Rabatt bei Schwerbehinderung
Hallo zusammen,
welchen Rabatt gewährt Volvo Menschen mit Behinderungen? Ist die Höhe von dem Modell abhängig? Ist der Nachlass einheitlich geregelt (wie z. B. bei Audi) oder ist er von Händler zu Händler verschieden?
Gruß
Michael
Beste Antwort im Thema
Den Schwerbehindertenrabatt gibt es, nach langer Zeit, wieder seit letztem Jahr.
27 Antworten
Zitat:
@Eifel23 schrieb am 27. Januar 2015 um 20:01:09 Uhr:
Warum so geheimnisvoll ?. BMW Mercedes und viele andere Hersteller gewähren genau wie Audi 15%, Ford sogar 20% ohne Geheimniskrämerei.
Von Tesla habe ich schriftlich: Wir gewähren grundsätzlich keinen Behindertenrabatt.
Volvo ist eben nicht (mehr) Ford, hier geht man mit Nachlässen nicht derart hausieren 😛
So, habe einen Händler in Berlin gefragt. Er nannte mir 15 %. Hatte aber den Eindruck, als wenn noch mehr drin wäre.
Außerdem versucht er noch eine Karte für die Preview in Berlin zu besorgen. Mal sehen, ob es klappt. Ungesehen würde ich ihn auf keinen Fall bestellen.
Super dann wurde ich über den Tisch gezogen.
Ich bin mit 13% dabei.
War heute bei der Preview in Köln, ca. 300 Leute und ein Auto.
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Musstest Du verhandeln oder hat er die gleich von sich aus angeboten? Voraussetzung sind 50 und Merkzeichen.
Wurden auf der Preview Deine Erwartungen erfüllt?
Für meinen Geschmack – super Auto!
Habe heute erfahren, dass Volvo ein Sonderprogramm für Behinderte hat.
Behindertenrabatt 15%.
Laut Händler hat Volvo ab Anfang 2015 ein Sonderprogramm für Behinderte.
*** 15% Nachlass nur gültig mit entsprechenden Schwerbehindertenausweis! ***
Hi Spartako,
bisher war das meines Wissens so, dass der Halter Inhaber des Ausweises sein musste... 😮
Evtl. gibt es eine Ausnahme bei Kindern des Halters? Vielleicht findet dein Händler ja einen kreativen Weg. 😉
Schönen Gruß
Jürgen
Hi Jürgen,
es handelt sich um eine eingetragene Lebenspartnerschaft. Vielleicht gibt es dort ja auch einen Weg. Wobei ich mir nicht vorstellen kann, dass einem das Finanzamt Steine in den Weg legen kann. Schließlich könnte er mir ja auch den Wagen vermieten, sodass ich dann die Mietkosten geltend machen kann. Eigentlich ist es uns egal, wer den Wagen letztendlich kauft, es geht nur um den finanziellen Vorteil.
Gruß
Michael
Hi,
ich denke es kommt darauf an, was du absetzen möchtest. Die Kilometerpauschale ist vom Fahrzeughalter recht sicher unabhängig: http://www.steuernetz.de/.../K-16086.xhtml?currentModule=home
Und das gilt dann m.W.n. auch, wenn du Fahrtkosten mit der Kilometerpauschale im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit/Selbstständigkeit absetzen möchtest, der Wagen aber Privatvermögen ist.
Wenn du den Wagen aber im Rahmen einer Selbstständigkeit komplett absetzen möchtest (nicht über KM-Pauschale, sondern die Kosten), dann würde ich dringend vorher mit meinem Steuerberater sprechen. Evtl. kann es da günstiger sein, auf ein paar Prozent beim Rabatt zu verzichten...
Schönen Gruß
Jürgen
Kann aufgrund meiner Schwerbehinderung (100, aber kein G), die tatsächlichen Fahrtkosten statt Kilometerpauschale absetzen. Da mein Weg zur Arbeit ca. 2/3 der gesamten Fahrleistung beträgt, macht allein die AfA fast 10.000 EUR im Jahr aus. Hinzu kommen die Kosten für Steuer, Versicherung, Benzin, Inspektionen, Reparaturen, Autowäsche und und und
Gruß
Michael
... das klingt, als würde sich der Verzicht auf ein paar Prozente lohnen. Nun ist der Steuerberater gefragt, das ist zu speziell! 😉
Finanzamt konnte weiterhelfen. Denen ist es egal, wer Halter oder Käufer ist. Also können wir den Rabatt nutzen und zusätzlich die tatsächlichen Fahrtkosten geltend machen. Daher habe ich heute zugeschlagen. 🙂