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Querlenkerlager vorne defekt - kein TÜV

Mercedes Viano W639

Leider wurde meinem treuen Van die Plakette verweigert.

Die Querlenkerlager sind tatsächlich defekt.

Der Vormopf hatte eine total andere Konstruktion, die wohl besser zu sein scheint.

Jedenfalls habe ich hier noch nichts dazu finden können.

Wie dem auch sei.

Das neue Teil von Lemförder kostet ca. 40 €.

https://www.ebay.de/itm/285926697881?...

Hat die jemand schon mal selber gewechselt?

Oder lieber in der Werkstatt machen lassen?

Querlenkerlager 1
Querlenkerlager 2
33 Antworten

Zitat:

@Dieselspitze schrieb am 8. Juli 2024 um 21:42:19 Uhr:


Natürlich mit einem Verzicht auf jegliche Garantieansprüche.

Das ist rechtlich nicht möglich.

Ist kein Hexenwerk, die Querlenker komplett neu zu machen...
Nur das eine macht null Sinn, da die anderen auch schon so lange drin sind, aber muss jeder selbst wissen.
Vorderwagen komplett aufgebockt, uns schon sind beide in zwei Stunden gewechselt...
Gruß

Das ist so nicht richtig, der vor Mopf hat Gummilager & der Mopf hat Hydrolager vorn.

Zitat:

@Schraubernase schrieb am 9. Juli 2024 um 21:22:37 Uhr:


Ist kein Hexenwerk, die Querlenker komplett neu zu machen...
Nur das eine macht null Sinn, da die anderen auch schon so lange drin sind, aber muss jeder selbst wissen.
Vorderwagen komplett aufgebockt, uns schon sind beide in zwei Stunden gewechselt...
Gruß

Hexenwerk nicht wenn dich alles lösen lässt in 2 h , das ist richtig- wenn …..

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Zitat:

@teddy320 schrieb am 9. Juli 2024 um 21:39:10 Uhr:


Das ist so nicht richtig, der vor Mopf hat Gummilager & der Mopf hat Hydrolager vorn.

Na endlich einer der hier mal Ahnung hat.

Und wenn der Fachmann jetzt auch noch schreiben würde, dass meine Hydro-Lager noch in Ordnung sind wäre das richtig toll.

Sind das die Bilder oben von deinen Querlenkern? Mit denen würde ich keinen Meter mehr fahren.

Die sind absolut Tot die Lager..jpg

Ich kann nicht mehr(:

Kann man doch kleben! 😁

Zitat:

@teddy320
Sind das die Bilder oben von deinen Querlenkern? Mit denen würde ich keinen Meter mehr fahren.

Neee, siehst Du falsch, ich würde so noch 4-5 andere Prüforganisationen anfahren, klappt dann bestimmt mit der Plakette.
Sorry für den Sarkasmus.

Passt schon...

Zitat:

@Bilsteiner schrieb am 9. Juli 2024 um 07:54:06 Uhr:



Zitat:

@Dieselspitze schrieb am 8. Juli 2024 um 21:42:19 Uhr:


Natürlich mit einem Verzicht auf jegliche Garantieansprüche.

Das ist rechtlich nicht möglich.

Natürlich ist das rechtlich möglich.

FYI: Garantie und Gewährleistung ist nicht dasselbe.

Zitat:

@motortalk_konto_p schrieb am 11. Juli 2024 um 22:13:15 Uhr:


Natürlich ist das rechtlich möglich.
FYI: Garantie und Gewährleistung ist nicht dasselbe.

Das hat mit Garantie und Gewährleistung überhaupt nix zu tun. Wenn was passiert, wird vor Gericht argumentiert, dass ein Laie, also der Kunde, mangels Fachkenntnis, gar nicht erkennen konnte, ob es gefährlich ist. Und wenn es die Werkstatt aber trotzdem macht, denkt der Kunde, wird es wohl nicht gefährlich sein. Und dann nutzt der Werkstatt ein schriftlicher Verzicht auf Garantie und/oder Gewährleistung überhaupt nix.

Wir haben deshalb zweimal vor Gericht verloren, weil der Richter sagte, entweder richtig reparieren oder gar nicht. Für Gewerbetreibende gibt es eine generelle 2-jährige Gewährleistungspflicht, die man zwar, unter gewissen Voraussetzungen, auf ein Jahr verkürzen kann, aber ausschließen kann man weder eine Garantie noch die Gewährleistung.

Eine Garantie kann man natürlich ausschließen, da freiwillig.
Die Gewährleistung kann man nicht ausschließen, da gesetzlich.

Aber das ist ja hier nur Nebenthema. Die Querlenker täte ich komplett wechseln, da nach meinem Verständnis sicherheitsrelevant.

Zitat:

@Bilsteiner schrieb am 12. Juli 2024 um 08:42:53 Uhr:



Zitat:

@motortalk_konto_p schrieb am 11. Juli 2024 um 22:13:15 Uhr:


Natürlich ist das rechtlich möglich.
FYI: Garantie und Gewährleistung ist nicht dasselbe.

Das hat mit Garantie und Gewährleistung überhaupt nix zu tun. [...]

Danke, dass du dein orignal Zitate rausnimmst, was das ganze ad absurdum führt.

Deine folgende Aussage war faktisch falsch, nichts anderes habe ich behauptet:

Zitat:

@Bilsteiner schrieb am 9. Juli 2024 um 07:54:06 Uhr:



Zitat:

@Dieselspitze schrieb am 8. Juli 2024 um 21:42:19 Uhr:


Natürlich mit einem Verzicht auf jegliche Garantieansprüche.

Das ist rechtlich nicht möglich.

Zitat:

@Bilsteiner schrieb am 12. Juli 2024 um 08:42:53 Uhr:



Zitat:

@motortalk_konto_p schrieb am 11. Juli 2024 um 22:13:15 Uhr:


Natürlich ist das rechtlich möglich.
FYI: Garantie und Gewährleistung ist nicht dasselbe.

[...] Für Gewerbetreibende gibt es eine generelle 2-jährige Gewährleistungspflicht, die man zwar, unter gewissen Voraussetzungen, auf ein Jahr verkürzen kann, aber ausschließen kann man weder eine Garantie noch die Gewährleistung.

Ein Teil davon ist leider eine Falschaussage.
Alternativ: Nenn doch mal bitte das deutsche Gesetz, was einen Gewerbetreibenden zur Garantie verpflichtet?

Ich wiederhole nochmal: Gewährleistung und Garantie ist nicht dasselbe.

Zitat:

@motortalk_konto_p schrieb am 14. Juli 2024 um 12:55:35 Uhr:


Ich wiederhole nochmal: Gewährleistung und Garantie ist nicht dasselbe.

Für den Kunden in diesem Fall aber schon, denn dass die Werkstatt eventuell keine Garantie gibt, ändert aber nix daran, dass sie mindestens 1 Jahr Gewährleistung geben muss und die Gewährleistung ist, so gut wie immer, umfangreicher, als eine Garantie.

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