Rad-Reifenkombination

VW Caddy 3 (2K/2C)

Hi,
bin auf der Suche nach einer Rad-Reifenkombination mit maximaler Größe und minimalen Umbau Eintragungsfähig. Mir schwebt so 17"*8" mit einer 215-225 Bereifung vor. Die Radhausverkleidungen sollten aber erhalten bleiben. Vorab auf die Exceltabelle hab ich absolut kein Bock, auch möchte ich Fahrwerktechnisch nichts ändern. Sollte einer sowas ähnliches haben wären Maße,Preise und Bezugsquellen schön.(über ein Bild wär ich entzückt)

Gruß Mulder

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von agent fox


Hi, hab gerade mal Zeit gehabt und gegoogelt.Bei einer 18"*8ET35 Felge mit einer 225*40Bereifung habe ich laut Online ABE keine Bördelarbeiten oder Innenverkleidungen zu entfernen. Nur die Punkte K49+K50 verstehe ich nicht richtig.Da wird von einer geeigneten Abdeckung gesprochen?????????????????? Weiß da einer was gemeint ist oder hat es selbst schon gemacht.

MfG Mulder

Moin,

wenn man die besagte Excel Tabelle richtig anwenden würde, dann hätten sich derartige Fragen von selbst beantwortet! 🙁

Mit "K" werden grundsätzlich Karosserie betreffende Auflagen gekennzeichnet. Mit K49 + K50 ist gemeint, das eine Radabdeckung an Achse 1 = Vorderache und eine Radabdeckung für Achse 2 = Hinterachse benötigt + gefordert wird! Da aber aufgrund der Schiebetuür des Caddys keine Radabdeckung an Achse 2 Angebracht und/oder hergestellt werden kann, ist der Anbau dieser Rad-Reifenkombination in 8Jx18 H2 mit ET35 und der Bereifung 225/40R18 nicht verbaubar! 😕

Im Ürigen empfehle ich vor dem Absetzen eines Beitrages wie diesem,die SUFU in Gang zu setzen. Genau zu diesem Thema sind bereits Romane und umfangreiche technische Abhandlung verfasst worden, die genauestens Auskunft über alle Fragen geben! 😉

Das absolute Neativbeispiel in Fotoform hat  CADDY DARKO hier verewigt! Hiebei ist klar erkennbar, das die Reifenlauffläche nicht abdeckt ist! Hierzu ist die besagte Radabdeckung erforderlich! 😮

AUS + ENDE!

CADDYHOOD

28 weitere Antworten
28 Antworten

Zitat:

Rad-Reifenkombination mit maximaler Größe und minimalen Umbau Eintragungsfähig. Mir schwebt so 17"*8" mit einer 215-225 Bereifung vor.  Sollte einer sowas ähnliches haben wären Maße,Preise und Bezugsquellen schön.(über ein Bild wär ich entzückt)

Gruß Mulder

Ich habe ohne technische änderung Rial nogaro 8j17 mit 225/45er Bereifung eingetragen. Preis bei mir um die Ecke 1040 und dann nochmal 57e für den Tüv-Prüfer.

Gruss Kay

05-05-8
05-05-3

sonst noch Wünsche? Was meinst Du wo für die excel-tabelle da ist? Das hat seinen Grund.

Zitat:

Original geschrieben von manya21


sonst noch Wünsche? Was meinst Du wo für die excel-tabelle da ist? Das hat seinen Grund.

Die Tabelle ist super, wenn man sich ein wenig auskennt. Ich hatte mir seinerzeit einige Grössen herausgesucht. Beim reifenhändler gestaltete isch das aber trotzdem nicht so ganz einfach. - Ich wollte unbedingt Tiefbett und das auch noch auf dem Maxi mit der erhöhten Radlast. Hat ein wenig gedauert bis ich das passende hatte. Gibt für den Maxi derzeit genau zwei Tiefbettfelgen die ohne Verbreiterung gefahrten werden können.

Gruss

An manya21, ja Bilder und wenn es geht in Farbe ist in Excel immer so schlecht darstellbar. aber sonst kein Problem.
MFG Mulder

um Bilder geht es nicht. Du hast es abgelehnt die Excel-tabelle zu benutzen.

ja ich gestehe

Hi, hab gerade mal Zeit gehabt und gegoogelt.Bei einer 18"*8ET35 Felge mit einer 225*40Bereifung habe ich laut Online ABE keine Bördelarbeiten oder Innenverkleidungen zu entfernen. Nur die Punkte K49+K50 verstehe ich nicht richtig.Da wird von einer geeigneten Abdeckung gesprochen?????????????????? Weiß da einer was gemeint ist oder hat es selbst schon gemacht.

MfG Mulder

Zitat:

Original geschrieben von agent fox


Hi, hab gerade mal Zeit gehabt und gegoogelt.Bei einer 18"*8ET35 Felge mit einer 225*40Bereifung habe ich laut Online ABE keine Bördelarbeiten oder Innenverkleidungen zu entfernen. Nur die Punkte K49+K50 verstehe ich nicht richtig.Da wird von einer geeigneten Abdeckung gesprochen?????????????????? Weiß da einer was gemeint ist oder hat es selbst schon gemacht.

MfG Mulder

Moin,

wenn man die besagte Excel Tabelle richtig anwenden würde, dann hätten sich derartige Fragen von selbst beantwortet! 🙁

Mit "K" werden grundsätzlich Karosserie betreffende Auflagen gekennzeichnet. Mit K49 + K50 ist gemeint, das eine Radabdeckung an Achse 1 = Vorderache und eine Radabdeckung für Achse 2 = Hinterachse benötigt + gefordert wird! Da aber aufgrund der Schiebetuür des Caddys keine Radabdeckung an Achse 2 Angebracht und/oder hergestellt werden kann, ist der Anbau dieser Rad-Reifenkombination in 8Jx18 H2 mit ET35 und der Bereifung 225/40R18 nicht verbaubar! 😕

Im Ürigen empfehle ich vor dem Absetzen eines Beitrages wie diesem,die SUFU in Gang zu setzen. Genau zu diesem Thema sind bereits Romane und umfangreiche technische Abhandlung verfasst worden, die genauestens Auskunft über alle Fragen geben! 😉

Das absolute Neativbeispiel in Fotoform hat  CADDY DARKO hier verewigt! Hiebei ist klar erkennbar, das die Reifenlauffläche nicht abdeckt ist! Hierzu ist die besagte Radabdeckung erforderlich! 😮

AUS + ENDE!

CADDYHOOD

Caddyhood:
Genau das war der ausschlaggebende Punkt bei der Auswahl. Im gutachten steht genau das selbe. Laut EG-Genehmigung muss aber nur noch die Lauffläche von senkrecht oben abgedeckt sein. da das hier bei meinen Felgen gegeben ist hat weder TÜV-Sachverständige und auch die Rennleitung bisher nichts zu bemängeln gehabt! Das waren halt die Punkte die mich an der Exel-Tabelle gestört haben. Ist wohl nicht die EG-Richtlinie berücksichtigt - bzw. Sind in der Liste nur Felgen aufgezeigt wo es bei jedem Fahrzeug 100%ig passt.

Es bleibt natürlich Jedem selbst überlassen ob er sich mit dem Reifenhändler vor Ort ein Bild vor dem Kauf macht oder auch nicht😁. Nur soweit ich habe die Felgen ohne Beziehungen und ohne dass ich jemals bei diesm Tüv-PÜrüfer war eingetragen bekommen obwohl K49+K51 im Gutachten stehen.

Gruss Kay

Zitat:

Original geschrieben von Caddy Darko


Caddyhood:
Genau das war der ausschlaggebende Punkt bei der Auswahl. Im gutachten steht genau das selbe. Laut EG-Genehmigung muss aber nur noch die Lauffläche von senkrecht oben abgedeckt sein. da das hier bei meinen Felgen gegeben ist hat weder TÜV-Sachverständige und auch die Rennleitung bisher nichts zu bemängeln gehabt! Das waren halt die Punkte die mich an der Exel-Tabelle gestört haben. Ist wohl nicht die EG-Richtlinie berücksichtigt - bzw. Sind in der Liste nur Felgen aufgezeigt wo es bei jedem Fahrzeug 100%ig passt.

Es bleibt natürlich Jedem selbst überlassen ob er sich mit dem Reifenhändler vor Ort ein Bild vor dem Kauf macht oder auch nicht😁. Nur soweit ich habe die Felgen ohne Beziehungen und ohne dass ich jemals bei diesm Tüv-PÜrüfer war eingetragen bekommen obwohl K49+K51 im Gutachten stehen.

Gruss Kay

Wenn man die EG-Genehmigung schon zitiert und zu Rate zieht, sollte man auch genau das wiedergeben was dort geschrieben steht! Dort steht genau, dass die Reifenlauffläche komplett abgedeckt sein muss! In der Richtlinie wird das mit der Abdeckung von 90° nach links und 90° nach recht von der Mitte der Oberkante des Kotflügels aus definiert! Daher rühren die Auflagen "K"! 😉

Das mit dem "von oben Senkrecht" ist Geschichte und geistert nur noch als Märchen in den Köpfen herum! 😰

Die Excel Tabelle steht für das derzeit machbare beim Caddy, ohne die zu bemängelnden Ausreißer! Alles Andere ist wie schon so oft geschrieben Ansichts- und Auslegungssache!

Wenn sich der Interessierte an der besagten Excel-Tabelle orientiert, wird er das Optimum ohne Wenn und Aber finden könnnen, ohne das die Schiebetür des Caddy´s sich nicht mehr komplett öffnen lässt! In der Regel kann auch auf die Kotflügelverbreiterung verzichtet werden!

Bis gleich!
CADDYHOOD 

Naja Diskussionen hin oder her. Da bei der EG-Typgenehmigung nunmal der obere Punkt von Kotflügel genommen wird und dieser nunmal abgedeckt ist egal in welchem Winkel (Das Rad ist ja nunmal senkrecht) ist eine Eintragung auch ohne zusätzliche Radabdeckung möglich. hinten ist es eh kein Problem weil der Radstand hinten geringer ist als vorne. Und mit den Schiebetüren gibts da auch keine Probleme hab schon versucht mal auf Bordsteinkanten zu parken ect. Es bleiben immer mindestens 1,5cm Platz. Hat natürlich etwas mit den Felgen zu tun. Ich habe ET 40.

05-05-4
05-05-5

Zitat:

Original geschrieben von Caddy Darko


Naja Diskussionen hin oder her. Da bei der EG-Typgenehmigung nunmal der obere Punkt von Kotflügel genommen wird und dieser nunmal abgedeckt ist egal in welchem Winkel (Das Rad ist ja nunmal senkrecht) ist eine Eintragung auch ohne zusätzliche Radabdeckung möglich. hinten ist es eh kein Problem weil der Radstand hinten geringer ist als vorne. Und mit den Schiebetüren gibts da auch keine Probleme hab schon versucht mal auf Bordsteinkanten zu parken ect. Es bleiben immer mindestens 1,5cm Platz. Hat natürlich etwas mit den Felgen zu tun. Ich habe ET 40.

... Thema verfehlt! Aber ist auch egal!

Bis gleich!
CADDYHOOD

Hallo caddy darko,

wundertmich aber, dass hinten keine abdeckung nach hinten ist.

Da hat Caddyhood recht, nach EU Recht ist es so, das komplette Rad muss abgedeckt sein, nicht nur die Lauffläche.
30Grad von der Radmitte nach vorne und 50Grad nach hinten, meine ich grade mich erinnern zu können.
Nach Stvzo war es glaube ich nicht genau spezifiziert aber es gab eine Auslegungsrichtlinie die besagte so etwas wie 15cm Abdeckung muss gewährleistet sein. Letzteres war zumindest beim Motorrad so.
Wen es genau interessiert der kann ja googeln

Habe ich gerade gefunden:

Radabdeckungen
Zulässige Radabdeckungen nach § 36a StVZO und
Richtlinie 78/549 EWG
Wie beim Thema "Mischbereifung" so muss auch beim Thema "Radabdeckungen" eine
Diskrepanz zwischen nationaler und europäischer Gesetzgebung festgestellt werden. Auch
bei Radabdeckungen ist wahlweise die Anwendung nationalen Rechts (§ 36a StVZO) oder
europäischen Rechts (Richtlinie 78/549 EWG) möglich.
Diese augenblickliche Gesetzeslage bedeutet aber nicht, dass ein amtlich anerkannter
Sachverständiger an einer Technischen Pru?fstelle im Rahmen der Begutachtung (Änderungsabnahme
bzw. Ein- oder Ausbauabnahme nach § 19 bzw. 21 StVZO) diese willku?rlich
anwenden kann. Wenn die Radabdeckungen entweder den Vorschriften nach § 36a StVZO
oder der Richtlinie 78/549 EWG entsprechen, ist die Abnahme positiv zu entscheiden.
Im Einzelnen stellen sich diese Vorschriften wie folgt dar:
1. Radabdeckungen nach § 36a (StVZO)
Aufgaben:
Hinreichende Abdeckung der Räder
Fahrzeugzustand bei Erfu?llung der Anforderung:
Leeres Fahrzeug und Geradeausstellung aller gelenkten Räder
Ausfu?hrung:
Kotflu?gel, Schmutzfänger oder Radeinbauten, auch mehrteilig
Abmessungen:
- Räder mu?ssen u?ber der oberen Hälfte eine Abdeckung haben
- Laufflächenbreite
- der äußere Rand der Abdeckung muss möglichst weit seitlich heruntergezogen sein
- vordere und hintere Kante der Abdeckung du?rfen bis 150 mm oberhalb der
waagerechten Radmittellinie enden
Der Begriff Laufflächenbreite wird in der Praxis sehr unterschiedlich interpretiert, da er eben hier nicht
genau beschrieben wird. Wir empfehlen daher die Anwendung des Begriffs "Hauptprofil" fu?r
Laufflächenbreite,
der in § 36 (2), Abs. 2 StVZO eindeutig definiert ist: "...als Hauptprofil gelten dabei die breiten
Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, das etwa ¾ der Laufflächenbreite einnimmt."
vordere und hintere Kante der Abdeckung du?rfen bis 150 mm oberhalb der
waagerechten Radmittellinie enden.
2. Radabdeckungen nach Richtlinie 78/549 EWG
Aufgaben:
Schutz anderer Verkehrsteilnehmer vor aufgewirbelten Steinen, Schmutz, Eis, Schnee und
Wasser.
Gefahren mindern, die sich fu?r Verkehrsteilnehmer mit sich drehenden Rädern ergeben.
Fahrzeugzustand bei Erfu?llung der Anforderungen:
Fahrbereites Fahrzeug mit einem Insassen auf dem Vordersitz und bei Geradeausstellung
der Vorderräder.
Ausfu?hrung:
Karosserieteile, Kotflu?gel dauerhaft befestigt, jedoch insgesamt und in Teilen abnehmbar. Es
darf aus mehreren Teilen bestehen, sofern zwischen den Einzelteilen oder innerhalb der Teile
keine Lu?cke entsteht.
Abmessungen:
- In dem Teil, der durch die Radialebene 30° vor und 50° hinter der Radmitte gebildet
wird, muss die Gesamtbreite der Abdeckung mindestens die Gesamtbreite des Reifens
abdecken, nur Scheuerleisten und -rippen, Aufschriften und Verzierungen bleiben
unberu?cksichtigt.
- Die hinteren Kanten der Abdeckungen du?rfen nicht oberhalb einer horizontalen Ebene
enden, die 150 mm u?ber der Radmitte liegt, und der Schnittpunkt der hinteren Kante
mit dieser Ebene muss innerhalb der Längsmittelebene des Reifens liegen

So wie ich den Text verstehe muss der Prüfer die für den Prüfling jeweils günstigere Variante wählen.

Deine Antwort