Radar Bitte um Rat!!!

Mercedes C-Klasse W202

Hallo,

ein Freund ist mit meinem wagen mit 138 KM/H geblitzt wurden ,wo aber nur 70 Km/h erlaubt war.Jetzt habe ich als Fahrzeughalter den Anhörungsbogen bekommen.Mein freund hat sehr viel zu verlieren wenn sie ihn den Führerschein abnehmen.Deshalb möchte ich seinen Namen nicht angeben.Ich bin im moment auch im Probezeit.Ich habe gehört das wenn ich schreibe das ich den wagen an einem Nahverwandten verliehen habe und deshalb vom meine recht meine Ausssage zu verweigern gebrauch machen möchte.Das dan die Sache fallen gelassen wird,da kein Fahrer ermittelt werden kann.Denn auf den Radarfoto bin ich nicht der Fahrer.Könnte ich als Fahrzeughalter umgeschoren davon kommen ohne meine Freund zu belassten?

Danke vorraus.

Gruß Erkut

63 Antworten

Ich habe schon einen Plan.
Denn der Trick ist alt.
Ich Arbeite auf einer Behörde

Bei mir funktioniert es immer.
Außerdem würde er durch diese kleine Trickserei ja keinen Nachteil haben.
Wenn´s klappt...prima.
Wenn nicht, dann ist er da wo er jetzt auch ist. Dann muß sein Kollege eben in den sauren Apfel beissen, und die Strafe einkassieren.

oK soll er ruig machen aber Ihr schreit dan am lautesten
wenn dabei einer um leben kommt.
Dann ist es Fahrläßige Tötung und die wird nicht unter 5 Jahren Freiheitsstrafe bestraft.

Wünsche weiterhin viel Glück

War ja klar. Jemand hat ein Problem weil er, oder sein Kolleg etwas zu schnell gefahren ist, und schon kommen die ersten gesetzestreuen Bürger, und wedeln mit dem erhobenen Zeigefinger. Du, du, du...es hätte doch jemand getötet werden können. *gähn*
Das ist hier nicht das Thema. Es wurde niemand bedrängt, niemand gefährdet, niemand verletzt, und erst recht niemand getötet, sondern nur die zulässige Geschwindigkeit übertreten. Jemanden töten kann man auch mit Schrittgeschwindigkeit.
Also bitte wieder back to topic.

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Weist du ob niemand gefährdet wurde ?
Oder warst du dabei ?

Vergiss es einfach
Ihr werdet es erst lehrnen wenn es die ersten toten gibt.

Für mich wahrs das hier

Mir ist es auch gerade passiert,und ich kann dir nur raten vergiss es ,das es nach drei monaten ungültig ist.
1. wird die Behörde bestimmt nicht drei Monate drauf warten ob du mal Antwort gibst oder nicht.
2.Wenn du angibst,das ein anderer gefahren ist,wird die frist
unterbrochen(ich bin am 13.05.03 beblitzt worden mit 87
km/h In der Ortschaft,und habe erst am 18.08.03 bescheid
bekommen. Da ich umgezogen bin und die mich genau wie
deinen freund neu suchen mussten(müssen),wurde die
Frist unterbrochen......Der Spass hat mich im endeffekt 370
gekostet,dafür darf ich aber mein Schein behalten.

Zitat:

Original geschrieben von Psychodad


Ganz einfach.
Schau auf das Ausstellungsdatum des Bescheids, und warte genau 3 Monate mit der Antwort. Dabei gibtst du einfach den Namen deines Kollegen an. Wenn er dann angeschrieben wird, kann er sich darauf berufen, dass die ganze Angelegenheit nach 3 Monaten verjährt ist.
Machen viele Taxiunternehmer auch so.

hier auf dem baltt steht aber "Die Verjährung wird durch die Anhörung unterbrochen."was bedeutet das denn jetzt?was soll ich machen?

auf den brief steht aber ich soll mich innerhalb 7 tagen antworten.die lassen mich bestimmt nicht in ruhe ,wenn ich das so mache wie du es gesagt hast.oder?

Hallo erkut.k !!!!!!!!!

Ich habe es dir doch gerade geschrieben,das die dich bestimmt nicht drei monate in ruhe lassen werden......
die finden etliche gründe um die frist zu verlängern..........

also ich würde auch nicht irgendwelche großartigen Sachen "gegen" das Gesetz machen. Sprich halt mit deinem Freund, der hat`s ja verbockt , also muss er dafür gerade stehen! Damit bist du aus dem Schlamassel. Es ist zwar dein Freund, aber ich würde meinen Führerschein wegen so eine Dummheit eines Freundes nicht selber gern abgeben wollen. Und 138 bei erlaubten 70km/h ist schon heftig. Normalerweise fass ich mir da an den Kopf !

besser ist aber noch, ein Freund von mir ist nach seinem Abiball mit 157 km/h bei erlaubten 50km/h durch die Ortschaft mit 0,59 pro mille Blutalkohol. Tja der ist jetzt erstmal seinen Schein los -> IDIOT ! *faustlach*

Ich verstehe ja Deinen einsatz für deinen Kumpel.....Ist Deine Entscheidung,Gefährde Deinen Führerschein nur nicht.

Wenn Dein Kumpel sein Führerschein nicht auf Probe ist,hat er noch eine Möglichkeit den Führerschein zu behalten.Mann kann Arbeitsplatzgefährdung angeben.Ist es nicht unbedingt das x-te mal ,wird auf Einzug des Führerscheines verzichtet,wenn Du vom Arbeitgeber eine Erklärung hast,das er DIch bei Entzug des Führerscheines Kündigt.

2 mal hat es funkioniert bei meinem Bruder.

Gerichtsurteile kritisch lesen!

Zitat:

Schau auf das Ausstellungsdatum des Bescheids, und warte genau 3 Monate mit der Antwort.

Zitat:

Das ganze ist begründet durch ein Urteil des OLG Hamm. Aktenzeichen: 2Ss OWi 1105/99

Bei Gerichtsurteilen sollte man immer(!) die ganze Geschichte kennen. So wie hier dargestellt, lässt sich das nicht verallgemeinern.

Der Halter kam nur deshalb zu diesem Prozessgewinn, weil die Behörden in ihrem Anhörungsbescheid geschrieben hatten: "... es wurde festgestellt, dass mit ihrem Kraftfahrzeug die oben angegebene Verkehrsordnungswidrigkeit begangen wurde."

Es wurde hier keine Person angesprochen und beschuldigt, was aber per Gesetz vorgeschrieben ist, um eine Verfolgung einzuleiten! Nur dadurch! kam es zur Verzögerung und letztlich zur Verjährung, weil der Halter nicht darauf reagiern musste.

Mittlerweile ist durch die Formulierung "Ihnen wird zur Last gelegt" (oder so ähnlich) klar, dass konkret der Halter beschuldigt wird - und der muss sich dann auch fristgerecht äußern.

Vielleicht schlüpfen ja gelegentlich noch Autohäuser und Taxiunternehmer mit Hilfe von Anwälten durch schmale Lücken - Regelfälle und Empfehlungen lassen sich daraus jedoch bestimmt nicht ableiten.

Wer's nicht glaubt kann alles genau im Internet nachlesen. Suchbegriff exakte Schreibweise "2 Ss OWi 1105/99"

Damit hast Du natürlich recht. Im Anfangspost war die genaue Formulierung auch leider nicht angegeben. Bei mir kommen alle Blitzer unpersönlich, und als Befragung über den Fahrzeugführer an.

Ich will ja gar nicht nicht Recht haben - was hier Recht war, hat ja schon das Gericht entschieden.

Ich muss mich beruflich öfter mit sowas beschäftigen. Und sehr oft, wenn ich einem Urteil nachgehe, das in Kurzform super publikumswirksam in einer Zeitung gestanden hat, stellt sich heraus, das kleine juristische Einzelfalldetails dahinter stehen, die das Urteil als Beispiel für ähnliche Fälle komplett unbrauchbar machen. Die meisten "Normalbürger" haben auch nicht die Nerven, mit teuren Anwälten rumzupokern.

Von den vielen, die wegen Sturheit mit sowas baden gehen und dann auf irre hohen Kosten sitzen bleiben, steht nämlich nie was in der Zeitung.

Blitz!

Losgelöst von der Frage, ob Du Deinem Freund helfen sollst oder nicht:
Du hast kein Aussageverweigerungsrecht (gilt nur innerhalb der Familie (auch eingegrenzt) oder Ehepartner)
Wenn Du (fälschlicher weise) einen anderen Verwandten angibst, wird sicherlich in die Richtung weiter ermittelt. Verweigerst Du die Aussage, kann es für Dich selber schwierig werden. Außerdem kannst Du damit rechnen, dass die Polizei Personen aus Deinem Umfeld (Nachbarn, Eltern, Freunde, Kfz-Versicherung, Tankstelle....) mit dem Radar-Foto befragt. Und dann kannst Du echt nur hoffen, dass ihn keiner erkennt bzw. alle den Mund halten. Sonst seit Ihr beide dran!
Selbst wenn Du mit der Nummer durchkommst, wird Dir mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auferlegt, zukünftig ein Fahrtenbuch zu führen.

Zum Thema drei Monate mit diversen Beiträgen:
Bin kein Jurist, aber meines Wissens gibt es einen Unterschied zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat. Und 70 km/h gehören wohl zu letzterem (mit verlängerter Verjährung).

Fazit: Mir wäre das Risiko zu groß!

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