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Mercedes C-Klasse W202

hi freunde!!

ich habe heute ein "zeugenfragebogen" von der
führerscheinstelle bekommen weil ich geblitzt wurde
sch.... ! Das fahrzeug ist auf mein vater angemeldet
und ich wollte jetzt dringend wissen ob mein vater das auf sich nehmen kann, weil ich ja in der probezeit bin. auf der rückseite des briefes sollte man normal den namen und addresse hin schreiben der wo das auto an dem tag gefahren ist (also ich)
und da steht noch "ICH MACHE VON MEINEM
ZEUGNISVERWEIGERUNGSRECHT GEBRAUCH" heist dass, das mein vater das auf sich übernehmen kann wenn er davon "gebrauch" macht?

ich bitte um dringende hilfe danke

43 Antworten

Hi,

warum, glaubst Du, ist das Gerichtsschreiben an DICH ergangen, obwohl das Fahrzeug auf Deinen Vater angemeldet ist??

Vermutlich wurde also bereits von jemandem Dein Name genannt oder Du wurdest von Vorne geblitzt od. von einer Streife gesehen, so daß nun klar ist, daß eben NICHT Dein Vater gefahren ist.

Anders läßt sich nicht denken, daß DU angeschrieben wurdest und nicht der Fahrzeughalter ( Dein Vater ).

Aber vielleicht läßt sich´s doch noch irgendwie regeln.
Kopf hoch!

Gruß, Camlot

hi freunde!!

ich habe heute ein "zeugenfragebogen" von der
führerscheinstelle bekommen weil ich geblitzt wurde
sch.... ! Das fahrzeug ist auf mein vater angemeldet
und ich wollte jetzt dringend wissen ob mein vater das auf sich nehmen kann, weil ich ja in der probezeit bin. auf der rückseite des briefes sollte man normal den namen und addresse hin schreiben der wo das auto an dem tag gefahren ist (also ich)
und da steht noch "ICH MACHE VON MEINEM
ZEUGNISVERWEIGERUNGSRECHT GEBRAUCH" heist dass, das mein vater das auf sich übernehmen kann wenn er davon "gebrauch" macht?

ich bitte um dringende hilfe danke

DAS SCHREIBEN IST AUF MEIN VATER!!!!!
DAS FAHRZEUG IST AUF MEIN VATER ANGEMELDET ABER ZUM
TATZEITPUNKT WAR ICH AM STEUER. ICH WEIS
DAS VOM DATUM UND DER UHRZEIT DAS AUF DEM BRIEF STAND. DIE BEHÖRDE WEIS DOCH NOCH NICHT DAS ICH DAS WAR!!!

Okay, okay!

Geschrieben hattest Du aber : "ICH habe bekommen...usw." 🙄

Und daß Du die Post Deines Vaters öffnest, nun, das hatte ich nicht angenommen. 🙁

Ich glaube, DAS wird er Dir am meisten übel nehmen.
Und sagen wirst Du es ihm müssen, oder willst Du jetzt auch noch seine Unterschrift fälschen???

Wie wäre es mit Verantwortung übernehmen für das was man tut?
Erwachsen sein nennt man das dann auch.

Aber natürlich kann Dein Vater den Kopf hinhalten.
Machen ja viele Väter. Hältst Du das für 😎 ?

Ich nicht, sorry.

Vielleicht wissen andere "Rat" für Dich. Alles Gute!

Gruß, Camlot

Also, wenn Du geblitzt wurdest, bekommst Du in der Regel einen Anhörungsbogen, vom zuständigen Kreis / der Stadt, wer auch immer Dich geblitzt hat. Da steht denn sowas drin von wegen ... Ihnen wird zur Last gelegt, am... um... in als Führer des Kfz...blabla bla. Zeuge ist dann der blitzende Beamte, irgend ein POM oder ähnlich.

Wie schnell warst Du denn? Innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaft?

Grundsätzlich gilt, dass Dein Dad seine Aussage verweigern darf, weil ein Familienangehöriger nicht belastet werden muss. Das birgt je nach Schlimme der Tat aber zwei Risiken: Die Polizei kommt vorbei und fragt in der Nachbarschaft mit einem Foto. Dann bisse fällig.

Oder aber, die drücken Deinem Dad ein Fahrtenbuch auf, was sehr aufwendig, vor allem aber sehr lästig ist.

Also, wenn Du einen Grund suchst, eine Rechtschutzversicherung abzuschließen, dass hier dürfte einer sein.

Gruß
Rainer

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Also meine Autos waren/sind auch immer auf meinen Vater zugelassen. In den 5 Jahren die ich nun fahre sind uns auch 4 oder 5 Blitzfotos ins Haus geflattert. Bezahlt hab ich das nur beim ersten Mal. Also mein Vater hat den Betrag überwiesen, ich hab ihm das Geld gegeben und fertig war die Sache.

Sofern es nicht so schwerwiegend ist, daß man Punkte bekommt, ist das ganze auch kein Problem. Punkte hätte mein Vater nicht auf sich genommen.

Die anderen Male hat mein Vater von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Soll heißen, er antwortet auf das Schreiben und stellt klar, daß er nicht der Fahrer war, allerdings auch keine Angaben zum Fahrer macht.

Das ging die ersten Male gut. Beim letzten Mal kam dann ein Polizist bei uns klingeln. Zum Glück war ich nicht zu Hause, so daß mein Vater die Tür geöffnet hat. Der Bulle hat meinem Vater noch mit einem Fahrtenbuch gedroht und ihm geraten doch eine Aussage zu machen. Mein Vater hat abgelehnt. Ein Fahrtenbuch wär mein Problem gewesen, da es eben mein Wagen war und er nicht mit ihm fährt. Ein Fahrtenbuch wird in der Regel nur in Verbindung mit dem betroffenen Fahrzeug abverlangt. Sein Wagen wäre also nicht betroffen gewesen.

Naja, auch beim letzten Mal ging es gut. Sie haben das Verfahren eingestellt, da sie den Fahrer nicht ermitteln konnten 😁 Viel Glück gehabt muß ich sagen.

Letztendlich mußt du selbst entscheiden, wie du vorgehst. Kommst du aus einem kleinen Dorf, wo jeder jeden kennt und die Polizisten auch nen guten Überblick haben, dann sollte dein Vater einfach bezahlen, damit ist die Sache dann erledigt. Mit der Bezahlung bestätigt er sozusagen, die Tat begangen zu haben.

Sollten mit dem Bußgeld auch Punkte verbunden sein, dann wirst du wohl etwas Überzeugungsarbeit leisten müssen, damit dein Vater es auf sich nimmt. Die Verlängerung der Probezeit von 24 auf 48 Monate ist in meinen Augen aber schon ein guter Grund. Noch schwerwiegender wäre auch eine teure Nachprüfung.

Ob deine Ordnungswidrigkeit (was auch immer jetzt der Anlass für das Schreiben war) überhaupt oder noch andere Konsequenzen für dich hätte, weiß ich leider nicht. Meine Probezeit liegt schon zulange zurück. 😉

Ex-A4

Ähnliche Fälle wurden hier schon öfters angesprochen.
Du glaubst doch allen Ernstes nicht, dass du so ungeschoren davon kommen wirst, wenn man den Fahrer auf dem Bild identifizieren kann.
Von jedem Bundesbürger gibt es Fotos, die von jeder Polizeistation abrufbar sind.
Stellt man Ungereimtheiten beim Anhörungsbogen fest, dann bist nicht nur du dran, sondern dein Vater gleich mit, wegen Falschaussage.
Dann steht die P. vor der Tür und will die betroffenen Personen persönlich in Augenschein nehmen.
Möglicherweise haben sie schon in der Nachbarschaft rumgefragt, wer die Person auf dem Foto ist.
Was dann folgt, kannst du dir wohl selbst ausmalen.
Dann wirds noch schlimmer, wie es hätte kommen können.
Jetzt überleg mal richtig, bevor du handelst.

Hi Leute,

ich hab nen Bekannten aufm Ordnungsamt und hab den auch schon mal zu dem Thema interviewt.

Solange keine Punkte drohen, funzt das ohne Probleme, dass Dein Vater die Sache auf sich nimmt und den Betrag überweist.
Da ist denen nämlich schon der Aufwand zu groß, um festzustellen wer der "Täter" war (es dürfen natürlich sonst keine Ungereimtheiten aufm Anhörungsbogen "passieren"😉.

Sobald Punkte drohen, werden die schon genauer!
Da fragen die u.U. aufm Einwohnermeldeamt die Daten der ganzen Family (inkl. Passfoto!!!!!!) ab und vergleichen die mit dem Radarfoto. Führt dies nicht zu einer einwandfreien Identifikation, kommt auch ma n Polizist vorbei, befragt die Nachbarn oder will allle in Frage kommenden Personen (in Deinem Fall wohl alle männlichen) "in Augenschein nehmen."
Und da wirste kaum Chancen haben, ungeschoren davonzukommen.

Generell bin ich ja der Auffassung, dass wenn jemand Mist baut, er auch dazu stehen sollte.

Wünsche Dir dennoch alles Gute

Mfg Tom

hi freunde..

das blöde ist ja, dass auf dem brief nur die tatzeit
steht also datum,uhrzeit,kennzeichen und ordnungswidrigkeit § 24. da steht nicht mal ob
ich geblitzt wurde wenn ja wo bzw. wie schnell, weil
§ 24 kann vieles sein oder?

also wenn ich das so verstehe, sollte mein
vater von seinem zeugnisverweigerungsrecht
gebrauch machen, wird dann trotzdem weiter
ermittelt wer der fahrer am steuer war....??

Das wirst du ja sehen,
spätestens dann,
wenn die P. vor der Tür steht.
----------------------------------------------------
§ 24 Verkehrsordnungswidrigkeit

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Vorschrift einer auf Grund des § 6 Abs. 1 erlassenen Rechtsverordnung oder einer auf Grund einer solchen Rechtsverordnung ergangenen Anordnung zuwiderhandelt, soweit die Rechtsverordnung für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist. Die Verweisung ist nicht erforderlich, soweit die Vorschrift der Rechtsverordnung vor dem 1. Januar 1969 erlassen worden ist.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
----------------------------------------------------
§ 6d Auskunft und Prüfung

(1) Die mit der Herstellung, dem Vertrieb oder der Ausgabe von Kennzeichen befassten Personen haben den zuständigen Behörden oder den von ihnen beauftragten Personen über die Beachtung der in § 6b Abs. 1 bis 3 bezeichneten Pflichten die erforderlichen Auskünfte unverzüglich zu erteilen.

Die müssen dir doch genau sagen, was sie dir vorwerfen ??? Wie soll dein Vater, an den das Schreiben ja gerichtet ist, zu einem Vorwurf Stellung nehmen, wenn er nichtmal weiß, was er getan haben soll.

Da kann nicht nur drinstehen "Ihnen wird vorgeworfen am XX um XX mit dem Fahrzeug XX eine Ordnungswidrigkeiten begangen zu haben."

Und da wir bisher immernoch nicht wissen, was dir eigentlich vorgeworfen wird, erübrigen sich auch Spekulationen über die Vorgehensweise.

Jetzt aber mal zu den "Profis" hier im Thread! Wieso sollte sich die Polizei weiter mit der Angelegenheit beschäftigen, wenn der Vater einfach die betreffende Summe überweist? Man bezahlt, gesteht es ein und fertig ist die Sache! Die kümmern sich herzlich wenig darum, ob es nun der Sohn oder ein anderer war, solange der Fahrzeughalter die Geschichte auf sich nimmt. IHN haben sie schließlich angeschrieben, das heißt weitere Identifizierungsmaßnahmen würde überhaupt noch nicht getroffen! In erster Linie ist nunmal der Fahrzeughalter Ansprechpartner bei jedem wie auch immer gearteten Delikt.

Hier noch die Keule der Falschaussage zu schwingen, erscheint mir fehl am Platz. Die Polizei hat wichtigeres zu tun, als sich bei unbedeutenden Verkehrsdelikten um die Identifizierung des wahren Fahrers zu kümmern, solange der Halter bezahlt.

Erst wenn der Halter sagt "Ich war's nicht und ich sag auch nicht wer's war." werden überhaupt weitere Maßnahmen durchgeführt. Die sind froh, wenn sie die Akte abheften und sich dem nächsten Fall widmen können.

Einzige Ausnahme dürften hier wohl schwerwiegende Delikte sein. Rotlichtverstöße mit anschließendem Personen- oder Sachschaden und ähnliches.

Genau so ist es !
Bezahl die paar Kröten und die Sache ist aus der Welt.Kein langes rumpalavern ,kein Anwalt und gut isses.
Schließlich hast du ja die Geschwindigkeitsübertretung begangen und bist nicht unschuldig an der Sache.
Zu Unrecht beschuldigt ist ein anderes Thema.

Mir kann es eigentlich egal sein,
aber wenn man einen Anhörungsbogen bekommt, hat die Behörde schon längst festgestellt, dass der eventuelle Fahrer auf dem Bild und der Halter nicht identtisch sind.
Ansonsten wäre warscheinlich direkt ein Bussgeldbescheid ergangen und die Angelegenheit damit erledigt, ausser man erhebt Einspruch.

Korrigier' mich, wenn es falsch ist. Aber ein Anhörungsbogen ist eigentlich immer mit dabei. Genauso wie ein Überweisungsträger für die Geldbuße. Selbst, wenn sich die Behörde sicher ist, daß es der Fahrzeughalter war, muß er sich trotzdem zum Vorwurf äußern können.

@Ex-A4
Ich glaube du hast recht, ist schon Jahre her, als ich mal sowas bekam.
Wie schon gesagt, ich wäre mit solchen pubertären Tricks vorsichtig, der Schuss kann sehr schnell nach hinten losgehen.
Und dann ist das Gejammere gross.
Wir werden ja wohl in einiger Zeit erfahren, was dabei herausgekommen ist.

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