Radfahrer auf der Straße trotz Fahrradweg
Hallo,
mich würde mal Eure Meinung zu Fahrradfahrern interessieren, die trotz vorhandenem Fahrradweg auf der Straße fahren und das z. T. sogar nebeneinander (bei Rennradfahrern in Gruppen oft zu beobachten).
Ich beobachte diesen Zustand immer öfter und es wird wahrscheinlich mit zunehmend besserem Wetter immer mehr werden.
Was haltet Ihr davon?
Grüße
gusch
Beste Antwort im Thema
Ich kann sowas absolut nicht leiden, genauso wie Radfahrer die meinen an die STVO müssen sich nur andere halten. Und dann über Rote Ampeln Fahren, mitten in der Einbahnstrase einem entgegen komme, irgnedwie kurz und quer auf der Straße fahren, anderen die Vorfahrt klauen und sich dann noch beschweren wenn man eine Vollbremsung wegen ihnen machen muss weil man sie fast abgeschossen hätte.
181 Antworten
Mich nerven diese "RENNRADFAHRER" genauso wie die meisten anderen hier.
hab letztens auch einen Polizizten gefragt was das denn eigentlich soll und strafe kostet. ganze 10€ kostet es den Fahrradfahrer sich auf Kreis, Landes oder Bundes Straßen zu bewegen.... Das die Jungs das riesigo eingehen, "10 Euro" zu bezahlen, liegt wohl auf der Hand
Zitat:
Original geschrieben von Rudiger
ConvoyBuddyWas hast du gegen die Waffengesetze in Florida?
In Virginia und Arizona -neben vielen anderen States- musst du die Waffe offen tragen -Holster- wenn du kein Concealed Weapon license hast.Erklare es uns bitte!
Rudiger
Ich meinte damit nicht die Vorschriften über Besitz und Führen von Schusswaffen, sondern die seit 2005 in Florida geltenden, die den
Gebrauchderselben regeln.
- Bisher war tödlicher Waffengebrauch etwa Hausbesitzern zugestanden worden, die vor einem Einbrecher nicht weglaufen mussten sondern sich mit der Waffe verteidigen durften. Künftig ist nun in Florida auch auf öffentlichen Plätzen der Einsatz von Waffen erlaubt, wenn der Schütze vernünftigerweise Grund zu der Annahme habe dass sein Leben oder seine körperliche Unversehrtheit bedroht sei. Die Vertreter der Waffenlobby befürworten dies, da dadurch ein potenzielles Opfer nicht mehr zuerst versuchen müsse vor einem Angriff wegzulaufen oder dem Angreifer auszuweichen sondern sich gleich mit der Waffe wehren könne.
Du hast das gleiche Gesetz -StGB § 32- auch in Deutschland.
Strafgesetzbuch
§ 32 Notwehr
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
33, 34 und 35 sind auch lesenswert.
Der Unterschied ist, das ich in Florida nicht einen Knuppel oder Messer nehmen muss, um mich zu verteidigen.
Die Gesetzesbrecher haben Waffen. Das ist nur eine gleichstellung. Jetzt uberlegt der Gesetzesbrecher zweimal ob er diese Tat ausuben soll oder nicht.
Collegium Alexandrinum
Wann ist Notwehr gerechtfertigt?
Im Rahmen der Vortragsreihe des Collegium Alexandrinum der Universität Erlangen-Nürnberg spricht am Donnerstag, 17. Januar 2002, um 20.15 Uhr im Hörsaal des Instituts für Biochemie (Fahrstraße 17, 91054 Erlangen) Prof. Dr. Volker Erb vom Institut für Strafrecht und Strafprozessrecht über "Grundfragen des Notwehrrechts". Der Eintritt ist frei.
Der Vortrag von Prof. Erb gibt einen Überblick über das Recht der Notwehr, das im vergangenen Jahr den Schwerpunkt seiner Forschungstätigkeit bildete. Das Recht des einzelnen, sich gegen akute rechtswidrige Übergriffe effektiv wehren zu dürfen, entspricht einem menschlichen Grundbedürfnis. Seine grundsätzliche Anerkennung ist deshalb für jede Rechtsordnung eine unabdingbare Notwendigkeit. Dem Gesetz kommt dabei die Aufgabe zu, die Grenzen zwischen der legitimen Ausübung dieses Rechts und verbotener Selbstjustiz zu bestimmen.
Im deutschen Strafgesetzbuch geschieht dies durch § 32, wonach die Begehung einer Tat im Extremfall bis hin zur Tötung des Angreifers im wesentlichen unter den folgenden Voraussetzungen gerechtfertigt (d.h. ausdrücklich erlaubt) ist: Der Täter handelt aus einer vom Gesetz als "gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff" bezeichneten Notwehrlage heraus, die Tat ist in der vorliegenden Form als einzige bzw. unter mehreren Alternativen als mildeste zur Verfügung stehende Verteidigungsmaßnahme "erforderlich", um den Angriff sicher abzuwehren, und es liegen keine besonderen Umstände vor, die bestimmte Einschränkungen des Notwehrrechts nach sich ziehen oder dessen Ausübung als mißbräuchlich erscheinen lassen. Ist den entsprechenden Anforderungen Genüge getan, darf die Notwehr nicht nur in eigener Sache, sondern auch zur Verteidigung der Rechtsgüter eines Dritten ausgeübt werden ("Nothilfe"😉. Die Auslegung der maßgeblichen Kriterien und ihre Übertragung auf konkrete Einzelfälle ist durch eine Fülle von Problemen und Streitfragen gekennzeichnet.
Weitere Informationen
Prof. Dr. Volker Erb
Institut für Amerikanistik
Tel.: 09131/ 85 -22250
strafprozessrecht@jura.uni-erlangen.de
Mediendienst Aktuell Nr. 2658 vom 15.1.2002
Zitat:
Original geschrieben von ConvoyBuddy
Ich meinte damit nicht die Vorschriften über Besitz und Führen von Schusswaffen, sondern die seit 2005 in Florida geltenden, die den Gebrauch derselben regeln.Zitat:
Original geschrieben von Rudiger
ConvoyBuddyWas hast du gegen die Waffengesetze in Florida?
In Virginia und Arizona -neben vielen anderen States- musst du die Waffe offen tragen -Holster- wenn du kein Concealed Weapon license hast.Erklare es uns bitte!
Rudiger
- Bisher war tödlicher Waffengebrauch etwa Hausbesitzern zugestanden worden, die vor einem Einbrecher nicht weglaufen mussten sondern sich mit der Waffe verteidigen durften. Künftig ist nun in Florida auch auf öffentlichen Plätzen der Einsatz von Waffen erlaubt, wenn der Schütze vernünftigerweise Grund zu der Annahme habe dass sein Leben oder seine körperliche Unversehrtheit bedroht sei. Die Vertreter der Waffenlobby befürworten dies, da dadurch ein potenzielles Opfer nicht mehr zuerst versuchen müsse vor einem Angriff wegzulaufen oder dem Angreifer auszuweichen sondern sich gleich mit der Waffe wehren könne.
@ Rüdiger :
Mit der Randbemerkung bzgl. Florida wollte ich mit Sicherheit keine Off-Topic-Diskussion über juristische Feinheiten und Auslegungen lostreten.
Die anderen Schreiber zum Thema "Radfahrer auf der Straße trotz Fahrradweg" scheinen das auch so verstanden zu haben.
Der Unterschied, auf den ich verweisen wollte, war der, dass in vielen US-Staaten Waffen legal und mit wesentlich gerigeren gesetzlichen Hürden erworben und in der Öffentlichkeit geführt werden dürfen und es in Florida für den straffreien Gebrauch der Waffe nicht einer konkreten Gefährdung bedarf, sondern der "Grund für die Annahme einer Gefährdung" ausreicht.
Und damit betrachte ich für meinen Teil diese Abweichung vom ursprünglichen Diskussionsthema als abgeschlossen und erledigt.
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ConvoyBuddy,
"Grund für die Annahme einer Gefährdung" ausreicht.
Das ware StGB 33
Strafgesetzbuch
§ 33 Überschreitung der Notwehr
Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.
Rudiger
Du machst die Statements, ich antworte.
Zitat:
Original geschrieben von ConvoyBuddy
@ Rüdiger :Mit der Randbemerkung bzgl. Florida wollte ich mit Sicherheit keine Off-Topic-Diskussion über juristische Feinheiten und Auslegungen lostreten.
Die anderen Schreiber zum Thema "Radfahrer auf der Straße trotz Fahrradweg" scheinen das auch so verstanden zu haben.
Der Unterschied, auf den ich verweisen wollte, war der, dass in vielen US-Staaten Waffen legal und mit wesentlich gerigeren gesetzlichen Hürden erworben und in der Öffentlichkeit geführt werden dürfen und es in Florida für den straffreien Gebrauch der Waffe nicht einer konkreten Gefährdung bedarf, sondern der "Grund für die Annahme einer Gefährdung" ausreicht.
Und damit betrachte ich für meinen Teil diese Abweichung vom ursprünglichen Diskussionsthema als abgeschlossen und erledigt.
Ein Profi sollte - so denke ich - viel gelassener mit solchen Situationen umgehen. Die oberste Vorschrift im Straßenverkehr lautet Rücksichtnahme. Der Unterschied zwischen dem Amateur (Radfahrer) und dem Profi liegt darin, dass sich der Amateur noch nicht mal wirklich mit seinen eigenen Fehler rechnen muss, während der Profi auch die Fehler von noch nicht in Verkehrsgeschehen eingebundenen Menschen und Tieren berücksichtigen muss. Es gehört also zu unserem Job, auf so etwas Rücksicht zu nehmen. Wenn man dann fluchend hinter so einem Fahrradfahrer her fährt oder krampfhaft versucht, den zu überholen, fehlt einem vielleicht die Gelassenheit für die Ausübung des Jobs.
Klar versucht man verschleiß- und verbrauchsgünstig unterwegs zu sein, aber manchmal kann man das aufgrund der Umstände gar nicht. Auch wissen wir um die Behäbigkeit und Dimensionen unserer Gefährte - zumindest ein Großteil der Kraftfahrer weiß das - und dieses Wissen dürfen wir bei anderen Verkehrsteilnehmern nicht voraussetzen.
Trotzdem sollte ein Fahrradfahrer tatsächlich auf den Radweg. Das ist ein Forderung. Solange aber niemand in grün oder blau weiß mit so einer Mütze, auf welcher das Wappen des jeweiligen Landes drauf ist, den Fahrradfahrer anhält, fährt er halt auf der Straße, blockiert uns, sorgt für einen hohen Verbrauch, einen hohen Verschleiß und nicht zuletzt auch für die Gefährdung von sich, dem Kraftfahrer und einer ganzen Menge Leute mehr. Deshalb haben wir Verantwortungsbewusstsein - leider haben das nicht alle Verkehrsteilnehmer.
Glaubt ihr eigentlich Radfahrer fahren auf der Straße nur um die Trucker zu ärgern? Die meisten Rennradfahrer trainieren und das geht aus vielen Gründen auf den Straßen oft besser als auf den Radwegen. Man hat weniger Unterbrechungen, schont sein teures Material und manchmal ist es sogar sicherer sich mit den Profis der Landstraße den Weg zu teilen als mit den Amateuren auf den Radwegen. Ich bin einmal nach Holland gefahren um dort die exzellenten Radwege zu benutzen. Vollkommen unmöglich, viel zu voll. Mir blieb nichts übrig als auf die Straße auszuweichen. Radfahrer kennen das Risiko und wenn wir genau so gut auf Radwegen trainieren könnten, täten wir nichts lieber als das. Aber Radwege sind für Trainig oft wenig geeignet. Es ist kein schönes Gefühl, wenn ein 40 Tonner an dir vorbeidonnert. Versucht doch einfach gelassener an die Sache ranzugehen. Kein Radfahrer fährt auf der Straße nur um euch bei der Arbeit zu behindern. Er riskiert viel mehr als ihr. Schwarze Schafe gibt es überall, bei Radfahrern und bei Truckern. Mehr Verständnis und Rücksichtnahme von beiden Seiten scheinen mir dringend notendig. An der Misere der Radwege werden wir so schnell nichts ändern.
Lukasmobil
Zitat:
Original geschrieben von lukasmobil
Glaubt ihr eigentlich Radfahrer fahren auf der Straße nur um die Trucker zu ärgern? Die meisten Rennradfahrer trainieren und das geht aus vielen Gründen auf den Straßen oft besser als auf den Radwegen.
Training als Rechtfertigungsgrund für die mißbräuchliche Benutzung von Straßen bei vorhandenen Radwegen halte ich für ein sehr fragwürdiges Argument, zumal wenn es um das Fahren mit Rennrädern geht.
Man stelle sich vor, dieses Argument würde auch von Motorsportlern für rücksichtsloses Agieren im öffentlichen Verkehrsraum vorgebracht...
Moin.
Man sollte diese "Rennfahrer" als Umweltsünder des Jahres ausloben. Pro 1000 Meter Trainingsstrecke müssen x-Pkw/Lkw-Fahrer in die kleinen Gänge, um hinter den Zappelphilips zu warten. Kann das mal jemand messen?
gruß f
hab mich nun langsam daran gewöhnt, dass sie auf der strasse rumeiern (egal ob rennrad oder nicht). überholt man halt und der radfahrer muss dann mit der abgaswolke leben (entsteht halt beim schalten) 😉 .
nur finde ich die blindheit der polizei sehr ärgerlich wenn ich nachts durch berlin fahre. lieber wollen sie dir nen strafzettel beim be-/entladen verpassen, als den 20 radfahrern die in der zwischenzeit ohne licht (teilweise nichtmal katzenauge) an dir vorbeigondeln.
da kieg ich nen hass !
wie wird eigentlich das telefonieren während der fahrt bei radfahrern geahndet ?
Moin Ronny,
ich meine so ähnlich wie beim Kraftfahrer. Auf jeden Fall erführe solch ein Verhalten eine Würdigung, wenn es denn geahndet würde.
wenn es denn geahndet wird. ich glaube aber das man sich vergebens hoffnung macht, dass sich daran was ändert.
Also Radfahrer gehören auf die Straße, Fahrräder sind Fahrzeuge.
Das gilt auch füpr Bundesstraßen.
Jediglich Kraftfahrstraßen und Autobahnen sind allgemein verboten für Radfahrer.
Radwege sind Sonderwege und DÜRFEN benutzt werden, wenn diese auf der rechten Seite liegen.
Sie müssen nur dann benutzt werden, wenn dies durch Schilder (Zeichen 237,240,241) geboten ist. Dazu kommt, sie müssen benutzbar, zumutbar und straßenbegleitend sein. Es reicht schon 1 Falschparker (auf dem Radweg) und der Radweg ist unbenutzbar.
Die Schilder 237,240 und 241 dürfen nur unter bestimmten Vorraussetzungen aufgestellt werden. Dazu gehören, Breite, Beschaffenheit, ... des Radweges. Die meisten dieser Schilder sind illegal aufgestellt.
Dazu kommt, das Radwege (besonders für sprtliche Fahrer) meistens viel gefährlicher sind als das Fahren auf der Straße. Rechtsabbieger, linksseite Radwege, Geisterradler, machen Radwege besonders innerorts sehr gefährlich. Deshalb ist es da ehr Selbstschutz, Radwege nicht zu nutzen.
Von so einer Diskusion ist hier im Übrigen nicht viel zu halten. Es gibt völlig unabhängig von der Art sich zu bewegen immer sollche und sollche. Es bringt nichts, da zu verallgemeinern und ist unfair gegenüber denjenigen, die sich vernüftig verhalten.
Genausogut könnte jemand einen Thread starten, wo über LKW-Fahrer her gezogen wird. Da könnte man z.B. fordern, dass die Polizei nicht so blind bei Vorfahrtsverstößen auf der Autobahn sein soll. Bitte direkt jedem LKW Fahrer, der auf die AB auffährt und andere zum Bremsen zwingt eins wegen dem Vorfahrtsverstoß rein würgen, statt mal nachzudenken, was passieren würde, wenn LKWs genau nach der STVO am Ende der Beschleunigungsspur stehen bleiben würden und auf eine große Lücke warten......
Zitat:
Original geschrieben von Ronny aBer
hab mich nun langsam daran gewöhnt, dass sie auf der strasse rumeiern (egal ob rennrad oder nicht). überholt man halt und der radfahrer muss dann mit der abgaswolke leben (entsteht halt beim schalten) 😉 .
In einer meiner Abladestellen haben wir das Problem das die Fahrspuren getrennt durch Grünstreifen verlaufen.
Die Breite pro Spur erlaubt ein Überholen nicht. Neben dran verläuft ein gut ausgebauter Fahrradweg. Das ganze mit Steigung.
An denen Stellen hört meine Geduld ehrlich gesagt auf, und ich kann mir auch nur schwer vorstellen wie man sich dort mit einem Fahrrad guten Gewissens bergauf kämpfen kann, während man hinter sich eine Riesige Schlange von LKW und PKW herzieht.
Sollte man mal fotografieren, sonst glaubt einem das niemand.
Ps, fahre selber gerne Fahrrad, aber in so einer Situation würde ich mich absolut nicht wohlfühlen während ich mich mit 7-10 Km/h bergaufkämpfe und absolut NIEMAND vorbei KANN- obwohl ein guter neuer Fahrradweg nebenan verläuft.
Zitat:
Original geschrieben von gruni1984
Dazu kommt, das Radwege (besonders für sprtliche Fahrer) meistens viel gefährlicher sind als das Fahren auf der Straße.
Hier stellt sich aber auch die Frage, an welchem Punkt die "sportliche Fahrweise" in rücksichtlose Raserei ausartet.