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Rabatt beim 911er kauf ?

Themenstarteram 17. März 2005 um 12:57

Ich möchten mir nun kurfristigen einen 911 (997s) für Lieferung im Mai zulegen. Offensichtlich ist der Gebietsschut, wonach ein Händer die Hälfte seiner Marge abgeben musste, sofern er in ein anderes Vertriebsgebiet verkaufen wollte durch die EU gefallen.

Trotzdem scheint eine inoffizielle Rabattabsprache zu existieren, wonach alle Händler 5% Rabatt geben. Was habt Ihr für Erfahrungen gemacht ?

Bei einer Investition von über € 110.000,-- Liste

machen ein paar % schon eine ganze Menge aus...

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56 Antworten
am 13. Mai 2005 um 11:51

Leasing

 

Zitat:

Original geschrieben von JerryCLK

Bei Porsche ist der Anteil der Geleasten am Größten.

Gründe sind der höchste Anteil an selbständigen Kunden mit den in D lukrativen Abschreibungsmöglichkeiten, sowie der im Vergleich relativ hohe Anteil an Mitarbeiterleasing-Fahrzeugen.

Da könnte ich so kot... wenn ich so einen Müll lese. Sowas könnte vielleicht von einem Schuhputzer der immer fleißig die BLÖD Zeitung liest und den rest des Tage von Porsche träumt

Ob der selbständige die Abschreibung und den Zins für sein Auto geltend macht oder ob er es least ist absolut das selbe.

Was macht eine Leasinggesellschaft?

Die leiht sich das Geld bei der Bank.

Der Kunde zahlt außer dem Zins noch die für die Leasinggesellschaft lukrativen Verwaltungskosten.

Das Leasing einmal günstiger ist ist die absolute Ausnahme. Sonterkontingente für Überkapazitäten beim Golf V vielleicht aber nicht bei Porsche.

Bestenfalls bauchpinselt der Verkäufer den Kunden und erzählt ihm, dass er ja als selbständiger viel besser gestellt ist als Angestellte, da sie Selbständigen die Leasingraten von der Steuer, am besten "noch zurückbekommen".

Aber da solche Autos mehr über Emotionen als Verstand gekauft werden, mag das bei demjeigen der den Porsche finanzieren muss "einleuchten".

Geschont wird höchstens die Liquidität (Basel II) aber lukrativ ist das nur für die Leasinggesellschaft und nicht für den Selbständigen

@immoneuf:

Ich verstehe, was Du meinst.

Aber Leasing ist für Selbstständige und Unternehmen doch günstiger, da es sofort und voll abzugsfähig ist. Das fahrzeug gehört außerdem der Leasingfirma und wird dort bilanziert.

In Summe sind das Vorteile, sofern man das Auto nur nutzen möchte,

Natürlich zahlt man trotzdem alle Steuern inkl. Selbstnutzung und die MwSt dafür. Wirklich "billiger" ist Leasing also nicht. Aber praktischer und einfacher in der Bilanz.

am 13. Mai 2005 um 12:15

Zitat:

Original geschrieben von Webraider

Ja, das waren noch "schöne Zeiten".

4 Jahre, degressiv, später der switch auf linear,

aber da war das Fahrzeug meist schon verkauft. ;)

Heute gilt meist 6 Jahre & die Vereinfachungsregel ist

aufgehoben (also wirklich monatsweise Berechnung).

Da gibt es nur eine sinnvolle Methode:

Stets einen Jahreswagen nehmen. Der Abschlag, selbst

bei Porsche, liegt nahe oder auch über 30% und das

ist ein Argument. Gibt es dann noch eine gute Garantie seitens

des Herstellers, rechnet sich das auch.

OK, man hat nicht das neueste Auto, aber das hat ja

evtl. auch Vorteile (Stichwort "Erstserienprobleme").

Abgesehen davon habe ich ein persönliches Problem

damit, etwas zu fahren, was mir gar nicht gehört (mir

ist klar, daß das wirtschaftlich gesehen Unsinn ist!)...

Gruss

Ob Vereinfachungsregel, 4 oder 6 Jahre, wenn ich den Porsche verkaufe wird die Differenz aus dem Buchwert zum Verkaufserlös gebildet. Und wenn ich ihn zu einem niedrigeren Preis an die Frau, Freundin, Sohn oder Tochter verkaufe, bin ich meinen Porsche wohl auch faktisch los.

Und glaubt mir nach so etwas sucht die BP (sozialneid der Prüfer) mit größtem Genuß.

Das Argument mit den 30% vor allem bei dem Modellwechsel ist das einzig sinnvolle, zumal ich dann den Wagen auch eher über 4-5 Jahre abschreiben kann, was aber auch nichts daran ändert dass beim Verkauf, die o.a Effekt eintritt.

Bei dem Freiberufler, der nach §4(3) seine Gewinnermittlung macht, ist der einzige Effekt den er gegenüber einem Bilanziernden hat, dass er in dem Jahr des Abschlusses des Leasingvertags die Mietsonderzahlung voll als Betriebsausgabe drin hat.

 

Aber wenn Du schon leasen mußt, ist das Risiko, dass du die Dauer des Lesaingvertrags nicht durchhälst schon groß. Danach versuch mal einen zu finden der den Lesingvertrag übernimmt. Das ist auch wieder seine sehr lukrative Angelegenheit für die Lesinggesellschaft.

Mit viel Glück machen die einen Vergleich mit dir. Das sind dann auch wieder Betriebsausgaben, die Dir vielleicht helfen einen Verlustrücktrag zu produzieren, weil Du eh dann am Ende bist. und so hoffentlich noch ein Paar Mark Steuern aus dem Vorjahr bekommst.

Habt ihr hier alle keinen Steuerberater?

Von denen gibt es halt auch solche und solche. Wenn der Berater merkt dass der Mandant sich in ein Leasing verrannt hat, redet er es ihm nicht aus, damit er den Mandanten nicht verliert. Aber helfen tut er ihm damit auch nicht. Auf so einen Berater kannst Du zwitschern.

am 13. Mai 2005 um 13:05

Zitat:

Original geschrieben von immoneuf

Ob Vereinfachungsregel, 4 oder 6 Jahre, wenn ich den Porsche verkaufe wird die Differenz aus dem Buchwert zum Verkaufserlös gebildet. Und wenn ich ihn zu einem niedrigeren Preis an die Frau, Freundin, Sohn oder Tochter verkaufe, bin ich meinen Porsche wohl auch faktisch los.

Und glaubt mir nach so etwas sucht die BP (sozialneid der Prüfer) mit größtem Genuß.

Bei dem Freiberufler, der nach §4(3) seine Gewinnermittlung macht, ist der einzige Effekt den er gegenüber einem Bilanziernden hat, dass er in dem Jahr des Abschlusses des Leasingvertags die Mietsonderzahlung voll als Betriebsausgabe drin hat.

Habt ihr hier alle keinen Steuerberater?

Von denen gibt es halt auch solche und solche. Wenn der Berater merkt dass der Mandant sich in ein Leasing verrannt hat, redet er es ihm nicht aus, damit er den Mandanten nicht verliert. Aber helfen tut er ihm damit auch nicht. Auf so einen Berater kannst Du zwitschern.

Wieso zitierst Du bitte MICH ?

ICH bin KEIN Leasing-Befürworter.

Nebenbei:

Glaubst Du ernsthaft, daß jemand mit einigermaßen

kaufmännischem Geschick ein (abgeschriebenes)

Fahrzeug an VERWANDTE verkauft ? Wofür gibt es

den internationalen Auto-Markt (mobile, autoscout) ?

Und nicht jede auf Betrag X lautende Rechnung entspricht

dem tatsächlich geflossenen Betrag. Dies ist für

exportierende Eigennutzer sogar ein Vorteil, da sie oft

eine in ihrem Land geltende Luxussteuer auf den

ausgewiesenen Rechnungsbetrag zahlen müssen.

Aber Du hast ja einen Steuerberater...

Gruss

P.S.: Übrigens ist die aktuell gültige PKW-Abschreibungsdauer

6 Jahre, und nicht "4 oder 6".

Hallo,

ich habe beim Boxsterkauf 3% bekommen, letzten Oktober hatten die genügend Interessenten für den neuen Boxster und machten deshalb wenig im Preis.

Ich bin aber auch froh darüber, denn dann bleibt halt auch der Wiederverkaufswert höher.

Ich kenne das von Harley und Ducati, da ist auch nicht sonderlich viel beim Kauf drin, jedoch sind die Gebrauchtpreise daher auch sehr stabil.

Gruß

Stefan

am 13. Mai 2005 um 14:03

So, Freunde,

ich hoffe ihr zieht in Zukunft artig den Hut, wenn ihr einen Porsche mit österreichischem Kennzeichen seht.:D

Denn in A ist ein Porsche grundsätzlich für einen Unternehmer nicht abschreibbar, nicht leasbar und überhaupt als Firmenwagen nicht zulässig und fällt immer unter "private Liebhaberei".

Also alle Porsches mit A-Kennzeichen, die ihr seht, sind PRIVAT gekauft und zwar, bei einem Einkommensteuersatz von 50%, zum DOPPELTEN Listenpreis, weil mit versteuertem Geld.

 

Weil jeder Finanzbeamte sich als erstes genüßlich daruf stürzt, mit welchem Geld man sich wohl dieses Auto privat bezahlen konnte.:eek:

Nebstbei ist der Porsche bei uns auch noch, dank NOVA (Neuwagenabgabe) und 20% MwSt. deutlich(20-30%) teurer als bei Euch.:(

Vielleicht wird verständlich, warum bei uns "Armen" vergleichsweise so wenig geile Autos rumkurven, wenn man weiß, daß betrieblich genutzte Autos nicht mehr als 50.000 € kosten dürfen und auf 7 Jahre linear abgeschrieben werden müssen.

Und auch bei Leasing ist von der Monats"miet"zahlung jener Teil als privat auszuscheiden, der prozentmäßig der Überschreitung der o.a. "Obergrenze für den Anschaffungswert" entspricht.

Der Generaldirektor im Diesel-Passat ist daher hierzulande keine Seltenheit...:(:p

Servus,

CAMLOT

Themenstarteram 13. Mai 2005 um 14:11

@ immoneuf

 

Klar muß man die Differenz zwichen Verkaufserlöß und Buchwert versteuern. Trotzdem

konnte man mit der vereinfachten, degressiven AfA die Steuer auf spätere Geschäftsjahre verschieben und das Fahrzeug z.B. erst dann verkaufen wenn ein Geschäftsjahr mal nicht so gut läuft. Die meisten Steuerspar- Modelle verschieben die zu versteuernden Gewinne in die Zukunft.

Es ist doch offensichtlich, das der Staat durch die Abschaffung der Vereinfachungsregelung bei der AfA keine Mehreinnahmen erzielt:

- Wenn ein Unternehmen eine geplante Anschaffung trotz der neuen Regel noch tätigt und zu versteuernden Gewinn hat (nicht ohnehin Verlust macht) und diesen auch noch in Deutschland versteuert, dann nimmt der Staat kurzfristig etwas mehr ein. Langfristig gleicht sich dies jedoch aus, da die AfA nur auf spätere Perioden verschoben wird.

Der Staat verschiebt also nur Lasten in die Zukunft.

- Das Problem ist allerdings, das viele Anschaffungen aufgrund dieser Regelung gar nicht erst getätigt werden. Wer will schon noch im letzten Geschäftsjahresmonat ein Anschaffung tätigen wenn er dann nur noch ein zwölftel der der AfA ansetzten kann und das Wirschaftsgut zum fast vollen Wert in der Bilanz hat ? Darunter leidet die Investitionsbereitschaft und deswegen hat unser Eichel Hans schon im ersten Jahr der Einführung diese Neuregelung nicht mehr, sondern weniger eingenommen.

So ist das wenn Politiker ohne geignete Qualifikation (Lehrer) in höhere Ämter berufen werden weil Sie eine Wahl verloren haben.

Woher soll er das denn auch verstehen ??

am 13. Mai 2005 um 14:29

Zitat:

Aber Du hast ja einen Steuerberater...

Gruss

P.S.: Übrigens ist die aktuell gültige PKW-Abschreibungsdauer

6 Jahre, und nicht "4 oder 6".

Ich hab keinen Steuerberater, ich bin.

Die 4 oder 6 Jahre war nur weil in dem Thread vorher jemand sich über die "gute alte Zeit" der 4 Jahre nachgetrauert hat.

Die 6 Jahre gelten für Neufahrzeuge, daher war Deine Anregung des Jahreswagesn schon richtig, weil ich damit nicht mehr an die 6 Jahre gebunden bin

@ 4S_Deluxe

wir sind uns wohl einig, dass die jetzige Regierung nichts, aber auch garnichts ausläßt um Deutschland an die Wand zu fahren.

Nächstes Jahr sind Wahlen nur ob die Figuren die da an die Macht wollen was bessers anbieten werden ist fraglich. Und die "Freien" die von einem "schwülen" Parteivorsitzenden geführt weden, da hab ich schon so grundsätzlich meine Zweifel.

am 13. Mai 2005 um 14:38

Zitat:

Original geschrieben von immoneuf

Und die "Freien" die von einem "schwülen" Parteivorsitzenden geführt weden, da hab ich schon so grundsätzlich meine Zweifel.

Ich darf sagen, daß ich Deine letzte Anmerkung

wirklich total daneben finde.

Hast Du Angst vor Deiner eigenen weiblichen Seite ?

Ach, was soll's.

Gruss

von einem Hetero, der einige, wie Du es sagst,

"schwüle" Freunde hat und unter diesen Menschen

wahre "Diamanten des Geistes & Herzens" gefunden

hat.

Themenstarteram 13. Mai 2005 um 14:44

In der Tat, es gab schon lange keinen Kanzler mehr der was von Wirtschaft verstanden hat. Kohl hat sich noch nicht mal dafür interessiert. "Angie" wird wohl hoffentlich noch rechtzeitig abgewählt. Ich hoffe noch, das sich Wulf seiner Verantwortung bewusst wird und gegen "Angie" auf dem nächsten Parteitrag antritt. Die Hoffnung stirbt zuletzt !

Aber das gehört eigentlich in ein anderes Forum...

Obwohl, man könnte auch sagen, daß sich irgenwann mal keiner mehr einen Porsche leisten kann wenn es so weiter geht !

Zitat:

Original geschrieben von Camlot

...wenn man weiß, daß betrieblich genutzte Autos nicht mehr als 50.000 € kosten dürfen...

Netto oder inklusive NOVA und MwSt. ?

am 13. Mai 2005 um 15:45

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Netto oder inklusive NOVA und MwSt. ?

INKLUSIVE!!

Es gibt auch keinen Vorsteuerabzug!

Diesen gibt es nur für LKWs bzw. Fahrzeuge, die als LKW bzw. "Großraumfahrzeug (min. 7 Sitze)" gelten.

Als zB. Grand Voyager oder E-Kl."T" mit 3. Sitzreihe etc.

Solche Autos dürfen auch mehr als 50 T. Euro kosten.

C.

am 13. Mai 2005 um 15:49

Soviel ich von letzten Gespräch mit den Steuerberater

weiß leider brutto.

Wobei man auch in Österreich einen Porsche als

Firmenfahrzeug leasen kann aber es wird halt

nur bis 50.000,- Euro als Firmenausgabe anerkannt.

(Wobei wir in Österreich auch als Unternehmer für

Reifen, Reparatur etc keinen Vorsteuerabzug haben

bei PKW!)

Der Betrag was dann über 50.000,- Euro hinausgeht oder anteilsmäßige Leasingrate wird als Privatentnahme gebucht und ist halt dann praktisch

wie Gewinn am Bilanzstichtag zu versteuern.

Wenn du schöne Gewinne machst und brav Steuern

zahlst hast du auch in Österreich mit einen Porsche kein Problem mit den Finanzamt.

Gruß Trapos

Themenstarteram 13. Mai 2005 um 18:04

Habt Ihr dann trotzdem noch eine Anrechnung des anteiligen geldwerten Vorteils in der Einkommensteuer für den Teil der Abzugsfähig ist ?

am 13. Mai 2005 um 19:02

hallo,

hier wurde ja so einiges sinnvolles und sinnvoll klingendes geschrieben. ich lege dem händler keine 100.000 euro auf den tisch. bei den günstigen leasingkonditionen ist es allemal wirtschaftlicher das geld anzulegen und sich an zins- und zinseszins zu erfreuen.

oder?

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