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Radarwarngeräte

Themenstarteram 25. Februar 2006 um 11:30

Hallo

Ich weiß nicht in welches Forum ich es schreiben soll darum nehme ich einfach einmal Audi.

Ich würde euch ersuchen, mir eure Erfahrungen bezüglich Radarwarngeräte mitzuteilen. Ich wohne ihn Österreich, falls das von belangen ist.

Was haltet ihr von diesem Gerät?

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...

mfg cicero87

p.s. danke im voraus

69 Antworten
am 1. März 2006 um 6:59

Hallo,

also um das mal auf den Punkt zu bringen. Menschen mit mehr Geld haben die Möglichkeit teure, PS-Starke Autos zu kaufen. Diesen Autos (Fahrer) muß man schon mal ein Fehlverhalten verzeihen. Heißt das dann im Umkehrschluß das Menschen mit viel Geld auch automatisch mehr Rechte haben?

Bedeutet das also bei der nächsten Geschwindigkeitskontrolle:

"Warten Sie, wieviel PS hat Ihr Wagen denn? Denn davon ist die Geldbuße abhängig! Ach, Ihr Wagen hat über 200 PS, ja dann kostet das gar nichts!"

Bin ich froh das wir davon noch weit entfernt sind. Bei uns sind immer noch vor dem Gesetz alle Menschen gleich. Und nicht, wie manche es vielleicht gerne hätten, Menschen nach Autoklassen!!

Gruß

Mörtel

am 3. März 2006 um 12:31

wie machen das denn die amerikaner, wenn die ihre fetten V8 freiblassen wollen? bei max 70 erlaubten mph geht das scheinbar auch.

wozu also heitzen?

ok, wenn die bahn frei ist und niemand gefährdet wird, jedem das seine...

Geschwindigkeitbegrenzungen haben bis auf eine sehr GERINGE aussnahme IMMER ihre daseinsbrechtigung...

hab 6 monate den V8 in der USA gehabt und gerade aufgrund des Tempolimits waren die fahrten auf den Highways entspannender als auf deutschen autobahnen.

also heitzt net und schont damit eure nerven :-)

Grüße

???

Wenn ich hier bin hab ich irgendwie immer nen grinsen drauf...

Das war doch nicht so gemeint, dass die mit mehr PS eine niedrigere Strafe erhalten sollen! Aber eines könnt ihr alle nicht abstreiten, bei nem Kleinwagen merkt man die Geschwindigkeit mehr als in ner Nobelkarosse! Man fühlt sich sicherer, man fährt öfter mal schnell, weils einfach Spaß macht...

Und jetzt red ich halt mal nur von mir... wenn ich nen 300PS Auto hätte, würde ich wenn ich Autobahn fahr bestimmt nicht Stunden hinter nem LKW hergurken oder so, dann will ich mit dem Auto (natürlich angemessen) etwas schneller fahren - sonst kann ich mir dann eben doch wieder nen Corsa holen...!;)

 

Aber zurück zum eigentlichen Thema, kennt sich denn nun jemand mit dem Radarwarner aus? Was passiert wenn man das Ding mit abgeschnittenem Stecker im Auto liegen hat?

am 4. März 2006 um 0:29

Zitat:

Und jetzt red ich halt mal nur von mir... wenn ich nen 300PS Auto hätte, würde ich wenn ich Autobahn fahr bestimmt nicht Stunden hinter nem LKW hergurken oder so, dann will ich mit dem Auto (natürlich angemessen) etwas schneller fahren - sonst kann ich mir dann eben doch wieder nen Corsa holen

... also ich kenne keine corsa mit dem es nicht möglich wäre einen laster zu überholen ... :rolleyes:

.. lass doch mal die corsas aus dem spiel ...

Johannes

Gut, Corsa weg... Trabbi her;)

Zitat:

Original geschrieben von Webcleaner

Was passiert wenn man das Ding mit abgeschnittenem Stecker im Auto liegen hat?

Nichts. Dann transportierst du ja nur Elektronikschrott ohne Nutzwert.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Nichts. Dann transportierst du ja nur Elektronikschrott ohne Nutzwert.

Bist Du Dir da ganz sicher? Schrott wird, meiner Meinung nach, anders definiert. Das Gerät weist lediglich einen Defekt auf und eine Instandsetzung ist preislich keine große Sache. Schlimmer noch, das Gerät ist im Grunde ohne großen Aufwand wieder in den Betrieb zu nehmen. Ich glaube, dass ein abgeschnittener Stecker nicht vor den Folgen schützt.

Wäre aber mal interessant, ob es dazu ähnliche Urteile gibt. Schließlich gibt es diese Problematik nicht erst seit gestern. Wir wollen ja nur sicher gehen, dass nachher nicht jemand wegen angeblichem Elektronikschrott Ärger bekommt.

Zitat:

Original geschrieben von Radlager

Instandsetzung ist preislich keine große Sache.

Meines Wissens nach ist entscheidend, ob der Defekt innerhalb von wenigen Minuten IM FAHRZEUG repariert werden kann und somit die Einsatzfähigkeit KURZFRISTIG wieder hergestellt werden kann. Dies dürfte bei einem abgeschnittenen Stecker nicht der Fall sein, wenn der Besitzer nicht gerade Elektriker/Elektroniker ist und in einem voll ausgestatteten Servicefahrzeug sitzt.

Semper Prorsum!;)

Nuja, ohne Stecker kann man das Ding halt auch nicht benutzen... So hab ich das eben auch mal irgendwo gelesen - aber ob das nun jetzt auch so 100%ig stimmt?!

Was ich mir aber auch nicht wirklich vorstellen kann, die Leutz in Grün erkennen so nen Ding doch bestimmt garnet, wenn's net grad drauf steht, könnte man denen doch sonstwas erzählen? z.B. irgend so nen FM Modulator, nen Sender für ne Funktastatur:)

Oder man baut das Ding halt irgendwie fest ein? Mit AN und AUS Schalter, falls man doch mal in ne Kontrolle kommt, nicht das dass dann anfängt mit Piepen und quietschen!*dasradiowars*

Nur, dass die bei der Polizei verwendeten Laser-Geschwindigkeitsmesser einen speziellen Fehlercode anzeigen, wenn ein Laserwarngerät aktiv ist und dann kommts hat auf hart.

Meldung an die Funküberwachung wegen Betrieb einer nicht genehmigten Funkanlage. (die Strafe dafür macht das Vielfache der Verwaltungsstrafe fürs Schnellfahren aus)

Quelle: österr. Recht

am 4. März 2006 um 23:42

Verboten ist es:

- einen Radarwarner in Betrieb zu haben!

- einen Radarwarner mitzufrühen, auch wenn er außer Betrieb und nicht an die Stromversorgung angeschlossen ist

Schon der Kauf eines solchen Gerätes gilt rechtlich gesehen als sittenwidrig!

Und da die juristen im Zweifelsfall davon ausgehen, dass man kein kaputtes Gerät kauft, um es dann auch noch rumzukutschieren, wird man im Endeffekt sicherlich schlechte karten haben...

Zitat:

Original geschrieben von Löbchen

Schon der Kauf eines solchen Gerätes gilt rechtlich gesehen als sittenwidrig!

Dies wäre mir allerdings neu.

Quellenangabe?

am 5. März 2006 um 12:02

@drahkke: Sorry, dass ich erst jetzt antworte, aber wer Samstags so spät ins Bett geht, schläft Sonntags auch mal was länger :D

Naja, back to the topic! Soll ja niemand sagen, dass ich Gerücht in die Welt setze...

"Hier werden sie geholfen": ;)

http://gesetz.blogg.de/eintrag.php?id=36

Zitat:

Original geschrieben von Löbchen

Naja, back to the topic! Soll ja niemand sagen, dass ich Gerücht in die Welt setze...

"Hier werden sie geholfen": ;)

http://gesetz.blogg.de/eintrag.php?id=36

du hast da etwas mißverstanden!

dort geht es NICHT um die verwendung eines solchen gerätes! bzw. den einbau, sondern darum, ob der kaufvertrag rechtsgültig ist.....

fassen wir zusammen:

Verboten ist es:

- einen Radarwarner in Betrieb zu haben!

Verboten ist es NICHT:

- einen Radarwarner mitzufrühen, wenn er außer Betrieb und nicht an die Stromversorgung angeschlossen ist

am 5. März 2006 um 12:28

Nee, jetzt hast du was missverstanden :D

Der Link und die Sittenwirdrigkeit bezog sich NUR auf den käuflichen Erwerb!!!

Das es verboten ist, diese Gerät mitzuführen, auch wenn es nicht an die Stromversorgung angeschlossen ist, hab ich nicht aus diesem Text geschlossen ;)

(Das weiß ich, weil es in mehren Artikeln stand. Mittlerweile weiß das aber (fast) jeder!)

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