Qualifizierter Rotlichtverstoß - Einspruch?

Hi zusammen,

mich hat vor drei Wochen in Münster ein Ampelblitzer erwischt ... ganz klassisch, Ampel war gelb, ich dachte ich erwische sie noch und zack - bling bling. Ich hatte bis heute gehofft, dass ich "nur" 90 € zahlen muss, weil ich sicher war, dass es gerade so noch dunkelgelb war, aber das war wohl nichts - über eine Sekunde. Also 200 € und Führerschein weg.

Beim Googlen trifft man leider nur auf haufenweise Anwaltsseiten, die ihre Dienste anbieten. Mich würde mal interessieren, ob dabei Chancen bestehen, evtl. mit einem blauen Auge, also ohne Führerscheinentzug wegzukommen? Oder kann ich das gleich Knicken und den Anhörungsbogen mit "ich gebe es zu" zurücksenden?

Das Foto ist leider sehr scharf. Mehr als Schutzbehauptungen fallen mir auch nicht ein (ich fahr diese Strecke sonst nie und es war für mich sehr unübersichtlich). Ich weiß auch, dass man nicht mehr bei Gelb fahren sollte, aber in so einer Situation war wohl schon jeder - unbekannte Gegend, man schaut herum, um sich zu orientieren und entscheidet dann im Bruchteil einer Sekunde falsch. Punkte hab ich sonst übrigens nicht.

Danke für eure Meinungen. Ich möchte keine Rechtsberatung, aber vielleicht haben ja schon andere Leute Erfahrungen mit diesen Anwaltsangeboten gemacht und können zumindest sagen, ob sich das lohnt oder ob man das knicken sollte.

VG
Marcel

Beste Antwort im Thema

Kannste knicken. Keine Chance.
Über eine Sekunde....

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Ich hätte einen Mega genialen Tipp für dich. Halte dich an die Verkehrsregeln.
Es ist doch sowas von egal was die anderen machen, du bist selber für dein eigenes Verhalten zuständig und wenn du scheinbar ohne Führerschein nicht leben kannst, warum machst du dann einen solchen Blödsinn?

Ich finde es immer wieder lustig wenn jemand bewusst eine Straftat begeht und dann rumjammert wenn die Rechnung kommt.

Zitat:

@Benzli2013 schrieb am 11. Dezember 2015 um 22:59:16 Uhr:


Ich hätte einen Mega genialen Tipp für dich. Halte dich an die Verkehrsregeln.
Es ist doch sowas von egal was die anderen machen, du bist selber für dein eigenes Verhalten zuständig und wenn du scheinbar ohne Führerschein nicht leben kannst, warum machst du dann einen solchen Blödsinn?

Ich finde es immer wieder lustig wenn jemand bewusst eine Straftat begeht und dann rumjammert wenn die Rechnung kommt.

Dein Tip hilft nun auch nicht mehr.

Wenn du beim ADAC bist kannst du deren Rechtsberatung einmal kostenlos nutzen. Der sagt dir dann was möglich ist oder nicht.

Zitat:

@Benzli2013 schrieb am 11. Dezember 2015 um 22:59:16 Uhr:


Ich hätte einen Mega genialen Tipp für dich. Halte dich an die Verkehrsregeln.
Es ist doch sowas von egal was die anderen machen, du bist selber für dein eigenes Verhalten zuständig und wenn du scheinbar ohne Führerschein nicht leben kannst, warum machst du dann einen solchen Blödsinn?

Ich finde es immer wieder lustig wenn jemand bewusst eine Straftat begeht und dann rumjammert wenn die Rechnung kommt.

Mr. Pefekt....

Bestimmt noch nie geblitzt worden und noch nie zu schnell gefahren.

Jammern sehe ich hier übrigens nicht.
Mach du doch mal ne Beispielformulierung wie er sonst hätte fragen sollen. 😉

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Du kannst einfach gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen. Kostet nichts und muss nicht mal begründet werden. Irgendwann kommt die Einladung zur Gerichtsverhandlung. Ca. 4 Wochen vor dem Termin Einspruch zurückziehen, erst dann beginnt die 4 Monats-Frist

Ok also bei einem Einspruch und dem "taktischen" Zurückziehen laufe ich wirklich keine Gefahr, Extrakosten aufgebrummt zu bekommen oder gar selber vor Gericht zu müssen? Muss ich den Einspruch mit dem Anhörungsbogen abgeben oder kann ich auch gegen den noch kommenden Bußgeldbescheid widersprechen?

@benzli2013 - ist immer leicht, erhaben mit dem Finger auf andere zu zeigen. Schade, dass ich nicht lachend neben dir sitzen kann, wenn du dich mal im Sekundenbruchteil falsch entscheidest, weil du ortsfremd, abgelenkt oder irritiert warst.

Ich bin absolut dafür, im Straßenverkehr bei entsprechenden Vergehen (Saufen, Bedrängen, Rasen) streng zu bestrafen, aber mich regt es auf, dass man bei so ner Aktion gleich den Lappen verliert, der tägliche Irrsin auf Autobahnen aber meist ohne Folgen bleibt. Mr Businessman darf jahrelang ohne Folgen weiter Kleinwagen bedrängen um 5min früher bei seinem wichtigen Meeting zu sein.

Was Kai R sagt ist schon richtig, so kannst du die Zeit schieben. Es reicht auch wenn du den Einspruch 1 Woche vorher zurückziehst.

Was aber auch nichts kostet, ist ein Anruf beim Sachbearbeiter wie von mir geschildert. Evtl. lässt er sich ja auf den Deal ein. Mehr wie Nein sagen kann er ja nicht. Ich habe eine große Anzahl Mitarbeiter im AD den ich den Anruf rate. Die Erfolgsquote ist nahe 100 %, dass der SB auf das Fahrverbot verzichtet und die Geldbuße verdoppelt. Wohlgemerkt bei Geschwindigkeitsübertretungen und bei Ersttätern. Wie das im Rotlichtbereich - nicht Rotlichtmilieu - ist, kann ich nicht sagen. Probleme gibt es auch mit Sachbearbeitern im Osten der Republik, die sind weniger Verhandlungsbereit.

N.T.

Zitat:

@wameniak schrieb am 12. Dezember 2015 um 10:05:31 Uhr:


Ok also bei einem Einspruch und dem "taktischen" Zurückziehen laufe ich wirklich keine Gefahr, Extrakosten aufgebrummt zu bekommen oder gar selber vor Gericht zu müssen? Muss ich den Einspruch mit dem Anhörungsbogen abgeben oder kann ich auch gegen den noch kommenden Bußgeldbescheid widersprechen?
.....

Als Extrakosten wirst Du die Gerichtskosten tragen müssen. Einspruch ist erst nach Erhalt des Bußgeldbescheides möglich.

Zusätzliche Gerichtskosten fallen bei einem zurückgezogenen Einspruch vor der Verhandlung nicht an.

nö, die Gerichtskosten entstehen mit Eingang der Akte bei Gericht 😉

Ich würde hier darauf plädieren, die Strafe zu akzeptieren. Und da es wohl das erste Mal ist, kann man sich das Fahrverbot auch zurechtlegen. Weihnachts- bzw. Winterurlaub z.B. ?
So hab ich es auch damals gemacht, als ich wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung meinen Lappen abgeben musste.
Anwalt oder ähnliches hilft nur, wenn die Ausgangslage nicht eindeutig ist oder man zumindest von einem Fehler ausgehen konnte.
Hier in DD stand heute erst ein Fall in der Zeitung: über 70jährige Autofahrerin fährt sehr gern ihren Porsche. Dabei wurde sie angeblich in einer 30er Strecke mit 26km/h zuviel geblitzt. Die beschriebene Stelle im Anschreiben stellt sich aber als Einbahnstrasse heraus, welche dann obendrein noch entgegen der Fahrtrichtung befahren worden sein müsste. Darn konnte sich aber keiner erinnern.
Dem Foto nach zu urteilen wäre die geblitzte stelle 400m weiter gewesen, da besteht aber schon wieder 50 km/h. Demzufolge die Überschreitung ganze 6 km/h betragen hätte. Da es nicht zweifelsfrei belegt werden konnte, wo sich nun die Angenagte und der Blitzer befunden hatten, stellte der Richter das Verfahren ein.

Wenn du wirklich stichhalltige Gründe hast , z.B. sehr schlechte Verbindung und evtl. Entlassung in der Firma , kann die Bußgeldstelle wenn das die 1. Auffälligkeit mit Geschwindigkeitsüberschreitung war, auf das Fahrvebot bei meistens Verdoppelung des Bußgeldes verzichten .
Schreib einen Brief , gib den Verstoß zu , leg ein Schreiben deines Arbeitgebers bei und warte ab .
Du kannst immer noch die Angelegenheit zum Gericht gehen lassen und hoffen , dass der Richter dann ein Einsehen hat. Falsch ist aber , länger als 4 Monate das Fahrverbot nicht anzutreten .
Ostereiersuchen sollte da per pedes ablaufen .
Wenn du in einer Kreisstadt wohnst , dann ist ein persönlicher Kontakt zu den Angestellten des Amtes möglich und auch fast immer positiv .
Giovanni.

Ich würde es auch zumindest mal probieren. Im schlimmsten Fall wird es halt abgelehnt, und du zahlst die Strafe, die Du sowieso auszubaden gehabt hättest. So wie ich das sehe scheinst Du hier nicht der notorische Regelverweigerer zu sein, und ein Jammern konnte ich hier auch nirgends feststellen.

Also ich wünsch Dir alles Gute!

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 12. Dezember 2015 um 12:53:51 Uhr:


nö, die Gerichtskosten entstehen mit Eingang der Akte bei Gericht 😉

Das ist falsch. Bei einem vor der Verhandlung zurückgezogenen Einspruch wird der Bußgeldbescheid wirksam und es entstehen keine weiteren Kosten. Ist schliesslich kein Zivilverfahren.

http://www.123recht.net/...-eines-Bu%C3%9Fgeldverfahrens-__a93320.html

Zitat:

@Kai R. schrieb am 12. Dezember 2015 um 23:29:40 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 12. Dezember 2015 um 12:53:51 Uhr:


nö, die Gerichtskosten entstehen mit Eingang der Akte bei Gericht 😉
Das ist falsch. Bei einem vor der Verhandlung zurückgezogenen Einspruch wird der Bußgeldbescheid wirksam und es entstehen keine weiteren Kosten. Ist schliesslich kein Zivilverfahren.

http://www.123recht.net/...-eines-Bu%C3%9Fgeldverfahrens-__a93320.html

Ach je ... wieder heiteres Paragraphenraten angesagt? Sowas nervt! 😕

Na gut, auch wenn dein mit der Keule ausgeteilter "Googlefund" TOTAL FALSCH ist und ich es nicht so nett finde, dass Du derart polterst statt freundlich nachzufragen, helfe ich dir im Advent aufs Ponny. Lies mal § 27 GKG nach und finde dann im Kostenverzeichnis die Gebühren-Nr. 4111 und 4112.

Nix für ungut, hohohooo 😉

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