Radar Bitte um Rat!!!
Hallo,
ein Freund ist mit meinem wagen mit 138 KM/H geblitzt wurden ,wo aber nur 70 Km/h erlaubt war.Jetzt habe ich als Fahrzeughalter den Anhörungsbogen bekommen.Mein freund hat sehr viel zu verlieren wenn sie ihn den Führerschein abnehmen.Deshalb möchte ich seinen Namen nicht angeben.Ich bin im moment auch im Probezeit.Ich habe gehört das wenn ich schreibe das ich den wagen an einem Nahverwandten verliehen habe und deshalb vom meine recht meine Ausssage zu verweigern gebrauch machen möchte.Das dan die Sache fallen gelassen wird,da kein Fahrer ermittelt werden kann.Denn auf den Radarfoto bin ich nicht der Fahrer.Könnte ich als Fahrzeughalter umgeschoren davon kommen ohne meine Freund zu belassten?
Danke vorraus.
Gruß Erkut
63 Antworten
Hach, das ist doch immer das selbe Spiel. Frei nach dem Vorbild, ich habe da eine Freundin und dessen Freund hat ein komisches jucken am Sack!
Ich glaube irgendwie nicht ganz das der Freund des Erkut sondern vielmehr das Erkut selbst am Steuer saß.
Tipp: Steh' dazu ein bisschen heftig auf der Tube gestanden zu haben. Wenn Du Glück hast gibbet nur eine Geldstrafe und fertig. Bedenke auch das der Richter Dich zur Führung eines Fahrtenbuches verdonnern kann wenn es ihm zu bunt wird.
Was solls... hauptsache gesund und Du hast noch ein schönes Bildchen zum an die Wand hängen. By the Way... hier ist zum Beispiel meines -> k u c k.
EdPi
Zitat:
Original geschrieben von mcflow
auf deinem Bild steht 264 km/h ! ist das nicht ein bisschen langsam in der Stadt ? 😁
ja stimmt! hatte meinen sozialen Tag und noch Zeit zum nächsten Termin... 😉
EdPi
😁 😁 😁 😁 ! tja meiner schafft`s wohl net so schnell ...
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Moin !
Also ich kann nur sagen ich hab bisher zweimal mit den Kollegen in grün zu tun gehabt. 1x schwerer Autounfall, (Wagen totalschaden, Schädel schwer geprellt; und zwar an der Beifahrertür [Ich sass auf dem Fahrersitz!]). Und einmal Motorradunfall. Dasselbe wie oben, nur diesmal statt Schädelpreller 3 Rückenwirbel angeknackt. 1 Woche KKhs, 6 wochen Reha, sonst kein bleibender Schaden. Und jeweils seit dem Unfall grundlegende änderung meiner einstellung zum fahren mit der jeweiligen Fahrzeugklasse. Hätt ja auch meine Ma oder Freundin auf dem Beifahrersitz (Bzw. Sozius - Sitz) sitzen können. Und da wär das nich bloss ne Schädelprellung geworden. Da wär ich denn an dem Tod eines Menschen schuld.
Sollte man villeicht bedenken wenn man fährt ... Aber bei den meissten brauchts nen schmerzhaften Denkanstoss (Wie bei mir).
Um mal zum eigentlichen Thema der Reaktion zurückzukommen. ich habe jedesmal nen anhörungsbogen bekommen und habe den zügig, ausführlich, wahrheitsgetreu und möglichst klar formuliert zurückgeschickt (soll heissen ich hab mich bemüht denen die Arbeit einfach zu machen). Das waren beidemal Fälle wo ich eventuell hätte belangt werden können, oder auch nicht. (Wegen Fahrlässigkeit, unachtsamkeit, Gefährdung anderer oder was auch immer). Beidemale ist nach ca. 6 Wochen der bescheid über "einstellung des Verfahrens" gekommen. Von daher denke ich das man mit der Direkten, ehlichen methode noch die Moglichkeit hat die Strafe so klein wie Möglich zu halten. Wenn man anner Fleischtheke den verkäufer doof anmacht oder versucht zu verarschen wird der sich wohl auch nich freudlich benehmen ... ;-)
[Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten !]
Sehr interessant!
Selber Schuld und solche Sprüche helfen wirklich nicht weiter.
Das bei der Höhe des verstoßes bei Nichtnennen des Fahrers ein Fahrtenbuch droht, sollte fast klar sein.
Ob man das für jemand anderen machen sollte- danke eher nein.
Ob man es für sich selbst machen sollte-
bei der Höhe der Strafe- sollte jeder selbst entscheiden.
Eine Halterhaftung wie in Österreich gibt es hier bislang nicht direkt.
Durch ständiges Weitergeben des vermeintlichen Fahrers läßt sich teilweise die Zeitspanne solange verzögern, bis die Frist abgelaufen ist.
Dazu sind in der Praxis aber mehrere Personen erforderlich.
Am Ende wird der korrekte Fahrer genannt.
Ob dieser jedoch dann das Urteil nach dieser Spanne akzepieren muss- eher nein.
Der Aufwand ist jedoch auch enorm, kostet auch Nerven.
Auch wenn es am Ende klappt, wird der jenige sicher die ganze Prozedur nochmal wünschen.
Ist sicher auch nur einmal zu machen.
P.S: Das Radarfoto bzw. die messung zweifele ich grundsätzlich an.
Nicht nur das ich diese Geschwindigkeit (Stoppuhrwert) mit dem schweren Auto an dieser Stelle nicht für möglich halte,
sindern auch, weil das Traffipax nur bis 250 km/h messen kann.
Hi Barry,
mal ne Frage. Ich habe irgendwo gelesen, daß die Polizei kein Problem mehr damit hat, auf Autobahnen über 250 Km/h zu messen. Sozusagen unbeschränkt.
Der Polizist (oder wer auch immer) sagte wohl, daß sie auf der Autobahn die Kamera einfach etwas weiter entfernt aufstellen, damit würden sie wohl alle Temposünder kriegen. Sie stellen die Meßinstrumente wohl immer im Verhältnis zur erwarteten Geschwindigkeit auf (Autobahn, Stadt, usw.)
Ich weiß aber nicht ob das nur geschwafel war.
Gruß Carsten
Hi,
ob nun einer mit 250 oder 280 in einer 80er oder 130er Zone geblitzt wird, ist doch sch***egal, die Strafe dafür ist ohnehin gleich, nähmlich Führerscheinentzug für mind. 9 Monate, wenn nicht noch länger und eine saftige Geldstrafe, auf jeden Fall ist dazu noch eine MPU fällig, kurz genannt Idiotentest, den man erst einmal bestehen muss, was gar nicht so leicht ist, ich habe mal für so eine ähnliche Dummheit 30.000.- DM berappen müssen, bis ich meinen Führerschein wieder hatte.
Multanove 6F
Es ist korrekt, das es Methoden gibt, mit denen man auch über 250 km/h messen kann.
Das Gerät Traffipax, so wie es auf der Einflendung steht, misst jedoch nur bis 250 km/h.
Das Laser Fernglas Laveg geht bis 320 km/h- das macht allerdings keine Fotos.
Laser wird zur Zeit aus meiner Sicht eher versuchsweise auf der Autobahn eingesetzt.
Das geläufigste Radar Blitzgerät, Multanova 6F hat folgende Daten:
Meßbereich: 25 - 250 km/h
Verkehrsfehlergrenzen: 25 - 100 km/h: ± 3 km/h
100 - 250 km/h: ± 3% (unter Aufrundung auf nächsten ganzzahligen Wert)
Gemäß § 6 Abs. 1a der Eichordnung (geändert durch die 3. Verordnung der Eichordnung, BGBl. I 2000, S. 1307) ist es für den Betreiber des Meßgerätes nicht zulässig, die Fehlergrenzen planmäßig zu seinem Vorteil auszunutzen.
Reichweite: Stufe absolute Reichweite entsprechender Seitenabstand
fern ca. 40 m ca. 15 m
mittel ca. 15 m ca. 6 m
nah ca. 7 m ca. 3 m
------------------------------------
Grundsätzlich werden über die Presse gerne Aussagen verbreitet, die eine absolut unfehlbare Technik und Methodik suggerieren.
Nur selten kommt es anders ´rüber:
www.honda-dax.de/schrott.avi
Geiler Thread... da passt doch noch was rein, oder?
Also ich wollt auch mal was besser wissen und schlaue Tipps geben ... hehehehe ...
Also, gib Dein Freund an und wenn der nich' bei Mutti wohnt, dann soll er seinen Namen abschrauben, nicht an die Tür gehen und einen auf unbekannt verzogen machen... dann hat er vieleicht noch 'ne Chance.
Habe selber einen Amtsbeschluss gegen einen 'Schuldner', der wir daber erst Rechtskräftig durch Zustellung. Er ist aber unbekannt verzogen. Antrag auf 'Zustellung durch öffentliche Bekanntgabe' wurde abgelehnt.
Und: nicht alles was auf Behördenschreiben steht ist wahr. Vieles sind Einschüchterungen (z.B. Fristen und Androhungen) - im Zweifel mal 'nen Anwalt fragen. Einfach rumtelefonieren, irgend ein/e Anwalt/in gibt bei '...was mach ich denn jetzt?' auch (begrenzt) kostenlos Auskunft.
Na, da wusst ich ja wieder alles besser 😁
Niedergelegtes Schriftstück
Einzigstes Wirksammes Mittel dagegen währe das Niedergelegte Schriftstück.
Gild einfach als zugestellt.
Wurde bei mir einmal einen Tag vor Ablauf praktiziert.
Weiterhin werden wiederholt nicht angetroffene Leute teilweise aus dem Melderegister gestrichen.
Um das zu vermeiden, sollte man nach Möglichkeit 5 vor 12 eine andere Anschrift / anderen Fahrer bekanntgeben.
Wollte nochmal sagen ,
ich habe ihn verfiffen 🙂 ,er redet jetzt nicht mit mir jetzt weiss ich das es kein freund war hehe.er hat 3 monat sperre glaube ich .
Prämie?
Bekommt man dafür auch eine Gutschrift oder Überweisung?
Reichlich Silberlinge oder Ähnliches?
lol was laberst du ?einige wollten vorher wissen was geschehen ist.also antworte nicht wenn du keine ahnung hast.
Re: Radar Bitte um Rat!!!
Zitat:
Original geschrieben von erkut.k
Hallo,
ein Freund ist mit meinem wagen mit 138 KM/H geblitzt wurden ,wo aber nur 70 Km/h erlaubt war.Jetzt habe ich als Fahrzeughalter den Anhörungsbogen bekommen.Mein freund hat sehr viel zu verlieren wenn sie ihn den Führerschein abnehmen.Deshalb möchte ich seinen Namen nicht angeben.Ich bin im moment auch im Probezeit.Ich habe gehört das wenn ich schreibe das ich den wagen an einem Nahverwandten verliehen habe und deshalb vom meine recht meine Ausssage zu verweigern gebrauch machen möchte.Das dan die Sache fallen gelassen wird,da kein Fahrer ermittelt werden kann.Denn auf den Radarfoto bin ich nicht der Fahrer.Könnte ich als Fahrzeughalter umgeschoren davon kommen ohne meine Freund zu belassten?
Danke vorraus.
Gruß Erkut