ist.
Sicher. Da kann man sich nicht pauschal streiten, da müsste schon eine konkrete Situation her. Mir ist es jedenfalls schon passiert, dass ein Radfahrer abends ohne Licht vom Gehweg aus fast in mein (stehendes!) Auto rauscht und mir dann erklärt, ich hätte ihn fast angefahren.
Und gute Läufer rennen nicht mit 15 km/h blind auf die Straße 🙂 Zumal man die noch locker sieht...