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R8 Scheibe Tönen

Audi R8 42
Themenstarteram 28. Juli 2013 um 14:33

Jemand Erfahrung mit dem Tönen der kleinen Scheibe die Motor und Cockpit trennt ?

Würde diese gerne Tönen bin mir aber nicht sicher ob es sinnvoll ist wegen der Hitzeentwicklung?!

VG

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von sylverCLKarrow

Wo bitte wurde ich beleidigend, Mr. Dünnhäutig ??

Nochwas, das schöne an Gesetzen ist, dass sie keine Luft für Spielraum lassen.

Entweder es ist etwas legal oder nicht!

Und nu kannst Du ja wieder nach Zitaten von mir suchen :D

Keep cool... :cool:

Viele Entscheidungen der (deutschen) Gerichte erwecken da aber einen anderen Eindruck. Mein Anwalt sagt immer:"...ich kann aus schwarz nicht weiss machen.....aber grau" :D

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Wenn du die Folie auf der Innenraumseite anbringst wird es keine Probleme geben.

Aber warum möchtest du weniger nach hinten oder zum Motorraum sehen?

Wird zudem noch dusterer im R8, als es ohnehin schon ist.

Themenstarteram 28. Juli 2013 um 15:32

Zitat:

Original geschrieben von PaulGTI

Wenn du die Folie auf der Innenraumseite anbringst wird es keine Probleme geben.

Aber warum möchtest du weniger nach hinten oder zum Motorraum sehen?

Wird zudem noch dusterer im R8, als es ohnehin schon ist.

Ja ich möchte es dunkel im Innenraum haben , nicht jeder sollte mich erkennen im Auto.

;-)

Seitlich wird ebenfalls getönt, nur nicht ganz so extrem dank der StVO ;-)

Machst du es selbst oder lässt du tönen?

Bis wieviel % Tönung ist für vorne zugelassen?

Ich hab bisher 6 Autos getönt.

Themenstarteram 28. Juli 2013 um 15:41

Zitat:

Original geschrieben von PaulGTI

Machst du es selbst oder lässt du tönen?

Bis wieviel % Tönung ist für vorne zugelassen?

Ich hab bisher 6 Autos getönt.

Ich lasse es Tönen , zugelassen ist überhaupt keine Tönung an Fahrer und Beifahrerseite o Front. Ich mache so 30%.

So geil der Satz:

Erlaubt ist's gar nicht - ich mach so 30% :D

Überleg es Dir aber gut. Ich wollt es auch mal machen und hab mich mal schlau gemacht was das zur Folge haben kann.

Lohnt nicht!

Viele Hersteller bieten solche Tönungen ab Werk an (Privacy Verglasung).

Wer sich also die Privacy Verglasung nicht ab Werk bestellt, kann sie nachrüsten lassen, bis zum von der StVZO zugelassenen Wert (glaube auch was von 30% gehört zu haben). :cool:

Einer der sowas anbietet ist z.Bs. http://www.maboglas.de/

Die machen dann auch gleich das Einzelgutachten (§19(2) StVZO mittel) und die Bauartprüfung (§22a StVZO). Somit hast du dann alles in trockenen Tüchern und brauchst keine Angst zu haben...was sowas zur Folge haben kann :D

Wichtig ist das die Änderung eingetragen ist!

...und nein - bitte denkt jetzt nicht einmal an Folien :rolleyes: Bei Folienbeschichtungen dürfen die vorderen Seitenfenster, wie auch die Windschutzscheibe laut StVO nicht beschichtet werden!

Grüße

-Can

Zitat:

Original geschrieben von abuseymen

Viele Hersteller bieten solche Tönungen ab Werk an (Privacy Verglasung).

Wer sich also die Privacy Verglasung nicht ab Werk bestellt, kann sie nachrüsten lassen, bis zum von der StVZO zugelassenen Wert (glaube auch was von 30% gehört zu haben). :cool:

Einer der sowas anbietet ist z.Bs. http://www.maboglas.de/

Die machen dann auch gleich das Einzelgutachten (§19(2) StVZO mittel) und die Bauartprüfung (§22a StVZO). Somit hast du dann alles in trockenen Tüchern und brauchst keine Angst zu haben...was sowas zur Folge haben kann :D

Wichtig ist das die Änderung eingetragen ist!

...und nein - bitte denkt jetzt nicht einmal an Folien :rolleyes: Bei Folienbeschichtungen dürfen die vorderen Seitenfenster, wie auch die Windschutzscheibe laut StVO nicht beschichtet werden!

Grüße

-Can

einfach mal "maboglass erfahrungen" googlen - so viel zum Thema erlaubt und so...

nur weil etwas im schein eingetragen ist, ist es noch lange nicht legal....

So sieht's aus aber Einige werden es nie kapieren :D und denken dennoch sie haben den Durchblick

Zitat:

Original geschrieben von sylverCLKarrow

So sieht's aus aber Einige werden es nie kapieren :D und denken dennoch sie haben den Durchblick

...du stellst eine Frage...und bekommst Antworten / Meinungen / Ansichten.

Daraus bildest du dir deine.

Dazu gehört auch andere Ansichten zulassen :cool:

Wenn ich dich mal zitieren darf (29.01.2013)

Zitat:

Original geschrieben von sylverCLKarrow

 

Brauchst nicht beleidigend zu werden.

Hat nichts mit Durchblick zu tun, nur was mit Ansicht :cool:

Grüße und Peace :D

-Can

Wo bitte wurde ich beleidigend, Mr. Dünnhäutig ??

Nochwas, das schöne an Gesetzen ist, dass sie keine Luft für Spielraum lassen.

Entweder es ist etwas legal oder nicht!

Und nu kannst Du ja wieder nach Zitaten von mir suchen :D

Keep cool... :cool:

Zitat:

Original geschrieben von sylverCLKarrow

Wo bitte wurde ich beleidigend, Mr. Dünnhäutig ??

Nochwas, das schöne an Gesetzen ist, dass sie keine Luft für Spielraum lassen.

Entweder es ist etwas legal oder nicht!

Und nu kannst Du ja wieder nach Zitaten von mir suchen :D

Keep cool... :cool:

Viele Entscheidungen der (deutschen) Gerichte erwecken da aber einen anderen Eindruck. Mein Anwalt sagt immer:"...ich kann aus schwarz nicht weiss machen.....aber grau" :D

Von welchen Entscheidungen sprechen wir hier konkret?

Themenstarteram 29. Juli 2013 um 19:39

Also laut meiner Info die ich heute erhalten habe,von elnem befreundetem polizist ,ist das mit dem scheiben fluten genauso illegal wie das Tönen. Außerdem haben die wenigsten Polizisten Erfahrung und werden somit eine Vorführung beim TÜV anordnen.

Er hat selbst bei einer Kontrolle ein Fahrzeug mit gefluteten scheiben ringsherum , daher wusste er Bescheid. Der Kraftfahrzeughalter musste das Fahrzeug vorführen mit klaren scheiben seitlich und Front.

Ich mache es trotzdem, in Frankfurt gibt es nicht soviel Polizei :-))))))))

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