Radfahrer auf der Straße trotz Fahrradweg
Hallo,
mich würde mal Eure Meinung zu Fahrradfahrern interessieren, die trotz vorhandenem Fahrradweg auf der Straße fahren und das z. T. sogar nebeneinander (bei Rennradfahrern in Gruppen oft zu beobachten).
Ich beobachte diesen Zustand immer öfter und es wird wahrscheinlich mit zunehmend besserem Wetter immer mehr werden.
Was haltet Ihr davon?
Grüße
gusch
Beste Antwort im Thema
Ich kann sowas absolut nicht leiden, genauso wie Radfahrer die meinen an die STVO müssen sich nur andere halten. Und dann über Rote Ampeln Fahren, mitten in der Einbahnstrase einem entgegen komme, irgnedwie kurz und quer auf der Straße fahren, anderen die Vorfahrt klauen und sich dann noch beschweren wenn man eine Vollbremsung wegen ihnen machen muss weil man sie fast abgeschossen hätte.
181 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Kipperstefan
Jo, der Radfahrer ist ein Verkehrsteilnehmer wie alle anderen auch! Gleichbedeutend das er andere nicht mehr als unbedingt notwendig behindern darf. Das tut er ( der Radfahrer), wenn er trotz vorhandenem Radweg auf der Strasse fährt! Für den Zustand des Radweges kann ich als Auto/ LKWfahrer nichts.
Radfahrer gehören aber wie alle anderen Verkehrsteilnehmer auf die Straße, so steht es in der Straßenverkehrsordnung und so siehst es zum Beispiel auch die Bundesregierung. Nur in begründeten Ausnahmefällen wo einwandfreie Radwege vorhanden sind und wo die Gefahr für den Verkehr sehr groß ist, dürfen Radfahrer von der Straße verbant werden.
Es gibt Studien die besagen, dass das Unfallrisiko für Radfahrer auf der Straße 10 mal geringer ist als auf dem Radweg, weil man auf der Straße einfach besser gesehen wird. Warum also sollen Radfahrer auf ihr Recht verzichten sicher anzukommen, nur weil du das willst? Dann streite dich mit dem Gesetzgeber und ansonsten halte dich wie alle anderen auch an die Regeln und nimm Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer. Und das was vielerorts als Radweg bezeichnet wird, ist max. als Fußgänger benutzbar. Die meisten Wege sind kaputt, zu schmal und vollkommen unnützt. Wenn ein Weg bei einer Breite von 1,50 Metern für Fußgänger, Radfahrer und Mofafahrer gleichzeitig freigegeben ist, dann kann da was nicht stimmen. Sobald ein Fußgänger mit Hund unterwegs ist oder man einen anderen Radfahrer überholen möchte stößt der Weg dann an seine Grenzen.
Zitat:
Original geschrieben von Freetimer2
Radfahrer gehören aber wie alle anderen Verkehrsteilnehmer auf die Straße, so steht es in der Straßenverkehrsordnung und so siehst es zum Beispiel auch die Bundesregierung. Nur in begründeten Ausnahmefällen wo einwandfreie Radwege vorhanden sind und wo die Gefahr für den Verkehr sehr groß ist, dürfen Radfahrer von der Straße verbant werden.
Dürfen wir uns dann auch einen Weg raussuchen, wenn unsere nicht so EINWANDFREI !!!!! sind? Sofern Du ein rundes Schild mit blauen Hintergrund und einem weißen Fahrrad drauf siehst, HAST Du den Fahrradweg zu benutzen. Dann hast Du nichts auf der Straße zu suchen. Kannst Du Dir vorstellen, dass diese Einrichtungen auch zu Deinem Schutz sind? Was denkst Du wie gefährlich es ist, auf einer engen Fahrbahn neben einem großen Fahrzeug rumzugurken - am liebsten, wenn noch viel Verkehr herrscht, so dass der Fahrer des großen Fahrzeuges mit seiner Aufmerksamkeit jonglieren muss?
So deplazierte Gehirnverbiegungen habe ich schon lange nicht mehr gelesen. Zuerst einen Unfall heraufbeschwören und dann den Anderen anklagen, weil der eigene Schutzengel mal grade etwas anderes zu tun hatte.
Wir sind alle Verkehrsteilnehmer und müssen auf einander Rücksicht nehmen. Damit das besser funktioniert, machen sich immer wieder qualifizierte Leute Gedanken darum. Als Ergebnis schaffen sie beispielsweise Radwege und stellen davor und dahin Gebotszeichen hin.
Was hat er denn geschrieben?
Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Und sonst gebe ich Deinem Thread völlig Recht.
Ihr seid auch nur Verkehrstteilnehmer !! Und nichts besseres.
Aber viele von Deinen Kollegen spielen sich so auf.
Ich rede jetzt von mir, ich ziehe Euch auch nicht alle über einen Kamm,
wie es son paar von Eurer (Gang) gibt.
Habe selber viele Kollegen die Berufskraftfahrer sind, aber sind alles keine Engel !!!!
Wie schonmal geschrieben, über Euch können wir ganz viele Themen aufmachen!
Wünsche Dir einen Knitterfreien!
Der Trompetenkäfer von der 38 🙂😁
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Also ich habe über 10 Jahre MTB und Rennrad gefahren.
Auf dem Rennrad kannst du den Radweg vergessen. Im Normalfall bist du mit duchschnittlich 35km/h unterwegs das ist für nen normalen Radweg zu schnell. Wenn du da um die Ecke kommst und ne Familie mit Kindern ist unterwegs ist alles zu spät.
Zitat:
Original geschrieben von ScaniaChris
Sofern Du ein rundes Schild mit blauen Hintergrund und einem weißen Fahrrad drauf siehst, HAST Du den Fahrradweg zu benutzen. Dann hast Du nichts auf der Straße zu suchen. Kannst Du Dir vorstellen, dass diese Einrichtungen auch zu Deinem Schutz sind?
Das siehst du falsch bzw. anders als der Gesetzgeber. Ein benutzungspflichtig gekennzeichneter Radweg muss nur benutzt werden wenn er nicht durch Autos zugeparkt ist und keine Schlaglöcher etc. vorhanden sind. Radwege sind in der Regel immer in einem schlechteren Zustand als Straßen, da beim Bau eines Radwegs wesentlich weniger Wert auf "Qualität" gelegt wird. Kann man sehr schön sehen wenn beides zur gleichen Zeit gebaut wird. Obwohl die Radwege nur durch leichte Verkehrsteilnehmer belastet werden und die Straßen z.B. durch LKW sind sie doch wesentlich eher mit Schlaglöchern und Wurzelaufbrüchen übersäht.
Wieso erwartest du zügig fahren zu können (ohne Radfahrer im Weg), gestattest dies aber den Radfahrern selbst nicht, denn diese müssen sich den oft keine 2 Meter breiten Weg mit Fußgängern, anderen Radfahrern und Mofafahrern teilen. Wenn der dann auch noch kaputt ist macht es keinerlei Spaß mehr. Dann gibt es Geisterradler, Radler die nebeneinander auf dem Radweg fahren, Fußgänger die mit ihrem Hund quer über den Weg spazieren gehen und vieles mehr was es einem unmöglich macht diese Wege zu benutzen. Auf der Straße besteht für Fahrzeuge fast immer die Möglichkeit zu überholen, aber ein Radfahrer kann auf dem Radweg so gut wie nie gefahrlos einen anderen Radfahrer überholen.
Wie gesagt, wenn dir die Straßenverkehrsordnung nicht passt, dann solltest du in die Politik gehen und sie ändern, aber aktuell ist es einfach so, dass viele dieser benutzungspflichtigen Schilder illegal aufgestellt wurden und man sie an vielen Stellen nicht beachten muss.
Zitat:
Original geschrieben von Freetimer2
Das siehst du falsch bzw. anders als der Gesetzgeber. Ein benutzungspflichtig gekennzeichneter Radweg muss nur benutzt werden wenn er nicht durch Autos zugeparkt ist und keine Schlaglöcher etc. vorhanden sind. Radwege sind in der Regel immer in einem schlechteren Zustand als Straßen, da beim Bau eines Radwegs wesentlich weniger Wert auf "Qualität" gelegt wird. Kann man sehr schön sehen wenn beides zur gleichen Zeit gebaut wird. Obwohl die Radwege nur durch leichte Verkehrsteilnehmer belastet werden und die Straßen z.B. durch LKW sind sie doch wesentlich eher mit Schlaglöchern und Wurzelaufbrüchen übersäht.Zitat:
Original geschrieben von ScaniaChris
Sofern Du ein rundes Schild mit blauen Hintergrund und einem weißen Fahrrad drauf siehst, HAST Du den Fahrradweg zu benutzen. Dann hast Du nichts auf der Straße zu suchen. Kannst Du Dir vorstellen, dass diese Einrichtungen auch zu Deinem Schutz sind?
Wieso erwartest du zügig fahren zu können (ohne Radfahrer im Weg), gestattest dies aber den Radfahrern selbst nicht, denn diese müssen sich den oft keine 2 Meter breiten Weg mit Fußgängern, anderen Radfahrern und Mofafahrern teilen. Wenn der dann auch noch kaputt ist macht es keinerlei Spaß mehr. Dann gibt es Geisterradler, Radler die nebeneinander auf dem Radweg fahren, Fußgänger die mit ihrem Hund quer über den Weg spazieren gehen und vieles mehr was es einem unmöglich macht diese Wege zu benutzen. Auf der Straße besteht für Fahrzeuge fast immer die Möglichkeit zu überholen, aber ein Radfahrer kann auf dem Radweg so gut wie nie gefahrlos einen anderen Radfahrer überholen.Wie gesagt, wenn dir die Straßenverkehrsordnung nicht passt, dann solltest du in die Politik gehen und sie ändern, aber aktuell ist es einfach so, dass viele dieser benutzungspflichtigen Schilder illegal aufgestellt wurden und man sie an vielen Stellen nicht beachten muss.
Auszug aus der STVO, § 2 Abs. 4:
"(4) Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur
fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Sie müssen Radwege benutzen,
wenn die jeweilige Fahrtrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist.
Andere rechte Radwege dürfen sie benutzen. Sie dürfen ferner rechte Seitenstreifen
benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert werden.
Das gilt auch für Mofas, die durch Treten fortbewegt werden. Außerhalb geschlossener
Ortschaften dürfen Mofas Radwege benutzen."
Liest du hier irgendwo eine Ausnahme bezüglich geparkten Autos, Schlaglöchern, schlechtem Zustand etc.?
Wer legt fest, was ein schlechter Zustand ist? Wobei dies eigentlich irrelevant ist, da es in der STVO keine Berücksichtigung findet.
Schilder, die aufgestellt sind, müssen sehr wohl beachtet werden. Illegal aufgestellt sind sie nur, wenn es für die Schilder keinen Bescheid gibt, der die Aufstellung anordnet, das kannst du aber allein aufgrund der Tatsache, dass das Schild da steht, nicht feststellen. Ansonsten hat sich jeder Verkehrsteilnehmer an die für ihn zutreffenden Schilder zu halten. Gilt auch für Radfahrer.
Wie es auf den Radwegen bzw. auf den kombinierten Wegen zugeht, ist an anderer Stelle zu diskutieren. Generell gilt auch dort, dass gegenüber schwächeren Verkehrsteilnehmer Rücksicht genommen werden muss. Entbindet bei entsprechender Beschilderung aber nicht von der Benützungspflicht.
§ 45 STVO, Absatz 9:
1Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. 2Abgesehen von der Anordnung von Tempo 30-Zonen nach Absatz 1c oder Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkungen nach Absatz 1d dürfen insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.
Das reicht doch schon. Dazu kommen eben die 1998 festgelegten baulichen Vorschriften für Radwege wonach eine Mindestbreite gegeben sein muss und die Wege ok sein müssen. Ansonsten zitiere ich hier einfach mal Wikipedia:
"Die Anordnung einer Radwegbenutzungspflicht darf also nur zur Wahrung oder Erhöhung der Verkehrssicherheit erfolgen und nicht, damit zum Beispiel Autos schneller fahren können. Bisher gibt es keine Nachweise, dass die Unfallgefahr auf Radwegen geringer ist als auf Fahrbahnen. Stattdessen gibt es sehr wohl Untersuchungen, die ein erhöhtes Unfallrisiko im Zusammenhang mit der Existenz von Radwegen aufzeigen. Damit ist der Zwang zur Benutzung solcher Wege in vielen Fällen auf dem Rechtswege anfechtbar.
Insbesondere stellt der oft angeführte unfallverhütende Entmischungsgrundsatz keinen zwingenden Aspekt dar. Denn dieser Grundsatz ließe sich praktisch auf alle bestehenden Radwege anwenden. Wäre ein solches allgemeines Argument zur Begründung der Benutzungspflicht ausreichend, würde das oben beschriebene Regel-Ausnahme-Verhältnis des § 2 Abs. 4 StVO ins Gegenteil verkehrt. Gleiches gilt entkräftend, wenn oftmals die aus der großen Instabilität des Fahrrades herrührenden Gefährdungen angeführt werden (siehe Weblinks)."
Das Gesetz hebt die Anordnungsbehörde über den gemeinen Bürger. Ein Bürger kann nicht einfach eine Anordnung, die gem. Gesetz erfolgt ist, außer Kraft setzen.
Den Paragraph, den Du zitierst beschäft sich mit der Anordnungsermächtigung, nicht aber mit der Anordnung selbst. Willst Du gegen eine Anordnung vorgehen, dann musst Du den Rechtsweg einschlagen. Nicht jedoch darfst Du eigenmächtig handeln und die Anordnung umgehen.
Mir ist es ziemlich egal, ob Du mit Deinem Fahrrad - eigentlich willst Du damit ja flott unterwegs sein - vor mir herschleichst! Viel wichtiger ist, wenn Du Dich rechts oder hinter mir befindest. Das fordert sehr viel der Aufmerksamkeit des Lenkers solch eines großen Fahrzeuges, wenn Du überhaupt gesehen wirst. Hier sollte Vernunft wider Emanzipation obsiegen. In der Nähe eines großen Fahrzeuges bist Du stets als "benachteiligter Verkehrsteilnehmer" - so bezeichnet Dich übrigens das Straßenverkehrsrecht - gefährdet; ganz besonders, wenn es eng ist. Ein Fahrradweg wird nicht aus Luxus angelegt, sondern aus Schutzzielen heraus. Dort wo er nicht gebraucht wird, baut man keinen! Du solltest einfach überlegen, ob die Gefahr, die damit einher geht, einen ausgewiesenen Fahrradweg nicht zu benutzten, im Verhältnis zu den Gefahren steht - immerhin geht es um Dein Leben.
Hiermit möchte ich noch einmal klar stellen, dass ich kein Gegner von Fahrradfahrern bin und sicherlich nicht bewusst zum Nachteil solcher agiere. Nach § 1 Abs. 1 StVO lautet: "Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht." LkW's sind ebenso legitime Verkehrsteilnehmer, als auch PKW's, Fahrradfahrer, Fußgänger und andere. In den Ausführungen von Freetimer2 erkenne ich, dass er seine Verantwortung aus dieser Vorschrift nicht erkennt.
Zitat:
Original geschrieben von Freetimer2
§ 45 STVO, Absatz 9:
1Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. 2Abgesehen von der Anordnung von Tempo 30-Zonen nach Absatz 1c oder Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkungen nach Absatz 1d dürfen insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.Das reicht doch schon. Dazu kommen eben die 1998 festgelegten baulichen Vorschriften für Radwege wonach eine Mindestbreite gegeben sein muss und die Wege ok sein müssen. Ansonsten zitiere ich hier einfach mal Wikipedia:
"Die Anordnung einer Radwegbenutzungspflicht darf also nur zur Wahrung oder Erhöhung der Verkehrssicherheit erfolgen und nicht, damit zum Beispiel Autos schneller fahren können. Bisher gibt es keine Nachweise, dass die Unfallgefahr auf Radwegen geringer ist als auf Fahrbahnen. Stattdessen gibt es sehr wohl Untersuchungen, die ein erhöhtes Unfallrisiko im Zusammenhang mit der Existenz von Radwegen aufzeigen. Damit ist der Zwang zur Benutzung solcher Wege in vielen Fällen auf dem Rechtswege anfechtbar.
Insbesondere stellt der oft angeführte unfallverhütende Entmischungsgrundsatz keinen zwingenden Aspekt dar. Denn dieser Grundsatz ließe sich praktisch auf alle bestehenden Radwege anwenden. Wäre ein solches allgemeines Argument zur Begründung der Benutzungspflicht ausreichend, würde das oben beschriebene Regel-Ausnahme-Verhältnis des § 2 Abs. 4 StVO ins Gegenteil verkehrt. Gleiches gilt entkräftend, wenn oftmals die aus der großen Instabilität des Fahrrades herrührenden Gefährdungen angeführt werden (siehe Weblinks)."
Dein erster Absatz beschäftigt sich mit den Vorraussetzungen für eine Gesetzesanordnung, ist diese Gesetzesanordnung aber umgesetzt (d.h. ein Straßenschild aufgestellt), sind die Vorraussetzungen offensichtlich erfüllt und der geneigte Bürger hat sich an das entsprechende Gesetz zu halten.
Dein Zitat aus Wikipedia stammt aus dem Absatz "Verkehrstechnische Vorraussetzungen für die Anordnung". Wiederum: Ist der Radweg bereits "angeordnet", ist er zu benutzen. Somit wird § 2 Abs. 4 nicht außer Kraft gesetzt, da sich dieser Absatz mit dem bereits vollzogenen Bescheid für einen existierenden Radweg befasst und nicht mit einem geplanten (noch) nicht existierenden.
Zitat:
Original geschrieben von Dodge Anti
Im Normalfall bist du mit duchschnittlich 35km/h unterwegs das ist für nen normalen Radweg zu schnell.
Das ist wahr. Allerdings stellt diese "Mindestgeschwindigkeit" auch auf vielen regulären Straßen ein Problem dar, besonders bei dichtem Verkehr.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Das ist wahr. Allerdings stellt diese "Mindestgeschwindigkeit" auch auf vielen regulären Straßen ein Problem dar, besonders bei dichtem Verkehr.Zitat:
Original geschrieben von Dodge Anti
Im Normalfall bist du mit duchschnittlich 35km/h unterwegs das ist für nen normalen Radweg zu schnell.
Ja wobei ich keinen Rennradler verstehe kann der auf Bundesstraßen trainiert. Als gebürtiger Sauerländer gab es da viele alternativen. Ist auch viel entspannender. Außer du willst mal schnell auf nen Kaffe nach PB da musste halt Bundesstraßen nutzen. Obwohl ich später feststellte das es da schöne alte Straßen gibt de wegen neubauten kaum befahren werden!
Chris,
du kannst Gesetze zeigen wie du willst. Diese Zappelphilipp wollen es nicht verstehen, das wenn ein Radweg vorhanden ist, das dieser auch benuzt werden muss. Wenn zuviel "Verkehr" auf dem Radweg ist, muss man eben der VERKEHRSLAGE auf dem Radweg angepasst fahren.
Diese Radfahrer sollten sich mal vorstellen wie das Aussieht wenn ein 5 Achser uber einen Fahradfahrer hinwegrollt.
-Trotz genugend Seitenabstand und allen Vorsichtsmassnahmen. Ein Fahrrad ist ein "Instabiles" Fortbewegungsmittel-.
Ich nenne das "Street Pizza"!
Die Hinterbliebenden konnen ja auf den Grabstein schreiben: "Und er glaubte er war im Recht."
Du kannst mit denen Diskutieren so oft und so lange du willst. Anzeigen ist die einzigst durchgreifende moglichkeit. Viele Radfahrer haben einen Fuhrerschein, wenn sich Anzeigen dieser Art haufen hat das negative Auswirkungen auf die Zukunft der Fahrerlaubnis. -Nennt sich "Gewohnheitstater"-
Rudiger
Zitat:
Original geschrieben von ScaniaChris
Das Gesetz hebt die Anordnungsbehörde über den gemeinen Bürger. Ein Bürger kann nicht einfach eine Anordnung, die gem. Gesetz erfolgt ist, außer Kraft setzen.Den Paragraph, den Du zitierst beschäft sich mit der Anordnungsermächtigung, nicht aber mit der Anordnung selbst. Willst Du gegen eine Anordnung vorgehen, dann musst Du den Rechtsweg einschlagen. Nicht jedoch darfst Du eigenmächtig handeln und die Anordnung umgehen.
Mir ist es ziemlich egal, ob Du mit Deinem Fahrrad - eigentlich willst Du damit ja flott unterwegs sein - vor mir herschleichst! Viel wichtiger ist, wenn Du Dich rechts oder hinter mir befindest. Das fordert sehr viel der Aufmerksamkeit des Lenkers solch eines großen Fahrzeuges, wenn Du überhaupt gesehen wirst. Hier sollte Vernunft wider Emanzipation obsiegen. In der Nähe eines großen Fahrzeuges bist Du stets als "benachteiligter Verkehrsteilnehmer" - so bezeichnet Dich übrigens das Straßenverkehrsrecht - gefährdet; ganz besonders, wenn es eng ist. Ein Fahrradweg wird nicht aus Luxus angelegt, sondern aus Schutzzielen heraus. Dort wo er nicht gebraucht wird, baut man keinen! Du solltest einfach überlegen, ob die Gefahr, die damit einher geht, einen ausgewiesenen Fahrradweg nicht zu benutzten, im Verhältnis zu den Gefahren steht - immerhin geht es um Dein Leben.
Hiermit möchte ich noch einmal klar stellen, dass ich kein Gegner von Fahrradfahrern bin und sicherlich nicht bewusst zum Nachteil solcher agiere. Nach § 1 Abs. 1 StVO lautet: "Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht." LkW's sind ebenso legitime Verkehrsteilnehmer, als auch PKW's, Fahrradfahrer, Fußgänger und andere. In den Ausführungen von Freetimer2 erkenne ich, dass er seine Verantwortung aus dieser Vorschrift nicht erkennt.
Mir geht es nicht um die gesetzliche Lage, mir geht um Rücksichtnahme! Wenn die Strasse frei ist, spricht nichts gegen Radfahrer auf der Strasse. Mich nervt es aber, wenn bei normalem Verkehr ein, oder besser noch mehrere, Radfahrer die Fahrspur verengen und damit ein Überholen unmöglich machen. Immerhin fahre ich meistens aus beruflichen Gründen, die Radler tun es aus Spass. Sie behindern also "hobbymäßig" den Strassenverkehr. Welcher andere Sportler darf das?
Zitat:
Original geschrieben von Kipperstefan
Mich nervt es aber, wenn bei normalem Verkehr ein, oder besser noch mehrere, Radfahrer die Fahrspur verengen und damit ein Überholen unmöglich machen. Immerhin fahre ich meistens aus beruflichen Gründen, die Radler tun es aus Spass. Sie behindern also "hobbymäßig" den Strassenverkehr. Welcher andere Sportler darf das?
Du unterscheidest hier zwischen "hobbymäßig", das sollen die Radfahrer sein, und "Straßenverkehr", das soll dann wohl der Kfz-Verkehr sein. Du unterstellst, daß der "Straßenverkehr" Geld verdient und die "Hobby"leute nur zum Spaß fahren.
Das ist falsch. Ich wohne etwa 4km von meinem Arbeitsplatz entfernt und fahre meistens mit dem Fahrrad ins Büro. Mein Kollege wohnt nebenan und fährt meistens mit dem Auto. Warum darf der Kollege eine 7-15m breite, glatte Fahrbahn benutzen und ich muss auf einem 1.5m schmalen holprigen Radweg fahren, der regelmäßig von Fußgängern blockiert wird?
Ich mache die gleiche Arbeit, ich verdiene das gleiche Geld und bezahle die gleichen Steuern wie der Kollege. Es ist völlig widersinnig, dass es mir verboten wird 25-30kmh zu fahren (der Radweg gibt nur 15kmh her), nur damit der Kollege ungestört seine 50kmh fahren kann. Zumal er mich ja problemlos überholen kann (über den linken Fahrstreifen oder die Gegenfahrbahn). Und wenn er wirklich mal 150m hinterherfahren muss, dann hat er eben Pech gehabt. Er freut sich trotzdem, dass ich (und viele andere) mit dem Rad komme(n), sonst würde er nämlich keinen Parkplatz mehr bekommen.
Auch ich fahre mal zum Spaß mit dem Rad, aber deshalb fühle ich mich nicht minderwertiger als wenn ich ins Büro fahre. Der Autofahrer hinter mir fährt nämlich auch manchmal zum Spaß und der fühlt sich deshalb auch nicht anders, als wenn er ins Büro fährt.